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RE: Der Euro ist kein Teuro - 14
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Zitat von delta So ein Käse Peppe... wenn du Zwangsversichert bist, kannste von der Steuer nichts absetzen. Lediglich deine Zusatzversicherung für zum beispiel Zahnersatz kannst du von der Steuer absetzen, aber die Summe ist marginal, also mach dir keine zu große Hoffung. Alleine die Versicherungssteuer die darauf liegt, zahlt das Finanzamt mit links dir die wenige Cent an Steuern zurück aus der Portokasse.
Ach delta, informiere dich erst mal richtig Wenn man bei den Arztkosten und Medikamentenkosten (z.B. für den Quartals-"Zehner", Zuzahlungen für Untersuchungen, selbst zu zahlende Untersuchungen, Zuzahlung Medikamente usw.) über einen bestimmten Wert pro Jahr kommt, kann man es natürlich von der Steuer absetzen (sogar von der Rentensteuer)!
Zitat von delta So ein Käse Peppe... wenn du Zwangsversichert bist, kannste von der Steuer nichts absetzen. Lediglich deine Zusatzversicherung für zum beispiel Zahnersatz kannst du von der Steuer absetzen, aber die Summe ist marginal, also mach dir keine zu große Hoffung. Alleine die Versicherungssteuer die darauf liegt, zahlt das Finanzamt mit links dir die wenige Cent an Steuern zurück aus der Portokasse.
Ach delta, informiere dich erst mal richtig Wenn man bei den Arztkosten und Medikamentenkosten (z.B. für den Quartals-"Zehner", Zuzahlungen für Untersuchungen, selbst zu zahlende Untersuchungen, Zuzahlung Medikamente usw.) über einen bestimmten Wert pro Jahr kommt, kann man es natürlich von der Steuer absetzen (sogar von der Rentensteuer)!
Hab ich was anderes behauptet.......... Lesen sollte man schon können.
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
Zitat von delta wenn du Zwangsversichert bist, kannste von der Steuer nichts absetzen. Lediglich deine Zusatzversicherung für zum beispiel Zahnersatz kannst du von der Steuer absetzen, aber die Summe ist marginal, also mach dir keine zu große Hoffung.
Der Krankenkassenbeitrag beträgt seit einiger Zeit einheitlich 15,5% des Bruttolohns (8,2% Arbeitnehmer-Anteil und 7,3% Arbeitgeber-Anteil). Dies würde dir aber auch Google, Forestle, Bing & Co. verraten Für deine Aufklärung mußt du dich aber woanders hin wenden
Björn ..........Danke! Noch zur abschlussaufklärung Wenn ich Selbständig bin was zahle ich dann als minimum ein pro Monat um Grundversichert zu sein?! Danke für Deine Aufklärung........diebezüglich ............der Rest war schon vor 40 Jahren
eine freiberufliche Hebamme zahlt mindestens 327,68€ monatlich (KV+PV), auch wenn das Einkommen 0,00€ beträgt.
Das ist der Mindestbeitrag für Freiberufler, da ein Bruttoeinkommen von z.Z. 1.916,25 * 14,90% = 285,52 & Pflegevers. 1.916,25 * 2,20% = 42,16 unterstellt wird.
