Zitat von altberlin im Beitrag #71
Es gibt doch zahlreiche Beispiele, wovon der Regierung Beschlüsse/Gesetze auf den Weg gebracht werden, die zwar von der Bevölkerung,
ich vermute mal, oft auch mehrheitlich, kritisiert werden.
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
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Weil ich gerade diesen Beitrag gefunden habe, was sagt man denn dazu ?
http://www.zeit.de/2013/08/Analyse-Pressefreiheit-BND
Dieser Antrag ist vom BVV erst einmal gecancelt worden. Schsuen wir in den Artikel 5 GG ist das auch richtig.
Dem entgegen steht wiederum das Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
http://www.bfr.bund.de/de/informationsfr..._ifg_-9052.html
welches die Informationen einschränken kann. Leider kann die Regierung auf Grundlage dieses Gesetzes von der Allgemeinheit
unkontrolliert festlegen, was letztendlich nach außen dringen darf und was nicht.
Sicher, es gibt geheime Dinge, die nicht für Jedermann bestimmt sind. Aber einen Antrag bei Gericht auf gesetzlich abgesegnete
Beschneidung der Pressefreiheit geht etwas zu weit.
Unter diesen Umständen wundert es mich nicht, das in der gegenwärtigen Abhörgeschichte eine allgemeine Schockstarre aufgetreten
ist, die solange anhalten wird, bis das Thema wohlgesteuert aus den Medien verschwunden ist und der politisch interessierte
Bürger resigniert. In der Urlaubs- und Hauptreisezeit wird das nicht allzu lange dauern.
Ob die ganze Sache wahlpolitisch Auswirkungen haben wird, ich bezweifle es. Solange der Bürger konsumorientiert manipuliert wird,
und das mit Erfolg, besteht kaum Gefahr.
.
vorwärts immer, rückwärts nimmer
E.H.
Ich habe den Smalltalk hier erst mal verschoben: Diskussion über das Leben, das Universum und den ganzen Rest (25)
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Der Fakt, dass die Pressegesetze Ländergesetze sind, ist auch so eine Kuriosität unsres Förderalismus und bedarf dringend der Änderung.
Und noch eine Anmerkung zum Informationsfreiheitsgesetz:
Dieses Gesetz brachte vor 8 Jahren einen grundlegenden Paradigmenwechsel in den Verwaltungen des Bundes. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Bürger keinerlei Anspruch, ohne nachgewiesenes berechtigtes Interesse Informationen von den Behörden zu bekommen, es galt das Amtsgeheimnis. Dies wurde mit diesem Gesetz grundlegend geändert. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Informationen gegenüber den Ämtern.
Natürlich gibt es Rahmenbedingungen und Einschränkungen und dieses Gesetz muss dringend erweitern und angepasst werden, um diese Rechte der Bürger noch mehr zu stärken.
Aber dieses Gesetz war der erste Schritt in Richtung mehr Informationen für den Bürger.
Auf der Basis dieses Gesetzes konnte und kann sich bei Frag den Staat jeder Informationen der Bundesbehörden und einiger Länder beschaffen.
Beispielweise wurde die nichtöffentliche Studie des Bundestages über Abgeordnetenkorruption nach Anfrage an über 600 interessierte Bürger verschickt....
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Zitat
Das Bundesverfassungsgericht! Im Beschluss vom 3. Juli 2012 heißt es , das der Einsatz der Bundeswehr im Inneren nur in Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes möglich ist! Grundsätzlich ausgenommen ist der Einsatz wegen Gefahren die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen.
Eingesetzt werden darf die Bundeswehr da trotzdem. Denn es heißt dort ja,daß die Bundeswehr die Polizei helfend unterstützen darf. Zwar nicht in erster Reihe,aber in zweiter. Heißt im Endeffekt: Die Bundeswehr darf nicht vor Ort gegen die Demonstranten vorgehen,sie darf aber unterstützende Aufgaben im Hintergrund übernehmen (z.B. massenhafte Inhaftierung). Denn genaugenommen sind das dann ja keine Demonstranten mehr,wenn sie schon abgeführt wurden. Genau solche Schlupflöcher meinte ich.
