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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung! - 10
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Artikel 103 Abs. 2 des GG wurde herangezogen, um diese Fälle einzugrenzen, so vom BGH beschlossen, so wurden einzelne schwere Fälle der Rechtsbeugung durch Justizangehörige verhandelt, der BGH erwähnt aber auch, das normal auch andere Fälle der Rechtsbeugung verhandelbar wäre, aber praktisch wäre diese Flut nicht zu bewältigen, es treten hier weder Amnestie noch Verjährungsregeln in Kraft. Das ein Richter berufen wurde, heisst aber nicht, dass jemand weisungsgebunden ist, so wie das in der DDR gehandhabt wurde. Das auch in der jetzigen und damaligen BRD Urteile entstehen, die nahe der Rechtsbeugung gehen schließe ich ja nicht aus, aber durch die Verknüpfung von Justiz und Politik, wie sie in der DDR und dem gesamten Ostblock vorgenommen wurde, wurden Richter angewiesen, bestimmte Verurteilungen samt Strafen vorzunehmen, wenn du mal zeit hast solltest du meinen Link mal genauer Lesen, denn das kannst du bislang nicht getan haben. Ich will Fehlurteile des hiesigen Justizsystem nicht reltivieren, nur deine Behauptung mit dem politischen Systemen entbehrt jeglicher Grundlage, es hat völlig unterschiedliche Qualitäten. Und nein, ich meine mit bestimmten pol. Systemn nicht das kommunistische, sondern diktatorische Systeme aller Art, die keine unabhängige Justiz zulassen.
Daneel, bei der Veröffentlichung der letzten Fehlurteile, ist doch nicht das Fehlurteil als solches verdammt worden, obwohl es gerechtfertigt wäre. Die Botschaft war der Umgang damit, nachdem dies erkannt wurde. Über die Entstehung der Fehlurteile in der DDR will ich nicht streiten. Das trau ich den durchaus zu. Siehe Hilde Benjamin. Der Umgang damit, nach der Erkennung, scheint aber nicht Systemabhängig zu sein. Da sind die Parallelen ja erkennbar. Keine Bereitschaft die Opfer angemessen zu rehabilitieren. Es dürfte dabei egal sein, ob Fehlurteile in der Rechtssprechung vorgesehen sind, oder nicht. Die Verurteilung der DDR Rechtsbeugung, lies sich allerdings nur nach DDR Recht praktizieren, denn die Gesetze unterstanden ja nicht der Bundesrepublik. Daher sind diese "Urteile" eher der Siegerjustiz zuverdanken. Irgend einen Hieb müssen wir den "Bösen" ja geben.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Fehlurteile wird es immer geben, es gibt aber Möglichkeiten sie einzudämmen, in dem man den Berufungsweg einschlägt. Dieser wurde wie du meinem letzten Link hier entnehmen konntest mit einer gewissen Systematik im Aufbau des Justizsystems verhindert. Eine Urteilsrevision war nicht vorgesehen. Es wurde nichtmal immer offensichtlich versucht offensichtliche Fehlurteile zu vertuschen, denn sie sollten eine abschreckende Wirkung haben, damit andere anfangen mit den Wölfen zu heulen. In der DDR war es im Vergleich mit anderen Diktaturen nicht ganz so ausgeprägt, wie in der Sowjetunion, Bulgarien und paar anderen Staaten, wo es regelmäßig zu Schauprozessen kam. Aber auch, wenn offensichtlich Fehlurteile erkannt wurden, die so garnicht begangen wurden gibt es Unterschiede zwischen Diktaturen und freiheitlicher Rechtsordnung. Allein die 4. Gewalt im Staat hat den entscheidenden Unterschied ausgemacht.
Mal sehen wie sich das weiterentwickelt. http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-879336.html Hier steckt für meine Begriffe, politische Motivation dahinter. Auch da sind keine Fehlurteile vorgesehen.
