Da solltest du als Arbeitnehmer vorsichtiger sein mit deinen Formulierungen, immerhin hat dort das Gewohnheitsrecht ein wichtige Rolle in der Arbeitsrechtssprechung. (Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, etc.) Aber zurück zum Thema, es war nur ein weiteres Beispiel von mir, zu nicht geschriebenem Rechts, welches trotzdem in die Rechtssprechung einbezogen wird, obwohl es ausdrücklich nirgendwo steht. Was ist denn eine eheliche Lebensgemeinschaft laut deutscher Rechtssprechung?
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Zitat von nüscht im Beitrag #90
Das verwirrt mich jetzt etwas.
Die Kirchen waren vorm Christentum da?
Aber ich meinte nicht das Christentum sondern alle Gläubigen.
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Entschuldigung.
Ich meinte alle Glaubensrichtungen, die eine Abstufung innerhalb
der Glaubensgemeinschaft haben.
Ob das in der Reihenfolge: Gott-Papst-Pfarrer-Gläubiger,
oder Allah-Muezzin-Gläubiger
oder Buddah-Mönch-Gläubiger ist.
oder ähnliche
Die meinte ich mit inkompetem Zusammenschluß
Brauch ich nicht und deren Regeln auch nicht.
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Was mich immer wieder erschüttert, dass die Kirche meint Werte, wie Nächstenliebe, Mitgefühl und Hilfsbereitschaft für sich gepachtet zu haben. Als ob man nur ein guter Mensch sei, wenn man gottgläubig ist. In Deutschland sind viele Menschen Atheisten und leben trotzdem diese Werte. Das macht die Kirche für mich überflüssig !!!
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Zitat von Daneel im Beitrag #92Zitat von nüscht im Beitrag #90
Das verwirrt mich jetzt etwas.
Die Kirchen waren vorm Christentum da?
Aber ich meinte nicht das Christentum sondern alle Gläubigen.
Unter Kirche versteht man landläufig den Zusammenschluss von Gläubigen, die in einigen Fällen dann auch als Körperschaft des öffentlichen rechts anerkannt sind. (RKK, Ev. Kirche, Zeugen Jehovas)
Unter Christentum verstehe ich dann wieder die Religion an sich, an die man auch glauben kann ohne einer Kirche beizutreten.
Und du schriebst in klammern: Kirche.
Wenn du von Gläubigen sprichst, nehme ich an du meinst damit einen Anhänger einer Schöpfungstheorie durch ein überirdische Wesen, quasi der Gottheit, egal ob sie Gott, Allah oder Fliegendes Spaghettimonster heisst. 8-)
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Kannst du das bitte näher erläutern, delta, was du meinst? Meine angeführten Beispiele von Kirchen sind alle anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber ich meine auch, dass sie ihre Belange alle alleine regeln sollten.
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Nehm nur zum Beispiel mal die Kirchensteuer......
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Du machst es dir zu einfach mit diesen Argument......
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Daneel, so sollte es sein. Jeder Verein, außer die Kirche, sammelt sein Geld selbst ein. Mal sehen wann Vater Staat sich von dieser Dienstleistung verabschiedet.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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Zitat von Buhli im Beitrag #101
Daneel, so sollte es sein. Jeder Verein, außer die Kirche, sammelt sein Geld selbst ein. Mal sehen wann Vater Staat sich von dieser Dienstleistung verabschiedet.
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Warum soll sich die Kirche nicht mit den selben Sorgen befassen, wie alle anderen Vereine, die von Beiträgen leben (müssen)? Da werden auch die Eintreiber staunen, wer so alles Kirchensteuer abführt, obwohl schon lange kein Mitglied mehr. An der Pforte zu kassieren, wäre den freiwilligen gegenüber doof.
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Buhli
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Zu diesem Thema sollte man sich mit dem Körperschaftsstatus beschäftigen, der seinen Ursprung in der Weimarer Republik findet. Hier hat man sich für den Kompromiss entschieden, statt wie in Frankreich komplett Staat und Kirchen zu trennen, sprich den Laizismus einzuführen.
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