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RE: Was kann man eigentlich heutzutage den Medien noch glauben? - 33
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Ich habe damals keinen Link zur Zeitung gesetzt, sondern nur über das Urteil an sich mit dem Richterlichen Hinweis geschrieben. Frag mich nicht wo. Die "Einzelfälle" von den ich ab und an berichte, sind sicher nur "Einzelfälle" , weil die unter die 90% nichtrelevanter Nachrichten fallen. Vergangene Woche unterhielt ich mich mit einem Menschen, der in einem Militärgefängnis der BW gesessen hat. Schwedt gehörte ja zu den 10% Nachrichten die erschienen sind. Somit sind wir beim Thema.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Und ich habe in diversen Urteilssammlungen und auf juristischen Webseiten recherchiert und nichts gefunden. Ich vermute einfach mal, dass Du wieder einmal etwas interpretierst, was es so nicht gegeben hat, dies wäre ja nicht das erste Mal. Du hast ja immer noch die Chance, das Gegenteil zu beweisen. Ein Urteil, welches zwischen Redefreiheit und Meinungsfreiheit grundlegend unterscheidet wäre so folgenreich, dass es in der Juristerei und Rechtswissenschaft nicht spurlos geblieben wäre.
Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen. (Samuel Butler)
"Urteilssammlungen" gehen aber jetzt am Thema vorbei. Oder finden sich da solche Komentare von Richtern, wie ich ihn erwähnt habe. Da sind wir bei Deinem berühmten "verstehenden lesen ".
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Buhli, ich bezweifle sehr stark das es solch ein Urteil rechtskräftig gegeben hat, ich weiß das immer wieder solche Legenden gestreut werden, dazu gehört eben auch die Behauptung, das die Frage an einem Polizisten: "Sind sie ein Idiot?" unter Meinungsfreiheit fällt, obwohl das oft kolpotiert wurde, es ist eine (Stammtisch-)legende. Wahrscheinlich vermischt du da Gegenargumentation von Seiten des Beklagten mit der Auslegung des rechtskräftigen Urteils, ähnliches wird auch immer wieder im Zusammenhang gebracht, das das Gericht die Scharia in die Urteilsfindung einschliesst. Rechtssprechung ist sehr gut dokumentiert, und das würde sich in dieser Dokumentation wiederfinden. Dazu sollst du bedenken das solche Urteile erst rechtskräftig werden, bis keine Berufung erfolgt. Aber ich habe im Gegensatz zu dir ein fundierten Link hierzu: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesell...ng-gibt-es-das/ Kann es sein das du gelesen hast, es wäre keine Beamtenbeleidigung, dann hast du Recht, eine solche gibt es in der Rechtssprechung nicht!
Aber du hast in der Unterscheidung von Redefreiheit und Meinungsfreiheit Recht: Auch wenn es oft synonym verwendet wird, es muß nicht das gleiche sein:
Man kann natürlich sicher im Rahmen der Möglichkeiten (jetzt beim Beispiel Polizist) schon was sagen, ohne was befürchten zu müssen und dann passiert Folgendes: Der Polizist will Sanikasten, Warndreieck usw. sehen und wird ggf. noch ne Kontrolle des Autos durchführen und wenn er gut ist, dann findet er einen Mangel, den es abzustellen gilt - man sollte also schon überlegen, ob man altklug redend daherkommt und leichtfertig nen Spruch ablässt ... ...
Daneel, natürlich hast Du recht damit, dass die Redefreiheit nur ein Teil der Meinungsfreiheit ist, denn unter Rede versteht man normalerweise das gesprochenen Wort, eine Meinung kann aber auch anders geäußert werden, im GG steht zu Meinungsfreiheit: "...seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern"
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Daneel, der Polizist hat ja im besagten Fall recht bekommen, weil Beamtenbeleidigung nachgewiesen wurde. Der Richter hat dem Verurteilten erst nach der Urteilsverkündung den besagten Hinweis gegeben, wie das zu vermeiden geht. "Meiner Meinung nach.." oder "Meine Meinung ist.." Sind laut dessen Aussage die befreienden Formulierungen. Was gibt es da zu zweifeln?
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"Sprachliche Tricks schützen übrigens selten vor Strafe. So hilft es nicht zu betonen, dass es sich bei dem deftigen Ausdruck nur um die eigene Meinung handelt. Ein „meiner Meinung nach sind Sie ein Vollidiot“ kann genauso als Beleidigung gewertet werden wie der „Vollidiot“ allein. "
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Ilrak, um wegen §130 verurteilt zu werden musst Du schon ganz schön Beleidigen und Verleumden, das hat dann auch nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Wenn ich mich richtig entsinne, gab es ein paar Urteile des BGH, die die Meinungsfreiheit sehr hoch hängten, auch das Bundesverfassungsgericht hat oft so entschieden. Wir schweifen aber vom Medienthema ab und diskutieren hier jetzt Jusristerei....
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Zitat von Buhli im Beitrag #490Daneel, der Polizist hat ja im besagten Fall recht bekommen, weil Beamtenbeleidigung nachgewiesen wurde. Der Richter hat dem Verurteilten erst nach der Urteilsverkündung den besagten Hinweis gegeben, wie das zu vermeiden geht. "Meiner Meinung nach.." oder "Meine Meinung ist.." Sind laut dessen Aussage die befreienden Formulierungen. Was gibt es da zu zweifeln?
----------------- Alles Nonsens ! Diese Beiträge die zum Inhalt haben:"Ich kannte einen der einen kannte und der hat gehört wie einer gesagt hat......." sind total sinnlos.
„Nichts spornt mich mehr an als die drei Worte: Das geht nicht. Wenn ich das höre, tue ich alles, um das Unmögliche möglich zu machen.“ Harald Zindler, dt. Umweltaktivist, 1981 Mitbegründer Greenpeace Deutschland
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