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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#46 von joesachse , 14.11.2014 18:56

altberlin, in der Bewertung und Verurteilung dieses braunen Gesindels stimme ich Dir vollkommen zu. Nur Deine Bewertung der Politik kann ich nicht nachvollziehen.

Zitat von altberlin im Beitrag #45
Das scheint sich bereite seit einiger Zeit
zu zeigen, die Polizei hat jetzt eine Sonderkommission gegründet, Respekt. Auch schon wach ?

Hast Du Informationen, wie lange das schon geht? Kennst Du Details zu den Übergriffen? Wann sollte nach Deiner Meinung nicht die Kripo ganz normal ermitteln, sondern eine Soko eingesetzt werden?
Zitat von altberlin im Beitrag #45
Manchmal kann man sich wirklich des Eindrucks nicht erwehren, die Politik duldet so lange wie nur möglich.

Was hat die Politik damit zu tun? Denkst Du, die untersagt der Polizei die Ermittlungen?

Meine Verwunderung über Deine Äußerungen rührt auch daher, dass Tillich ja geborener und bekennender Sorbe ist, ich kann mir nicht vorstellen, dass der die Gewalt auf seine Landsleute auch nur im Entferntesten gut heisst.


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#47 von altberlin ( gelöscht ) , 14.11.2014 20:27

Zitat von joesachse im Beitrag #46

Was hat die Politik damit zu tun? Denkst Du, die untersagt der Polizei die Ermittlungen?

Meine Verwunderung über Deine Äußerungen rührt auch daher, dass Tillich ja geborener und bekennender Sorbe ist, ich kann mir nicht vorstellen, dass der die Gewalt auf seine Landsleute auch nur im Entferntesten gut heisst.



Das Tillich Sorbe ist, weiß ich. Ist kein Geheimnis, auch der Vorname Stanislaw weist auf nicht "reindeutsche" Abstammung hin.
(Bitte nicht falsch verstehen)
Was die Politik anbelangt, sie ist seit über 20 Jahren nicht in der Lage, diese Tendenzen der rechten Gewalt zu unterbinden, ebenso, wie sie
andere Extremisten nicht nachdrücklich in die Schranken weist.
Das sieht man auch hier
http://www.stern.de/panorama/hogesah-pro...bt-2152454.html
obwohl der eigentliche Hintergrund ehrenwert ist. Aber nicht diese Leute !

Zitat
Hast Du Informationen, wie lange das schon geht? Kennst Du Details zu den Übergriffen?


Im Artikel steht, Zitat : Rechtsextreme greifen in Ostsachsen seit einiger Zeit offenbar gezielt Jugendliche aus der sorbischen Minderheit an.
Darunter verstehe ich mindestens einige Monate. Da, wie bekannt sein dürfte, die Polizeidichte im Osten Deutschlands ohnehin nicht dem Bedarf entspricht,
Stichwort Grenzkriminalität, von der du sicher bereits gelesen hast, reicht ein wenig Kripo-Ermittlung sicher nicht aus.
Hierzu sind genug Infos im www. zu finden.

Hier, in solchen Situationen, wäre der gute alte ABV die einzig wahre Lösung, in engem Kontakt zu einer Einsatztruppe und anschließenden Schnellverfahren.
Leider ist Deutschland von diesem konsequenten Handeln zum Schutz der Bürger sehr weit entfernt, erfahrungsgemäß kann erst gehandelt werden,
wenn jemand zu Schaden gekommen ist. Drohungen und Schikane, auch nur verbaler Art, reichen nicht aus, einzugreifen. (Eigene Erfahrung)

Im Übrigen ist es eine Schande für die Region, eine nationale Minderheit, die seit 1000 Jahren hier ihr Siedlungsgebiet hat, derart bedroht zu sehen.
Eine Minderheit, die im Grunde genauso deutsch ist wie ihre Angreifer.
Europa, die Welt, sieht alles.
.


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zuletzt bearbeitet 14.11.2014 20:31 | Top

RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#48 von Buhli , 15.11.2014 10:29

Das Tillich solches Auftreten nicht gut heißen kann, sollte einleuchten, und sich nicht nur auf ihn beziehen. Da sich aber das Strafrecht, seit 1990 auch da, zu Gunsten dieses Gedankengutes geändert hat, kann weder er, noch der gute alte ABV eingreifen. Ist schön klar zu lesen in "Unrechtsstaat DDR? Rechtsstaat BRD?" Selbst die bundesdeutschen Kriminalfachleute sollen mit dem Kopf geschüttelt haben, als es hieß" Die Kriminalitätsbekämpfung nach DDR Methoden wird nicht übernommen, weil Zusammenarbeit mit der Stasi nachgewiesen wurde. Als ob man bei der Kriminalitätsbekämpfung, ohne Geheimdienste auskommen könnte. Was unterscheidet denn den V vom IM?


