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RE: Todesstrafe in DE

#61 von Buhli , 18.09.2016 16:38

Et Fan, aber nur wenn der Mord nachgewiesen ist. Beim finden von Nachweisen sollte es außer Folter allerdings auch keine Tabus geben. Gäbe es für Mörder Tabus, gäbe es bestimmt auch keine Toten. Formsachen sollten da im Hintergrund stehen. Nicht das die Täter, trotz der nachgewiesenen Tat noch ne Entschädigung erhalten. So hab ich es ja selbst erlebt. Dann soll das Gebilde auch noch Rechtsstaat genannt werden. Der Begriff als solches wird allerdings auch von Rechtsexperten gemieden, weil er sich selbst auf die BRD nicht anwenden lässt.


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RE: Todesstrafe in DE

#62 von ET-Fan , 18.09.2016 16:47

Zitat von Buhli im Beitrag #61

Beim finden von Nachweisen sollte es außer Folter allerdings auch keine Tabus geben.


Unterjubeln von "Beweismitteln", schlampige Ermittlung, Vorverurteilung, Bestechung von Richtern ... alles ok, Hauptsache keine Folter?

Du bist entweder oberflächlich oder ein großer Liebhaber Freislerscher Justiz - bloß ohne Folter, wobei die Definitionshoheit, was Folter ist, sicher auch bei Dir liegt.

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RE: Todesstrafe in DE

#63 von michaka13 , 19.09.2016 19:16

Zitat von Buhli im Beitrag #61
Et Fan, aber nur wenn der Mord nachgewiesen ist. Beim finden von Nachweisen sollte es außer Folter allerdings auch keine Tabus geben. Gäbe es für Mörder Tabus, gäbe es bestimmt auch keine Toten. Formsachen sollten da im Hintergrund stehen. Nicht das die Täter, trotz der nachgewiesenen Tat noch ne Entschädigung erhalten. So hab ich es ja selbst erlebt. Dann soll das Gebilde auch noch Rechtsstaat genannt werden. Der Begriff als solches wird allerdings auch von Rechtsexperten gemieden, weil er sich selbst auf die BRD nicht anwenden lässt.


@ Buhli, hast Du auch mal an Justizirrtümer gedacht? Es gibt immer wieder Fälle überall auf der Welt, wo Unschuldige verurteilt werden und zum Teil viele Jahre hinter Gittern verbringen. Bis irgendwann mal neue Erkenntnisse auftauchen und sich plötzlich die Unschuld des Verurteilten herausstellt. Die Jahre hinter Gittern kann den unschuldig Verurteilten niemand wiedergeben. Die sind vorbei. Aber dieser Mensch erhält zumindest nach dem Erbringen seiner Unschuld die Chance, sein Leben neu zu beginnen. Ein Hingerichteter erhält diese 2. Chance nicht. Wird der unschuldig verurteilt und hingerichtet, ist das unumkehrbar. Möchtest Du die Verantwortung tragen, einen Unschuldigen hinzurichten? Ich nicht! Deshalb bin ich gegen die Todesstrafe.


Schöne Grüße,

micha


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RE: Todesstrafe in DE

#64 von Buhli , 19.09.2016 19:35

Ne Micha, der Nachweis muss schon erbracht sein. Ist er erbracht, sollte der Weg des Erbringens der Sache, nicht mehr die Hauptrolle spielen. Es kann nicht die Formsache sein, die von der Straftat ablenkt, oder gar die Opfer verhöhnt. Bei Mord sind schließlich die hinterbliebenen der Toten, Opfer die lebenslang geschädigt bleiben. Ist das auch oberflächlich?
In meinem Fall war der Beweis erbracht, dass ich der Geschädigte war. Trotzdem musste ich dem, der mich geschädigt hat, einen "Schadensersatz" zahlen. Nur wegen einer Formsache, dieverwendet wurde, um die Tat vom Tisch zu wischen. Also eine Verhöhnung des
Geschädigten. Da spielt es für mich keine Rolle
mehr, von welchem Urteil da abgelenkt wird.


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RE: Todesstrafe in DE

#65 von michaka13 , 03.10.2016 14:16

Hallo Buhli,

Du schreibst von Mord. Du schreibst davon, das Du der Geschädigte bist. Wie auch immer das gemeint ist.

Mord ist eine Straftat. Über die Strafe wird in einem Strafprozess entschieden. Schmerzensgeld und Schadensersatz sind dagegen Zivilrecht. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Im Strafrecht wird nur über zivilrechtliche Ansprüche verhandelt, wenn die Nebenklage dies beantragt. Dann wird ans Strafverfahren ein Adhäsionsverfahren angehängt. Du als "Geschädigter" in einem Mordprozess (wie auch immer das gemeint ist), hast also als Nebenkläger ein Adhäsionsverfahren beantragt. In diesem werden Deine Ansprüche gegenüber dem mutmaßlichen Täter verhandelt. Endet der Strafprozess mit einem Freispruch für den mutmaßlichen Täter oder das Gericht sieht keinen zivilrechtlichen Anspruch für den Geschädigten, sieht es von einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren ab. Der zivilrechtliche Anspruch kann jedoch weiter in einem zivilrechtlichen Verfahren verfolgt werden. Dies steht dem Geschädigten frei. Der Richter wird also nur entscheiden, das dem Geschädigten Schmerzensgeld oder Schadensersatz bis zur beantragten Summe zusteht oder er wird keine Entscheidung fällen. Er wird aber nicht einen Anspruch des mutmaßlichen Täters feststellen. Das gibt es im Strafrecht nicht. Der mutmaßliche Täter müßte seine Ansprüche in einem zivilrechtlichen Verfahren durchsetzen.

