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Unsere Verfassung und die Gesetze - 6
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Zitat von altberlin im Beitrag #71Es gibt doch zahlreiche Beispiele, wovon der Regierung Beschlüsse/Gesetze auf den Weg gebracht werden, die zwar von der Bevölkerung, ich vermute mal, oft auch mehrheitlich, kritisiert werden.
Wenn Du etwas ausführlicher und konkreter wirst, dann stimme ich Dir häufig zu, so auch in diesem Fall. Nur wenn Du dann absolut verallgemeinerst, dann nervt mich das aus den schon mehrfach genannten Gründen, vor allem aber, weil diese Verallgemeinerung meistens falsch ist.
Ich will aber den zitierten Satz nutzen, um zum Thema Verfassung und Gesetze zurückzukommen. Es gibt in Deutschland (wie in den meisten andren Ländern) in der Verfassung verankerte Regeln, wie ein Gesetz entsteht. Und die Regeln in Deutschland sind so, dass durch die parlamentarische Demokratie Gesetze entstehen können und auch entstehen, die nicht den Willen der Mehrheit des Volkes widerspiegeln. Und genau da gilt es zu analysieren und bei Veränderungen anzusetzen.
Hier mal ein paar Forderungen, die ich sofort unterschreiben würde: - Mehr direkte Demokratie und Volksabstimmungen - Anwesenheitspflicht der Parlamentarier bei Abstimmungen über Gesetzentwürfe (diese Bilder vom leeren Bundestag bei wichtigen Gesetzabstimmung halte ich für eine Verhöhnung der Demokratie) - Die Medien müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und umfassend darüber berichten, wie die lokalen Parlamentarier abgestimmt haben.
Ich denke, dass auch Änderungen in unserer Verfassung notwendig sind, einige Anregungen habe ich hier ja schon gegeben. Allerdings muss man bei allem auch bedenken, dass auch der Meinung der Mehrheit klare Grenzen gesetzt werden müssen, wenn diese gegen die Grundrechte verstößt. Die Macher unseres Grundgesetzes hatten noch in schlechter Erinnerung, dass die NSDAP 1933 mit sehr deutlicher Mehrheit vom deutschen Volke gewählt wurde... Deshalb und wegen der realen Unterstützung der Nazis durch weite Teile des deutschen Volkes hatten die Väter des Grundgesetzes gegen dieses Volk ein tiefes Misstrauen.
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
Dieser Antrag ist vom BVV erst einmal gecancelt worden. Schsuen wir in den Artikel 5 GG ist das auch richtig. Dem entgegen steht wiederum das Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
welches die Informationen einschränken kann. Leider kann die Regierung auf Grundlage dieses Gesetzes von der Allgemeinheit unkontrolliert festlegen, was letztendlich nach außen dringen darf und was nicht. Sicher, es gibt geheime Dinge, die nicht für Jedermann bestimmt sind. Aber einen Antrag bei Gericht auf gesetzlich abgesegnete Beschneidung der Pressefreiheit geht etwas zu weit. Unter diesen Umständen wundert es mich nicht, das in der gegenwärtigen Abhörgeschichte eine allgemeine Schockstarre aufgetreten ist, die solange anhalten wird, bis das Thema wohlgesteuert aus den Medien verschwunden ist und der politisch interessierte Bürger resigniert. In der Urlaubs- und Hauptreisezeit wird das nicht allzu lange dauern. Ob die ganze Sache wahlpolitisch Auswirkungen haben wird, ich bezweifle es. Solange der Bürger konsumorientiert manipuliert wird, und das mit Erfolg, besteht kaum Gefahr.
Jetzt zu altberlins Links: Der Fakt, dass die Pressegesetze Ländergesetze sind, ist auch so eine Kuriosität unsres Förderalismus und bedarf dringend der Änderung.
Und noch eine Anmerkung zum Informationsfreiheitsgesetz:
Dieses Gesetz brachte vor 8 Jahren einen grundlegenden Paradigmenwechsel in den Verwaltungen des Bundes. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Bürger keinerlei Anspruch, ohne nachgewiesenes berechtigtes Interesse Informationen von den Behörden zu bekommen, es galt das Amtsgeheimnis. Dies wurde mit diesem Gesetz grundlegend geändert. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Informationen gegenüber den Ämtern. Natürlich gibt es Rahmenbedingungen und Einschränkungen und dieses Gesetz muss dringend erweitern und angepasst werden, um diese Rechte der Bürger noch mehr zu stärken. Aber dieses Gesetz war der erste Schritt in Richtung mehr Informationen für den Bürger.
Auf der Basis dieses Gesetzes konnte und kann sich bei Frag den Staat jeder Informationen der Bundesbehörden und einiger Länder beschaffen. Beispielweise wurde die nichtöffentliche Studie des Bundestages über Abgeordnetenkorruption nach Anfrage an über 600 interessierte Bürger verschickt....
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Das Bundesverfassungsgericht! Im Beschluss vom 3. Juli 2012 heißt es , das der Einsatz der Bundeswehr im Inneren nur in Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes möglich ist! Grundsätzlich ausgenommen ist der Einsatz wegen Gefahren die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen.
Eingesetzt werden darf die Bundeswehr da trotzdem. Denn es heißt dort ja,daß die Bundeswehr die Polizei helfend unterstützen darf. Zwar nicht in erster Reihe,aber in zweiter. Heißt im Endeffekt: Die Bundeswehr darf nicht vor Ort gegen die Demonstranten vorgehen,sie darf aber unterstützende Aufgaben im Hintergrund übernehmen (z.B. massenhafte Inhaftierung). Denn genaugenommen sind das dann ja keine Demonstranten mehr,wenn sie schon abgeführt wurden. Genau solche Schlupflöcher meinte ich.
