Mach bitte mal ein paar Fotos von den verfallenen Immobilien in deinem Bayrischen Wald, ich möchte auch mal über Insiderwissen verfügen!
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Konrad Lorenz
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Zitat von Buhli
Sollte es um meine Anfragen gehen, oder das Grundrecht darauf auch eine Antwort zu bekommen, die nicht bis zum Sanktnimmerleinstag warten lässt? Da dieses Grundrecht bereits in der Verfassung der DDR stand, sollte dies doch nicht undiskutiert bleiben. Was soll das nun werden? Eine Einigung oder der Beitritt unhinterfragt akzeptiert?
Buhli, Du erzählst wieder etwas vom Hörensagen oder was??? Hast Du schon mal Abgeordnete sachlich gefragt und keine Antwort bekommen?? Ich bezweifle stark, dass dies die Regel ist. Wenn ich sehe, was in den Medien und im Internet so abgeht (z.B. Abgeordnetenwatch.de) spricht dies eine andere Sprache. Hast Du schon mal Petitionen unterzeichnet? Warst Du schon mal auf Gemeinderatssitzungen und hast dort ganz direkt an der Politik teilgenommen. Wie hast du bisher konkret an der Politik teilgenommen, dich eingebracht, versucht Einfluss zu nehmen?
Natürlich kannst Du hier gerne eine Gesetz- oder Verfassungsartikel formulieren, der die von Dir gewünschten "Grundrechte" enthält. Dann kann ich mir den Spaß machen, diesen Entwurf zu kritisieren.
Übrigens ziehst Du Dich gerade wie Reporter auch auf Allgemeinplätze zurück.
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Ich habe mich sogar vor ein paar Jahren an ein Ministerium gewandt, mit einem Ergebnis, das nur als Klopapier taugte. Das ist mir in der DDR nicht passiert, innerhalb von maximal 3 Wochen gab es eine konkrete Antwort, eben weil auf den Bürger eingegangen wurde. Es gab dann auch schon mal konkrete Dämpfer oder Anweisungen an die zuständigen untergeordneten Stellen.
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Zitat von altberlin
Ich habe mich sogar vor ein paar Jahren an ein Ministerium gewandt, mit einem Ergebnis, das nur als Klopapier taugte. Das ist mir in der DDR nicht passiert, innerhalb von maximal 3 Wochen gab es eine konkrete Antwort, eben weil auf den Bürger eingegangen wurde. Es gab dann auch schon mal konkrete Dämpfer oder Anweisungen an die zuständigen untergeordneten Stellen.
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sag ..... das du das nur geträumt hast.
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Zitat von Kehrwoche
Mach bitte mal ein paar Fotos von den verfallenen Immobilien in deinem Bayrischen Wald, ich möchte auch mal über Insiderwissen verfügen!
Erstens: ich wohne nicht im bayerischen Wald da hab ich noch mindest 200km hin.
Zweitens: ich werde mich hüten dir meine Villa zu zeigen, weil du dann aufkreuzt in Notzeiten und wir werden dich nicht mehr los.................
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...und drittens: hast du zwar einen Fotoapparat, den du genauso gut bedienen kannst, wie du viertens die Bilder hier reinstellen würdest, die fünftens alles, aber keine verfallenen Immobilien zeigen würden.
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Zitat von delta
sag ..... das du das nur geträumt hast.
Kein traum, delta, wir hatten die Möglichkeit und auch das Recht, sogenannte Eingaben an die zuständigen Stellen zu richten, und die wurden beantwortet und auch bearbeitet.
Siehe hier : http://www.verfassungen.de/de/ddr/petitionserlass61.htm
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Das zitierte Gesetz ist dann mehrmals "verbessert" worden, die letzte Fassung von 1975 findest Du hier: http://www.verfassungen.de/de/ddr/petitionsgesetz75.htm
Die Formulierungen hier stehen aktuellen Gestzen in ihrer allgemeinen Unverbindlichkeit in nichts nach.
Beispiele:
§ 1.(3) Dieses Gesetz gilt nicht für Rechtsmittel, Neuerervorschläge und andere Anträge, deren Bearbeitung durch besondere Rechtsvorschriften geregelt ist.
Du konntest Dich also nicht über Dinge beschweren die durch "gesonderte Rechtsvorschriften" geregelt waren, und davon gab es eine Menge.
§ 7. (1) Jeder Bürger hat Anspruch auf begründete schriftliche oder mündliche Antwort auf seine Eingabe.
(2) Die Entscheidung über Eingaben ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden der Eingabe zu treffen und dem Bürger mitzuteilen.
(3) Wird eine Fristüberschreitung aus zwingenden Gründen erforderlich, so ist diese gegenüber dem Einreicher der Eingabe zu begründen. Ihm ist gleichzeitig mitzuteilen, bis wann die Entscheidung über seine Eingabe erfolgt.
Also musste entweder in 4 Wochen oder mit irgendeiner Begründung später geantwortet werden.
Übrigens haben wir dieses Recht auch heute noch und es wird von tausenden Bürgern genutzt. Grundlage ist Art. 17 des Grundgesetzes:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Hier der Link zu den aktuellen Verfahrensgrundsätzen, so groß ist dann der Unterschied zu den Eingaben in der DDR nicht mehr.
