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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung! - 9
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Hier mal eine in meinen Augen "Unterlassene Hilfeleistung im Namen einer Glaubensrichtung http://m.spiegel.de/panorama/a-878210.html Ja altberlin, ist doch bekannt. Die gute Nachricht: " Ein Schiff mit hundert Sachsen ist gesunken." Die schlechte ist: "Einer hat überlebt."
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Dieser Fall schlägt in Köln gerade ziemlich hohe Wellen. Man hat in den Krankenhäusern wohl sehr merkwürdige Richtlinien verteilt und in einem ähnlichen Fall schon mal drakonische Strafen gegen einen Mediziner verhängt. Und nun hat sich keiner mehr getraut. Wobei "Experten" auch sagen, daß eine solche Nachuntersuchung nicht direkt dringlich im Sinne von lebenserhaltend wäre und damit keine Notfall-Hilfeleistung im engeren Sinn. Wieder einmal werden die Juristen entscheiden müssen.
Ist doch Klasse. Bis die Juristen entschieden haben, lassen wir die Patienten warten. Gesetze sollten wir schon achten. Es soll ja Leute geben, die denken weil es bei uns für so etwas auch Gesetze gibt, kann so was in D auch nicht vorkommen.
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#125 von
altberlin
(
gelöscht
)
, 19.01.2013 09:59
Menschenhandel und Zwangsprostitution, ein Thema, was der Bundesregierung nicht fremd ist. Vor zwei Jahren kündigte Familienministerin Christina Schröder schärfere Gesetze an, passiert ist bis heute nichts. Es scheitert an Uneinigkeit in den eigenen Reihen. Das beweist mir einmal mehr, das die gegenwärtigen Regierungsparteien nicht in der Lage sind, vernünftig zusammenzuarbeiten. Es geht doch nur um Machterhalt um jeden Preis. Hier ein Fall von vielen, vor Gericht verhandelt und mangels strengerer Gesetze mit unzureichendem Ergebnis.
Als Studio kann dann gleich hinter Aachen, ein Coffeeshop dienen. Da treffen sich die geplanten Talkgäste eh auf dem Heimweg.
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Murrat scheint nicht allein dazustehen. Rechtsexperten sprechen ja von etwa 10% aller gefällten Urteile, sind falsch. Der Umgang mit den Falschverurteilten scheint nicht unbedingt ein Problem der jeweiligen Gesellschaftsordnung zu sein. Die Angst vor dem Gesichtsverlust scheint bei allen Machthabern größer zu sein, als der "Mut" sich für einen Fehler zu entschuldigen. http://www.ardmediathek.de/das-erste/rep...mentId=13126316
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Dann mal an Buhli und delta hier die Frage: Was ist schlimmer? Ist es besser, durchzugreifen und dabei gelegentlich auch mal einen Unschuldigen als Kollateralschaden zu verurteilen oder bei zweifeln eher auch mal einen Verbrecher freizusprechen????
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
Joe, das ist nun wirklich nicht die Frage. Die Frage ist, wie mit den falsch Verurteilten nach der Erkennung umgegangen wird. Hast Du ein Problem mit Deinem reichlich erwàhnten "verstehenden lesen" oder sehen? Der ARD Beitrag dürfte es belegen.
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Nein Buhli, das sind zwei verschiedene Fragen. Die ein Frage ist die von Dir gestellte Da gibt es ein Problem im System. Die völlige Unabhängigkeit der Justiz impliziert in gewissem Maße deren Unfehlbarkeit. Es gibt keine Kontrolle der Justiz von Außen, sondern nur innerhalb des Systems der Justiz. Die funktioniert meist ganz gut, ist aber gelegentlich auch in höchstem Maße problematisch. Das andere ist die von mir gestellte Frage, zu de mich eine Antwort von delta und Dir interessieren würde.
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Bei meinem täglichen Streifzug durch die Blogs bin ich bei Thomas Stadler auf Internet-Law.de auf einen interessanten Beitrag eines Fachmanns zu diesem Thema gestoßen, zum einen sieht er das Problem ähnlich wie ich: "... der Justizirrtum ist im System nicht vorgesehen und eigene Fehler räumt die Strafjustiz nur widerwillig ein." Als eines der größten Probleme sieht er, dass die Protokollierung im Strafprozess völlig ungenügend und damit die Nachvollziehbarkeit nicht gegeben ist.
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Joe, die Frage: "Was ist besser?" stellt sich vielleicht für Dich, aber nicht für mich. Für mich stellt sich die Frage, wie mit dieser Art von Fehlern, unabhängig von der Berufsbranche, umgegangen wird. Fehlentscheidungen werden nun mal überall getroffen. Dabei scheint es auch nicht vom poltischen System abhängig zu sein, wie mit Fehlurteilen umgegangen wird. Scheint überall das gleiche Problem zu sein. Gesichtsverlust. Menschliche Schicksale als Kollateralschaden einzustufen, ist aufs System bezogen, noch nachvollziehbar, ansonsten fehl am Platz. Bezieh es aber auf alle politischen Systeme dieser Welt, und nicht nur auf die, die Dir gerade genehm sind. In dem Link wurde auch das Problem der Nähe zur Staatsanwaltschaft angesprochen. Insbesondere in Bayern. Über den Hlavka, der in DD den linken Demonstranten in den Knast brachte, hab ich nichts finden können. Es dürfte ja auch bei Dir angekommen sein, daß etwa 90% der sächsischen Entscheidungsträger, incl. Justiz, Westimporte sind. Noch heute. Somit besteht unter diesen Menschen auch eine andere politische Ausrichtung. Was bei der Urteilsbegründung unschwer zu erkennen ist.
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Zitat von Buhli im Beitrag #133Fehlentscheidungen werden nun mal überall getroffen. Dabei scheint es auch nicht vom poltischen System abhängig zu sein, wie mit Fehlurteilen umgegangen wird.
Doch, es ist vom politischen System abhängig, in der DDR waren die Richter eben nicht unabhängig und mußten angeordnete Fehlurteile fällen, das ist etwas anderes als ein Irrtum oder Verfahrensfehler, der zu einer Falschverurteilung führt. Achtung PDF: http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1996_3_4_kos.pdf
Daneel, lies den Link nochmal durch.http://www.internet-law.de/2013/01/das-d...ngen-nicht.html Eine Unabhängigkeit deutscher Richter liest sich für mich anders. Ist Dir nicht bekannt, daß Richter berufen werden? An die die sie berufen, sind auch Richter Weisungsgebunden. Nicht beim Urteil, sondern bei der Ermittlung. Beim Plasberg hat das jemand sehr deutlich gesagt, als der Sat1 Fernsehrichter, seine "Unabhängigkeit" herausstellen wollte. Lies mal in "Ermitteln unerwünscht", "Ermitteln verboten". Das Thema hatten wir schon mal. Ob die Fehlurteile in der DDR auf Anweisung gefällt wurden oder dies mit Weisungsgebundenen "Ermittlungen" zu tun hatte, ist schwer zu sagen. Fallen angeordnete Fehlurteile nicht unter Rechtsbeugung? Wenn ja, dann müssten ja ehemalige DDR Richter deswegen auch verurteilt worden sein. Ich hab versucht bei Google "Berufung von Richter" was zu finden. Wikipedia hat was dazu geschrieben. Der Beitrag ging nur nicht zu verlinken. Geht vielleicht mit Rechner besser als mit i Phone.
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