Habe den Beitrag hierher verschoben, denn mit Hartz4 hat der nicht viel zu tun, bitte hier dazu weiterdiskutieren - JoeSachse
Wernimann, richtig. Das sind die Botschaften zwischen den Zeilen, die unsere Klartextkonsumenten nicht erkennen. Joe wollte mal von mir wissen wozu es so viele Ausnahmen in der Gesetzgebung gibt. Vielleicht kann er die Antwort aus Deinen Zeilen lesen. "Denn genaugenommen sind das dann ja keine Demonstranten mehr,wenn sie schon abgeführt wurden." Eine andere Aufgabe hatte, soweit mir bekannt ist, die NVA 1989 auch nicht. Die "freie Presse" hat da naturgemäß eine andere Stellung bezogen. Für manche ist das nun geltende Wahrheit.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat:Joesachse Ich denke, dass auch Änderungen in unserer Verfassung notwendig sind, einige Anregungen habe ich hier ja schon gegeben. Allerdings muss man bei allem auch bedenken, dass auch der Meinung der Mehrheit klare Grenzen gesetzt werden müssen, wenn diese gegen die Grundrechte verstößt. Die Macher unseres Grundgesetzes hatten noch in schlechter Erinnerung, dass die NSDAP 1933 mit sehr deutlicher Mehrheit vom deutschen Volke gewählt wurde... Deshalb und wegen der realen Unterstützung der Nazis durch weite Teile des deutschen Volkes hatten die Väter des Grundgesetzes gegen dieses Volk ein tiefes Misstrauen.
Das würde ich so nicht unterschreiben.....schließlich können auch die Führungsköpfe am ende doch anders agieren als vorher vom Volke gewollt. Wie oft ist durch windige Sprüche das Grundgesetz umgangen worden...wir brauchen uns nur derzeitig den ganzen Mist mit der EU anschauen und Ihre Bankengeschichten dann weiß man, das Politiker am ende doch tun, was ihnen gefällt. Die Nazizeit ist nur durch Politiker entstanden und nicht durch das Volk. Hätte man nicht diesen Weg begangen, wäre es ein anderer gewesen, der vielleicht auch nicht besser gewesen wäre.
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
Da muß ich etwas verpaßt haben. Welche relevante politische Kraft wünscht welche Veränderungen des Grundgesetzes?
Und wenn jemand meint, ein bestimmtes Gesetz ist nicht verfassungsgemäß, dann muß er sich an das Bundesverfassungsgericht wenden. Nur dieses Gericht allein kann feststellen, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist. Vergleiche mit der DDR sind etwas abseitig. Dort gab es noch nicht einmal eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, geschweige denn ein Verfassungsgericht.
Zitat von kreutzer im Beitrag #86Da muß ich etwas verpaßt haben. Welche relevante politische Kraft wünscht welche Veränderungen des Grundgesetzes?
Das Grundgesetz wurde im Laufe der Jahre immer wieder verändert, daran waren alle relevanten politischen Parteien beteiligt, auch wenn Dir das vielleicht entgangen ist. Und auch aktuell gibt es einige Diskussionen in der Bevölkerung und den Parteien, z.B. - Ist es zeitgemäß, dass Bildungspolitik Ländersache ist? - Wie kann mehr direkte Demokratie und Mitbestimmung erreicht werden? Hier ein Link zu einem Artikel, der zeigt, dass Diskussionen relevant sind: http://nachrichten.rp-online.de/politik/...ratie-1.3103314
Zitat von kreutzer im Beitrag #86Und wenn jemand meint, ein bestimmtes Gesetz ist nicht verfassungsgemäß, dann muß er sich an das Bundesverfassungsgericht wenden. Nur dieses Gericht allein kann feststellen, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist.
Genau so ist es und dies hat das Gericht ja auch immer wieder getan, es hat die Bürger vor Verfassungsbruch durch die Regierungen bewahrt. Dies unterstreicht auch noch mal eine wichtige Funktion des Grundgesetzes: Schutz der Bürger vor Willkür des Staates.
Zitat von kreutzer im Beitrag #86Vergleiche mit der DDR sind etwas abseitig. Dort gab es noch nicht einmal eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, geschweige denn ein Verfassungsgericht.
Genau so ist es, und da es hier in dieser Diskussion um unsere aktuelle Verfassung geht, bitte ich Euch, hier nicht wieder mit unsäglichen DDR-Vergleichen aufzuschlagen und darüber zu diskutieren.
@delta Politiker können nur vorlegen, wenn sie Mehrheiten auf Ihrer Seite wissen. Nicht wer am lautesten schreit, hat Recht. Die CSU hatte in Bayern über Jahrzehnte die absolute Mehrheit, auch Gauner wie FJS konnten daran nichts ändern.
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
Tut mir leid joesachse, aber ich kann nicht erkennen, daß es bei dem Thema hier explizit nur um die Verfassung unserer jetzigen Republik geht. Das Thema ist eher allgemein.
Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir. Konrad Lorenz
Ein Schelm der wirklich glaubt das, dass Bundesverfassungsgericht wirklich so handelt wie es der gesunde Menschenverstand verlangt. Man sehe sich nur die Sache mit der Bankenrettung an. Hier hat sich das Bundesverfassungsgericht schon sehr biegen müssen um der Rettung der Banken zuzustimmen, was es ja auch Tat. Was die DDR schelte betrifft...war ja nur mal angeklopft und wir dürfen ja nicht vergessen, das dies ja auch zu Deutschland gehört und so manches eingeflossen ist.
Ich hoffe nun nicht nach dem Hinweis das ich nur mit Diskutieren darf, wenn ich vorher die Gesetze genau studiert habe.
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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