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RE: Was kann man eigentlich heutzutage den Medien noch glauben? - 32
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Buhli, kannst Du uns mal den Unterschied zwischen Redefreiheit und Meinungsfreiheit erklären?
Meiner Meinung nach ist die Redefreiheit ein teil der Meinungsfreiheit.
Außerdem scheint mir, dass Du ein Problem mit dem Begriff der Meinungsfreiheit hast. Du kannst beispielsweise durchaus die Frau alt und häßlich nennen und dann die Folgen davon tragen, dass hat mit Meinungsfreiheit gar nichts zu tun. Und wenn du einem dummen Kunden sagst, dass es dumm ist und dieser Kunde dann nicht mehr dein Kunde ist, hat das auch gar nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Ich habe in der DDR jemanden gekannt, der wegen Verunglimpfung der Partei- und Staatsführung ein paar Jahre einsaß. Im Knast hat er die Schachnovelle von Stefan Zweig gelesen, dann Schach gelernt und später bei uns im Klub angefangen.
Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen. (Samuel Butler)
Zitat von Buhli im Beitrag #464Mir ist nicht bekannt das Stasiakten aufgetaucht sind, die über Mitarbeiter berichteten, die dann nach solchen Versammlungen nicht mehr auf Arbeit erschienen sind. Kennt da jemand andere Fälle?
Zitat Auch im Funkwerk Köpenick fand am frühen Morgen des 17. Juni eine Betriebsversammlung statt. Siegfried Berger wurde aufgefordert, die Versammlung zu leiten. Die fast 2000 Versammelten beschlossen den Streik im Betrieb und eine Demonstration in die Stadt. Im Verlauf der Versammlung formulierte Berger als Versammlungsleiter drei Ziele und ließ darüber abstimmen. Die Ziele sollten als Forderungen der Betriebsangehörigen im Demonstrationszug mitgetragen werden: 1. Rücktritt der Regierung 2. Freie geheime Wahlen 3. Wiedervereinigung Diese Forderungen waren der eigentliche Grund für Bergers Verhaftung wenige Tage später. Im Urteil freilich hieß es: „Antisowjethetze“ und „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Zitat Emotional am meisten belastet hat den Ausstellungsmacher der Fall Peter Kühn. Am 15. August 1961, drei Tage nach Beginn des Mauerbaus in Berlin, berief die SED-Parteileitung des Boizenburger Fliesenwerkes eine Betriebsversammlung ein. Die Funktionäre rechtfertigten den Mauerbau und riefen die Belegschaft auf, sich freimütig dazu zu äußern. Kühn nahm das für bare Münze. Die Abriegelung Westberlins sei falsch, sagte er, den Draht zur Grenzziehung hätte man der Landwirtschaft geben sollen.
Tage später in einem Textilgeschäft, er will gerade den Anzug für seine Verlobungsfeier kaufen, wird Kühn von der Stasi abgeführt. Die ersten Stunden verbringt er vollkommen nackt in Einzelhaft. In Verhören und bei der späteren Gerichtsverhandlung bleibt er dabei: 2,5 Millionen DDR-Flüchtlinge können nicht alle "Asoziale und Arbeitsfaule" sein. Zwei Jahre Gefängnis sind die Antwort der Diktatur.
Joe, das hatten wir schon mal hier im Forum. Es gibt dazu bereits Gerichtsurteile. Nenne ich einen Polizisten "Idiot" ,ist das sogar strafbar. Redefreiheit? Sag ich ihm "Meiner Meinung nach sind sie ein Idiot." Fällt das unter straffreie Meinungsfreiheit. Haben Eure Bekannten damals nur ihre Meinung geäußert, oder lief da was anderes? Die 50er und 60er waren eh ein Zeitraum für sich. Ihr kennt doch auch nur die Variante und habt Eure Meinung dazu gebildet. Ich hab in einem Buch auch von einem Kritiker gelesen, der wegen Verunglimpfung der DDR, abgeführt wurde. Jedoch noch in der selben Nacht wieder frei gelassen wurde, weil er seine Aussagen belegen konnte. Solche Aussagen liefen auch schon in DDR Dokus. Allerdings nur im MDR.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat von Buhli im Beitrag #469Nenne ich einen Polizisten "Idiot" ,ist das sogar strafbar. Redefreiheit? Sag ich ihm "Meiner Meinung nach sind sie ein Idiot." Fällt das unter straffreie Meinungsfreiheit.
