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BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#1 von Sachsenstolz , 30.10.2008 02:48

Selten hat mich ein Gerichtsurteil so schockiert. Ich kann das kaum glauben.

Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter. Die Deutsche Kinderhilfe ist entsetzt.

http://www.focus.de/politik/deutschland/...aid_344481.html

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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#2 von queeny , 30.10.2008 10:44

Kinder brauchen den meisten Schutz auf dieser Welt!

Ich empfehle Dir mal ein Buch Sachsenstolz. Ich lese es gerade und bin fassungslos.
Ich musste es erst mal weglegen. Das kann ich auf keinen Fall in einem Atemzug lesen.

Es heißt "Vater unser in der Hölle" von Ulla Fröhling. Es kostes nicht die Welt.
Lies es und dann bist Du sicher auch fassungslos. Die Geschichte eines Mädchens.
Abgerichtet von Geburt an. Ich las erst 118 Seiten. Welche Abgründe kommen noch?

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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#3 von Daneel , 30.10.2008 11:33

Zitat von Sachsenstolz
Selten hat mich ein Gerichtsurteil so schockiert. Ich kann das kaum glauben.

Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter. Die Deutsche Kinderhilfe ist entsetzt.

http://www.focus.de/politik/deutschland/...aid_344481.html


Auch wenn ich mich jetzt zum Buhmann mache, bin ich mittlerweile vorsichtiger geworden mit der Wertung solcher Meldungen, denen ich nicht entnehmen kann, mit welcher Begründung, da Stand etwas von Fehlern, Liste mit den Mädchen (zweifelsfrei von ihm erstellt??? wenn ja, wie konnte er das bewerkstelligen???). Es gibt bestimmte Themengebiete, oder Straftaten, die als Argument jegliche Widerrede verbieten, dazu gehören in dem jetzigen gesellschaftlichen Konsens der Terrorismus und die Kinderpornografie/-vergewaltigung.

Demgegenüber muß man aber seine Ansprüche an das Rechtssystem stellen. Das momentan erstens verhindern soll, dass Unschuldige ins Gefängnis müssen, und zweitens dient das Gefängnis in erster Linie nur der Bestrafung, oder soll es auch eine Resozialisierungsaufgabe erfüllen. Drittens muß man sich die Frage stellen, gibt es psychische Krankheiten, die ursächlich für begangene Straftaten sind, die therapierbar sind, und wenn ja, sollte daraus folgerichtig resultieren dass geheilte Straftäter wieder freigelassen werden.

Opferschutz ist überall angebracht, aber wann kann man jemanden rechtmäßig in Gewahrsam nehmen, bei unmittelbarer, mittelbarer oder langfristiger Gefährdung, und wie will man die zweifelsfrei erkennen? Und vor allem, wie schützt man Unschuldige vor unrechtmäßiger Ingewahrsamnahme? Damit wiederum kommen wir auf die Frage was ist höher zu setzen, die Sicherheit oder die Freiheit?

Ich würde einfach auch gerne die ausführliche Begründung des Gerichtes lesen, bevor ich mir ein Urteil hierzu erlaube. Und Kinder sind vielen Gefahren ausgesetzt, unzweifelhaft soll ein Kind natürlich auch vor einer Vergewaltigung geschützt werden, wozu in erster Linie dann auch die Eltern verantwortlich sind. Aber es gibt Autos, Baustellen, FastFood, Sonnenstrahlen, brüchiges Eis, seichte Gewässer.... und überall lauern Gefahren.

Der Artikel ist mir zu Schwarz/Weiß und mit der Überschrift schon eine Parteilichkeit erkennbar. Nur wie wird dann Mord und Totschlag in Zukunft bewertet werden?

Naja,

nun haut auf mich rein.


PS: Hier der Link zum Spiegel zum gleichen Fall:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,587255,00.html

Daraus geht auch hervor, das eine erhebliche Gefährdung nachgewiesen werden muss, und das ist nicht erfolgt, dieses ist aber nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes.


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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#4 von queeny , 30.10.2008 12:02

Ich haue nicht Daneel. Man sollte den Mann verpflichten, sich in psychologische Behandlung zu begeben.

In den Medien wird viel geschrieben. Auch der Spiegel will Quote! Manche menschliche Hirne bestehen aus
Abgründen. Es kann sogar der biedere Nachbar(in) von nebenan sein. Nicht jeder Sexualtäter wird rückfällig.

Besorge Dir auch mal das Buch was ich erwähnte: "Vater unser in der Hölle". Es wird Dich auch erst mal sprachlos machen.

Es solten Instrumentarien geschaffen werden, die solche "hirnkranken" Menschen in ihre Schranken verweist.
Beispielsweise Fußfesseln mit Sendern, die jederzeit geortet werden können, psychologische Behandlung ein
Leben lang. Sollte es trotzdem zu einem Rückfall kommen, muss so ein Mensch für immer festgesetzt werden.

