delta schrieb:
Zitat
Was passiert eigentlich wenn die schöne Erklärung von besser-wessi nicht funktioniert....
dann bleibt der Arbeitnehmer auf weitere Kosten sitzen....
Welche "weiteren Kosten" meinst Du?
delta schrieb:
Zitat
...ob sie in Vorleistung gehen.
Man geht bei Arbeitsrechtsprozessen nicht in Vorleistung. Siehe meinen gestrigen Beitrag von 21.01 Uhr:
Zitat
Beim Arbeitsgericht werden die Kosten erst nach dem Prozeß fällig,...
Sollte der Arbeitnehmer nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, hat er die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Alternativ kann auf die eigene Rechtsschutzversicherung zurückgegriffen werden. Bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft werden die Kosten von dieser, bzw. der includierten Arbeitsrechtschutz, übernommen. Du siehst, es gibt genügend Möglichkeiten dem Kostenrisiko aus dem Weg zu gehen. Man muß nur mal seinen Arsch bewegen und rechtzeitig vorsorgen. Jammern in Internetforen ist immer die falsche Lösung und nicht im geringsten zielführend.
Gruß, micha
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bla, bla ,bla.....
das setzt vorraus das ich in der Gewerkschaft bin..
das setzt vorraus, das in diesen Fall bereits Vorurteile gefällt wurden....
u.s.w.und s.w.
sorry...auch ich weis was möglich sein kann.....
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Michaka, Du erklärst das richtig toll. So einfach ist das also. Aha. Auch wenn die finanziellen Mittel nicht da sind, heißt es noch längst nicht das er die nach Antragstellung bekommt. Ein Aufstocker bekommt da schon Probleme. Eine Rechtsschutz prüft erst die Gewinnchance. usw. "Jammern in Internetforen ist immer die falsche Lösung und nicht im geringsten zielführend." Falsche Belehrungen ebenfalls nicht.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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Wer von der Hand in den Mund lebt, hat keine Reserven. Es ist müßig, sich über Hilfen zu unterhalten, wenn der Betreffende nichts vorfinanzieren kann und Hilfen erst geprüft werden müssen, um dann eventuell bewilligt zu werden.
Zitat von delta im Beitrag #359
...dann bleibt der Arbeitnehmer auf weitere Kosten sitzen......ob das nicht ein Pferdefuß ist für viele.
Wie gesagt ich würde auch das eingehen, aber viele Krebsen am Mininum rum und werden sich überlegen,
ob sie in Vorleistung gehen.
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...interessante Ansichten & Erfahrungen, ich habe andere gemacht. - egal, das würde den Rahmen sprengen...
Vielleicht eine Möglichkeit bzw. ein erster Schritt für ehemalige oder heute noch betroffene Leiharbeiter:
Formuliert einen fordernden Brief an den [ggf. ehemaligen] Zeitarbeitgeber und fordert die Euch zustehende Differenz nachträglich ein, bezugnehmend auf das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichtes!
Fordert auch eine Neuberechnung der Sozialversicherungsmeldungen, das ist wichtig für die Rente und ggf. für die Neuberechnung bereits erhaltenes ALG-I, das muss dann ebenfalls neu berechnet werden und es besteht ggf. Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslosengeld!
SV-Beiträge muss der Arbeitgeber im Monat bzw. Jahr des Anspruchs entrichten, es gilt das Anspruchsprinzip, also der Zeitraum/das Jahr in dem Eure Ansprüche entstanden sind. (2008, 2009, 2010, 2011 u.s.w.)
Lohnsteuer muss der Arbeitgeber im Monat bzw. Jahr des Zuflusses entrichten, die Differenz also vermutlich im Jahr 2013ff - es gilt das Zuflussprinzip, wann Ihr Eure Lohnbestandteile jeweils ausgezahlt bekommen habt bzw noch bekommen werdet - falls eingefordert. Sollte die Nachzahlung also 2013ff zahlungswirksam werden, wird diese auch in 2013ff versteuert und Ihr habt dementsprechend höhere Steuervorauszahlungen, die Ihr mit dem Jahresausgleich, zumindest teilweise, wieder zurückerstattet bekommt. (Wer auch keinen Jahresausgleich macht, verschenkt auch dieses Geld...)