..."Der tut nix!"......"Der will nur spielen"... - Peng! -
Oh mein Gott............ wer soll dies Zahlen!! Danke Besser Wessi für die Aufklärung Jetzt wundert mich gar nichts mehr das es immer mehr soz. empfänger gibt bei euch all inkl halt puhhhhhhhhhh ich merke immer mehr wie weit ich doch weg bin ............. 30 Jahre sind kein pappenstiel und man versteht die alte Welt nicht mehr
@Björn ...neeee auch nach den Jahrzehnten bin und bleibe ich D im Herzen wie auch im Pass
Nachtrag: die vermeintliche Diskrepanz des KV-Gesamtbeitrages von 15,5% (aus Björns Beitrag) zum KV-Beitrag der Freiberufler von 14,9% liegt in der fehlenden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Krankengeld) begründet. Ein Arbeitnehmer hat diesen Anspruch, der Freiberufler wird dagegen sehr schnell zum Sozialfall. Für eine einstündige Erstberatung der schwangeren Frau/Wöchnerin vor Ort (also bei ihr zu Hause) vergüten die GKV (gesetzl.Krankenkassen) den Hebammen 5,10€ brutto inkl. Fahrtkosten und Porto für die postale Rechnung, KV, PV und Haftpflicht. (Eine Hartz-V-Empfängerin bekommt monatlich 300 netto zuzüglich Miete, Krankenversicherung etc. - leistungslos) . Die Abrechnung dafür wird sowohl elektronisch als auch schriftlich per Post (Porto 0,55Cent) erwartet. Allein die Portokosten betragen schon über 10% des Stundensatzes. Bei "privat"-versicherten Frauen/Patientinnen ist die Gebührenordnung etwas höher. Daher benötigt die betreuende Hebamme mindestens 12 Privatpatienten pro Jahr, um nicht in Privatinsolvenz zu geraten. In manchen Regionen ist dies nicht möglich. Gerade in diesen Regionen ist das Milieu "prekär", die minderjährigen Eltern arbeitslos und teilweise drogenabhängig, ohne Schulausbildung geschweige denn Berufsausbildung und die Babys dann oft Opfer von häuslicher Gewalt, Schütteln bis zum Tode etc. Aber was erwartet die Gesllschaft für 5,10€ pro Stunde brutto? Ach so, dazu kommt noch die Haftpflichtversicherung..... ~600€ pro Jahr, die geht nochmals vom Einkommen ab. Renten- oder Arbeitslosenversicherung gibt es noch gar nicht.... . - also auch keinen Anspruch später. Mir ist persönlich keine Hebamme bekannt, die durch ihre Tätigkeit das steuerliche Existenzminimum überschreitet und daher einkommensteuerpflichtig wäre.
Allein für die KV/PV muß die freiberufliche Hebamme 64Stunden im Monat arbeiten und hat noch keinen € "verdient". Für die obligatorische Haftpflicht nochmal rund 10 Stunden. Für Porto und Sprit dann entsprechend der Anzahl/Entfernung der Patientinnen.
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Danke Besser Wessi für die brutale Aufklärung Mir kam gerade ein ganz böse Gedanke: Soviel ich weiss sind ja Lehrer/Erzieher Beamte die jenigen die ja auch mit Kinder zu tun haben, die Person die jedoch die Kinder erst mal auf die Welt bringt wird behandelt wie "Dreck" Da sollte sich wohl eure Bildungsministerin oder wie heisst die Tante die vier Kinder hat und sich diesbezüglich um alles kümmert mal auf den Hosenboden setzten und etwas tun oder die Hebame machen halt eine Demo vor ihrer Haustür Allgemein muss ich sage ist das gesundheitswesen absolut unter bezahlt auch in der CH ist es nicht gerade ideal in dieser Branche für das was die Leute leisten! Aber das Thema hatten wir glaub schon mal...... Schönes Wochenende wünsch ich Dir
Zitat von BesserWessi0815Eine Hartz-V-Empfängerin bekommt monatlich 300 netto zuzüglich Miete, Krankenversicherung etc. - leistungslos)
Du hast ein Super-Faktenwissen.
Aber hier doch eine kleine Korrektur:
Eine Hartz IV Empfängerin bekommt 364.00 €. Hat sie ein Kind bekommt sie zusätzlich einen 'Mehrbedarf Alleinerziehende' in Höhe von 131 €. (Das Kind selbst bekommt je nach Alter seinen eigenen 'Regelsatz', unter 5 Jahre zum Beispiel 218 Euro, in jedem Falle mehr als das Kindergeld). (Werte alle Netto)
Zusätzlich nach jüngster Gesetzesänderung gibt es Zuschüsse aus dem Bildungspaket. In der Hartz IV Hauptstadt Berlin gibt es dann noch die 'Berlinpass', wo Vergünstigungen unterschiedlichster Art für Hartz IV Empfänger möglich sind.
