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RE: Die Verfassung eines Staates

#46 von Buhli , 04.10.2012 11:56

Joe, erfordern Deine beiden Vorschläge etwa keine Verfassungsänderung? Ob sich das GG oder Verfassung nennt, sollte da egal sein.
Michaka, was erwarte ich vom GG? Von diesen erst mal nichts. Es genügt schon, wenn sich all die Machthaber, auf welcher Ebene auch immer, mit dem GG auseinander setzen und danach verhalten. Findest Du es GG (Art.1) Konform wenn Menschen zu Jobs gezwungen werden, die entweder interhalb des hießigen Existenzminimums liegen oder zum aufstocken zwingen? Es gibt ja Politiker die einigermaßen nach dem GG leben wollen. Siehe Bosbach. Der wurde gleich mal angefeindet. An dem Beispiel ist zu erkennen, welche Achtung das GG unter einigen Poltikern des deutschen Parlaments geniesst.
Andersdenker, jetzt fängst Du auch schon an, naiv an die Rechenschaftspflicht der Poltiker zu glaubem. Das kannst Du sicher besser. Ist der VerKolhler schon verdrängt? "Ehrenwort" steht über GG. Na Klasse. Da es keine Konsequenzen für ihn bzw. die Spender hatte, können Bosbachkritiker auch öffentlich auftreten.
Der Link in #23 ist doch nur eine Bestätigung der Ansicht, die Verschwörungstheoretiker vertreten. Wieso vertreten die diese Ansicht eigentlich? Beobachten die etwa anders, um nicht das Wort "intelligenter" zu verwenden, als die die sie als Verschwöhrungstheoretiker diffamieren? Erkennen die etwa Zusammehänge, die von Kleinbürgern nicht erkannt werden? So neu ist die Erkenntnis aber nun auch wieder nicht, dass die naiven Menschen in der Masse größer ist, als die der Weiterdenkenden. Zu den naiven gehöhren Menschen aus allen Bildungsschichten.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#47 von andersdenker , 04.10.2012 12:22

Zitat von Buhli im Beitrag #46
.......Andersdenker, jetzt fängst Du auch schon an, naiv an die Rechenschaftspflicht der Poltiker zu glaubem.....


Ich glaube gar nichts - so viel dazu .......

Es SOLLTE so sein - deshalb schrieb ich ja, dass diese Abläufe etwas mit Basisdemokratie zu tun haben ...

Wenn aber nun dereinst eine "Kampf um die Mandate" nur als Personenwahl in den Wahlkreisen entbrennt, so wird es möglicherweise unter Umständen vielleicht eventuell dazu kommen, dass die DIREKT gewählten Mitglieder des Deutschen Bundestag (je Wahlkreis genau einer - Wahlkreise sollten zum Beispiel immer eine definierte Anzahl von Bürgern zum Beispiel 250.000 Einwohner +/- 10 % beinhalten - keine Listennachrücker) sich etwas intensiver um die Probleme der Wählerschaft kümmern würden.
Diejenigen, welche einem dann gewählten Kandidaten - der dann seine Versprechen nicht hält - ihre Stimme gegeben haben und feststellen müssen, dass der Abgeordnete seine Pflichten nicht erfüllt, werden dann möglicherweise ohne Parteizwänge einem anderen Kandidaten die Stimme bei der nächsten Wahl geben.

Ich bin auch - in diesem Zusammenhang - der Meinung, dass es nur 2 Wahltermine geben sollte - Der Deutsche Bundestag und die Kreistage an einem einheitlichen Termin, die Landtage und Kommunalvertretungen genau zwischen 2 diesbezüglich aufeinanderfolgenden Terminen. Der Wahlkampf würde etwas gedrängter, Termine übersichtlicher und die Konzentration auf die eigentliche Arbeit besser möglich

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RE: Die Verfassung eines Staates

#48 von michaka13 , 04.10.2012 12:39

Zitat
Michaka, was erwarte ich vom GG? Von diesen erst mal nichts.


