Zitat von Hansrudi im Beitrag #870
Smithie , trifft denn ein Streik die Verursacher , aus der Nadelstreifenanzugliga ?
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Zitat von Ilrak im Beitrag #861Zitat von Schlawine im Beitrag #860
http://anerkennung-pflege.de/stellen-wir-uns-mal-vor/
Zu den Kindergartenstreiks kann ich noch anmerken dass nicht nur die berufstätigen Eltern langsam ungeduldig werden sondern auch die Mitarbeiter die nicht in der Gewerkschaft sind. Die müssen sich jedes Mal einen Tag unbezahlten Urlaub nehmen. Zumindest ist das hier im städtischen Kindergarten an meinem Arbeitsort so.
Dann sollten sie sich schleunigst mal einen Anwalt nehmen.
Das erfüllt nämlich den Tatbestand der Aussperrung.
Zitat
Was ist eine Aussperrung? Darf der Arbeitgeber Beschäftigte, die arbeiten wollen, aussperren?
Ja, er kann alle Beschäftigten aussperren, d.h. auch den Arbeitswilligen den Zugang zum Betrieb verweigern. Er kann dies auch z.B. in einem anderen Betriebsteil tun, der nicht zum Streik aufgerufen ist.
https://www.verdi.de/service/fragen-antw...2e-00093d114afd
Schöne Grüße,
Micha
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Ere kann das aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen tun.
Und die gilt es zu prüfen.
Das wäre dann die Aufgabe des Anwalts.
Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen.
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Es kommt wohl immer darauf an , von welcher Seite man eine Tür zumauert und auf welcher Seite man sich befindet . Da ist der eine dann ein- (gemauert) und der andere dann ausgesperrt .
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Ich frage mich, ob es Rechtens ist, dass die Leute, die nicht streiken, gezwungen werden, ihren Urlaub zu nehmen. Schließlich bieten sie dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft an und können doch nicht bestraft werden, dass sie auf Arbeit erscheinen.
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Also es wird wohl ehr anderes ein Schuh draus , das Leute die nicht streiken wollen / können / dürfen , aus ihren Urlaub geholt werden um zu arbeiten .
Laßt doch mal euren Gedanken freien lauf und engt sie nicht immer gleich mit Recht und Demokratie ein !
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Im Urlaub - und auch zu gewissen Zeiten außerhalb des Urlaubs - ist man aber nicht verpflichtet an sein Telefon zu gehen
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Zitat von Ilrak im Beitrag #873
Ere kann das aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen tun.
Und die gilt es zu prüfen.
Das wäre dann die Aufgabe des Anwalts.
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Zitat von Smithie23 im Beitrag #875
Ich frage mich, ob es Rechtens ist, dass die Leute, die nicht streiken, gezwungen werden, ihren Urlaub zu nehmen. Schließlich bieten sie dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft an und können doch nicht bestraft werden, dass sie auf Arbeit erscheinen.
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Doch michaka, in dem Kindergarten in dem ich jeden Morgens meine kleine Diabetikerin versorge, erzählten mir die Mitarbeiterinnen, dass die Region den Kindergarten schließt weil durch die Streikenden nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht und alle die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, unbezahlten Urlaub nehmen müssen. Also ist Smithies Frage schon berechtigt ob das gesetzlich in Ordnung ist.
Schlawine
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„Nichts spornt mich mehr an als die drei Worte: Das geht nicht. Wenn ich das höre, tue ich alles, um das Unmögliche möglich zu machen.“
Harald Zindler, dt. Umweltaktivist, 1981 Mitbegründer Greenpeace Deutschland
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@ Schlawine, ich habe Smithies Worte " ihren Urlaub zu nehmen" so interprediert, das er vom bezahlten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers sprach. Deshalb mein Einwand, der AG kann keinen Urlaub aus dem gesetzlich oder arbeitsvertraglich oder tariflich vereinbarten bezahlten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anordnen. Ausnahme natürlich Betriebsferien, Betriebsurlaub.Sorry für meine nicht ganz eindeutige Ausdrucksweise. Ist nicht so einfach für einen Laien das rechtlich tip top zu formulieren.
Unbezahlter Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers oder unbezahlte Freistellung oder Aussperrung, wie man es nennt ist eigentlich egal. Das Ergebnis ist immer das gleiche.
Schöne Grüße,
micha
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Ok, also es ist unbezahlter Urlaub und nicht der gesetzlich zustehende Urlaub, der bezahlt wird.
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Also das geht mal gar nicht und dürfte wohl vor keinem Arbeitsgericht so durchkommen .
Erstens darf der Arbeitgeber ja gar nicht wissen , wer in welcher Gewerkschaft verankert ist und somit eventuell auch streikt . Zweitens gibt es genug ander Möglichkeiten , einen plötzlichen Personalengpaß mit Leihkräften etc. auszugleichen . Und drittens ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers , den Arbeitskampf zu unterstützen und den Rest der Gewerkschaftlosen nicht zu beschäftigen und den Laden ganz zu schließen .
Was gehen dürfte ist , Firmenurlaub zu machen und die arbeitswilligen Leute in bezahlten Zusatzurlaub , extra zu ihren vorgeplanten Regelurlaub , zu schicken , so das den restlichen arbeitwilligen kein finazieller Nachteil entsteht .
Warum kommt auch keiner auf die Idee ,nicht das Personal auszusperren sondern die Firmen - und auch die Gewerkschaftsführungen in der Firma einzusperren und die Türen zumauern , solange bis sie annehmbare Tarifverträge , an die sich auch gehalten wird , unterzeichnet und vorgelegt werden ?
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Zitat von Hansrudi im Beitrag #883
Warum kommt auch keiner auf die Idee ,nicht das Personal auszusperren sondern die Firmen - und auch die Gewerkschaftsführungen in der Firma einzusperren und die Türen zumauern , solange bis sie annehmbare Tarifverträge , an die sich auch gehalten wird , unterzeichnet und vorgelegt werden ?
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Tote soll man doch in der Gruft lassen !
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