Der böse Arbeitgeber überweist das Geld an Vater Staat
Nee, ist schon richtig. Das Problem ist, dass das Volk automatisch an der kurzen Leine gehalten wird, was die ganze EU-Sache angeht.
Der böse Arbeitgeber überweist das Geld an Vater Staat
Nee, ist schon richtig. Das Problem ist, dass das Volk automatisch an der kurzen Leine gehalten wird, was die ganze EU-Sache angeht.
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Im Grunde genommen ist es doch völlig Wurscht.
Die Steuern werden eingenommen. Egal ob wir in der EU sind, egal ob
damit Griechenland oder wem auch immer geholfen wird.
Und wenn niemand da ist, dem geholfen werden müsste, dann verpufft es
halt anderswo. Stuttgart21/ Hamburger Opernhaus/ Berliner Flughafen...egal
Selbst wenn das alles nicht wäre, würden die Steuern niemals weniger.
Und weniger Schlaglöcher gibts dann auch nicht.
Da bin ich mir sicher und muss mich nicht mehr ärgern.
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Wer ist Wir....ich kann es mir nicht leisten hilfsbereit zu sein..... den einzigen luxus von " leisten " sind
die Steuereinnnahmen von Staat
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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delta, schon mal hilfsbereit gewesen, ohne gleich die Hand aufzuhalten? Klingt nicht so als ob Du Dir das leisten kannst/konntest.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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delta schrieb:
Zitat
...ich kann es mir nicht leisten hilfsbereit zu sein.....
Eine Antwort die von einem egoistischen Frührentner wie delta zu erwarten war!
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Wenn du Dir den Artikel von " nüscht 347 # " mal zur Brust nimmst, hört bei mir die Großzügigkeit auf .....
alles andere ist eine typische Interpretation von Dir . Aber so sind nun mal Kapitalisten...
immmer schön alles selbst einsacken und andere zahlen lassen.
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Wenns dir nicht passt....Tschüss.
Kapitalist bin ich nicht.
Aber auch nicht verblendet und an Märchen von Steuersenkungen
glaub ich auch nicht.
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Sorry wenn es für dich den Eindruck gemacht hat...
Dich habe ich nicht gemeint...sondern Miiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii......
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Zitat von tagesschau.de
Bundesrichter stärken Beschäftigte
Nachschlag für benachteiligte Zeitarbeiter
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Zeitarbeitern gestärkt: Wer bei einer Verleihfirma arbeitet, die keinen gültigen Tarifvertrag hat, kann den gleichen Lohn verlangen wie die Stammbelegschaft. Zehntausende Beschäftigte können nun rückwirkend gerichtlich Geld einfordern. [mehr]
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Warum sollen diese Leute erst vor Gericht ziehen müssen, was verspricht man sich davon......Haben die auf den Gerichten keine arbeit mehr und müssen die Anwälte wieder arbeit bekommen...geht es dehnen so schlecht.....seltsame vorgehensweise
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Der Antrag muss gestellt werden, wie jeder andere auch (egal ob Rente, Krankengeld, ALG-I oder Hartz IV) ein Anspruch muss immer beantragt werden. Dazu benötigt niemand einen Anwalt. Bei der Formulierung der Klage helfen Rechtspfleger am Arbeitsgericht. Die Klage beim Arbeitsgericht ist in der ersten Instanz kostenlos. Es wird zunächst eine Güteverhandlung geben, zu der die Beklagte sowie der Kläger eingeladen werden. Auch dazu ist eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich. Beim nun festgestellten Sachverhalt durch das Bundesarbeitsgericht, ist der (ehemalige) Arbeitgeber -Zeitarbeitsunternehmen ohne Tarifvertrag- sicher willig sich in der Güteverhandlung einsichtig zu zeigen. Die ganze Aktion ist dann nach 15 Minuten erledigt.
Wichtig sind Angaben zum Tariflohn des Entleihers, also dem Unternehmen wo der Zeitarbeiter eingesetzt wurde. Die Hans-Böckler-Stiftung kann da ggf. hilfreich sein. Die Konditionen der Arbeitsverhältnisse der dort Festangestellten sollten sich also ermitteln lassen.
Alle Zeitarbeitsmitarbeiter wo in den letzten 3? Jahren die im Link angegebenen Bedingungen vorliegen, sollten also mit ihrem Arbeitsvertrag und den Lohnabrechnungen den Rechtspfleger des Arbeitsgericht aufsuchen, sich beraten lassen was dieses aktuelle Urteil für sie bedeutet und ggf. die Klage formulieren lassen.
Kommt in der ersten Sitzung (Gütetermin) keine Einigung zustande, wird ein Kammertermin anberaumt. (Dies ist immer noch die erste Instanz und es fallen keine Gerichtskosten an).
Etwaige entstandenen Anwaltskosten trägt jede Partei selber, die unterlegene Seite muss der erfolgreichen Seite diese nicht erstatten. Folglich gibt es in der Güteverhandlung, ggf. der Kammertermin, kein Kostenrisiko für den Arbeitnehmer!
Hier nochmal für Betroffene: der Artikel - Viel Erfolg!!
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Hast Du richtig gut erklärt!
Einen kleinen Fehler hast Du trotzdem drin. Beim Kammertermin (1. Instanz) fallen sehr wohl Gerichtskosten an. Jede Partei trägt Ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Unterschied zum Zivilrechtsprozeß: Beim Arbeitsgericht werden die Kosten erst nach dem Prozeß fällig, beim Zivilrechtsprozeß bereits bei Klageerhebung. Beispiele für Kosten beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz: http://www.rechtsfibel.de/was-kostet-eine-klage.html
Gruß, micha
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Sehr schöne Erklärung vom BesserWessi.
In der heutigen Zeit wird Einem nix geschenkt - man muss selbst seinen Hintern hochbekommen. KEINER kommt auf einen zu und sagt "du kannst dies und jenes machen ..."
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Was passiert eigentlich wenn die schöne Erklärung von besser-wessi nicht funktioniert....
dann bleibt der Arbeitnehmer auf weitere Kosten sitzen......ob das nicht ein Pferdefuß ist für viele.
Wie gesagt ich würde auch das eingehen, aber viele Krebsen am Mininum rum und werden sich überlegen,
ob sie in Vorleistung gehen.
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delta, genau da liegt der Hase im Rechtsstaat begraben. Ansprüche die einem gesetzlich zustehen, sollten nicht noch zusätzlich eingeklagt werden müssen. Das fällt für mich unter "Rechtsverweigerung" von denen die jeden Schritt ihrer eigentlichen Pflicht nachkommen müssten, dieses Recht zu gewähren. Da muß die Justiz ordendlich eingreifen. Wer wiederholt Rechte verwehrt, und das ist ja schnell erwiesen, bekommt so eine auf die Mütze, daß sich das wirkungsvoll rumspricht. Wie Du schon erwähnt hast, sind die die eh schon am Limit leben, die angesch.... . Die sog. Unternehmen haben ja auf duesem Sektor etwas Narrenfreiheit. Jeder nichteingeklagte Fall dient der Profitmaximierung.
Gestern abend bei "Plus Minus" war das Thema "Vermittlung von Arbeitsplätzen" durch das AA. Da wird ja richtig nach den Spielregeln der Planwirtschaft vermittelt. Sarkasmus an. Planwirtschaft scheint doch was gutes zu sein. Sark.aus.
http://www.ardmediathek.de/das-erste/plu...mentId=13721480
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Buhli
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