Warum nicht? Was genau, z.B. welcher Paragraph stört Dich? Die Frage war eigentlich: Was erwartet Ihr von einer neuen, vom Volk gewählten Verfassung? Diese Frage kann oder will keiner der Kritiker des GG beantworten. Also, was erwartest Du persönlich von einer neuen Verfassung? Was ist für Dich wichtig? Einige hier möchten eine neue Verfassung, könne aber offenbar nicht sagen, was sich gegenüber dem GG ändern soll!

Zitat
Findest Du es GG (Art.1) Konform wenn Menschen zu Jobs gezwungen werden, die entweder interhalb des hießigen Existenzminimums liegen oder zum aufstocken zwingen?


Ich finde es moralisch nicht in Ordnung, das es möglich ist Löhne zu zahlen, die nicht ausreichend sind, einen unserem Land entsprechenden Lebensstandard zu führen. Und weil eben in manchen Bereichen sehr niedrige Löhne gezahlt werden, stockt Papa Staat diese auf. Somit kann zumindest ein bescheidenes Leben geführt werden. Moralisch unterste Schublade seitens manches Unternehmers, rechtlich leider in Ordnung!

Zitat
Der Link in #23 ist doch nur eine Bestätigung der Ansicht, die Verschwörungstheoretiker vertreten. Wieso vertreten die diese Ansicht eigentlich?


Keine Ahnung. Klär uns auf.

Bezeichnend finde ich es, das nicht einer der Kritiker unseres GG meine gestellten Fragen beantworten will oder kann, siehe Beitrag #1 und Beitrag #25 dieses Threads. Warum eigentlich nicht. Was soll denn nun Eurer Meinung nach kommen, wenn das GG außer Kraft gesetzt wird?


Gruß, micha


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RE: Die Verfassung eines Staates

#49 von joesachse , 04.10.2012 13:02

Zitat von Buhli im Beitrag #46
Joe, erfordern Deine beiden Vorschläge etwa keine Verfassungsänderung?


In einem Diskussionsthema über die Verfassung formuliere ich Änderungswünsche. Insofern bleibt mir verborgen, wieso Du hier die Frage stellst, ob formulierte Änderungswünsche an der Verfassung/dem GG etwa keine Vefassungsänderung erfordern. Die Logik Deiner Aussagen und Fragen (sofern überhaupt vorhanden) erschließt sich mir leider nicht.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#50 von Buhli , 04.10.2012 15:06

Joe, sind wir schon wieder beim "verstehenden lesen"? Wenn Du Ànderungswünsche zum GG hast, setzt das doch schon mal den Gedanken, etwas ändern zu müssen oder zu wollen, voraus. Bei Dir wohl nicht? Jemand, der alles Paletti findet, kommt doch gar nicht auf Änderungsgedanken. Noch nicht mal mit Vorschlägen.
Michaka13, bevor die Änderung in Frage kommt, sollten wir uns mit der Einhaltung beschäftigen. Seit wann sind Unternehmen berechtigt den Artikel 1 GG, zu ignorieren? Gibt es da ein Gesetz? Auch die hießige Marktwirtschaft oder Vertragsfreiheit, unterliegen meineserachtens diesem GG.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#51 von joesachse , 04.10.2012 15:19

@Buhli: Da ich in meinen Beiträgen immer darüber geschrieben habe, dass ich Änderungs- und Verbesserungsbedarf an der Verfassung sehe, wird deine Frage für mich nicht verständlicher. Da wir uns auf logischer Ebene nicht verstehen, bringt hierzu eine weitere Diskussion nichts.

@Andersdenker: Die Idee mit der Vereinheitlichung der Wahlen finde ich gut. Das geht auch in die von mir angedeutete Richtung, Sach- und Machtfragen zu trennen. Mir war bisher schon öfters unklar, warum Regierungen oder Ministerpräsidenten nach verlorenen Abstimmungen zurücktreten mussten und damit Neuwahlen notwendig sein sollten. Wenn man diese Termine vereinheitlichen will, dann muss dieses Thema auch mit angegangen werden. Ich würde einfach davon ausgehen, dass in solchen Fällen keine Neuwahlen stattfinden müssen, sondern die gewählten Abgeordneten eben eine Regierung bestimmen, so wie das in den Verfassungen vorgeschrieben ist.