Deutet in diesem Forderungsschreiben an die Zeitarbeitsfirma an, dass Ihr Eure Ansprüche andernfalls arbeitsrechtlich einklagen werdet, dies aber gerne vermeiden würdet.... blablabla.
Laßt Euch ein paar Tage/Wochen Zeit bei der Formulierung und sendet nicht den ersten Entwurf sofort ab und laßt Korrekturlesen.
Laßt Euch aber auch nicht zuviel Zeit, wegen Fristen/Verjährung und da wahrscheinlich der ein oder andere Leiharbteitsverein sich in die Insolvenz flüchten könnte.... (wenn z.B. nur ein DAX-Kunde der Entleiher für hunderte Leiharbeiter war und die Leiharbeitsfirma über Jahre nur den halben Tariflohn gezahlt hat und jetzt massenweise nachzahlen soll....verwertbare Substanz -Insolvenzmasse- hat so 'ne Bude kaum: Büro gemietet, paar Schreibtische, Stühle, EDV nur geleast.... da ist dann nicht mehr viel zu holen, wenn die Konten geräumt sind...)
Also ich würde sofort am Wochenende beginnen das fordernde Schreiben aufzusetzen, zu verfeinern und gegen Monatsende abzusenden oder persönlich vorbeizubringen.
Das ist zumindest ein erster Schritt, gucken wie die Reaktion ausfällt und dann ggf. weiter entscheiden... man hat alle Möglichkeiten.
Das ist zumindest besser als nichts zu tun und nichts zu fordern!
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Zitat von michaka13 im Beitrag #363
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Da muss ich delta Recht geben. Die Lebenswirklichkeit der Menschen sieht doch ganz anders aus - Anwälte und Gerichte hätten nicht soviel zu tun, würde man sich an die Gesetze halten - wobei der Deutsche ja auch sehr klagefreudig ist - selbst bei Dingen, wo klar ist, dass er NIE Recht bekommen würde.
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Smithie
wer entscheidet was klar ist und nicht.
Wenn ich meine Baum-zweige ohne das Einverständnis meines Nachbarn dort rüberwachsen lasse, brauche ich nicht klagen, das müsste schon Anhand
der Vorschriften klar sein, ist es aber nicht, weil sobald ein Anwalt mit mischt, wird es gerichtsmassig.
Hier müssten schon die Anwälte eins aufs Dach bekommen, so eine Klage anzunehmen.
Der Dorfschulze wäre hier angebracht und auf die bestehende Gesetze und Vorschriften verweisen, wo ein jeden sich dran halten muss.
So...jetzt sind wir ein bisschen vom Thema abgekommen, aber ich hatte im Augenblick keinen besseren Vergleich zur Hand.
weiter geht es im takt mit der Zeitarbeit und Ihre Folgen......
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Wie wärs, wenn man die Zweige einfach wachsen lässt, ohne gleich die Gerichte zu bemühen ??? Das ist aber so typisch DEUTSCH - Hauptsache Kosten verursachen und Geld fürn Anwalt ausgeben.
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Für solche Fälle ist der Schiedsmann da.
Kostenlos, wie früher der Dorfschulze.
Nur manche sind zu doof sich drum zu bemühen.
3 Dinge im Leben sind unausweichlich.
Die Schwerkraft, die Steuern und der Tod.
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smithie...ich hab das Thema mal weiter unter
" Das macht Sprachlos "
beantwortet......ansonsten gibt es hier wieder Streit......
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Mach ruhig, delta. Es gibt in deiner Generation sowieso genug Leute, die sich mit so wichtigen Dingen, wie Zweigen und Blättern beschäftigen und mit Beschwerden, dass die Straßenbahn im Winter 2 Minuten Verspätung hat.
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Ja Kehrwoche, die Hand im Mund scheint wohl noch weniger Platz für wichtiges zu lassen. http://www.derwesten.de/politik/staat-wi...-id7723823.html
Ein Verschwöhrungstheoretiker, der da Lobbyarbeit vermutet. Ist ja überhaupt nicht erkennbar.
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Buhli
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