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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#31 von altberlin ( gelöscht ) , 05.11.2013 14:05

Zitat von Smithie23 im Beitrag #29
Ein Schaden entsteht ja nur indirekt - indem das Geld nicht zum Wohle des Kindes genutzt wird. Dadurch läuft das Kind Gefahr, später mal genau so auf dem Abstellgleis zu landen, wie die Eltern.



Das halte ich für eine Behauptung, die jemand ohne Kinder nun am Allerwenigsten beurteilen kann. Schon gar nicht als Nichtbezieher von Hartz IV !
Die "Sozial"-Leistungen dieser Erfindung, von jemandem entwickelt, der wohl als Letzter praktisch nachvollziehen kann, was es bedeutet, auf diese Form
der Unterstützung angewiesen zu sein, ist, bereinigt um Wohn, Heiz- und sonstige Zusatzleistungen so niedrig, das eine Kindergeldzahlung an diesen Personenkreis notwendig wäre.
Allen hier sehr schlau Daherschreibenden deshalb nur zur Aufklärung :
Auch Kinder haben Anspruch auf ihren Hartz IV-Regelsatz entsprechend dem Alter, das Kindergeld gibt es aber nicht zusätzlich, sondern wird gezahlt, aber
vom Hartz IV-Satz abgezogen.
Somit bricht nicht automatisch Reichtum aus zu Gunsten von Tabak- und Alkoholindustrie, sondern bei den meisten Bedürftigen wird fleißig weiter gerechnet, Monat für Monat.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...echnet-9188.php

.


vorwärts immer, rückwärts nimmer
E.H.

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#32 von Smithie23 , 05.11.2013 14:17

Zitat von Daneel im Beitrag #30

Nicht zweckentfremdet ist es, wenn dadurch auch laufende Kosten wie Miete, Wasser, Wärme, Strom, etc. beglichen werden, deren Verbrauch mit jedem Familienmitglied wächst bzw. der Platzbedarf sich vergrößert.


Das steht außer Frage, da bin ich voll und ganz bei dir. Ich rede von den Ausnahmefällen, wo die Mutter was zu rauchen hat, die Kinder aber nur ungenügend Verpflegung.

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#33 von altberlin ( gelöscht ) , 05.11.2013 14:31

@ Smithie, diese Fälle

Zitat
wo die Mutter was zu rauchen hat, die Kinder aber nur ungenügend Verpflegung.


gibt es überall, aber es wird von einem gewissen Politikerklientel stets den Empfängern von Sozialleistungen untergeschoben.
.


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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#34 von Hansrudi , 05.11.2013 17:15

Zitat von Smithie23 im Beitrag #32
Zitat von Daneel im Beitrag #30

Nicht zweckentfremdet ist es, wenn dadurch auch laufende Kosten wie Miete, Wasser, Wärme, Strom, etc. beglichen werden, deren Verbrauch mit jedem Familienmitglied wächst bzw. der Platzbedarf sich vergrößert.


Das steht außer Frage, da bin ich voll und ganz bei dir. Ich rede von den Ausnahmefällen, wo die Mutter was zu rauchen hat, die Kinder aber nur ungenügend Verpflegung.



Rauchen darf die Mutter nicht , aber ihr Geld horizantal verdienen zum Wohle des Kindes , das darf sie ....

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#35 von Smithie23 , 05.11.2013 17:30

Klar Hansrudi, weil man in Dt. ja keine andere Wahl hat ... oder wie

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#36 von Daneel , 05.11.2013 18:15

Zitat von Hansrudi im Beitrag #34

Rauchen darf die Mutter nicht , aber ihr Geld horizantal verdienen zum Wohle des Kindes , das darf sie ....


Aber das Gewerbe muß angemeldet sein!

 
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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#37 von Hansrudi , 05.11.2013 18:29

Zitat von Smithie23 im Beitrag #35
Klar Hansrudi, weil man in Dt. ja keine andere Wahl hat ... oder wie


Dem Kind ist am Ende egal , woher die Mutter das Geld für die Markenklamotten , das Handy ,den PC , die Reitstunden , den Nachhilfeunterricht auf der Blockflöte und Gitarre ,den Urlaub dreimalim Jahr , die Ferienbetreung oder die Klassenfahrt nimmt , hauptsache es kann mitfahren .

