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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#136 von Daneel , 23.01.2013 12:36

Artikel 103 Abs. 2 des GG wurde herangezogen, um diese Fälle einzugrenzen, so vom BGH beschlossen, so wurden einzelne schwere Fälle der Rechtsbeugung durch Justizangehörige verhandelt, der BGH erwähnt aber auch, das normal auch andere Fälle der Rechtsbeugung verhandelbar wäre, aber praktisch wäre diese Flut nicht zu bewältigen, es treten hier weder Amnestie noch Verjährungsregeln in Kraft. Das ein Richter berufen wurde, heisst aber nicht, dass jemand weisungsgebunden ist, so wie das in der DDR gehandhabt wurde. Das auch in der jetzigen und damaligen BRD Urteile entstehen, die nahe der Rechtsbeugung gehen schließe ich ja nicht aus, aber durch die Verknüpfung von Justiz und Politik, wie sie in der DDR und dem gesamten Ostblock vorgenommen wurde, wurden Richter angewiesen, bestimmte Verurteilungen samt Strafen vorzunehmen, wenn du mal zeit hast solltest du meinen Link mal genauer Lesen, denn das kannst du bislang nicht getan haben. Ich will Fehlurteile des hiesigen Justizsystem nicht reltivieren, nur deine Behauptung mit dem politischen Systemen entbehrt jeglicher Grundlage, es hat völlig unterschiedliche Qualitäten. Und nein, ich meine mit bestimmten pol. Systemn nicht das kommunistische, sondern diktatorische Systeme aller Art, die keine unabhängige Justiz zulassen.

 
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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#137 von Buhli , 23.01.2013 18:51

Daneel, bei der Veröffentlichung der letzten Fehlurteile, ist doch nicht das Fehlurteil als solches verdammt worden, obwohl es gerechtfertigt wäre. Die Botschaft war der Umgang damit, nachdem dies erkannt wurde. Über die Entstehung der Fehlurteile in der DDR will ich nicht streiten. Das trau ich den durchaus zu. Siehe Hilde Benjamin. Der Umgang damit, nach der Erkennung, scheint aber nicht Systemabhängig zu sein. Da sind die Parallelen ja erkennbar. Keine Bereitschaft die Opfer angemessen zu rehabilitieren. Es dürfte dabei egal sein, ob Fehlurteile in der Rechtssprechung vorgesehen sind, oder nicht.
Die Verurteilung der DDR Rechtsbeugung, lies sich allerdings nur nach DDR Recht praktizieren, denn die Gesetze unterstanden ja nicht der Bundesrepublik. Daher sind diese "Urteile" eher der Siegerjustiz zuverdanken. Irgend einen Hieb müssen wir den "Bösen" ja geben.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#138 von Daneel , 24.01.2013 11:08

Fehlurteile wird es immer geben, es gibt aber Möglichkeiten sie einzudämmen, in dem man den Berufungsweg einschlägt. Dieser wurde wie du meinem letzten Link hier entnehmen konntest mit einer gewissen Systematik im Aufbau des Justizsystems verhindert. Eine Urteilsrevision war nicht vorgesehen. Es wurde nichtmal immer offensichtlich versucht offensichtliche Fehlurteile zu vertuschen, denn sie sollten eine abschreckende Wirkung haben, damit andere anfangen mit den Wölfen zu heulen. In der DDR war es im Vergleich mit anderen Diktaturen nicht ganz so ausgeprägt, wie in der Sowjetunion, Bulgarien und paar anderen Staaten, wo es regelmäßig zu Schauprozessen kam. Aber auch, wenn offensichtlich Fehlurteile erkannt wurden, die so garnicht begangen wurden gibt es Unterschiede zwischen Diktaturen und freiheitlicher Rechtsordnung. Allein die 4. Gewalt im Staat hat den entscheidenden Unterschied ausgemacht.

 
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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#139 von Buhli , 24.01.2013 14:17

Mal sehen wie sich das weiterentwickelt. http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-879336.html
Hier steckt für meine Begriffe, politische Motivation dahinter. Auch da sind keine Fehlurteile vorgesehen.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#140 von Daneel , 24.01.2013 14:52

Immerhin darf die Presse darüber Berichten, oder öffentlich Zweifel kundtun, welches doch einen gewissen Druck auf die Justiz ausübt, stell dir das mal in einer Diktatur a la DDR vor? Natürlich ist jedes Justizsystem mit verschiedenen Leuten versehen die ein unterschiedliches subjektives Rechtsempfinden besitzen, auch aus unterschiedlichen politischen Motiven heraus. Hier geht es um die Nachweisbarkeit der Tat, welche dazu führte Gewalt gegen Beamte einzusetzen. Wie genau die Beweislage ist, schlecht zu sagen, steht Aussage gegen Aussage. Leider kenne ich die genaue Urteilsbegründung nicht, ob der Journalist dies wirklich korrekt wiedergibt kann ich nicht beurteilen. Aber der Staatsanwalt hat ja Revision eingelegt und es kommt zu einem neuen Verfahren, in dem es auch zu einem Freispruch führen kann. Das Urteil ist somit ja noch nicht rechtskräftig. (§ 705 ZPO -> http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__705.html ) Kennst du die Waldheim-Prozesse? Kennst du Udo Gemballa? Kennst du den Unterschied zwischen Rechtssprechung und Rechtspflege? Kannst dir ja mal beizeiten ergoggeln, da es das Thema hier sprengt... http://www.traeumergasse.de/WaldheimDokument.jpg