Dabei fällt mir eine interessante Frage auf: Wozu benötigen wir eigentlich die Landesverfassungen? Im Vergleich zum Grundgesetz sind diese doch nahezu bedeutungslos. Die einzige Bedeutung ist, die organisatorischen Regelungen für die Wahlen, Parlamente und Regierungen in den Ländern zu treffen. Könnte man diese Bestandteile nicht vereinheitlichen und ins Grundgesetz mit aufnehmen? Gibt es eigentlich noch andere Staaten, die so eine Struktur haben, dass einzelne Verwaltungsregionen ihre eigene Verfassung haben?


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RE: Die Verfassung eines Staates

#52 von Kehrwoche , 04.10.2012 18:52

Das GG war als Provisorium gedacht, als Verfassung war es nie gedacht (Art. 146 GG). Es hat eine entscheidende Schwachstelle. Die Möglichkeit Änderungen vorzunehmen ohne den Souverän, das Volk, um Zustimmung zu bitten. Mir persönlich würde schon reichen, wenn das GG vom Volk in seiner jetzigen Form ratifiziert werden würde und Änderungen nur per Volksentscheide möglich wären.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#53 von Kolumbus 1492 , 04.10.2012 18:57

Genau darum gehts !


Wenn der Staat den Weg der Gerechtigkeit verlässt , wird ziviler ungehorsam zur Pflicht.

 
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RE: Die Verfassung eines Staates

#54 von michaka13 , 04.10.2012 19:08

@ Kolumbus 1492: Warum schreibste das dann nicht? Brauchst Du immer jemand anders, der Deine Meinung formuliert?

Also ist Dir das jetzige Grundgesetz doch gut genug? Du möchtest nur selber noch mal Zettel falten und Dein O.K. abgeben?



Gruß, micha


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RE: Die Verfassung eines Staates

#55 von Kolumbus 1492 , 04.10.2012 19:12

Zitat von michaka13 im Beitrag #54
@ Kolumbus 1492: Warum schreibste das dann nicht? Brauchst Du immer jemand anders, der Deine Meinung formuliert?

Also ist Dir das jetzige Grundgesetz doch gut genug? Du möchtest nur selber noch mal Zettel falten und Dein O.K. abgeben?



Gruß, micha



Ja !Vor allem aber möcht ich zu Politischen Entscheidungen GEFRAGT WERDEN !!!Das nennt man Basisdemokratie !


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RE: Die Verfassung eines Staates

#56 von joesachse , 07.10.2012 19:35

Zitat von joesachse im Beitrag RE: 3. Oktober oder 17. Juni?
Der Preis der persönlichen Freiheit ist das persönliche Risiko, das Eine ist ohne das Andere nicht zu haben. Ich denke, viele haben damals im verständlichen Drang nach Freiheit das Thema des persönlichen Risikos ausgeblendet.

Zitat von michaka13 im Beitrag RE: 3. Oktober oder 17. Juni?
Schlagworte wie Reisefreiheit/Freiheit, Meinungsfreiheit und natürlich die D-Mark waren an der Tagesordnung.


Ich zitiere diese Beiden Sätze aus dem Feiertagsthema, weil Sie auch ein Grundthema jeder Verfassung sind. Die Freiheiten des Einzelnen werden in den Grundrechten in der Verfassung festgehalten. Das Problem ist aber immer, dass diese Freiheiten und Grundrechte zueinander im Widerspruch stehen können. Dies ist eines der häufigsten Probbleme, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht, aber auch der Bürger auseinandersetzen muss.

