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RE: Todesstrafe in DE

#91 von Buhli , 17.04.2017 13:45

Ich schreibe mal einen Teil seines Vorwortes ab.
Zitat aus seinem Buch. "Mit Rechtsrfagen war ich bereits vor 1945 konfrontiert, im Zusammenhang mit der Ehescheidung meiner Eltern; in diesem Ehescheidungsproze? wurde ich als Kind vor dem Gericht angehört.
Nach 1945 begann ich mit ddm Jura-Studium. Wir studierten damals das überkommene Recht, also die großen Gesetzbücher aus der Kaiserzeit, das BGB, das StGB, das GVG, die StPO und die ZPO mit verschiedenen im Laufe der Jahre vorgenommenen Änderungen und bereinigt von nazistischen Vorschriften.
Nach meinem Studium besritt ich die wissenschaftliche Laufbahn, wurde Hochschullehrer und habe dann an der Gestaltung des Rechts der DDR, vornehmlich ihres Strafrechts mitgewirkt. Aufgrund verschiedener akademischer Ämter machte ich mich auch in wesentlichen Fragen anderer Rechtszweige vertraut.
Darüber hinaus hbe ich auch die Rechtsentwicklung in der BRD, vor allem auf strafrechlichem Gebiet verfolgt.
Als die DDR am 3.10.90 dem "Geltungbereich des Grundgesetzes" beitrat und nun die alten kaiserlichen Gesetzbücher-z.T. modernisiert-auch für das Beitrittsgebiet Geltung erlangten, wurde mir überdeutlich, daß ich- jedenfalls auf juristischem Gebiet-in die vorsozialistische Zeit zurückgeorfen worden war.
Das nur ein kleiner Auszug. Vielleicht kommt noch was dazu.
Seinen Lebenserfahrungen schenke ich jedenfalls mehr Glauben, als denen die nur den tollen Westen taub und blind hinterherjubeln.


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Todesstrafe in DE

#92 von joesachse , 17.04.2017 14:31

Zitat von Buhli im Beitrag #88
Der hat drei Rechtsformen als Jurist/Strafrechtler erlebt. Die der Nazis, der DDR und seit 1990 der BRD.


Vergleiche diesen Satz von Dir mal mit Deinem Zitat, merkst Du was?

Es sei Dir unbenommen, dass Du seinen Lebenserfahrungen vertraust, aber als Jurist hat er trotzdem nur zwei Rechtsformen erlebt, die der DDR u8nd die auf den Gesetzen des Kaiserreichs aufbauende der BRD.


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RE: Todesstrafe in DE

#93 von Buhli , 19.04.2017 22:53

Joe, diese Wortglauberei hab ich erwartet. Erlebt hat er trotzdem drei. Nur eben nicht alle als Jurist. Die erste hatte aber eben auch Einfluss auf seine Bildung.


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RE: Todesstrafe in DE

#94 von joesachse , 19.04.2017 23:26

Du hast hervorragend demonstriert, wie heute Fake News gemacht werden. Ein bisschen Wahrheit und dann freie Interpretation.
Im konkreten Beispiel hier könnte man es als Wortklauberrei bezeichnen, aber diese Verdrehung und Veränderung von Tatsachen bringst Du leider häufig.

Noch mal zur Klarstellung: Ich will Dich hier nicht vergraulen und halte einige deiner Ansatzpunkte für Diskussionen durchaus für interessant, aber leider stellen sich manche dieser Ansatzpukte dann als falsch heraus.
Dann war Zeit und Mühe vergeblich...


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RE: Todesstrafe in DE

#95 von MarkuWoso123 , 29.04.2017 09:52

Dass man 2017 diese Diskussion noch führen muss...


Einen guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann!

 
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RE: Todesstrafe in DE

#96 von Ringo , 17.08.2017 09:36

Dann stellt sich raus...ups war doch nen anderer.....was machste dann..? Justizirrtümer passieren tagtäglich in Deutschland


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zuletzt bearbeitet 17.08.2017 | Top

RE: Todesstrafe in DE

#97 von Hansrudi , 17.08.2017 10:09

Dann darf eben die Justiz keine Fehler machen ! Andere berufe dürfen auch keine Fehler machen oder / und haben keine Chance mehr , den gemachten Fehler zu korrigieren ! Dann sürzt der Urlaubsflieger z.B. ab ... oder der Reaktor regiert ein letztes Mal zu heftig .

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