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#38 von Smithie23 , 05.11.2013 18:54

Hmmm ... es ist Frage der Erziehung, ob das Kind später ein verwöhntes Bonzenkind wird, dass immer die neuesten Klamotten und Handys benötigt.

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#39 von Hansrudi , 05.11.2013 19:12

Smitie ,

als Bonzenkindfinanzberater darfste den später auch die Pizza zum Kindergeburtstag liefern !

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#40 von kreutzer_ , 05.11.2013 21:19

Zitat von altberlin im Beitrag #31

Auch Kinder haben Anspruch auf ihren Hartz IV-Regelsatz entsprechend dem Alter, das Kindergeld gibt es aber nicht zusätzlich, sondern wird gezahlt, aber
vom Hartz IV-Satz abgezogen.



Natürlich wird das Kindergeld mit dem höheren Kinderregelsatz von H4 verrechnet. Da gibt es nichts zu jammern. Würde Kindergeld zu dem Kinder-Regelsatz bei H4 zusätzlich gezahlt, würde sich reguläre Arbeit noch viel weniger lohnen, und noch mehr blieben zuhause.

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#41 von Daneel , 05.11.2013 21:37

Zitat von kreutzer_ im Beitrag #40
Natürlich wird das Kindergeld mit dem höheren Kinderregelsatz von H4 verrechnet. Da gibt es nichts zu jammern. Würde Kindergeld zu dem Kinder-Regelsatz bei H4 zusätzlich gezahlt, würde sich reguläre Arbeit noch viel weniger lohnen, und noch mehr blieben zuhause.


Faktisch werden damit die Kinder bestraft.

 
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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#42 von Smithie23 , 05.11.2013 21:41

Zitat von Hansrudi im Beitrag #39
Smitie ,

als Bonzenkindfinanzberater darfste den später auch die Pizza zum Kindergeburtstag liefern !


Klar, wenn Trinkgeld bei rumkommt, warum nicht ?!

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#43 von kreutzer_ , 06.11.2013 10:33

Zitat von Daneel im Beitrag #41
Zitat von kreutzer_ im Beitrag #40
Natürlich wird das Kindergeld mit dem höheren Kinderregelsatz von H4 verrechnet. Da gibt es nichts zu jammern. Würde Kindergeld zu dem Kinder-Regelsatz bei H4 zusätzlich gezahlt, würde sich reguläre Arbeit noch viel weniger lohnen, und noch mehr blieben zuhause.


Faktisch werden damit die Kinder bestraft.



Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Ein H4 Empfänger zahlt keine Steuern, jedenfalls keine Einkommenssteuer, von der dann der Steuerfreistellungsbetrag geltend gemacht werden könnte.

Die "Bestrafung" erfolgt derart, daß das Kindergeld für ein volljähriges Kind 184 € und der Hartz IV Kinderregelsatz 306 € beträgt. Es gibt natürlich Gaukler, die möchten sich die Summe von 490 € für ein Kind an staatlichen Sozialleistungen zusammenfantasieren. Was umgerechnet an Wertstellung dann 3920 Ostmark oder vier VEB-Gehälter wären, die im internationalen Wettbewerb erstmal erwirtschaftet werden müssen, damit auch Bürger aus dem Beitrittsgebiet eine Vorstellung von der Bestrafung haben.


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zuletzt bearbeitet 06.11.2013 | Top

RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#44 von michaka13 , 07.11.2013 05:51

Euren Exkurs in die Deutsche Demokratische Republik habe ich verschoben.


DDR-Thema (6)




Schönen Tag noch,

micha

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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs

#45 von altberlin ( gelöscht ) , 07.11.2013 16:15

Zitat von michaka13 im Beitrag #44
Euren Exkurs in die Deutsche Demokratische Republik habe ich verschoben.


DDR-Thema (6)

Schönen Tag noch,

micha


Da hast du Beitrag kreutzer_ gestern 10:33 Übersehen, oder ? Da begann das Übel wieder einmal.

Zitat
...Was umgerechnet an Wertstellung dann 3920 Ostmark oder vier VEB-Gehälter wären, die im internationalen Wettbewerb erstmal erwirtschaftet werden müssen, damit auch Bürger aus dem Beitrittsgebiet eine Vorstellung von der Bestrafung haben.


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