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RE: Die Hartz IV Maschine- Wahnsinn mit Methode - 55
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Gab es die WBS 70-Wohnungen eigentlich in verschiedenen Quadratmeter-Größen bei gleicher Raumanzahl?? Ich kenne sie von Freunden und Bekannten sowie aus der Nachbarschaft nur als 3-Raum-Wohnung mit 66qm + Balkon und 4-Raum-Wohnung mit 80qm + Balkon (die Balkons wurden damals ja nicht mit in die Quadratmeter eingerechnet). Wir wohnten seit dem Jahreswechsel 1980/81 in einem neuen Stein-auf-Stein-4-Geschosser in einer Wohnung mit 3,5 Zimmer/Küche/Bad auf 75qm. Vorher in einer 4-Raum-Betriebswohnung.
1500€ Nettoverdienst sind für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind nicht genügend Geld, wenn man schon mindestens 550-600 € Warmmiete für eine rund 65qm-Wohnung bezahlt und ein Auto für den täglichen Arbeitsweg braucht! Ich zahle hier auf dem Dorf auch schon 565 € Warmmiete für 66qm.
#813 von
altberlin
(
gelöscht
)
, 25.10.2013 18:01
WBS 70 war eine sehr variabler Typ http://de.wikipedia.org/wiki/WBS_70 Die Wohnungsgröße konnte schon variieren bei gleicher Anzahl der Räume, je nach Geschoßanzahl, Aufteilung usw. .
#814 von
altberlin
(
gelöscht
)
, 25.10.2013 18:04
Zitat von Smithie23 im Beitrag #812Aber benötigt eine allein Erziehende wirklich 65 qm ?? Ok, ich bin Single und kinderlos, ich kann es schwer einschätzen.
Da das Kind einen eigenen Raum beansprucht, bist du ganz schnell bei 65 qm. Beispiel : WZ 25 m², Kind 15 m², die restlichen 25 qm für Küche, Bad, Flur und evtl. 50% Anrechnung Balkon.
Zitat von Smithie23 im Beitrag #812Aber benötigt eine allein Erziehende wirklich 65 qm ?? Ok, ich bin Single und kinderlos, ich kann es schwer einschätzen.
Ich habe auch als Alleinwohnender eine 66qm-3-Zimmer-Wohnung, dabei ist das Schlafzimmer gar nicht so groß und der 3. Raum recht klein. Dieser dient als Arbeitszimmer und Lagerraum für Campingausrüstung etc., da keine Keller vorhanden sind.
Björn ,wenn du dir allein die Wohnung leisten kannst , ist das ja ok . Da hat keiner was dagegen . Aber wehe du brauchst mal Staatshilfe , dann heißt es als erstes , die Wohnung ist zu groß , besorgen sie sich was kleineres !
Björn, frag mal die Typen mit welchem Lebensstil die durch die Welt gehen. Wenn den 2000,- netto zu wenig sind, erklärt es die "Notwendigkeit" für den Zweitjob. Klar wird der ML Arbeitsplätze kosten. Wettbewerbsfähige werden es aber kaum sein. Altersvorsorge bleibt bei der "Höhe" natürlich auf der Strecke. Das ist allerdings nur ein Punkt. Für die Diskussion über die Vernichtung von Arbeitsplätzen,hab ich nur ein müdes lächeln übrig. Nach westlicher Deutung, sind subventionierte Arbeitsplätze ein sozialistisches Relikt. Das sind doch Sachen die wirklich keiner braucht. Von den Kapitalisten selbst mal abgesehen. Ich kenne nur die WBS 70 10,80m, 12,20m (Wohnzeile DD Schäferstrasse) und 14,40m (DD Gorbitz-Mittelachse, Kohlenstrasse) Wohnungstiefe. Die 3 Zimmer Wohnungen der 10,80m Baureihe, hatten eine Breite von 6,00m x 10,80m ohne Balkon 6,00m x 1,00m. Bei der 2 Zimmer Wohnung gab es unterschiedliche Schnitte.Unter 45qm waren die aber nicht. Manche mit, manche ohne Balkon. Seit der Modernisierung alle mit Balkon. Selbst die kleinen (6mx 4,50m)1 Raumwohnungen haben einen bekommen. In DD Gorbitz sind aus manchen 4 Zimmer Wohnungen (76qm) luxuriöse 3Zimmer Wohnungen gemacht worden. Da hat man das zweite Kinderzimmer, was ja in dieser Gesellschaft über Nacht überflüssig wurde, entweder ein luxuriöses Bad oder eine große Küche eingebaut. Die kleine Naßzelle wurde entfernt.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat von Hansrudi im Beitrag #816Björn ,wenn du dir allein die Wohnung leisten kannst , ist das ja ok . Da hat keiner was dagegen . Aber wehe du brauchst mal Staatshilfe , dann heißt es als erstes , die Wohnung ist zu groß , besorgen sie sich was kleineres !