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#49 von joesachse , 15.11.2014 11:26

Zitat von Buhli im Beitrag #48
Da sich aber das Strafrecht, seit 1990 auch da, zu Gunsten dieses Gedankengutes geändert hat, kann weder er, noch der gute alte ABV eingreifen.

Kannst Du das mal erklären und dafür konkrete Beispiele bringen?


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#50 von Gelöschtes Mitglied , 15.11.2014 12:05

Ich bin zwar nicht Buhli, vermute jedoch, das er die Abschaffung des StGB der DDR meint. Ab 1990 gilt ja das StGB der BRD bundesweit.


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#51 von joesachse , 15.11.2014 13:42

Mir ist nur nicht klar, wieso dies konkret eine Änderung zugunsten von auf rechtsextremer Basis begangener Straftaten war.


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#52 von altberlin ( gelöscht ) , 15.11.2014 14:25

Mir auch nicht, was nicht stimmt, ist die allzu zögerliche Konsequenz im Handeln gegen Extremismus, egal aus welcher Richtung.
Das betrifft das Nichthandeln oder sehr spätes Handeln in der Oberlausitz genauso wie der ewige K(r)ampf gegen Rechts, Salafisten,
militante Linke und alle übrigen Unruhestifter in diesem Land.
Der Begriff "Freiheit" bedeutet Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Entscheidungsfreiheit, aber nicht die Freiheit in dem Sinne, daß ich
jedem beliebig aufs Maul hauen kann, sabotieren kann, Widerstand gegen staatliche Entscheidungen körperlich austragen kann.
Hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefordert, diesem Begriff "Freiheit" einen sinnvollen Hintergrund zu geben.

Hier auf das seit der Einheit geltende andere Gesetzbuch zu verweisen, ist Unsinn. Es fehlt lediglich dessen konsequente Anwendung und
bei den Rechtsverdrehern, die in der Verteidigung tätig sind, etwas mehr Berufsehre und nicht nur der Blick aufs Konto.
Es kann nicht sein, daß vermeindliche Schläger allzu oft mit übertriebener Milde freikommen, wegen schwerer Kindheit, Entwicklungsdefiziten
und anderer billiger Ausreden.
Es fehlt der Schuß vor den Bug, die schnelle Strafe nach der Tat, aber nicht im Sozialdienst. Da können Ladendiebe ihre Sozialstunden ableisten,
aber nicht U-Bahn-Schläger, Ausländer-Klatscher, Hooligans oder rechts-nationale Baseball-Helden.
.
Wo ist hier das konsequente Einschreiten des Staates ? Mir will doch niemand erzählen, diese Typen wären nicht bekannt. Die agieren seit 20 Jahren
in der Gegend, S-Bahnanschläge, Hausbesetzungen, Brandanschläge, jetzt das hier :
https://linksunten.indymedia.org/node/123837
Bedrohung von Investoren und Interessenten.
Ich habe in dieser Gegend gewohnt anfang der 70-er Jahre. Eine typische Altbaugegend mit der entsprechenden (teilweise heruntergekommenen) Bau-
substanz, ein typisches friedliches Arbeiterwohnviertel damals mit Kneipen und kleinen Geschäften.
Nach der Wende kamen die Alteigentümer und Investoren, wollten sanieren, Baulücken schließen, kurz, das Viertel attraktiv machen.
Was stört diese jugendlichen Penner daran, diese Schmarotzer des Staates, die es mit lernen und arbeiten nicht so haben, von betteln und rumlungern
leben, Leute anpöbeln, kurz, asoziale Lebensweise demonstrieren.
Von denen läßt sich der Staat seit über 20 Jahren auf der Nase rumtanzen, in Berlin, in Hamburg und anderswo.
Die Polizei ist förmlich im Dauereinsatz deretwegen.
Ich verstehe es nicht.

Muß es wirklich diese Narrenfreiheit geben in Deutschland oder ist das einfach nur zuviel Freiheit ?
.


