Zitat von Björn im Beitrag #14
Bloß weil Du was gegen die Partei "Die Linken" hast, sind in deinen Augen alle ihre Mitglieder Extremisten, die allesamt überwacht gehören? Du hast ein merkwürdiges Rechtsverständnis!
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Zitat von kreutzer_ im Beitrag #13
und dort ist es eine Organisation zum Schutz der Verfassung, welche ein demokratisches System aufgrund seiner historischen Erfahrungen als erforderlich betrachtet, um sich gegen verfassungsfeindliche Putsch- und Wühl-Aktivitäten zur Wehr zu setzen.
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Letztendlich hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil zum wiederholten Male festgestellt, das der Verfassungsschutz nicht die Verfassung geschützt, sondern gegen sie verstoßen hat. Ich musste unwillkürlich an das Motto des Vortrags auf dem 29C3 denken:
"Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung so wie Zitronenfalter Zitronen falten"
Quelle:
http://events.ccc.de/congress/2012/Fahrp...ts/5299.en.html
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Ach ja, es wurde zum wiederholten Male festgestellt. Soviel zur Existenz von Gesetzen, und deren Einhaltung. Nur mal so als Hinweis für unsere Träumer die dann Zweifler schnell mal als Verschwörungstheoretiker abstempeln.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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Zitat von joesachse im Beitrag #18
Letztendlich hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil zum wiederholten Male festgestellt, das der Verfassungsschutz nicht die Verfassung geschützt, sondern gegen sie verstoßen hat. Ich musste unwillkürlich an das Motto des Vortrags auf dem 29C3 denken:
"Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung so wie Zitronenfalter Zitronen falten"
Quelle:
http://events.ccc.de/congress/2012/Fahrp...ts/5299.en.html
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Da kreutzer wieder nur vorurteilsbedingt Teile wahrgenommen hat, hier nur mal die Folie 47:
2005 – 2008 VS-Berichte
rechtswidrig
●
Dez 2009: Studie Universität Freiburg
●
„
..alle in den letzten vier Jahren publizierten
Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern
verfassungswidrig“ (außer Berlin & Brandenburg)
●
„
Wenn eine Organisation, über die berichtet werden
soll, nicht nachweislich verfassungsfeindliche
Bestrebungen verfolgt, sondern nur ein (...)
Verdacht vorliegt (...), dann darf über diese
Organisation nur berichtet werden, wenn der
Verfassungsschutzbericht unmissverständlich deutlich
macht, dass hier nur ein Verdachtsfall vorliegt.“
Wenn Du das noch als eine Lappalie abtust, dann bist Du selbst ein Fall für den Verfassungsschutz, denn Du verteidigst verfassungsfeindliche Organisationen.
Aber wenn das noch nicht reicht, hier noch was:
http://events.ccc.de/congress/2012/Fahrp...ts/5287.en.html
In diesem Vortrag beschreibt Katharina König, die im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages sitzt u.a. Treffen von Neonazi-Führungskreisen, bei denen die Hälfte der Anwesenden V-Leute diverser Verfassungschutzeinrichtungen und Polizeidienststellen waren!!!
Der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form gehört nach meiner Meinung abgeschafft. Die Verletzung der Verfassung durch diese Inlandsgeheimdienste und die von diesen Geheimdiensten ausgehende Gefahr für Freiheit und Demokratie stehen in keiner akzeptablen Relation zu deren eventuell vielleicht vorhandenem und bisher unentdeckt gebliebenen Nutzen. Dass dieser Verfassungsschutz nicht noch gefährlicher geworden ist, ist in erster Linie der Tatsache zu verdanken, dass dieser Dienst im Gegensatz zur DDR-Stasi keine Polizeigewalt hat. Und dass Medien, Bürgerrechtler und verantwortungsvolle Politiker doch immer wieder mal für Öffentlichkeit dazu sorgen.
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Dass es beim Verfassungsschutz Fehlentwicklungen gegeben hat, wird kein vernünftger Mensch bestreiten. Ich hoffe, die nächste Koalition kann da auch die verwirrende Ländervielfalt der Dienste bereinigen, die eine Hauptursache der aktuellen Probleme darstellt.
