Zitat von michaka13 im Beitrag #1392
Im Schnitt halte ich die jetzige Höhe der Leistung für angemessen. Allerdings sollte im Einzelfall stärker differenziert werden. Jemand der z.B wegen einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig ist, dem würde ich eine deutlich höhere Unterstützung zubilligen. Selbiges gilt für Rentner, die nach 45 oder mehr Arbeitsjahren aufgrund niedrigen Verdienstes am Existenzminimum rumkrebsen. Dem Mittzwanziger, der noch nicht oder nicht viel gearbeitet hat, würde ich mehr Druck machen. Auch finanziell. Ansonsten hat altberlin ja schon etwas dazu geschrieben.
delta schrieb:Zitat
Du wirst sicherlich einen anderen Anspruch anmelden, als eine Verkäuferin und ein Akademiker ebenfalls und ich auch.
Oder willst du mir erklären das du mit einer Summe zufrieden wärest die weit unter dem ist, was du heute verdienst. Auch ein Akademiker wäre sehr
wahrscheinlich nicht damit zufrieden
Ich würde das in Anspruch nehmen, was mir gemäß den Sozialgesetzen zusteht. Das hat nichts mit dem Beruf oder der ausgeübten Tätigkeit zu tun. Habe ich höhere Ansprüche muß ich eben selbst tätig werden. Und nein, ich wäre nicht zufrieden wenn ich deutlich weniger bekomme, als wie ich heute verdiene. Denn dann würde ich das tun, wie gerade geschrieben. Ich würde selbst tätig werden und alles tun, um meine Situation zu verbessern.
Nachdenkliche Grüße,
micha
Sorry
im Prinzip hast du gar keinen Einfluss darauf was du kriegst, es sei den es wurde ein Fehler in der Berechnung deiner Ansprüche gemacht oder wie darf ich deinen Einwand verstehen.
Und von einen freiwilligen Verzicht deinerseits war auch nicht die rede und verlangt auch niemand von Dir. Sehr wohl hat hat das was mit deiner Tätigkeit zu tun wenn du Leistungen
vom Staat bekommst, erst wenn du ganz unten bist bestimmt der Staat was dir zusteht oder auch das Gericht, wenn du Einspruch erhebst wenn du dich falsch behandelt fühlst.
Im oberen Punkt gebe ich dir recht. Das wäre auch mein Ansinnen.
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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lesen und verstehen...
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??????????????????
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Zitat von altberlin im Beitrag #1376
Um den von @leser angesprochenen "üppigen Freizeitbereich" abzubauen, bin ich ebenfalls der Meinung, das nach einer gewissen Zeit der
Erwerbslosigkeit, max 6 Monate, wenn kein Erfolg bei der Jobsuche zu verzeichnen ist, Arbeit verordnet werden sollte.
Ein oder zwei Tage die Woche Tätigkeiten, die der Gesellschaft dienen, aber keine Arbeitsplätze verdrängen.
Ich könnte mir das vorstellen bei Säuberung/Instandhaltung kommunaler Flächen, im Sozialwesen, als Praktica. Bezahlung wäre dann ALG I oder II,
eventuelle Fahrkosten wären zu erstatten, Einsatz nicht in diesen Gammelgruppen, wie es oft zu sehen ist, sondern einzeln, unter Aufsicht.
Drei Tage pro Woche für Ämterbesuche und Bewerbungen reichen aus.
Gleichzeitig würde aufkommende Gewöhnung an Dauerfaulheit ausgebremst, und bei Nichtbefolgen Kürzungen.
Sonderregeln für Alleinerziehende, die keine Betreuung des/der Kind/er haben.
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Oder er war selbständig!
Oder er war krank!
Oder
Oder
Oder
Dem Bezug von Alg 2 geht nicht immer der Bezug von Alg 1 voraus.
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Zitat von leser im Beitrag #1401
Mit den Punkten gehe ich konform, nur eine Sache: Wieso soll so jemand noch sechs Monate zuhause auf Hartz IV abhängen? Wer Hartz IV bekommt hat entweder schon in der ALG I Zeit ein Jahr ergebnislos auf einen Job gewartet oder er hat durch Nichtarbeit schon vorher keine ALG I Anwartschaft erworben.
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Wer krank wird und vorher normal gearbeitet hat, und dadurch in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat, hat ALG I Anspruch. Dass jemand, der keine Zahlungen in die Arbeitlosenkasse vorher geleistet hat, dann aus der Arebietslosenkasse nichts herausbekommt, habe ich mal stillschweigend vorausgesetzt.
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Zitat von leser im Beitrag #1404
Wer krank wird und vorher normal gearbeitet hat, und dadurch in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat, hat ALG I Anspruch. Dass jemand, der keine Zahlungen in die Arbeitlosenkasse vorher geleistet hat, dann aus der Arebietslosenkasse nichts herausbekommt, habe ich mal stillschweigend vorausgesetzt.
Zitat
Wer krank wird und vorher normal gearbeitet hat, und dadurch in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat, hat ALG I Anspruch
Insgesamt mindestens 12 Monate, sonst läuft nichts !
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oder er/sie hat so wenig verdient, das der alg 1 anspruch, noch ergänzend mit alg 2 aufgestockt werden muss, vorhergehende arbeit schützt nicht unbedingt vor hartz iv absturz bei eintretender arbeitslosigkeit.... selbständige/auslandsbeschäftigte/pflegende können sich seit 2006? nter besonderen konstellationen auch freiwillig gegen arbeitslosigkeit versichern, was ich persönlich keine schlechte sache finde.
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Zitat von kalteschnauze im Beitrag #1406
vorhergehende arbeit schützt nicht unbedingt vor hartz iv absturz bei eintretender arbeitslosigkeit....
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Die Dauer für Arbeitslosengeld ist abhängig vom Alter und davon, wie lange man in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig war.
Die Höhe errechnet sich aus dem Bruttoverdienst, Steuerklasse usw.usf.
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Hartz IV, ein Leben an der Arbeit vorbei. Warum das System nicht funktioniert, eine Untersuchung :
http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-02/la...enter-interview
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