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zuletzt bearbeitet 15.11.2014 14:38 | Top

RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#53 von Smithie23 , 15.11.2014 15:01

Zitat von altberlin im Beitrag #52

Der Begriff "Freiheit" bedeutet Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Entscheidungsfreiheit, aber nicht die Freiheit in dem Sinne, daß ich
jedem beliebig aufs Maul hauen kann, sabotieren kann, Widerstand gegen staatliche Entscheidungen körperlich austragen kann.
Hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefordert, diesem Begriff "Freiheit" einen sinnvollen Hintergrund zu geben.





Das ist richtig. Aber genau das wird von Vielen heute als Freiheit bezeichnet = jedem aufs Maul zu hauen ! Heute früh kam interessanter Bericht über die Castor Transporte und S21. Wenn ich Polizisten mit Steinen bewerfe und Photos mache, wie Polizistinnen im Wald ihre Notdurft verrichten müssen, geschützt durch Kollegen und dann Fahrzeuge in Brand setze, dann muss ich damit rechnen, hart angegangen zu werden

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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#54 von Gogelmosch , 15.11.2014 15:13

Wenn solche Typen Gewalt anwenden und geschnappt werden, Schnellgericht und 20min
später sitzen die in einem Zuchthaus und nicht in einer Luxussuite mit vergitterten
Fenstern. Genauso würde ich verfahren bei Jugendlichen ab 16 Jahren. Ab 16 weiß man
eigentlich was man tut. Ersttäter von Jugendlichen dürfen auf Probe für 7Tage in den
Bau, danach noch gemeinnützige Arbeit. Das StGb ist viel zu lasch. Wenn einer nen
Mord begehen will, säuft er sich voll, bringt jemanden um und wenn er geschnappt wird,
na und, dann heißt's gleich: "zum Tatzeitpunkt war er nicht zurechnungsfähig". Ein
Rechtsverdreher plädiert auf Freispruch und am Ende: "2Jahre Unterbringung in einer
geschlossenen Anstalt". DE soll die Gesetze im vollen Umfang von den Amis übernehmen. Aber das geht ja nicht, sofort ständen irgendwelche Organisationen dahinter, die auf
Gefühlsduselei machen und protestieren. Am liebsten würden die langjährigen Knast ganz
abschaffen.
Wer schwere Straftaten begeht, sollte auch schwer bestraft werden ohne wenn und aber.


Wer sagt: „Hier herrscht Freiheit“, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht!

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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#55 von Buhli , 15.11.2014 15:38

Wega, nicht das StGb. Die Verfassung der DDR, hat dieses Gedankengut bereits als Verbrechen eingeordnet. Im GG fällt es unter Meinungsfreiheit, daher lässt sich Strafrechtlich nicht dagegen vorgehen. Das GG oder eine neue Verfassung ist ja immer noch nicht vom Volk frei bestimmt worden. (Wäre das nicht ein Punkt, den man ändern könnte? ) Siehst ja wie schwer man sich beim NPD Verbot tut. Gewaltanwendung, ist dann wieder ein anderes Thema.


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#56 von joesachse , 15.11.2014 17:01

Zitat von Buhli im Beitrag #55
Die Verfassung der DDR, hat dieses Gedankengut bereits als Verbrechen eingeordnet. Im GG fällt es unter Meinungsfreiheit, daher lässt sich Strafrechtlich nicht dagegen vorgehen.

Ich weiss nicht, wie Du zu diesen falschen und unsinnigen Aussagen kommst. Ich habe jedenfalls noch nicht gelesen, dass der sehr eindeutige §130 StGB gegen das Grundgesetz verstößt. Vielleicht machst du Dich in Zukunft erst mal schlau, bevor Du hier eine Behauptung nach der anderen aufstellt, die nur ein einzigen Ziel zu haben scheinen, nämlich zu zeigen, dass in der DDR alles besser war.

Und dass die Meinungsfreiheit ein sehr sehr hohes Gut ist, dies begrüße ich ausdrücklich. Es ist gut, dass niemand wegen seiner Meinung verfolgt werden kann, aber es ist genau so gut, dass diese Meinungsfreiheit nicht erlaubt, sich mit Taten über bestehende Gesetze hinwegzusetzen.

Letztendlich habe ich eine grundlegende Kritik an der Politik: Sie reagiert mit sinnlosem Aktionismus, Beschneidung von Grundrechten, Gesetzesänderungen und anderem Unsinn auf solche Erscheinungen, statt einfach mehr qualifiziertes Personal bei Polizei, Gerichten und Steuerfahndern einzustellen und auszubilden und damit tatsächlich unsere Gesetze durchzusetzen.

