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RE: Abschaffung des Kindergeldes - wegen Mißbrauchs - 3
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Zitat von Smithie23 im Beitrag #29Ein Schaden entsteht ja nur indirekt - indem das Geld nicht zum Wohle des Kindes genutzt wird. Dadurch läuft das Kind Gefahr, später mal genau so auf dem Abstellgleis zu landen, wie die Eltern.
Das halte ich für eine Behauptung, die jemand ohne Kinder nun am Allerwenigsten beurteilen kann. Schon gar nicht als Nichtbezieher von Hartz IV ! Die "Sozial"-Leistungen dieser Erfindung, von jemandem entwickelt, der wohl als Letzter praktisch nachvollziehen kann, was es bedeutet, auf diese Form der Unterstützung angewiesen zu sein, ist, bereinigt um Wohn, Heiz- und sonstige Zusatzleistungen so niedrig, das eine Kindergeldzahlung an diesen Personenkreis notwendig wäre. Allen hier sehr schlau Daherschreibenden deshalb nur zur Aufklärung : Auch Kinder haben Anspruch auf ihren Hartz IV-Regelsatz entsprechend dem Alter, das Kindergeld gibt es aber nicht zusätzlich, sondern wird gezahlt, aber vom Hartz IV-Satz abgezogen. Somit bricht nicht automatisch Reichtum aus zu Gunsten von Tabak- und Alkoholindustrie, sondern bei den meisten Bedürftigen wird fleißig weiter gerechnet, Monat für Monat. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...echnet-9188.php
Zitat von Daneel im Beitrag #30 Nicht zweckentfremdet ist es, wenn dadurch auch laufende Kosten wie Miete, Wasser, Wärme, Strom, etc. beglichen werden, deren Verbrauch mit jedem Familienmitglied wächst bzw. der Platzbedarf sich vergrößert.
Das steht außer Frage, da bin ich voll und ganz bei dir. Ich rede von den Ausnahmefällen, wo die Mutter was zu rauchen hat, die Kinder aber nur ungenügend Verpflegung.
Zitat von Daneel im Beitrag #30 Nicht zweckentfremdet ist es, wenn dadurch auch laufende Kosten wie Miete, Wasser, Wärme, Strom, etc. beglichen werden, deren Verbrauch mit jedem Familienmitglied wächst bzw. der Platzbedarf sich vergrößert.
Das steht außer Frage, da bin ich voll und ganz bei dir. Ich rede von den Ausnahmefällen, wo die Mutter was zu rauchen hat, die Kinder aber nur ungenügend Verpflegung.
Rauchen darf die Mutter nicht , aber ihr Geld horizantal verdienen zum Wohle des Kindes , das darf sie ....
Zitat von Smithie23 im Beitrag #35Klar Hansrudi, weil man in Dt. ja keine andere Wahl hat ... oder wie
Dem Kind ist am Ende egal , woher die Mutter das Geld für die Markenklamotten , das Handy ,den PC , die Reitstunden , den Nachhilfeunterricht auf der Blockflöte und Gitarre ,den Urlaub dreimalim Jahr , die Ferienbetreung oder die Klassenfahrt nimmt , hauptsache es kann mitfahren .
Zitat von altberlin im Beitrag #31 Auch Kinder haben Anspruch auf ihren Hartz IV-Regelsatz entsprechend dem Alter, das Kindergeld gibt es aber nicht zusätzlich, sondern wird gezahlt, aber vom Hartz IV-Satz abgezogen.
Natürlich wird das Kindergeld mit dem höheren Kinderregelsatz von H4 verrechnet. Da gibt es nichts zu jammern. Würde Kindergeld zu dem Kinder-Regelsatz bei H4 zusätzlich gezahlt, würde sich reguläre Arbeit noch viel weniger lohnen, und noch mehr blieben zuhause.
Zitat von kreutzer_ im Beitrag #40Natürlich wird das Kindergeld mit dem höheren Kinderregelsatz von H4 verrechnet. Da gibt es nichts zu jammern. Würde Kindergeld zu dem Kinder-Regelsatz bei H4 zusätzlich gezahlt, würde sich reguläre Arbeit noch viel weniger lohnen, und noch mehr blieben zuhause.
Zitat von kreutzer_ im Beitrag #40Natürlich wird das Kindergeld mit dem höheren Kinderregelsatz von H4 verrechnet. Da gibt es nichts zu jammern. Würde Kindergeld zu dem Kinder-Regelsatz bei H4 zusätzlich gezahlt, würde sich reguläre Arbeit noch viel weniger lohnen, und noch mehr blieben zuhause.
Faktisch werden damit die Kinder bestraft.
Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Ein H4 Empfänger zahlt keine Steuern, jedenfalls keine Einkommenssteuer, von der dann der Steuerfreistellungsbetrag geltend gemacht werden könnte.
Die "Bestrafung" erfolgt derart, daß das Kindergeld für ein volljähriges Kind 184 € und der Hartz IV Kinderregelsatz 306 € beträgt. Es gibt natürlich Gaukler, die möchten sich die Summe von 490 € für ein Kind an staatlichen Sozialleistungen zusammenfantasieren. Was umgerechnet an Wertstellung dann 3920 Ostmark oder vier VEB-Gehälter wären, die im internationalen Wettbewerb erstmal erwirtschaftet werden müssen, damit auch Bürger aus dem Beitrittsgebiet eine Vorstellung von der Bestrafung haben.
Da hast du Beitrag kreutzer_ gestern 10:33 Übersehen, oder ? Da begann das Übel wieder einmal.
Zitat ...Was umgerechnet an Wertstellung dann 3920 Ostmark oder vier VEB-Gehälter wären, die im internationalen Wettbewerb erstmal erwirtschaftet werden müssen, damit auch Bürger aus dem Beitrittsgebiet eine Vorstellung von der Bestrafung haben.
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