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RE: Unsere Verfassung und die Gesetze - 14
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Wenn man das Foto anklickt und dann auf "Eigenschaften" geht, erkennt man sofort, wo das Bild herkommt. Nämlich von Wikipedia. Ich habe das Foto also nicht abgepeichert und auf meinen Namen hochgeladen.
Das Bild steht unter Creative Common Licence. Ich kann in der Verlinkung auf die Wikipedia-Bild-Datei keine Urheberrechtsverletzung erkennen. Insbesondere habe ich damit keine persönlichen Daten einer anderen Person bekannt gegeben.
Im Autorenportal von Wikipedia ist zu lesen
"Die Wikipedia baut eine freie Enzyklopädie auf, die jedermann kopieren und verteilen darf." Ich habe noch nicht einmal kopiert, sondern lediglich auf die betreffende Bilddatei verlinkt.
In der Verfassung von 1968 konnte ich keine Stelle finden, wie zu verfahren ist, wenn Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines von der Volkskammer beschlossenen Gesetzes bestehen. So etwas war wohl undenkbar gewesen.
Beide Verfassungen dienten dem Aufbau und der Festigung der Diktatur.
Hallo Reichling,
ich muß zugeben, daß ich nicht annähernd deine Fundiertheit besitze bei Rechtsfragen, die mit der Verfassung zusammenhängen.
Die Stelle zu finden, wo die Verfassungsmäßigkeit überprüft werden kann, da wirst du auch nach langem suchen nicht finden. Die gab es nicht. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit, womit das hätte bewerkstelligt werden können, gab es in der DDR nicht. Es gab ja noch nicht einmal die Möglichkeit, einfache Entscheidungen der Verwaltung zu überprüfen, denn auch eine Verwaltungsgerichtsbarkeit existierte nicht.
Bemerkensert vielleicht, dass die letzte Verfassung aus 1974 in völliger Verkennung der Interessenslage der eingeschlossenen Bevölkerung festlegt, "für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet" zu sein und jeglicher Bezug auf die Einheit Deutschlands bzw. der „deutschen Nation“ getilgt wurde. Historiker rätseln heute noch, was die SED-Führung veranlaßt haben könnte, eine solche wohl im gesamten Ostblock einzigartige Bindung an die sowjetische Besatzungsmacht in die Verfassung zu schreiben.
Alles natürlich erst nach "breiter Volksaussprache". Auf welcher Rechtsgrundlage wiederum diese "Volkaussprache" exakt durchgeführt wurde, und welche tatsächlichen Entscheidungsmöglichkeiten damit verbunden waren, das habe ich allerdings auch noch nicht in Erfahrung bringen können.
Joe, ich hab meine Unwahrheiten nicht aus dem Netz oder der Lokalpresse. Was Du vom Kopp Verlag hältst, ist bekannt. Das sollte Dich allerdings nicht dazu hinreißen lassen, deren Veröffentlichungen als Verschwörung oder gar als Unwahrheit zu diffamieren. Das gilt auch für den Rohwohlt Verlag. Der ist nicht unbedingt dafür berüchtigt, wie es der Kopp Verlag ist. Dort hab ich einiges erlesen, was Ihr als Verherrlichung der DDR oder Blick durch die Rosarote Brille bezeichnet. Da hat man sich etwas näher mit den beiden Staaten und deren Verfassungen/GG beschäftigt. Vor allem aus strafrechtlicher Sicht. Allein die konkrete Benennung, wie die NS Vergangenheit aufzuarbeiten ist, müsste ins GG. In der Verfassung war sie zu finden. Ein Antrag von 2001, das ins GG zu setzen, scheiterte an der Parlamentarischen Mehrheit. Wundert es da jemanden, warum da so um die NPD getanzt wird? Laut GG, wird nur "bemüht" diese aufzuarbeiten. Wie werden Bemühungen doch gleich gedeutet? 51 soll sogar das VerfG das Verbot der DKP als Verfassungskonform bezeichnet und bestätigt haben. Wozu brauchen wir also ein VerfG, wennes selbst keine klare Linie hat.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat von Buhli im Beitrag #199 51 soll sogar das VerfG das Verbot der DKP als Verfassungskonform bezeichnet und bestätigt haben.
Zwar weiß ich nicht, was du mit dem ganzen Satz sagen willst, zumal noch nicht einmal die herausgedeuteten Fakten in der Aussage stimmig sind.
Es wurde nicht die DKP verboten, die existierte in jener Zeit noch nicht. Es wurde die KPD als verfassungswidrige Organisation, wie auch eine Nazipartei, vom BVerfG verboten, nicht 1951 sondern 1956 (die KPD), weil sie zum „revolutionären Sturz des Regimes Adenauer“ aufrief und die "Diktatur des Proletariats" als machtpolitisches Gestaltungselement sah, was nicht ganz kompatibel mit dem bestehenden GG war. Denn die Bunderepublik war und ist eine parlamentarische Demokratie, wo weder über Einheitslistengewirtschafte und Zettelfalten noch über einen Putsch, sondern nur über freie Wahlen die Regierung bestimmt wird.
Erst als die Kommunisten das Primat der parlamentarischen Demokratie anerkannten, was sie dann ausdrücklich in ihrer umbenannten DKP taten, konnten sie wieder in der Bundesrepublik agieren, erreichten danach allerdings auch keine nennenswerten Wahlergebnisse.
Ich persönlich habe rückblickend das Verbot immer für übertrieben gehalten, zumal die Kommunisten bekanntlich in Deutschland seit ihrem Bestehen keine regierungsfähigen Mehrheiten zusammen bekommen haben. Die KPD hatte wohl vor dem Verbot so um die 2% und war wegen der 5% Klausel nicht im Bundestag vertreten. Es war sicherlich auch ein Reflex auf die Zustände im SED-Staat, wo etwa zeitgleich der Genosse Ulbricht mit Hilfe der sowjetischen Besatzungsmacht seine SED-Diktatur 'planmäßig aufbaute' und wöchentlich Tausende von Bewohnern Ostdeutschlands aus Ulbrichts Diktatur in die Bundesrepublik flüchteten und damit entsprechend das gesellschaftliche Klima beeinflußten.
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