Zusätzlich die Kosten der Unterkunft, wobei nach Rechtsprechung in NRW eine Einzelperson 50 m2 beanspruchen kann.
Zusätzlich, wie du korrekt schreibst zahlt der Steuerzahler die Krankenkasse für die Empfängerin und ggf. den Anhang. Wobei die Krankenkassenbeiträge zu mehr als der Hälfte von den erwerbstätigen Krankenkassenbeitragszahlern für die Sozialversorgten mit gezahlt werden, ohne daß die Beitragszahler das wissen. Der Bund zahlt nämlich nur 40 % der notwendigen Krankenkassenkosten für die Sozialunterstützten an die Krankenkassen und die Politik hat ein Interesse daran, die tatsächlichen Sozialkosten auf den unterschiedlichsten Ebenen (Kommune/Land/Bund) zu verschleiern.
Mithin hätte eine Alleinerziehende in Berlin mit den Wohnkosten von 444 € zusammen ein verfügbares Nettoeinkommen von 1153 €. Eine Folge ist, daß die Zahl der Alleinerziehenden insbesondere in Ostdeutschland wächst und weit über dem OECD Durchschnitt liegt.
Ausweislich eines neueren Urteils des LSG Berlin sind die 444 € Bruttowarmmiete zu wenig und bei einem zwei Personen-Haushalt wäre eine Wohnungsgröße bis zu - 80 - qm angemessen mit einer monatlichen Warmmiete von 676,76 Euro was dann einem Gesamtnettoeinkommen der Alleinerziehenden von etwa 1490 € entsprechen würde.
unglaublcih Reporter, wer da noch aufsteht am Morgen und weniger hat als so ein Staatblutsauger ist selber Schuld! Der Staat ist schlicht weg selber Schuld auch ihr als Steuer Zahler das ihr dies mitmacht was bekommen denn die mal an Rente die nie was gearbeitet haben hoffentlich noch Miete ect pp frei
Ich habe mich auch gerade gefragt, als ich die Zahlen vom reporter gelesen habe: Wozu ich frühs aufstehe ?? Ich komme mit meinem Nebenjob und Plasmaspende so ziemlich genau auf den Betrag von 1100 NETTO. Habe für mich alleine 35,3m². Wie in NRW eine EINZELPERSON 50m² beanspruchen kann, ist mir ein Rätsel. Ich hab auch mal in ner 1R Wohnung mit 25/26m² gewohnt !!
Eine Hartz4 Empfänger allein hat aber nur die 364 Euro zzgl. Mietkosten inkl. Nebenkosten und einen Heizkostenanteil. Das Beispiel vom Reporter ist mit einem Kind berechnet. Gerade kleine Kinder kosten richtig Geld, das können nur die nachvollziehen, die welche haben oder hatten. Smithie wie ich so alt war wie du habe (1993) ich als ausgebildeter Servicetechniker und Elektroinstallateur bei einer 3 Mann Firma 9DM auf die Stunde bekommen und habe so ungefähr 1284 DM im Monat verdient. Mein Sohn war damals 2 Jahre alt und meine Frau bekam 600DM für einen Vollzeitjob. Hinzu kam dann noch, mein Chef blieb mir 3 Monate am Stück diesen Mini-Lohn schuldig. Nach fristloser Kündigung meinerseits wegen dieser Lohnrückstande musste ich dieses Geld dann beim Arbeitsgericht einklagen. Wir bekamen dann noch 70DM Kindergeld und haben 450 DM Miete inkl. Heizung und Nebenkosten gezahlt. Was ich damit sagen will, es war bei niemanden alles von Anfang ausreichend vorhanden. Wenn du mehr verdienen willst, dann musst du etwas dafür tun und wenn du meinst du bekommst gerade zu wenig, dann musst du das selbst ändern und dich bewegen. Es wird niemand zu dir kommen und dir einen Beutel Euros vor die Wohnungstür stellen.
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