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RE: Was kann man eigentlich heutzutage den Medien noch glauben? - 59
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Zitat von Hansrudi im Beitrag #870Smithie , trifft denn ein Streik die Verursacher , aus der Nadelstreifenanzugliga ?
In den seltensten Fällen. Ich weiss, du willst jetzt mir bestimmt sagen, dass es ja dann nicht verwunderlich ist, wenn die Betroffenen sich äußern, aber das Problem in Dt. ist, dass die Streikenden angefeindet werden, sie würden ja den Hals nicht voll kriegen, sich aber die Anzugträger (Bsp. Deutsche Bahn) gleich mal eine 150%ige Erhöhung genehmigen.
Zitat von Schlawine im Beitrag #860http://anerkennung-pflege.de/stellen-wir-uns-mal-vor/
Zu den Kindergartenstreiks kann ich noch anmerken dass nicht nur die berufstätigen Eltern langsam ungeduldig werden sondern auch die Mitarbeiter die nicht in der Gewerkschaft sind. Die müssen sich jedes Mal einen Tag unbezahlten Urlaub nehmen. Zumindest ist das hier im städtischen Kindergarten an meinem Arbeitsort so.
Dann sollten sie sich schleunigst mal einen Anwalt nehmen. Das erfüllt nämlich den Tatbestand der Aussperrung.
Was ist ein Tatbestand Aussperrung? Was soll ein Anwalt machen? Den Arbeitgeber ausschimpfen?
Aussperrung ist genau wie ein Streik, ein legitimes Mittel im Arbeitskampf. Was Anwälte da zu suchen haben weiß ich nicht. Erklärs mal.
Das schreibt verdi:
Zitat Was ist eine Aussperrung? Darf der Arbeitgeber Beschäftigte, die arbeiten wollen, aussperren?
Ja, er kann alle Beschäftigten aussperren, d.h. auch den Arbeitswilligen den Zugang zum Betrieb verweigern. Er kann dies auch z.B. in einem anderen Betriebsteil tun, der nicht zum Streik aufgerufen ist.
Es kommt wohl immer darauf an , von welcher Seite man eine Tür zumauert und auf welcher Seite man sich befindet . Da ist der eine dann ein- (gemauert) und der andere dann ausgesperrt .
Ich frage mich, ob es Rechtens ist, dass die Leute, die nicht streiken, gezwungen werden, ihren Urlaub zu nehmen. Schließlich bieten sie dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft an und können doch nicht bestraft werden, dass sie auf Arbeit erscheinen.
Also es wird wohl ehr anderes ein Schuh draus , das Leute die nicht streiken wollen / können / dürfen , aus ihren Urlaub geholt werden um zu arbeiten .
Laßt doch mal euren Gedanken freien lauf und engt sie nicht immer gleich mit Recht und Demokratie ein !
Zitat von Ilrak im Beitrag #873Ere kann das aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen tun. Und die gilt es zu prüfen. Das wäre dann die Aufgabe des Anwalts.
Welche Voraussetzungen wären das denn Deiner Meinung nach?
Der Arbeitgeber kann zur Abwehr Arbeitnehmer aussperren, wenn ein Teil der Belegschaft streikt. Oder er kann von sich aus Aussperrungen anordnen, ohne das vorher die Arbeitnehmer irgendwelche Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt hätten. Beides ist legal und wird von der deutschen Rechtssprechung anerkannt.
Zitat von Smithie23 im Beitrag #875Ich frage mich, ob es Rechtens ist, dass die Leute, die nicht streiken, gezwungen werden, ihren Urlaub zu nehmen. Schließlich bieten sie dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft an und können doch nicht bestraft werden, dass sie auf Arbeit erscheinen.
Niemand wird gezwungen Urlaub zu nehmen. Der AG kann das gar nicht anordnen. Sieh mal ins Bundesurlaubsgesetz. Eine Aussperrung ist die unbezahlte Freistellung vom Dienst, bzw. von der Arbeit. Das hat mit Urlaub nicht das geringste zu tun.
Doch michaka, in dem Kindergarten in dem ich jeden Morgens meine kleine Diabetikerin versorge, erzählten mir die Mitarbeiterinnen, dass die Region den Kindergarten schließt weil durch die Streikenden nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht und alle die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, unbezahlten Urlaub nehmen müssen. Also ist Smithies Frage schon berechtigt ob das gesetzlich in Ordnung ist.
Schlawine --------------------------
„Nichts spornt mich mehr an als die drei Worte: Das geht nicht. Wenn ich das höre, tue ich alles, um das Unmögliche möglich zu machen.“ Harald Zindler, dt. Umweltaktivist, 1981 Mitbegründer Greenpeace Deutschland
@ Schlawine, ich habe Smithies Worte " ihren Urlaub zu nehmen" so interprediert, das er vom bezahlten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers sprach. Deshalb mein Einwand, der AG kann keinen Urlaub aus dem gesetzlich oder arbeitsvertraglich oder tariflich vereinbarten bezahlten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anordnen. Ausnahme natürlich Betriebsferien, Betriebsurlaub.Sorry für meine nicht ganz eindeutige Ausdrucksweise. Ist nicht so einfach für einen Laien das rechtlich tip top zu formulieren.
Unbezahlter Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers oder unbezahlte Freistellung oder Aussperrung, wie man es nennt ist eigentlich egal. Das Ergebnis ist immer das gleiche.
Also das geht mal gar nicht und dürfte wohl vor keinem Arbeitsgericht so durchkommen .
Erstens darf der Arbeitgeber ja gar nicht wissen , wer in welcher Gewerkschaft verankert ist und somit eventuell auch streikt . Zweitens gibt es genug ander Möglichkeiten , einen plötzlichen Personalengpaß mit Leihkräften etc. auszugleichen . Und drittens ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers , den Arbeitskampf zu unterstützen und den Rest der Gewerkschaftlosen nicht zu beschäftigen und den Laden ganz zu schließen .
Was gehen dürfte ist , Firmenurlaub zu machen und die arbeitswilligen Leute in bezahlten Zusatzurlaub , extra zu ihren vorgeplanten Regelurlaub , zu schicken , so das den restlichen arbeitwilligen kein finazieller Nachteil entsteht .
Warum kommt auch keiner auf die Idee ,nicht das Personal auszusperren sondern die Firmen - und auch die Gewerkschaftsführungen in der Firma einzusperren und die Türen zumauern , solange bis sie annehmbare Tarifverträge , an die sich auch gehalten wird , unterzeichnet und vorgelegt werden ?
Warum kommt auch keiner auf die Idee ,nicht das Personal auszusperren sondern die Firmen - und auch die Gewerkschaftsführungen in der Firma einzusperren und die Türen zumauern , solange bis sie annehmbare Tarifverträge , an die sich auch gehalten wird , unterzeichnet und vorgelegt werden ?
Das wäre auch ne Möglichkeit - vielleicht hat man Angst, dass wenn man die Steine wieder abtragen würde, man nur noch Tote finden würde, die sich gegenseitig zerissen haben
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