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Gesellschaft » Nichtanerkennung von Schulabschlüssen
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Wer hat alles Beispiele für nichtanerkannte Schul-/ Studienabschlüsse aus der ehemaligen DDR? Eine Bekannte von mir hat in der Ex-DDR Ingenieur/Ökonom studiert. Der Abschluss wäre im Westen gleichzusetzen mit einem BWL-Studium. Ihr Abschluss wurde aber nicht anerkannt - insofern Null und Nichtig. Jetzt würde mich wirklich mal interessieren, welche Abschlüsse noch nicht anerkannt wurden. Vielen Dank jetzt schon für eure Hilfe!
Zitat von BesserWessi0815Lehrfachstudiengänge mit Schwerpunkt "Staatsbürgerkunde", vielleicht auch noch "Jura"?
ne ne Besserwessi lass mal so unrecht ist die Frage nicht: Kenne jemand mit Zahntechniker abschluss und mit 30 musste sie nach der ausreise ihr ausbildung von a- z wiederholen eine Person die Die dritten zähne machen muss ect
Zitat von BesserWessi0815Lehrfachstudiengänge mit Schwerpunkt "Staatsbürgerkunde", vielleicht auch noch "Jura"?
Hm, das ist zumindest plausibel!
Zitat von peppeKenne jemand mit Zahntechniker abschluss und mit 30 musste sie nach der ausreise ihr ausbildung von a- z wiederholen
Zahntechniker??? Also das macht für mich auf den ersten Blick überhaupt keinen Sinn, es sei denn, die Technik war hier schon sehr viel weiter, sodass man mit der DDR-Ausbildung tatsächlich nicht weiter kam.
Zitat von BesserWessi0815Lehrfachstudiengänge mit Schwerpunkt "Staatsbürgerkunde", vielleicht auch noch "Jura"?
Hm, das ist zumindest plausibel!
Zitat von peppeKenne jemand mit Zahntechniker abschluss und mit 30 musste sie nach der ausreise ihr ausbildung von a- z wiederholen
Zahntechniker??? Also das macht für mich auf den ersten Blick überhaupt keinen Sinn, es sei denn, die Technik war hier schon sehr viel weiter, sodass man mit der DDR-Ausbildung tatsächlich nicht weiter kam.
ich kann dir nur sagem das wessis schlechtere Zähne hatten zu den zeitpunkt dies hab ich mit eigenen aug gesehn !!
Ich weiss von mindestens einem (West-)Arzt, der nach der Wende einen (Ost-)Kollegen "unter seine Fittiche nahm", um ihn auf die Marktwirtschaft vorzubereiten (Kassenaerztliche Vereinigung, Abrechnung, Vertreter etc. gab es ja in der DDR wohl so nicht) und ihm westliche Materialien nahezubringen. Der war geplaettet - "keine Ahnung, was ich dem praktisch beibringen soll". Andererseits war genau dieser Umgang mit neuen Technologien und Werkstoffen in anderen Bereichen das Problem (z. B. Bau, wo oft Materialien eingesetzt wurden, die nicht harmonierten oder "überdämmt" wurde). Oder der Kfz-Bereich: Wer an Wartburg oder LO arbeitete, konnte zwar Ersatzteile "aus dem Vollen schneiden", aber war nicht unbedingt mit Elektronik vertraut... Nicht schlechter, aber anders.
Auch weiss ich von einem Bekannten (West, Dr. der Biologie und der Chemie), dass er bevorzugt Naturwissenschaftler aus der (damals noch) DDR (also Fluechtlinge oder Ausgebuergerte) einstellte, da deren Ausbildung nicht so theoretisch, sondern mehr von Labor-Routine gepraegt sei.
Ein weiterer Punkt ist sicher auch, wie jemand den Abschluss gemacht hat: Eine "normale" Lehre vermittelt nun einmal mehr Wissen als eine Schulbegleitende ("Abi mit Lehre") - bei ein oder zwei Tagen Praxis kann ich nicht den Kenntnisstand erwerben, den einer in Vollzeit erwirbt. Und den Abschluss wuerde ich dann auch in Frage stellen.
Generell ist mir aber von einer allgemeinen Nicht-Anerkennung nichts bekannt.
Beim Fach Jura kann ich mir durchaus vorstellen, daß da keine Anerkennung existiert. Ein Indiz dafür ist ja, daß es im Osten immer noch keinen Richter aus dem Osten gibt. Alles nur Westimporte. Alledings würde ich das eher auf das korrupte System schieben. Wenn man da "Mangelnde Ausbildung" vor schiebt, klingt das eleganter.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Meines Wissens wurden die betriebswirtschaftlichen Abschlüsse alle erst mal nicht anerkannt. Mein Ökonom auch nicht .Erst 1999 habe ich auf Antrag die Anerkennung als Dipl.-Betriebswirt (FH) erhalten. Nach 10 Jahren Nichtanerkennung konnte man das Ding natürlich in die Tonne klopfen, hat 80 DM gekostet, aber man weiß ja nie wofür man das noch mal gebrauchen kann. Soviel ich weiß, beschränkte das sich auch nur auf die Fachrichtungen Rechnungsführung und Statistik, da die angeblich politisch nicht so belastet waren (eine Bilanz im Osten war auch nicht anders als die im Westen). In dem Betrieb,in dem ich nach der Wende angefangen habe, hat man, wenn man welche aus dem Ostteil Berlins eingestellt hat, nur welche mit (nichtanerkannten) Abschlüssen genommen. Mein Mann ist Kraftfahrzeugtechniker, das wurde übrigens sofort anerkannt.