Habe den Beitrag hierher verschoben, denn mit Hartz4 hat der nicht viel zu tun, bitte hier dazu weiterdiskutieren - JoeSachse
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Wernimann, richtig. Das sind die Botschaften zwischen den Zeilen, die unsere Klartextkonsumenten nicht erkennen. Joe wollte mal von mir wissen wozu es so viele Ausnahmen in der Gesetzgebung gibt. Vielleicht kann er die Antwort aus Deinen Zeilen lesen.
"Denn genaugenommen sind das dann ja keine Demonstranten mehr,wenn sie schon abgeführt wurden." Eine andere Aufgabe hatte, soweit mir bekannt ist, die NVA 1989 auch nicht. Die "freie Presse" hat da naturgemäß eine andere Stellung bezogen. Für manche ist das nun geltende Wahrheit.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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Man stelle sich vor, im worst Case, die Bundeswehr schläge sich auf die Seite der Bürger
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Warum denn nicht ?
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Zitat:Joesachse
Ich denke, dass auch Änderungen in unserer Verfassung notwendig sind, einige Anregungen habe ich hier ja schon gegeben. Allerdings muss man bei allem auch bedenken, dass auch der Meinung der Mehrheit klare Grenzen gesetzt werden müssen, wenn diese gegen die Grundrechte verstößt.
Die Macher unseres Grundgesetzes hatten noch in schlechter Erinnerung, dass die NSDAP 1933 mit sehr deutlicher Mehrheit vom deutschen Volke gewählt wurde...
Deshalb und wegen der realen Unterstützung der Nazis durch weite Teile des deutschen Volkes hatten die Väter des Grundgesetzes gegen dieses Volk ein tiefes Misstrauen.
Das würde ich so nicht unterschreiben.....schließlich können auch die Führungsköpfe am ende doch anders agieren als vorher vom Volke gewollt.
Wie oft ist durch windige Sprüche das Grundgesetz umgangen worden...wir brauchen uns nur derzeitig den ganzen Mist mit der EU anschauen
und Ihre Bankengeschichten dann weiß man, das Politiker am ende doch tun, was ihnen gefällt. Die Nazizeit ist nur durch Politiker entstanden
und nicht durch das Volk. Hätte man nicht diesen Weg begangen, wäre es ein anderer gewesen, der vielleicht auch nicht besser gewesen wäre.
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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trotzdem haben die Politiker ordentlich vorgelegt, oder war das in der DDR anders......
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Da muß ich etwas verpaßt haben. Welche relevante politische Kraft wünscht welche Veränderungen des Grundgesetzes?
Und wenn jemand meint, ein bestimmtes Gesetz ist nicht verfassungsgemäß, dann muß er sich an das Bundesverfassungsgericht wenden. Nur dieses Gericht allein kann feststellen, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist.
Vergleiche mit der DDR sind etwas abseitig. Dort gab es noch nicht einmal eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, geschweige denn ein Verfassungsgericht.
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Zitat von kreutzer im Beitrag #86
Da muß ich etwas verpaßt haben. Welche relevante politische Kraft wünscht welche Veränderungen des Grundgesetzes?
Zitat von kreutzer im Beitrag #86
Und wenn jemand meint, ein bestimmtes Gesetz ist nicht verfassungsgemäß, dann muß er sich an das Bundesverfassungsgericht wenden. Nur dieses Gericht allein kann feststellen, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist.
Zitat von kreutzer im Beitrag #86
Vergleiche mit der DDR sind etwas abseitig. Dort gab es noch nicht einmal eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, geschweige denn ein Verfassungsgericht.
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Tut mir leid joesachse, aber ich kann nicht erkennen, daß es bei dem Thema hier explizit nur um die Verfassung unserer jetzigen Republik geht. Das Thema ist eher allgemein.
Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir.
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@Kehrwoche Stimmt
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Ein Schelm der wirklich glaubt das, dass Bundesverfassungsgericht wirklich so handelt wie es der gesunde Menschenverstand verlangt. Man sehe sich nur
die Sache mit der Bankenrettung an. Hier hat sich das Bundesverfassungsgericht schon sehr biegen müssen um der Rettung der Banken zuzustimmen, was es
ja auch Tat.
Was die DDR schelte betrifft...war ja nur mal angeklopft und wir dürfen ja nicht vergessen, das dies ja auch zu Deutschland gehört und so manches
eingeflossen ist.
Ich hoffe nun nicht nach dem Hinweis das ich nur mit Diskutieren darf, wenn ich vorher die Gesetze genau studiert habe.
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