Wenn man vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kommt erstmal ein Jahr lang ALG 1. Da ist nichts mit Wohnung zu groß.
Ich weiß was Wohnungssuche heißt , ich war nur noch nie Arbeitslos . Und Wohnungen sollten immer bezahlbar sein , was in Städten immer seltener der Fall ist ! Da hilft dann auch kein Wohnungsberechtigungsschein oder solche ähnliche Zettel .
"wehe du brauchst mal Staatshilfe , dann heißt es als erstes , die Wohnung ist zu groß , besorgen sie sich was kleineres !"
für einen ALG I Empfänger. Dem geht niemand an die Wohnung. Und ALG 1, sofern vorher normal in Arbeit, bekommt man ein Jahr lang als Versicherungsleistung.
Richtig ist vielmehr daß bei einem ALG II Empfänger bei einer unangemessenen Wohnung i.d.R. nach einem halben Jahr die Gratis-Sozialleistung ALG II nicht mehr dazu herhalten kann, eine sozialrechtlich unangemessene Wohnung weiter zu finanzieren. Ist beispielsweise die Wohnung zu groß, kann er durch Untervermietung die Kosten senken.
für einen ALG I Empfänger. Dem geht niemand an die Wohnung. Und ALG 1, sofern vorher normal in Arbeit, bekommt man ein Jahr lang als Versicherungsleistung.
Oder doch Unsinn ? Richtige Information kann Existenzen retten. Siehe...
Zitat von altberlin im Beitrag #821 Oder doch Unsinn ? Richtige Information kann Existenzen retten.
Neben der Sache liegend. Es ging um den Wohnungsverlust bei Arbeitslosigkeit. Kann hier nicht die ganze Litanai der Sonderrabatte für Ältere und die Regelungen bei Kurzbeschäftigungen aufzählen. Wenn man da vorher normal gearbeitet hat, gibts ein Jahr ALG I, und die zentrale Aussage vom Wohnungsverlust wäre bei ALG I auch Käse.
#823 von
altberlin
(
gelöscht
)
, 27.10.2013 08:54
Zitat von kreutzer_ im Beitrag #822 Wenn man da vorher normal gearbeitet hat, gibts ein Jahr ALG I, und die zentrale Aussage vom Wohnungsverlust wäre bei ALG I auch Käse.
Das ist Quatsch, und du weißt es ! Es gibt keine pauschale Bezugsdauer. Bist doch sonst so genau . .
Zitat von kreutzer_ im Beitrag #822 Wenn man da vorher normal gearbeitet hat, gibts ein Jahr ALG I, und die zentrale Aussage vom Wohnungsverlust wäre bei ALG I auch Käse.
Das ist Quatsch, und du weißt es ! Es gibt keine pauschale Bezugsdauer. Bist doch sonst so genau .
Ohmannomann.
Wenn man die Sonderregeln für Ältere und für Kurzzeitbeschäftigte herausnimmt, gibts immer genau ein Jahr lang ALG 1, egal ob man 2 Jahre oder 20 Jahre lang vorher gearbeitet hat.
Zitat von Smithie23 im Beitrag #812Aber benötigt eine allein Erziehende wirklich 65 qm ?? Ok, ich bin Single und kinderlos, ich kann es schwer einschätzen.
Muss ja nicht jeder in einer Hundehütte wohnen wollen. Warum sollte eine Mutter mit Kind keinen Anspruch darauf haben.....die DDR Zeiten sollten vorbei sein, wo ganze Kommunen in einer Wohnung hausten. Wohnungsmangel ist eine Ursache verfehlter Politik von Massenhafter Einwanderung zu lasten der deutschen Bürger. Zuerst hat man die Plattenbauten Platt gemacht um die Immobilien-Preise hoch zu halten und jetzt versucht man die Leute in Hundehütten unterzubringen.
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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