Zitat von Smithie23 im Beitrag #1334
Ich finde 2.700 € für 6 Personen, die zudem noch andere Vergünstigungen erhalten, die Berufstätige NICHT erhalten (GEZ ...) schon recht viel.
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Fängst du jetzt schon an, Apfel mit Birnen zu vergleichen, Währungsumstellungen auszublenden und Zeitsprünge von 25 Jahren zu negieren ?
Einschließlich aller Verteuerungen und unterschiedlicher Preisgefüge ?
Plumper argumentieren geht kaum noch.
Ich weiß nicht, wie diese Krankheit heißt, aber sie scheint ernst zu sein.
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vorwärts immer, rückwärts nimmer
E.H.
Wenn ich bedenke, das ein Maler und Lackierer in Festanstellung und tariflicher Bezahlung hier in NRW auf ca. 2500 € brutto kommt, sind die von leser angegebenen 2.700 € schon eine stolze Summe. Ich habe die beschriebene Konstellation mal in einen Netto-Brutto-Lohnrechner eingegeben und komme auf ca. 1.900 € netto. Bei Kirche habe ich nein angekreuzt. Dazu Kindergeld, keine Ahnung wie viel das ist und man wüßte wieviel der Malergeselle mit 4 Kindern in NRW hat. Wer kann hier helfen?
Die H4-Unterstützung soll eine Grundsicherung sein und nicht ein Leben in Saus und Braus ermöglichen. Denn eines sollte man nicht vergessen, jeder gezahlte Euro muß vom Steuerzahler aufgebracht werden. Ich finde es richtig, das man hilfsbedürftige Personen unterstützt. Aber irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Der Sinn einer solchen Unterstützung kann nicht in einer lebenslangen Alimentierung einer Gruppe von Menschen sein, es sei denn es liegen gesundheitliche Gründe dafür vor.
Ich habe mal eine Frage. Viele argumentieren hier, die Unterstützung durch H4-Gelder ist zu niedrig, die Behandlung der Hilfsbedürftigen durch Jobcenter ist unwürdig. Ich bitte Euch mal zu schildern, wie stellt ihr Euch die gerechte und faire Unterstützung von Hilfsbedürftigen vor? Wie sollte der Staat, in Form von Behörden oder Maßnahmen, die Menschen unterstützen? Wie hoch sollte die finanzielle Unterstützung für Betroffenen sein? Für Singles, für Familien oder für ältere Menschen gleich? Oder sollte es Unterschiede geben bei der Behandlung des 25-jährigen der noch nie gearbeitet hat und dem 55- jährigen der nach fast 40 Arbeitsjahren seine Stelle verloren hat, weil die Firma insolvent ist? Ich bitte Euch hier konkrete Zahlen zu nennen. Kein Wischi Waschi ala der eine braucht mehr als der andere oder naja ein bissel mehr usw. Wirklich konkrete Zahlen, damit man eine Diskussionsgrundlage hat.
@ leser, zu Dir auch noch ein Wort. Im Kern magst Du mit der ein oder anderen Aussage in meinen Augen recht haben. Bedenke aber bitte, der Ton macht die Musik. Es geht auch höflich!
Ebenso hat die DDR, die SED und Co. hier nichts zu suchen! Noch so ein Vergleich und Du darfst die neue "20 Beiträge im SmallTalk-Bereich" Regel als erster testen!
Schönen Gruß,
micha
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Zitat von leser im Beitrag #1335Zitat von Kehrwoche im Beitrag #1333
Witzbold. Lies dir mal die Einleitung deiner geposteten 33seitigen Studie durch und vergleich sie mit deinem Geschreibsel hier im gesamten Thread. Den Link hätte jeder, aber nicht du, posten dürfen.
Vielleicht kommen wir von deiner Weisheit etwas mit, wenn du sagst, was du konkret meinst. Eventuell dann auch von der Studie zitierend.
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Zitat von leser im Beitrag RE: Die Hartz IV Maschine- Wahnsinn mit Methode
Was erzählst du von "Währungsumstellungen"? Es wurde keine Währung "umgestellt",
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E.H.
Von Währungsumstellung kann man wirklich nicht reden, da muss ich den Leser recht geben.
Wenn der Westen Ware von der DDR bezog, wurde entweder Tauschware gefordert oder
harte D-mark. Was hätte der Westen auch mit den Alu-chips tun sollen, die hier
keinen Handelswert hatten......
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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Zitat von michaka13 im Beitrag #1339
Dazu Kindergeld, keine Ahnung wie viel das ist und man wüßte wieviel der Malergeselle mit 4 Kindernin NRWgenerell hat. Wer kann hier helfen?
