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Urteil zur Sterbehilfe

#1 von DeutschLehrer , 25.06.2010 11:16

Endlich ein Urteil, dass hoffentlich selbstgefällige Heimleitungen und Ärzte bremst.

http://www.sueddeutsche.de/politik/urtei...erben-zu-lassen

Ich hoffe nur noch, dass jetzt die Heimleitung wegen fortgesetzter Körperverletzung belangt wird.

Gruß DL


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zuletzt bearbeitet 25.06.2010 | Top

RE: Urteil zur Sterbehilfe

#2 von Schramme , 25.06.2010 12:16

Es ist ein weiterer Schritt zu einer größeren Autonomie des Patient.Es ist richtig , daß der Wunsch des Patienten zu respektieren ist.Sicherlich muß ein vertretbarer Ausgleich zwischen dem Schutz des Lebens und der Selbstbestimmung des Patienten geschaffen werden.
Niemand darf zum Sterben gezwungen werden, ein Sterbender sollte aber auch sterben dürfen ! Keiner hat eine Verfügungsmacht über das Leben.
Es bleibt nur zu hoffen, das durch dieses Urteil auch eine Strafverfolgung gegenüber dem Arzt auszuschließen ist.


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RE: Urteil zur Sterbehilfe

#3 von DeutschLehrer , 25.06.2010 13:45

Zitat
Es bleibt nur zu hoffen, das durch dieses Urteil auch eine Strafverfolgung gegenüber dem Arzt auszuschließen ist.

Warum ? Gerade nach diesem Urteil sollten doch Ärzte wegen Körperverletzung zu belangen sein !

Es kann doch nicht sein, dass ein "Halbgott in weiß" gegen den Willen des Patienten das Leben um jeden Preis erhält, um weiterhin zu kassieren.

Gruß DL


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RE: Urteil zur Sterbehilfe

#4 von mutterheimat , 25.06.2010 14:40

Ich bin ebenfalls der Meinung, das es richtig ist, den Wunsch des Patienten auf einen vollständigen und totalen "Feierabend" zu respektieren, wenn der "Zug" eindeutig abgefahren ist. Was soll es eigentlich noch bringen, wenn nur noch die Maschine arbeitet. Der daran, ständig, hängende Mensch aber schon nicht mehr.

 
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RE: Urteil zur Sterbehilfe

#5 von Schramme , 25.06.2010 14:41

Weil bischer die Rechtsprechung umstritten war.Tötung auf Verlangen ist strafbar !
Ich gebe dir Recht DeutschLehrer ,jetzt kann man als Angehöriger den Wunsch des Patienten durchsetzen.


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