Bei Krankenschwestern gab es gleich nach der Wende einen Beschluss, dass die anerkannt werden.
So mancher hat sich wohl die Welt Bedeutend besser vorgestellt. Getrost! Gewiß hat sich auch oft Die Welt viel mehr von ihm erhofft (Eugen Roth, 1895-1976 dt. Lyriker & Dichter)
Hier mal etwas Lektüre zum Thema: Die Grundlage stellt Artikel 37 Bildung des Einigungsvertrages dar: "(1) In der Deutschen Demokratischen Republik erworbene oder staatlich anerkannte schulische, berufliche und akademische Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten in dem in Artikel 3 genannten Gebiet weiter. In dem in Artikel 3 genannten Gebiet oder in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) abgelegte Prüfungen oder erworbene Befähigungsnachweise stehen einander gleich und verleihen die gleichen Berechtigungen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der jeweils zuständigen Stelle festgestellt. Rechtliche Regelungen des Bundes und der Europäischen Gemeinschaften über die Gleichstellung von Prüfungen oder Befähigungsnachweisen sowie besondere Regelungen in diesem Vertrag haben Vorrang. Das Recht auf Führung erworbener, staatlich anerkannter oder verliehener akademischer Berufsbezeichnungen, Grade und Titel bleibt in jedem Fall unberührt. (2) Für Lehramtsprüfungen gilt das in der Kultusministerkonferenz übliche Anerkennungsverfahren. Die Kultusministerkonferenz wird entsprechende Übergangsregelungen treffen. (3) Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Abschlußprüfungen und Gesellenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen stehen einander gleich. (4) Die bei der Neugestaltung des Schulwesens in dem in Artikel 3 genannten Gebiet erforderlichen Regelungen werden von den in Artikel 1 genannten Ländern getroffen. Die notwendigen Regelungen zur Anerkennung von Abschlüssen schulrechtlicher Art werden in der Kultusministerkonferenz vereinbart. In beiden Fällen sind Basis das Hamburger Abkommen und die weiteren einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz. (5) Studenten, die vor Abschluß eines Studiums die Hochschule wechseln, werden bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen nach den Grundsätzen des § 7 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen (ABD) oder im Rahmen der für die Zulassung zu Staatsprüfungen geltenden Vorschriften anerkannt. (6) Die auf Abschlußzeugnissen der Ingenieur- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik bestätigten Hochschulzugangsberechtigungen gelten gemäß Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 10. Mai 1990 und seiner Anlage B. Weitergehende Grundsätze und Verfahren für die Anerkennung von Fachschul- und Hochschulabschlüssen für darauf aufbauende Schul- und Hochschulausbildungen sind im Rahmen der Kultusministerkonferenz zu entwickeln."
Zitat Hoffe, damit mal ein paar Grundlagen geliefert zu haben.
Herzlichen Dank für die Mühe, die du dir gemacht hast. Deine Links helfen auf jeden Fall weiter. Meiner Bekannten nützen die Infos leider nichts mehr, weil sie mittlerweile Rentnerin ist. Dafür wurde aber die Studienzeit mit angerechnet - das ist ja auch schon was wert.
Zitat von joesachse(3) Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Abschlußprüfungen und Gesellenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen stehen einander gleich.
Das heißt, das jeder, dessen Ausbildungsberuf nicht anerkannt wird, automatisch der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert ist? Eine Freundin von mir hat ihre Ausbildung zur PTA (Pharmazeutisch technische Assistentin) zu DDR-Zeiten gemacht und ihr Arbeitgeber hat sie nur als Apothekenhelferin eingestellt. Somit bekommt sie auch nur den entsprechenden Lohn. Was nun widerum heißt: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Setzt sie ihr Recht durch, dass ihre Ausbildung anerkannt wird, wird sie wohl ihren Arbeitsplatz verlieren,weil sie dann nämlich zu teuer ist.
Auch wenn die Abschlüsse wichtig sind, ist das immerhin schon mindestens 20 Jahre her. Die Weiterbildungen, die seitdem gelaufen sind, sind sicherlich für viele Arbeitgeber inzwischen relevanten, dazu kommt die Berufserfahrung.
Gruß JoeSachse
Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)
@Bücherwurm...Sie muss was tun!! Von nichts kommt nichts! Ich kann nicht denken ach wie schön ich hab ein Job und bleib hocken wie ne Glocke neee genau die die sich nicht bewegen und kein Mut haben für neues werden Mühe haben
@JoeSachse...Du hast natürlich Recht, dass die Weiterbildung enorm wichtig ist. Ich weiß, dass sie genug Berufserfahrung hat und dass sie sich weitergebildet hat. Was ich nicht weiß ist, ob diese Weiterbildung nun speziell in die Richtung Anerkennung ihres Ausbildungsabschlusses ging. Da werde ich sie einfach nochmal fragen und wer weiß, vielleicht können wir ihr Dank deiner Tipps und Dank ihres Mutes zu mehr Geld verhelfen. Verdient hätte sie es auf jeden Fall.
@peppe...Keine Angst, die Frau hat meine volle Bewunderung für ihren Mut und iher Standfestigkeit. Sie ligt ganz bestimmt nicht auf der faulen Haut.
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