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E.H.
Zitat von Kehrwoche im Beitrag #1340
Vielleicht kommen wir von deiner Weisheit etwas mit, wenn du sagst, welche Sümmchen dir bei deiner 6-köpfigen Familie zu hoch sind.
Zitat
Wie unsere Neuberechnungen der sozialen Mindestsicherung zeigen, liegt der Regelsatz der Sozialhilfe bereits leicht oberhalb des Satzes, der noch mit den festgelegten Zielen der Mindestsicherung kompatibel ist. Selbst die Hälfte davon wäre immer noch damit kompatibel...
Auf Basis der von der Gesellschaft derzeit formulierten Ziele ist eher ein Absenken der Mindestsicherung als ein Anstieg gerechtfertigt.
..
Wie aber anhand der Kategorie Lebensmittel gezeigt wurde, liegt der Regelsatz hier bereits um 100% über dem Existenzminimum und etwa auf der Höhe der Ausgaben, welche das untere Fünftel der Gesellschaft tätigt. Das bedeutet, dass die Gesellschaft den Sozialleistungsempfängern in Bezug auf Lebensmittel nicht das Existenzminimum finanziert, sondern einen bestimmten Lebensstandard, der dem Durchschnitt des unteren Fünftels der Gesellschaft entspricht. Das ist weit mehr als mit den formulierten Zielen der sozialen Mindestsicherung vereinbar...
Im Weiteren könnte an die Koppelung von Transferzahlungen an Gegenleistungen gedacht werden. Studenten der Chemnitzer Technischen Universität haben eine ganz starke Präferenz für diese Weiterentwicklung der deutschen Sozialsysteme offenbart: Transferzahlungen erhält, wer sich der Gemeinschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung stellt.
Der von mir genannte Fall des über 30 jährigen sechsköpfigen Familienvaters zeigt doch ganz deutlich, daß hier überhaupt nicht die Absicht besteht, sich aus dem Alimentenzahlungssystem herauszubewegen, sondern die vergleichsweise üppigen Sozialleistungen zu Fehlanreizen führen, alles zu tun, um in der Öffentlichen Sozialfürsorge dauerhaft zu verbleiben.
Daher bin ich auch der Auffassung der Studenten der Chemnitzer Technischen Universität, daß verpflichtende Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden müssen, wo die Langzeitarbeitslosen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einem Vollzeitjob wenigstens einen Teil der Sozialleistungen sich selbst zu verdienen.
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Ich werde deine Studie bestimmt nicht lesen und du mußt dich jetzt nicht winden.
Nochmal: Welche Leistungen sind dir zu hoch?
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Zitat von delta im Beitrag #1342
Von Währungsumstellung kann man wirklich nicht reden, da muss ich den Leser recht geben.
Wenn der Westen Ware von der DDR bezog, wurde entweder Tauschware gefordert oder
harte D-mark. Was hätte der Westen auch mit den Alu-chips tun sollen, die hier
keinen Handelswert hatten......
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@ altberlin, danke für die Info bezüglich Kindergeld
Das wären dann 773 € Kindergeld bei 4 Kindern. Richtig? 1.900 € netto, zzgl Kindergeld macht unterm Strich knappe 2.700 €, die der Familie zur Verfügung stehen. Das gibt mir im Vergleich zur Familie mit H4-Einkommen zu denken.
Wenn ich mir das so ansehe würde ich, wenn ich in dieser Kostellation leben würde, keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Ich würde versuchen H4-Leistungen zu beziehen und nebenbei maximal 2 Wochen im Monat schwarz arbeiten, als Maler in der Großstadt rennen dir die Leute die Bude ein. Ansonsten würde ich das Leben genießen.
Gruß,
micha
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Ist natürlich Blödsinn, jetz mit Schwarzarbeit zu kommen. Völlig anderes Thema.
Du könntest auch deine Familie verlassen, untertauchen und Urlaub in Mexiko machen.
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Irgendwie decken sich die Zahlen von leser nicht mit denen hier
Seit dem 1. Januar 2013 gelten in Deutschland folgende einheitliche Regelsätze
382 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.
345 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind.
306 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben, sowie Wohngemeinschaften.
289 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 15. Lebensjahres sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen.
255 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre.
224 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld).
http://www.lpb-bw.de/hartz_iv_aktuell.html
Papa
353.00 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
353.00 €
Kinderannahme:
1 Kind 5 Jahre und jünger:
229.00 €
1 Kind bis 13 Jahre:
261.00 €
2 Kinder bis 17 Jahre:
592.00 €
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