Wenn die Nachfolger und Nahestehende nun meinen, deswegen braucht man keinen Verfassungsschutz ist das so zu werten, wie die Permanent-Neins der Nachfolger zu jedem Europa-Vertrag oder die militärische Preisgabe Deutschlands durch Austritt aus den Verteidigungsbündnissen oder das Verdrücken bei jeder UN-Mission. Nämlich als sachlich und politisch unbedeutende Einzelmeinung, die niemals mehrheitsfähig sein wird.
Was jetzt ein wenig untergeht, der Genosse Gysi hat's wohl vergessen, ist, daß ein weiterer Antrag der Nachfolger beim BVerfG (2 BvR 2436/10) als unzulässig verworfen wurde, wo die Nachfolger gern wollten, daß grundsätzlich jeder Abgeordnete von der Beobachtung durch den Verfassungsschutz frei gestellt wird.
Das BVerfG hat im Gegenteil die Kontrolle weiterhin als zulässig erklärt, wenn ein Abgeordneter selbst für verfassungswidrige Ziele eintritt.
Also es wird da nichts werden mit Gewühle von anonym operierenden kommunistischen Plattform-Jüngern unter dem Schutz der parlamentarischen Immunität.
Wo ich die Bedenken von User BesserWessi teile, ist der Umstand, daß die neue Grundsatzentscheidung auch für verfassungsfeindliche rechte Mandatsträger gilt. Bei beispielsweise Abgeordneten der NPD im sächsischen Landtag müssen jetzt dieselben Maßstäbe gelten, und es liegt in der Natur der Sache, daß diesbezügliche Erkenntnisse über verfassungswidrige Ziele unter Beachtung der Gerichtsentscheidung manchmal garnicht oder zumindest viel schwieriger zu ermitteln sind. Ich höre dann schon das Geschrei der verschiedenen linken und rechten radikalen Gruppierungen über die 'Verfassungswidrigkeit des Verfassungsschutzes' und die entsprechenden hysterischen Einlagen der jeweiligen Parteien.
Die Aufgabe für den Verfassungsschutz wird daher nicht einfacher.
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Du meinst wir kommen vom Regen in die Traufe.....aber für so schlimm halte ich Ihn nun doch nicht....aber ich glaub der Joesachse wäre lernfähig in dieser Sache......
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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Zitat von delta im Beitrag #24
Du meinst wir kommen vom Regen in die Traufe
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Das gefällt mir ...Problem erkannt.....
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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Ich bleibe dabei: Der Verfassungsschutz in seiner heutigen Form als Inlandsgeheimdienst ist überflüssig. Mir sind keine wesentlichen Fakten bekannt, bei denen der Verfassungsschutz seine Existenz gerechtfertigt hätte.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein neuer Verfassungsschutz wesentliche Aufgaben des alten Verfassungsschutzes übernehmen könnte mit zwei wesentlichen Einschränkungen:
1. Dieser Informationsbeschaffungsdienst ist streng an geltende Gesetze gebunden und hat keine Sonderrechte. Post und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung und alle anderen Gesetze gelten für diese Mitarbeiter genau so wie z.B. für Privatdetektive. Damit kann dieser Dienst so wie der Verfassungsschutz heute auch aus allen öffentlich zugänglichen Quellen incl. Observationen seine Informationen beziehen.
2. Dieser Dienst arbeitet transparent, er berichtet ausführlich über seinen Tätigkeit und es gibt eine per Gesetz festgelegte Auskunftspflicht für jeden Bürger, was Informationen zu seiner Person betreffen. Den Parlamenten gegenüber besteht eine uneingeschränkte Auskunftspflicht.
Nach Aussagen des Verfassungsschutz seien ja bereits heute mehr als 90% der Informationen wie in 1. angegeben beschafft worden, dies dürfte also kein Problem sein.
Die Ermittlungen zu konkreten Straftaten oder Vorbereitungen von Straftaten werden an die LKA oder das BKA übergeben, diese können dann mit allen rechtsstaatlichen Mitteln unter Kontrolle durch die Justiz ermitteln.
Das kreutzer in seiner Oberflächlichkeit und Voreingenommenheit hier sachliche Argumente zu dieser Diskussion bringen kann halte ich für sehr unwahrscheinlich.
