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RE: Die Verfassung eines Staates - 2
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Erstens: Nutzt doch die Gelegenheit, mal wieder das Grundgesetz zu lesen. Und beginnt dann auf dieser Grundlage zu überlegen, was tatsächlich geändert bzw. neu aufgenommen werden muss.
Zweitens: Das Grundgesetz muss in seiner Entstehung auch historisch eingeordnet werden. Es galt, die Grundregeln für ein Volk aufzustellen, welches 1933 mit seinen freien Wahlentscheidungen die Nazis an die Macht gebracht und damit die größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte hervorgebracht hat. Natürlich war dieses Grundgesetz ein Provisorium, im dem auch eine (damals berechtigte) Skepsis gegenüber "Dem deutschen Volke" enthalten ist. Dafür hat es dann 60 Jahre doch ganz gut funktioniert. Und wenn wir an die letzten Jahre denken, bestand doch viel häufiger das Thema darin, dieses Grundgesetz zu erhalten und vor Fehlinterpretationen und Veränderungen durch machtgierige Politiker zu schützen.
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
Ist doch in Ordnung , ist doch aber schon längst überholt. Und nun frage ich Dich. Wenn es denn so ist wie Du sagst, dass dieses GG zur Ablösung und Ersatz duch eine vom Volke beschlossener Verfassung bedarf , warum wurde es dann einfach im Parlament zur Verfassung erklärt ? Warum , wenn es der zustimmung des Volkes bedarf wird es dann nicht gefragt ? Wäre es nicht Pflicht der Politik diesen § 146 umgehen ( ohneschldafte Verzögerung ) umzusetzen ? Warum passiert das nicht ? Warum sind Volksentscheide immer noch nicht Möglich nach dieser " Verfassung " ?
Wenn man sich das Grundgesetz, seine Entstehungsgeschichte, seine Änderungsgeschichte und die Bedingungen zu einer "endgültigen Änderung" anschaut ... dann muss ich Joesachse mal kurz widersprechen ...
Zitat von joesachse im Beitrag #14........... eine Volksabstimmung darüber ist zwingend vorgegeben.
WO steht denn, dass eine Volksabstimmung nötig ist? Selbst die "verfassungsgebende Versammlung" des Parlamentarischen Rates war ein demokratisch legitimiertes Organ - es ging aus Wahlvorgängen hervor, die im Rahmen der damaligen (alle Zeiträume der Entstehung und jeweiligen Änderung) Zeit den Willen des Volkes als Willen der vom Volk gewählten Vertreter darstellte.
Wenn man sich allerdings mit den Texten - insbesondere mit dem Artikel 146 - beschäftigen möchte, sollte man möglichst die "de-jure-Quellen" nutzen anstatt bereits reduzierte Zitate zu nutzen.
@sorbenglanz: Unsere Beiträge überschneiden sich gerade. Michaka hat nicht umsonst die Frage gestellt, welche Verfassungen auf dieser Welt vom Volk beschlossen worden. Du wirst lange suchen müssen, um eine zu finden. Regierungen, Staatspräsidenten, Parlamente, ja sogar Könige (wie in Dänemark) haben Verfassungen beschlossen. Wie zufrieden die Völker mit diesen Verfassungen sind, hängt offensichtlich nicht damit zusammen, wie diese Verfassung entstanden ist, sondern eher, welche Inhalte sie hat. Insofern ist eine Diskussion über die Vergangenheit und Entstehung unserer Verfassung ehre eine Nebelkerze, die sich nicht lohnt. Viel wichtiger wäre doch, in Deutschland einen Prozess zu initiieren, der die Inhalte der neuen, vom Volke zu beschließenden Verfassung entwirft. Wir können ja deshalb hier schon mal Vorarbeit leisten...
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Joe das sehe ich auch so , nur unterscheidet unser GG sich von anderen mehr oder weniger " Diktierten " Verfassungen dadurch, das es die Gültigkeit und Art und Weise der Abslöung ganz klar regelt. Nur wurde diese regel bisher sehr erfolgreich umgangen. Bei der Diskussion über Inhalt und Entwurf einer neuen Verfassung , bin ich ganz bei Dir.
Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #20.............das es die Gültigkeit und Art und Weise der Abslöung ganz klar regelt..........
Zitat Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die Voraussetzung dafür, dass Artikel 146 zur Anwendung kommen kann, ist aber doch, dass es einen neuen Verfassungsentwurf gibt. Es gab meines Wissen nach sogar von 1990-1994 eine Verfassungskommission, die dieses Thema bearbeitet hat und anschließend zu dem Ergebnis kam, dass keine neue Verfassung notwendig sei. Generell halte ich unser Grundgesetz für ein sehr demokratisches und guten Gesetz, welches seine Funktionsfähigkeit bewiesen hat. Das ändert nichts daran, dass ich durchaus eine Reihe von dringend notwendigen Änderungen sehe. Ob für diese Änderungen aber eine neue Verfassung notwendig ist, weiss ich nicht. Wahrscheinlich könnten viele dieser Änderungen auch von den parlamentarischen Gremien mit der entsprechenden Mehrheit verabschiedet werde.