 
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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#141 von Buhli , 24.01.2013 18:57

Daneel, bis zum Jahr.89 war nicht an diese Art von Wandel zu denken. Als 1199 ins Leben gerufen wurde, zeichnete sich auch in der Presse ein Wandel ab. Noch in der DDR. Also stell Dir auch das mal vor. Das Volk war da schon weiter. Schon vergessen? Zu diesem Thema passt ein Beitrag vom 22.1. aus "Die Welt". Da wurde im selben Artikel, der die Chinesische Zensur zum aktuellen James Bond beschrieb, die politisch motivierte Zensur in D benannt. Es soll ja Leute geben, die behaupten, daß es sowas in D nicht gibt. Ich schein da nicht der einzige zu sein der sich da irgend welche Dinge beim lesen hineininterpretiert. Von Verschwöhrungstheorien ganz zu schweigen. Ich bekomm das Ding nur nicht übers I Phone verlinkt.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#142 von joesachse , 25.01.2013 01:35

Zitat von Buhli im Beitrag #141
Ich bekomm das Ding nur nicht übers I Phone verlinkt.

Hasdt Du da schon mal drüber nachgedacht??? Da gibt es sicherliche geheime Abkommen zwischen Apple und der Bundesregierung. Oder zwischen Apple und den Petersbergern


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#143 von Daneel , 25.01.2013 09:30

Zitat von Daneel im Beitrag #140
der Staatsanwalt hat ja Revision eingelegt

Sollte natürlich Berufung heissen, Revision erfolgt nur bei einem bereits rechtskräftigen Urteil.

 
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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#144 von Buhli , 25.01.2013 10:00

Ja Joe, mach Dich mal kundig. Du bist ja der Medienkompetente. Kann sein, daß auch Du in diesem Fall an Deine Grenzen stößt. Den Hinweis zu "geheimen Abkommen", hast Du ja schon selbst gegeben.


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#145 von Ilrak , 08.02.2013 14:48

Auch in der DDR wurde ja schon mehr oder weniger erfolgreich Kriminalität bekämpft.
Einer der bekanntesten Erfolge ist als der Kreuzworträtselmord bekannt geworden.
Einer der ermittelnden Genossen kannte ich persönlich.
Dazu gibt es jetzt, mehr als 30 Jahre später, Neuigkeiten :




http://nachrichten.t-online.de/kreuzwort..._62085360/index


Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen.

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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#146 von Björn , 08.02.2013 16:02

Ich finde es erschreckend, daß diese Ex-Freundin des Täters aus diesem Fall Kapital schlagen möchte, auch auf Kosten der Angehörigen Wenn ihre jetzigen Aussagen wirklich stimmen, daß sie ihren damaligen Freund bei der Tat "überrascht" hat, finde ich es noch schlimmer, daß sie nach der inzwischen eingetretenen Verjährung einer eventuellen Mitschuld durch Unterlassung etc. jetzt ein Buch darüber schreibt!

Hier ist der Artikel auf den sich die meisten Zeitungen heute berufen > http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...id=994342720546 und hier ein Bericht über den damaligen Leiter der Mordkommission > http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...d=1321007818474

Die "Polizeiruf 110"-Folge "Der Kreuzworträtselfall" lief u.a. voriges Jahr nochmal im Fernsehen.
Den Film gibt es dort zu sehen > http://youtu.be/xkMJe6Rvi04


Unheilig
http://www.youtube.com/watch?v=sPtVM74r3ME

 
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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#147 von Björn , 11.02.2013 01:33

Sehen so etwa Polizei-Ermittlungen in Bayern aus, selbst wenn mehrere Polizisten bei der "Tat" anwesend sind???
> http://www.sueddeutsche.de/muenchen/link...nazis-1.1596295
Da ich eine Polizistin in München persönlich kenne, möchte ich das auf keinen Fall pauschalisieren/verallgemeinern und eigentlich auch nicht glauben


Unheilig
http://www.youtube.com/watch?v=sPtVM74r3ME

 
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zuletzt bearbeitet 11.02.2013 | Top

RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#148 von Buhli , 11.02.2013 11:07

Warum willst Du dss nicht glauben? Es steht doch nicht in der J.W..Solange der Hermann die Linke vom VfS. beobachten lässt, wirst Du solche Zeilen immer wieder lesen dürfen.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#149 von sandmann , 11.02.2013 11:53

Bei der Definition der Kriminalität hilft das achtbändige 'Meyers Neues Lexikon' weiter, 1963 vom VEB Bibliographischen Institut Leipzig herausgegeben. Ich habe das schmucke grüne Erbstück im Schrank. Aufwendig gemacht, mit vielen Zeichnungen und sehr detailliert.
Dort im 5. Band auf der Seite 143 ist zu lesen:

"Kriminalität: ...Sie ist ein Produkt der Ausbeutergesellschaft.. Dem Sozialismus ist die K. eine grundsätzlich fremde Erscheinung. Die K. ist in der DDR der krasseste Ausdruck der noch nachwirkenden kapitalistischen Lebensgewohnheiten und der Schädlings- und Wühltätigkeit der Imperialisten, Militaristen und ihrer Handlanger insbesondere in Westdeutschland und Westberlin"

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#150 von Ilrak , 11.02.2013 12:06

Wo sie Recht haben, haben sie Recht!


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