Ein Beispiel:

Art 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Wenn jetzt die Regierung die Vorratsdatenspeicherung einführen will, so argumentiert sie u.A. damit, dass nur so Das in Art. 2 festgelegte Grundrecht im Kampf gegen den Terrorismus realisiert werden kann. Also ist die Frage scheinbar: Mehr Sicherheit und dafür mehr Überwachung oder weniger Überwachung und dafür ein höheres persönliches Risiko? Solche Beispiele lassen sich viele anführen, die Frage hierbei ist, wie sehen wir die Zukunft unserer Gesellschaft.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#57 von Gogelmosch , 09.10.2012 07:27

Hallo zusammen.
Deutschland hat keine Verfassung, das ist nun mal Fakt.
Ob es zu einer Verfassung kommt, bestimmen nicht wir,
sondern die Allierten. Deutschland steht auch heute noch
unter Besatzungsrecht. So ist das nun mal festgelegt.
Nach heutiger Sicht sind wir keine Bundesrepublik, sondern
sind immer noch das Deutsche Reich. Erst wenn vom Volk
eine Verfassung gewählt wird, dann dürfen wir uns BRD
schimpfen.
Etwas zum Grundgesetz. Dieses GG ist eine einzige Farce.
Fast jeder Artikel wurde ausgehebelt und verdreht.
nur ein Beispiel: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Was ist dann mit Hartz-4?

LG Gogelmosch


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RE: Die Verfassung eines Staates

#58 von joesachse , 09.10.2012 21:43

Hallo Gogelmosch, der letzte Beitrag war ein sehr schlechter Einstand hier im Forum. Vielleicht solltest Du in einem Thema erst mal gründlich lesen, bevor Du Dich dazu äußerst, vor allem, wenn es um wirklich ernsthafte Diskussion geht.

Zitat von Gogelmosch im Beitrag #57
Hallo zusammen.
Deutschland hat keine Verfassung, das ist nun mal Fakt.

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Dies wurde hier im Forum schon ausführlich diskutiert und begründet. Wenn Du den von Dir angegebene "Fakt" belegen und erklären kannst, könnte man auch darüber diskutieren. Seine Meinung einfach mal als Fakt darzustellen und damit jede Begründung zu sparen, ist nicht hilfreich
Zitat von Gogelmosch im Beitrag #57
Ob es zu einer Verfassung kommt, bestimmen nicht wir,
sondern die Allierten. Deutschland steht auch heute noch
unter Besatzungsrecht. So ist das nun mal festgelegt.

Auch dies ist hier schon ausführlich diskutiert und widerlegt worden. Solltest Du neue Erkenntnisse dazu haben, wäre eine sachliche Begründung eine gute Diskussionsgrundlage.
Zitat von Gogelmosch im Beitrag #57
Nach heutiger Sicht sind wir keine Bundesrepublik, sondern
sind immer noch das Deutsche Reich. Erst wenn vom Volk
eine Verfassung gewählt wird, dann dürfen wir uns BRD
schimpfen.

An diesem Satz solltest Du die ersten Worte ersetzen durch "Meiner Meinung nach". Diese Behauptung ist mir bisher vor allem im rechtsextremen Internet-Millieu untergekommen. Auch dazu haben wir in diesem Thema schon diskutiert. Es gab hier Links zu diversen Seiten dazu.

Also, nicht für ungut. Erst lesen, verstehen, nachdenken, dann schreiben.
Viel Spaß im Forum
JoeSachse


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RE: Die Verfassung eines Staates

#59 von Gogelmosch , 10.10.2012 06:34

Hallo joesachse.
OK! Es war blöd von mir! Auch möchte ich nicht mit dem rechten Spuk in Verbindung
gebracht werden. Ich entschuldige mich dafür, auch dafür, daß ich noch nicht alle
Beiträge hier im Forum aus Zeitgründen gelesen habe.
Ich hoffe meine nächsten Beiträge werden besser.

LG Gogelmosch


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RE: Die Hartz IV Maschine- Wahnsinn mit Methode

#60 von altberlin ( gelöscht ) , 09.05.2013 16:07

Zitat
Beim Grundgesetz übersiehst Du, dass der erste Teil des Grundgesetzes gar nicht geändert werden kann



In der Geschichte gab es immer wieder Dinge, die nicht hätten sein dürfen. Wollen mal hoffen, das es bei der gegenwärtigen Rechtslage bleibt,
aber es war schon immer so, wer die Macht hat, bestimmt auch !



vorwärts immer, rückwärts nimmer
E.H.

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