Es gibt übrigens auch Leute, die eine formale Volksabstimmung über das Grundgesetz fordern. Diese wäre zwar rechtlich folgenlos (denn die Ablösung des GG wird nur durch Artikel 146 geregelt), würde aber bei Ablehnung den politischen Druck zur Erarbeitung einer neuen Verfassung erhöhen.
Aber die Frage, ob eine neue Verfassung notwendig ist, muss meiner Meinung nach über notwendige Inhalte diskutiert und entschieden werden.
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Über eine Verfassung "abstimmen" ist nicht gleichbedeutend mit "bestimmen". "Abstimmen" kann man auch über Pest und Cholera. "Bestimmen" bedeutet "mitbestimmen" und setzt eine lange, breite und öffentliche Diskussion vorraus. Zuerst müsse aber die Frage geklärt werden, ob Länder heutzutage überhaupt noch Souverän sind. Ich werfe jetzt mal wahllos einen Link Deutschland betreffend in die Diskussion. Wenn der Inhalt des Textes wahr ist, können wir nicht über eine Verfassung abstimmen. Ich weiß nicht, was das für eine Seite ist, aber um aufzuhorchen reicht sie allemal.
Dies könnte man zusammen mit Buhlis Verschwörungstheorien in einem neuen Thema tun. Ich denke, wir sollte uns hier auf die vom Ersteller des Themas vorgegeben Fragen rund um die Verfassung konzentrieren. Oder man diskutiert dies gleich dort in dem Blog
Ob das allerdings nach dem Lesen dieser Analyse hier im Forum sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln: Kanzlerakte-FAQ
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Offensichtlich möchte so mancher eine "Verfassung", die vom Volk gewählt wurde. Wie sollte diese aussehen? Was sollte Inhalt dieser "Verfassung" sein? Was erwarten Buhli, sorbenglanz 1, Hansrudi und andere Verfechter von dieser, vom Volk gewählten Verfassung?
Was regelt eigentlich unser Grundgesetz? § 1, sicher jedem bekannt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das GG garantiert die Gleichheit der Menschen. Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, Religion, Herkunft usw. diskriminiert werden. Religionsfreiheit. Meinungsfreiheit. Versammlungsfreiheit. Das Recht mich in Organisationen, Parteien, Gewerkschaften und sonstigen Vereinen zusammenzuschließen. Es garantiert mir die Unverletzlichkeit meiner Wohnung. Die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Das GG garantiert mir Freizügigkeit in Bezug auf Wahl meines Wohnortes oder des Arbeitsplatzes. Es regelt aber auch die Staatsorganisation. Das sind Dinge die mir jetzt spontan so einfallen und die ich für wichtig halte.
Was würde ich mir im Großen und Ganzen von einer neuen, vom Volk gewählten Verfassung wünschen? Meinungsfreiheit! Pressefreiheit! Versammlungsfreiheit! Das Recht mich zu organisieren! Freie Wahl meines Wohnsitzes und meiner Arbeitsstelle! Und und und!
Genau das haben wir aber bereits. Wozu dann eine neue Verfassung? Was müßte also diese neue Verfassung haben, was das GG nicht hat? Was erwartet ihr für Änderungen in Eurem persönlichen Leben/Lebensumfeld, durch eine neue Verfassung?
Gibt es einen Unterschied zwischen einer "Verfassung" und dem "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" ?? Das Grundgesetz ist das ERSTE Gesetz für unser Staatswesen - diesem hat sich alles andere unterzuordnen - alle weiteren Gesetze, alle weiteren Staatsorgane - und dies alles im Rahmen der durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten - also nichts anderes als eine Verfassung mit ihrem eigentlichen Namen.
Bevor man sich mit der Frage einer möglicherweise gewollten Verfassungsänderung beschäftigt, sollte man also die Inhalte des Grundgesetzes studieren - nachlesen, analysieren und daraus eventuell feststellen, an welcher Stelle - durch welche Formulierungen - man in seinen Rechten eingeengt wird.
Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, mit welchem der beiden nachfolgenden Links man diesbezüglich zielführend arbeiten kann.
Was bitteschön hat die Gleichheit des Menschen vor dem Gesetz mit der wirtschaftlichen Behandlung als Patient zu tun??
Wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen vereinbarte Leistungsentgelte für bestimmte Behandlungsformen zahlen - die privaten Krankenversicherungen aber (bei zum Teil geringeren Beiträgen) eine bessere Bezahlung der Leistung gegenüber dem Leistungserbringer (dem Arzt etc.) garantieren, so ist dies ein ganz normaler marktwirtschaftlicher Vorgang.
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Wenn Du eine Qualifikation innehast, die Dir die Möglichkeit einer Tätigkeitsaufnahme mit späterer eventueller Verbeamtung erlaubt, so bewirb Dich auf eine freie Stelle. Der Gleichheitsgrundsatz heißt ja nicht, dass jeder der gleiche Voraussetzungen hat, die gleiche Position zu haben hat .....
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Vor dem Gesetz ist aber kaum jemand gleicher als gleich .. das mag vielleicht in der Außenwirkung so aussehen, weil der Großunternehmer sich mit einer Einmalzahlung von XXXX Euro seiner Schulden entledigen kann, was dem "normalen" Schuldner schlechter möglich ist .. aber die CHANCE hat de facto jeder.
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