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Immerhin darf die Presse darüber Berichten, oder öffentlich Zweifel kundtun, welches doch einen gewissen Druck auf die Justiz ausübt, stell dir das mal in einer Diktatur a la DDR vor? Natürlich ist jedes Justizsystem mit verschiedenen Leuten versehen die ein unterschiedliches subjektives Rechtsempfinden besitzen, auch aus unterschiedlichen politischen Motiven heraus. Hier geht es um die Nachweisbarkeit der Tat, welche dazu führte Gewalt gegen Beamte einzusetzen. Wie genau die Beweislage ist, schlecht zu sagen, steht Aussage gegen Aussage. Leider kenne ich die genaue Urteilsbegründung nicht, ob der Journalist dies wirklich korrekt wiedergibt kann ich nicht beurteilen. Aber der Staatsanwalt hat ja Revision eingelegt und es kommt zu einem neuen Verfahren, in dem es auch zu einem Freispruch führen kann. Das Urteil ist somit ja noch nicht rechtskräftig. (§ 705 ZPO -> http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__705.html ) Kennst du die Waldheim-Prozesse? Kennst du Udo Gemballa? Kennst du den Unterschied zwischen Rechtssprechung und Rechtspflege? Kannst dir ja mal beizeiten ergoggeln, da es das Thema hier sprengt... http://www.traeumergasse.de/WaldheimDokument.jpg
Daneel, bis zum Jahr.89 war nicht an diese Art von Wandel zu denken. Als 1199 ins Leben gerufen wurde, zeichnete sich auch in der Presse ein Wandel ab. Noch in der DDR. Also stell Dir auch das mal vor. Das Volk war da schon weiter. Schon vergessen? Zu diesem Thema passt ein Beitrag vom 22.1. aus "Die Welt". Da wurde im selben Artikel, der die Chinesische Zensur zum aktuellen James Bond beschrieb, die politisch motivierte Zensur in D benannt. Es soll ja Leute geben, die behaupten, daß es sowas in D nicht gibt. Ich schein da nicht der einzige zu sein der sich da irgend welche Dinge beim lesen hineininterpretiert. Von Verschwöhrungstheorien ganz zu schweigen. Ich bekomm das Ding nur nicht übers I Phone verlinkt.
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Zitat von Buhli im Beitrag #141Ich bekomm das Ding nur nicht übers I Phone verlinkt.
Hasdt Du da schon mal drüber nachgedacht??? Da gibt es sicherliche geheime Abkommen zwischen Apple und der Bundesregierung. Oder zwischen Apple und den Petersbergern
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
Ja Joe, mach Dich mal kundig. Du bist ja der Medienkompetente. Kann sein, daß auch Du in diesem Fall an Deine Grenzen stößt. Den Hinweis zu "geheimen Abkommen", hast Du ja schon selbst gegeben.
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Auch in der DDR wurde ja schon mehr oder weniger erfolgreich Kriminalität bekämpft. Einer der bekanntesten Erfolge ist als der Kreuzworträtselmord bekannt geworden. Einer der ermittelnden Genossen kannte ich persönlich. Dazu gibt es jetzt, mehr als 30 Jahre später, Neuigkeiten :
Ich finde es erschreckend, daß diese Ex-Freundin des Täters aus diesem Fall Kapital schlagen möchte, auch auf Kosten der Angehörigen Wenn ihre jetzigen Aussagen wirklich stimmen, daß sie ihren damaligen Freund bei der Tat "überrascht" hat, finde ich es noch schlimmer, daß sie nach der inzwischen eingetretenen Verjährung einer eventuellen Mitschuld durch Unterlassung etc. jetzt ein Buch darüber schreibt!
Die "Polizeiruf 110"-Folge "Der Kreuzworträtselfall" lief u.a. voriges Jahr nochmal im Fernsehen. Den Film gibt es dort zu sehen > http://youtu.be/xkMJe6Rvi04
Sehen so etwa Polizei-Ermittlungen in Bayern aus, selbst wenn mehrere Polizisten bei der "Tat" anwesend sind??? > http://www.sueddeutsche.de/muenchen/link...nazis-1.1596295 Da ich eine Polizistin in München persönlich kenne, möchte ich das auf keinen Fall pauschalisieren/verallgemeinern und eigentlich auch nicht glauben
Warum willst Du dss nicht glauben? Es steht doch nicht in der J.W..Solange der Hermann die Linke vom VfS. beobachten lässt, wirst Du solche Zeilen immer wieder lesen dürfen.
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Bei der Definition der Kriminalität hilft das achtbändige 'Meyers Neues Lexikon' weiter, 1963 vom VEB Bibliographischen Institut Leipzig herausgegeben. Ich habe das schmucke grüne Erbstück im Schrank. Aufwendig gemacht, mit vielen Zeichnungen und sehr detailliert. Dort im 5. Band auf der Seite 143 ist zu lesen:
"Kriminalität: ...Sie ist ein Produkt der Ausbeutergesellschaft.. Dem Sozialismus ist die K. eine grundsätzlich fremde Erscheinung. Die K. ist in der DDR der krasseste Ausdruck der noch nachwirkenden kapitalistischen Lebensgewohnheiten und der Schädlings- und Wühltätigkeit der Imperialisten, Militaristen und ihrer Handlanger insbesondere in Westdeutschland und Westberlin"
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