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Das klingt sehr plausibel, Joesachse. Als Laie weiß ich auch nicht genau, wie der Staat exakt aufgebaut ist. Einzig hier:
Zitat von joesachse im Beitrag #27habe ich Zweifel, ob man diese beiden -möglicherweise konkurrierenden- Krimnialämter nicht vielleicht zusammenfassen sollte. Prinzipiell begrüße ich freien Wettbewerb, aber nicht wenn er sich gegenseitig behindert und dadurch zu suboptimalen Ergebnissen und Erkenntnissen führt, beispielsweise die NSU-Morde und versuchten -anschläge waren ja in zich Bundesländern (Bayern, Hessen, NRW, BaWü, ...) und ein möglicher Zusammenhang wurde durch diese kleinstaatliche Organisationsform nicht erkannt. Vielleicht reicht selbst eine intensivere bundesweite Zusammenarbeit nicht mal aus, wenn das Verbrechen global organisiert ist. Andererseits möchte man ja nach Jahrzehnten der NS- & anschließender SED-Diktatur auch keinen neuen Polizeistaat aufbauen - es ist ein Konflikt.
... an die LKA oder das BKA übergeben, ...
Zitat von Björn im Beitrag #14Ja, auch, genau so wie gegen die Partei "der Rechten", wie Du hier nachlesen kannst. Das Thema ist noch nicht mal allein auf politische Extremisten beschränkt. Ja, mein merkwürdiges Rechtsverständnis wurde schon im o.g. NPD-Thread bemerkt, hast Du da auch geschimpft? Ich finde dort gar keinen Beitrag von Dir..... . Deine Kritik in diesem Thread ließe sich übrigens problemlos von "der Linken" auf "die Rechte" übertragen, oder differenzierst Du da etwa, was deren Rechte in einem Rechtsstaat betrifft?
...Bloß weil Du was gegen die Partei "Die Linken" hast, sind in deinen Augen alle ihre Mitglieder Extremisten, die allesamt überwacht gehören? Du hast ein merkwürdiges Rechtsverständnis!
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Ich schreibe hier nur noch soviel dazu (da es sonst ein immer währendes im Kreis drehen wird):
Wenn du ein neues Thema mit diesem Titel eröffnest und dann gezielt auf den Artikel über das BVG-Urteil zu Herrn Ramelow verlinkst sowie unterschwellig das für ihn positive Urteil kritisierst, aber sonst nicht viel dazu schreibst, ist es doch ein eindeutiges Ausdrücken dieses Extremisten-Vorwurfs durch dich! Wenn du das wirklich nicht begreifst, mußt du aufpassen, daß du nicht ruckzuck mal ("versehentlich") eine Verleumdungsklage am Hals hast.
Zitat von Björn im Beitrag #14
Für mich gehören NUR Verdächtige und Täter überwacht, welche gegen Gesetze oder Menschenrechte verstossen, egal welcher politischen Gesinnung sie angehören!
"Vaterland"
http://vimeo.com/73283689
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Mensch Joe, Deine Vorstellungen sind beeindruckend. Gibt es zu Punkt 1 nicht schon klare Regeln? Hast Du nicht schon mal selbst auf bestehende Gesetze hingewiesen? Zu Punkt 2 kann man recht unkompliziert den Herrn Dieckmann oder jemanden von Familie Springer als Chef einsetzen.
Auskunftspflicht. Wie willst Du die durchsetzen, wenn hier in diesem Land an oberster Stelle das Klagerecht steht? Was Du nicht kennst, kannst Du auch nicht für Dich einklagen. Die Verwehrung Deines Rechts, sprich Ignoranz der Gesetze, hat für die Ignoranten keine Konsequenzen, wenn sie keine Informationen raus geben. Siehe Kohl. Selbst die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse bekommen nicht die nötigen Informationen. Was willst Du dann noch"aufklären" können? Die Narrenfreiheit genießenden, sitzen in den Chefetagen von Behörden. Noch nicht bemerkt? Tolle Aussage des VfS. "90% aller... ." Was ist mit den restlichen 10%? Um diese geht es in der Diskussion. Nicht um das was bekannt ist.
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Buhli
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