Noch eine Anmerkung zum Grundgesetz: Man darf nie vergessen, dass die wichtigste Aufgabe des Grundgesetzes ist, die Bürger vor dem Staat zu schützen und den Staat in die Schranken zu weisen. Nach den Erfahrungen des 1000jährigen Reiches ist das mehr als verständlich. Wir können aber dazu gerne in einem der unzähligen Verfassungsthemen weiter diskutieren, z.B. hier: Die Verfassung eines Staates


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#57 von Buhli , 15.11.2014 20:46

Joe, was soll das gespinne von"In der DDR war alles besser" In Sachen rechtes Gedankengut, scheint es aber so zu sein. Wenn dieses hier als Kriminell gelten würde, gäbe es die Parteien nicht, die es vertreten, und andere könnten nicht in diese Richtung gegründet werden. Unsere derzeitigen Paragraphen verstoßen nicht gegen das GG. Wie kommst Du darauf, dass ich das anzweifle?
Wenn 130 so eindeutig wäre wie Du glaubst, wäre die NPD längst weg vom Fenster. Du wirst uns sicher auf Basis dieses Paragraphen erklären können, warum sogarDemos mit diesem Gedankengut zugelassen werden müsse.


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#58 von joesachse , 15.11.2014 21:00

Buhli, wenn Gedanken als kriminell gelten können, dass ist das das Ende jeder Demokratie

Und der Paragraf 130 wird angewendet gegen rechts, und zwar ziemlich intensiv:
https://www.google.de/search?q=verurteil...volksverhetzung

Allerdings ist die Meinungsfreiheit ein so hohes Gut, dass eine Demokratie auch bekloppte Meinungen aushalten muss.
Wenn die NPD so eindeutig gegen das Gesetz verstoßen würde, dann wäre sie längst weg von Fenster. Studiere mal die Unterlagen des letzten gescheiterten NPD-Verbots, die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes sind da sehr interessant.


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#59 von Buhli , 16.11.2014 20:49

Die Probleme des Verbotes, sind mir bekannt. Die Gedanken der NPD sind allerdings lautstark auf Demos zu vernehmen. Jetzt erklär doch mal warum da der 130 da nicht greift. (Ist nicht wörtlich gemeint.) Ich such mal aus dem von mir genannten Buch, die Textpassage, aus der der Unterschied zwischen Verfassung und GG hervorgeht. Ich meine jetzt die Bekämpfungsmöglichkeit dieses Gedankengutes, ohne gleich die Diktatur zu verteufeln oder zu verherrlichen. Bei diversen kleinen Unterschieden, lässt sich auch erkennen, dass der Einigungsvertag eher Beitrittserklärung heißen sollte. Das soll ja während der "Verhandlungen", Schäuble immer mal wieder an gemahnt haben. Das zu diesem Thema ein Verhandlungsfehler passiert sein muss, schwahnt unseren Führungskräften mit Sicherheit. Zugeben geht aber nicht. Was muß uns doch gleich gelingen, zu delegitimieren?


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RE: Narrenfreiheit für Extremisten in Deutschland?

#60 von joesachse , 16.11.2014 21:58

Zitat von Buhli im Beitrag #59
die Textpassage, aus der der Unterschied zwischen Verfassung und GG hervorgeht

Dann poste das doch mal im weiter oben verlinkten Thema zur Verfassung, nicht hier. Du kannst allerdings auch die Diskussion von damals noch mal lesen, wir hatten dort ziemlich eindeutige Argumente von Politikern und Verfassungsrechtlern, dass das Grundgesetz die Verfassung der BRD ist. Weiter dazu bitte hier:
Die Verfassung eines Staates
Zitat von Buhli im Beitrag #59
Bei diversen kleinen Unterschieden, lässt sich auch erkennen, dass der Einigungsvertag eher Beitrittserklärung heißen sollte.

Du bist ein Witzbold, faktisch und juristisch war doch völlig klar, dass die DDR der BRD beigetreten ist. Dazu brauchst Du jetzt wirklich keine Verschwörungstheorie. Hat allerdings auch gar nichts mit den Thema hier zu tun.
Aber ich kann Dir trotzdem helfen, Art. 1 Satz 1 des Vertrages lautet:
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.


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