Ich vermute stark, du wirfst hier Strafrecht und Zivilrecht munter durcheinander. Ich vermute ebenfalls stark, das Deine Erfahrung aus dem Zivilrecht stammt. Du sprichst hier von Mord. Berichtest im gleichen Atemzug davon, Du wärest der Geschädigte. Ich vermute ebenfalls stark, das Du nicht Geschädigter in einem Mordprozess bist oder warst. Etwas genauer solltest Du den Sachverhalt schon schildern. So wie es jetzt aussieht, ist das alles nicht schlüssig.


Schöne Grüße aus dem sonnigen Rheinland,

micha

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RE: Todesstrafe in DE

#66 von Buhli , 04.10.2016 21:46

Ne Micha, bei mir ging es nicht um Mord. Nur um lächerlichen Betrug der mein Unternehmen geschädigt hat. Der war bewiesen und endete mit ner Entschädigung für den Betrüger, weil es eben nicht mehr um den Betrug ging.


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RE: Todesstrafe in DE

#67 von Peter67 , 21.10.2016 12:39

in einer modernen Gesellschaft ist die Todesstrafe fehl am Platz.
Was würdet ihr machen, wenn ihr irrtümlich zum Tode verurteilt werdet?

 
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RE: Todesstrafe in DE

#68 von Hansrudi , 21.10.2016 13:44

Dann bräuchte ich nicht bis 70 arbeiten ....

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RE: Todesstrafe in DE

#69 von Ilrak , 21.10.2016 20:03

Eben So sehr hänge ich nicht am Leben.
Wenn die unfehlbare Staatsgewalt das so beschließt, ist das schon korrekt.
Einen Proleten gehängt, ein Problem weniger.
So denkt man ohnehin über unsereins.
Warum nicht konsequent umsetzen?


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RE: Todesstrafe in DE

#70 von Ilrak , 21.10.2016 23:15

Weil hier gerade die Jura- Experten tagen:
Kann man eine Zeugenaussage verweigern?
Wahrscheinlich nicht. Welche Restriktionen darf man da erwarten ?
Konkret geht es um einen Zoff mit fremdenfeindlichen Hintergrund und der diskriminierte macht nun die große Welle.
Dummerweise stand ich gerade in Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten daneben.Ich will mich da aber nicht reinhängen.
Ein paar Tage Beugehaft würde ich schon in Kauf nehmen. Hab noch genug Urlaub.
Anderseits kann mir, weil es ja im Dienst war, sicherlich der AG auch noch mit irgendwas drohen.


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RE: Todesstrafe in DE

#71 von Hansrudi , 21.10.2016 23:46

Ich denke mal , auch als Zeuge kann man eine Aussage verweigern , ohne Nachteile zu bekommen .
Andres dürfte es sich verhalten , bei einer Zeugenaussage unter Eid .
Und gerade im Dienst , gibts nicht mehr als Name , Alter, Tageszahl .

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RE: Todesstrafe in DE

#72 von Ilrak , 21.10.2016 23:54

Ich dachte, als Zeugen kann man die Aussage nur verweigern, wenn man sich oder nahe Verwandelt damit schädigt.
Naja, auf Punkt 1 könnte man sich ja berufen.


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RE: Todesstrafe in DE

#73 von Hansrudi , 22.10.2016 00:21

Und da man nicht weiß , als normaler Mensch , wie Juristen unseres einfaches Alltagsdeutsch deuten und auslegen , hält man die Klappe um sich nicht doch , am Ende , selber zu belasten . Denn auch in Deutschland kann alles was gesagt wird , gegen ein verwendet werden . - Und wie oft ist schon ein `Guten Morgen ´gelogen ??


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RE: Todesstrafe in DE

#74 von joesachse , 22.10.2016 15:25

Hier kurz mein Wissensstand zum Thema:
- Vor der Polizei musst Du gar nichts aussagen
- Vor dem Staatsanwalt bist Du verpflichtet zu erscheinen und prinzipiell auch auszusagen
- Vor Gericht bist Du verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, so lange keine gesetzlichen Gründe dagegen sprechen. Und die Aussage kann mit Ordnungsgeld oder Haft erzwungen werden, das Schweigen vor Gericht kann Dich also ein paar Hundert oder mehr Euro kosten

Hier ein paar Links zum Thema:
Udo Vetter in seinem Blog auf den Seiten der ARAG: https://www.arag.de/auf-ins-leben/udo-ve...lichten-zeugen/
Die Justiz zum Thema Aussage vor Gericht: http://www.justizportal.niedersachsen.de...icht-56779.html
Und hier noch mal eine Zusammenfassung: http://www.ra-cjweimar.de/index.php?id=27

Wenn Du mal nach Urteilen wegen §70 Strafprozessordnung googelst, dann findest Du Beispiele dafür. Könnte teuer werden, die maximale Länge der Beugehaft beträgt 6 Monate, beim überfliegen der Google-Suchergebnisse bin ich meist auf so etwa 30 Tage gestoßen. Wenn Du das durchziehen willst, dann brauchst Du wahrscheinlich selbst einen Anwalt...


Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen.
(Samuel Butler)

 
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RE: Todesstrafe in DE

#75 von Ilrak , 22.10.2016 15:38

Naja, ich denke mal,dass man das intern klären will.Obwohl man eben keinen Spasss versteht, wenn man einmal die Fremdenfeindlich-Keule ausgepackt hat. Und wenn dann noch ein Ossi ins Spiel kommt....


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