Übrigens habe ich mich auf der Seite registriert und mehrere Online-Petitionen mit gezeichnet. Und das Thema Internetsperre mit mehr als 100.000 Unterzeichnern zeigt mir, dass dies nicht ganz umsonst war. Genau so wie beim Thema Vorratsdatenspeicherung und bei einigen andren Themen. Die Lektüre lohnt sich, und es lohnt sich, sich zu registrieren und mitzumachen: https://epetitionen.bundestag.de/
Denn das Ganze ist öffentlich, und mit dem Druck der Medien ist sicherlich manches zu erreichen.
Also nicht nur hier rummeckern, sondern aktiv werden!!!
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Joe, muß zu altberlin noch eine Antwort von mir? Von wegen "Allgemeinplätze". Im Artikel 17 fehlt noch der kleine Unterschied. Bearbeitungszwang siehe §7 (1). Was sollte uns daran hindern dies zu verlangen? Ja, ich hab zum Thema Rente eine Anfrage ganz persönlich an Frau Merkel gestellt. Einfach mal so, um zu prüfen ob es denn tasächlich so ist wie die Anwälte Christoph in ihrem Buch das beschrieben haben. Bis her noch keine Reaktion. Wann hab ich dich zum ersten mal genervt?
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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Hallo Joesachse
solange dem Staat/Volksvertreter deine,meine,andere Einwände nichts kosten, wird er Dir wenn möglich entgegenkommen,
ansonsten kannste die
Sache meißtens gleich in die Tonne versenken. Du wirst ansonsten abgespeißt mit Vorschriften, Gesetze, und Regeln
zugeplastert. Glaub mir, ich habe da so meine Erfahrungen gemacht.
ich denke, das dies auch weitgehend für die ehemalige DDR gegolten hat. Wei heißt es so schön....Papier ist geduldig.
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Zitat von Buhli
Von wegen "Allgemeinplätze". Im Artikel 17 fehlt noch der kleine Unterschied. Bearbeitungszwang siehe §7 (1).
Der Paragraph 7 der Verordnung ist nicht mit der Verfassung gleichzusetzen, sondern eher mit den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses:
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch...rundsaetze.html
Und dort ist Bearbeitungsfrist und Bearbeitungspflicht detailliert geregelt. Das Ganze geht sogar soweit, dass öffentliche Petitionen auch öffentlich beantwortet werden müssen.
Ein Brief an irgendeinen Politiker ist eine Sache, sich wie damals in der DDR an die "zuständigen Stellen" zu wenden eine andere.
Wenn Du mit Deinem Anliegen eine öffentliche Petition verfasst, wirst Du eine öffentliche Antwort bekommen. (Vorausgesetzt du hältst Dich an die Regeln, die ausführlich beschrieben sind).
Gruß
JoeSachse
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Ließ mal bitte www.ostrentner.de nach, wo die schon überall hin geschrieben haben. In ihrem Buch "Kampf dem Rentenabbau Ost" ist das ausführlicher beschrieben. Keine Antwort ist bisher eingegangen. Das mit dem Petitionsausschuß scheint auch nicht richtig zu klappen. Das sind Anwälte. Die wissen sicher noch viel besser wo man sich hin wenden kann um was zu erreichen. Warum muß es für eine Anfrage oder Beschwerde, an irgend einen dafür zuständigen Politiker noch Spielregeln geben? Das macht das Ganze nur für den einfachen Bürger kompliziert.
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Buhli
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@JoeSachse
Habe das Thema mehr oder weniger diagonal mitgelesen, mir stellt sich eine Frage: Müssten dann nicht auch mit Einführung eines Grundeinkommens gleichzeitig die Steuer-, Renten- und Subventionsgesetze reformiert werden? Oder soll das bedingungslose Grundeinkommen dann auch mal z.B. die Rente ersetzen? Wie sieht es mit unseren Behinderten aus, egal, ob nun geistig oder körperlich behindert, wären sie dann nicht arg im Nachteil?
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Hallo Bücherwurm, du hast völlig Recht damit, dass alle diese Aufgaben angegangen werden müssen. Dabei sind die Ziele und Endzustände noch recht gut zu beschreiben, schwierig ist der Weg dahin.
Die Rente würde abgeschafft und durch das BGE ersetzt, wer mehr will, muss privat vorsorgen.
Subventionen von Einkommen fallen weg, dann eher Subventionen für Ausbildung und Bildung.
Behinderte müssten meiner Meinung nach ein höheres Grundeinkommen erhalten, gestaffelt nach Behinderung und der damit verbundenen Einschränkung bei Erwerbstätigkeit.
Das Steuerrecht ist eng mit dem BGE verbunden, denn irgendwo muss das Geld dafür ja herkommen. Ich habe hier ja schon mal ein Beispiel für BGE und deutlich höherere Einkommensteuer (50%) beschrieben, dann natürlich ohne Abschreibungen...
Gruß
JoeSachse
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Dann müßte aber auch der Abzug sprich der Beitrag zur Renteneinzahlung auf einen Höchstbetrag eingeforen werden.
ist das Konto voll, kann man diesen Betrag einer bestehenden privaten Rentenversorgung zu schlagen.
Es kann doch nicht sein das der eine Fiktiv angenommen 100.000 euro einzahlt und der andere 200.000 euro und beide
bekommen am ende die gleiche Grundrente.
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