Zitat von Sachsenstolz
Selten hat mich ein Gerichtsurteil so schockiert. Ich kann das kaum glauben.
Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter. Die Deutsche Kinderhilfe ist entsetzt.
http://www.focus.de/politik/deutschland/...aid_344481.html
Auch wenn ich mich jetzt zum Buhmann mache, bin ich mittlerweile vorsichtiger geworden mit der Wertung solcher Meldungen, denen ich nicht entnehmen kann, mit welcher Begründung, da Stand etwas von Fehlern, Liste mit den Mädchen (zweifelsfrei von ihm erstellt??? wenn ja, wie konnte er das bewerkstelligen???). Es gibt bestimmte Themengebiete, oder Straftaten, die als Argument jegliche Widerrede verbieten, dazu gehören in dem jetzigen gesellschaftlichen Konsens der Terrorismus und die Kinderpornografie/-vergewaltigung.
Demgegenüber muß man aber seine Ansprüche an das Rechtssystem stellen. Das momentan erstens verhindern soll, dass Unschuldige ins Gefängnis müssen, und zweitens dient das Gefängnis in erster Linie nur der Bestrafung, oder soll es auch eine Resozialisierungsaufgabe erfüllen. Drittens muß man sich die Frage stellen, gibt es psychische Krankheiten, die ursächlich für begangene Straftaten sind, die therapierbar sind, und wenn ja, sollte daraus folgerichtig resultieren dass geheilte Straftäter wieder freigelassen werden.
Opferschutz ist überall angebracht, aber wann kann man jemanden rechtmäßig in Gewahrsam nehmen, bei unmittelbarer, mittelbarer oder langfristiger Gefährdung, und wie will man die zweifelsfrei erkennen? Und vor allem, wie schützt man Unschuldige vor unrechtmäßiger Ingewahrsamnahme? Damit wiederum kommen wir auf die Frage was ist höher zu setzen, die Sicherheit oder die Freiheit?
Ich würde einfach auch gerne die ausführliche Begründung des Gerichtes lesen, bevor ich mir ein Urteil hierzu erlaube. Und Kinder sind vielen Gefahren ausgesetzt, unzweifelhaft soll ein Kind natürlich auch vor einer Vergewaltigung geschützt werden, wozu in erster Linie dann auch die Eltern verantwortlich sind. Aber es gibt Autos, Baustellen, FastFood, Sonnenstrahlen, brüchiges Eis, seichte Gewässer.... und überall lauern Gefahren.
Der Artikel ist mir zu Schwarz/Weiß und mit der Überschrift schon eine Parteilichkeit erkennbar. Nur wie wird dann Mord und Totschlag in Zukunft bewertet werden?
Naja,
nun haut auf mich rein.
PS: Hier der Link zum Spiegel zum gleichen Fall:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,587255,00.htmlDaraus geht auch hervor, das eine erhebliche Gefährdung nachgewiesen werden muss, und das ist nicht erfolgt, dieses ist aber nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes.