Zitat von Buhli im Beitrag #656
................. Kehrwoche, da es in der DDR keine Beamten gab, mussten sich auch die Polizisten um ihre Altersvorsorge kümmern. Die hatten zwar auch noch staatliche Absicherungen, konnten aber Privat Vorsorge treffen. Diese wurde ihnen ja auch aberkannt. ......
Ich weiß nicht, wie es bei der Polizei war - aber meines Wissens wurden nur Arbeitseinkommen bis 600 Mark der einzigartigen DDR für die Rentenbeitragsberechnung bewertet (macht im früheren "grünen Urlaubsbuch" die berühmt-berüchtigten 7.200 Mark) - was darüber hinaus verdient wurde unterlag "auf Wunsch" der FZR - also der Freiwilligen Zusatz-Rentenversicherung.
Nun wurde ja ausgiebig darüber diskutiert, dass früheren "Systemträgern" die FZR-Ansprüche qua Einigungsvertragsgesetz aberkannt wurden.
Wahrscheinlich zähle ich als ehemaliger Berufsoffizier der ehemaligen NVA in der ehemaligen DDR (wow - was für eine Satzschöpfung
) NICHT zu den Systemträgern.
In meinem mir vorliegenden Versicherungsverlauf wurden die vollen Dienstbezüge inklusive Zulagen ohne Verpflegungsgeld zur Berechnung herangezogen. Diese Zahlen hat der Rententräger vom Territorialkommando Ost in Strausberg abgefragt ... diese Einkommensangaben wurden darüberhinaus auch noch mit einem Multiplikator (3,3 bis 3,1 jährlich unterschiedlich) bewertet - so daß aus beispielsweise 19.880,- Mark der DDR dann 64.373,43 Deutsche Mark als Pflichtbeiträge anerkannt wurden.
Unter diesen Bedingungen stellen sich mir zweierlei Fragen:
1. Warum soll ich den Anwartschaften aus der früheren FZR nachtrauern bzw. die Anerkennung dieser Beitragsanteile einfordern, wenn doch mein vollständiges Einkommen als Berechnungsgrundlage anerkannt wurde?
2. Warum nur haben wir früher so vehement um diese schwache DM gekämpft ...
.. warum wurden 5 Alu-Mark gegen eine DM getauscht, wenn doch das Umrechnungsverhältnis ganz anders war (ACHTUNG - DIESER SATZ KANN SPUREN VON IRONIE ENTHALTEN! )
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An den User "Stasigegener" .... Wenn man etwas NUR schlecht bewertet, sieht man die Möglichkeiten meist nicht.
Natürlich sollte die Investition in Immobilien als Portfolio-Teil zur Altersvorsorge im Rahmen der Einkommensmöglichkeiten liegen - natürlich gab es nach dem Grundprinzip "Gier schlägt Hirn" für viele Anleger Verlustgeschäfte durch sogenannte Schrottimmobilien - aber prinzipiell ist zu festzuhalten: Wer während seiner Lebensarbeitszeit in der Lage ist, einiges an Immobilienbestand so zu erwerben, dass es bis zum Rentenbeginn quasi schuldenfrei ist, der kann diesen Erwerb als Renten-VORSORGE getrost geniessen.
Versicherungsprodukte als Bestandteil der privaten Renten-VORSORGE halte ich jedenfalls für sehr bedenklich.
Wenn man sich die einzelnen Anlage-/Vorsorgemöglichkeiten anschaut, gibt es immer wieder Produkte innerhalb der Gruppen, die nur dem Wohle des Initiators dienen.
Gruß von einem IHK-geprüften Fachberater für Finanzdienstleistungen