Nein, dass ist so falsch, beide Fälle können als Beleidigung gewertet werden. Ob Du einer Äußerung die Floskel "Meiner Meinung nach..." voranstellst ändert nichts an der Wirkung der Aussage. Da Du auf meine Frage nicht antworten kannst, stelle ich jetzt mal fest: Den von Dir postulierten Unterschied gibt es nicht. Die Rede ist nichts anderes als eine Form, in der man seine Meinungsfreiheit wahrnehmen kann. Ich glaube nicht, dass Du auch nur ein Urteil finden wirst, dass zwischen Redefreiheit und Meinungsfreiheit unterscheidet. Soviel zu Deinem gefühlten Wissen.
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Zitat von Buhli im Beitrag #469Nenne ich einen Polizisten "Idiot" ,ist das sogar strafbar. Redefreiheit? Sag ich ihm "Meiner Meinung nach sind sie ein Idiot." Fällt das unter straffreie Meinungsfreiheit.
1. Was ist nun der Unterschied zwischen redefreiheit und Meinungsfreiheit? Daruf gehst du nicht ein. 2. Beides ist strafbar, weil es eine persönliche Beleidigung ist. Beide Aussagen sind Synonym, selbst in der Fragestellung bleibt es eine Beleidigung. Nur die Redewendung "Meiner Meinung nach.." stellt nichts automatisch unter einer straffreien Meinungsäußerung. 3. Wäre es allgemein oder partiell gesagt, wäre es strittig, ähnlich dem Satz "Soldaten sind Mörder", "Volkspolizisten waren Handlanger der Stasi", usw.
Zitat von Buhli im Beitrag #469Haben Eure Bekannten damals nur ihre Meinung geäußert, oder lief da was anderes? Die 50er und 60er waren eh ein Zeitraum für sich. Ihr kennt doch auch nur die Variante und habt Eure Meinung dazu gebildet.
Achso, die gute DDR fing erst 1970 an? Was hälst du davon, wenn Leute betraft werden, weil sie das Lied "Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg spielen, und was ist da angemessen? : http://www.stasi-mediathek.de/medien/vor...rgeben/blatt/2/
Zitat von Buhli im Beitrag #469 Ich hab in einem Buch auch von einem Kritiker gelesen, der wegen Verunglimpfung der DDR, abgeführt wurde. Jedoch noch in der selben Nacht wieder frei gelassen wurde, weil er seine Aussagen belegen konnte. Solche Aussagen liefen auch schon in DDR Dokus. Allerdings nur im MDR.
Klar das du Beispiele aufführst die die Ausnahme von der Regel waren, aber nicht mehr weißt wer, wo und was, nur irgendwas mit DDR, klar doch.
Die Diskussion ist ja entstanden aus der Ansicht einiger Foristen, dass die Tatsache, dass man seiner Ehefrau nicht immer ohne Folgen seinen Meinung sagen darf als Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit interpretiert wurde und dann sogar behautet wurde, dass die Meinungsfreiheit in der DDR genau so wie heute war.
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Joe und Daneel, wenn ich dieses Urteil nicht mit dem Hinweis des Richters gelesen hätte, würde ich Eure Auffassung wahrscheinlich teilen. Juristisch scheint es da doch den kleinen Unterschied zu geben. Im OF hab ich vor längerer Zeit schon mal darüber berichtet. Da ist beim verstehenden Leser wohl doch was nicht verstanden worden. Dazu wird sicher auch was im Netz zu finden sein.
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