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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#5 von Sachsenstolz , 30.10.2008 16:15

@Daneel
Natürlich hast du recht, was die Inhaftierung Unschuldiger betrifft. In dem Fall handelt es sich aber nicht um einen Unschuldigen. Schon die Sammlung von Daten über Kinder kann man bei so einem Menschen doch als hochgradige Gefährdung betrachten. Schließlich würde er die Daten nicht sammeln, wenn er sie nicht benutzen wollte. Außerdem ist er nicht der Einzige, der freikommt, obwohl es nicht berechtigt ist. Zudem bekommen Eltern keine Informationen, wenn solche Menschen in der Nähe ihrer Kinder auftauchen. Wohin das führen kann, weiß man auch. Hier geht wieder Täterschutz vor Opferschutz und das ist ned i.O.

Was die Gefahren angeht, denen unsere Kinder ausgesetzt sind, ist es nicht nur für das betroffene Kind ein gewaltiger Unterschied, ob es sich im Straßenverkehr durch einen Unfall verletzt oder durch sexuelle Misshandlung und Missbrauch. Kannst Du es nachfühlen, wie sich ein Kind in dieser Situation fühlt? Was alles außer der Angst vor dem Schmerz noch in seiner Seele ausgelöst wird? Die Ohnmacht, die Verzweiflung, die unbeschreibliche Qual, die nicht enden will und auch noch Schuldgefühle, weil man mit dem Kerl mitgegangen ist. Der Wunsch, dass es aufhört, das Flehen und die Versprechen, nichts zu sagen, um zu überleben. Und dann noch der Ekel vor dem Kerl und vor sich selbst, den die Kinder vielleicht nie wieder los werden. Solches Leid kannst Du bestimmt ned nachempfinden.

@Queeny
Was Du über das Buch schreibst, reicht mir schon. Ich kann das ned lesen, da würde ich durchdrehen

LG
Carmen

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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#6 von Sachsenstolz , 30.10.2008 16:39

Ich hab noch ein Interview über sexuellen Missbrauch gefunden.

http://www.stern.de/wissenschaft/mensch/...rbe/643769.html

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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#7 von kirschli ( gelöscht ) , 30.10.2008 17:30

Ich bin in diesem Punkt knall hart, solche Leute gehören nach Sibirien in ein Lager weit ab von jeder Siedlung, immer mit der Gewissheit wenn sie abhauen steht ihnen ein jämmerliches Ende bevor!!!!!


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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#8 von mutterheimat , 31.10.2008 06:43

Zitat von kirschli
Ich bin in diesem Punkt knall hart, solche Leute gehören nach Sibirien in ein Lager weit ab von jeder Siedlung, immer mit der Gewissheit wenn sie abhauen steht ihnen ein jämmerliches Ende bevor!!!!!

Mensch, kirschli, ich dachte, ich bin verschärft, aber offensichtlich gibt es noch andere Mitmenschen, welche auf der gleichen Linie fahren.

 
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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#9 von Daneel , 31.10.2008 09:14

Zitat von kirschli
Ich bin in diesem Punkt knall hart, solche Leute gehören nach Sibirien in ein Lager weit ab von jeder Siedlung, immer mit der Gewissheit wenn sie abhauen steht ihnen ein jämmerliches Ende bevor!!!!!


Welche Leute meinst du genau? Die, die geständig sind? Die, die überführt sind, aber alles leugnen? Welche Straftat genau führt zur Deportation nach Sibirien? Schon nach der ersten Tat? Wie finanzierst du solche Lager? Was passiert mit den unschuldig Verurteilten? Ich weiss, du urteilst mit dem Herzen, aber Recht wird mit dem Verstand gesprochen.

Ich bin ein Verfechter des Humanismus, und bin der Meinung das Straffällige in erster Linie resozialisiert werden, was ja auch der eigentliche Sinn der Haftunterbringung ist. Die Zeiten als Verurteilte nach Australien oder sonstwie verschifft wurden sollten vorbei sein. Zumal gerade hier die Dunkelziffer der Opfer und Täter als sehr groß geschätzt wird. Und wie queeny schon schreibt, es ist der biedere Nachbar, oder es ist der Familienangehörige, was nach Schätzungen der Kriminalen der höchste Anteil der Dunkelziffer entspricht. Und bei Strafen, wie von kirschli geforder wird, diese eher höher als niedriger, da weniger Bereitschaft da ist den eigenen Familienangehörigen dem auszuliefern. Und nichts ist bei diesem Delikt wichtiger für das Opfer, das der Täter die Tat auch zugibt.

Zurück zur oben genannten Täter, der eine Strafe abgesessen hat. Wenn die Sammlung der Mädchennamen kurz vor seiner Entlassung zustande kam (wie kam er zu dieser????), dann dürfte es doch nicht schwer fallen das die Gutachtern die "kurzfristige" Möglichkeit eines "schweren Gewaltverbrechens" prognostizieren, und dann kann die Sicherheitsverwahrung angeordnet werden. Aber, wenn sie nur prognostizieren, und das haben sie hier, wobei wir auch die Gründe kennen, dass mittel oder langfristig ein sexueller Übergriff möglich ist, dann klingt das höchst spekulativ und als sehr unsicher Prognose. Das ist so, als würdest du jeden fundamentalen Moslem verhaften, weil der mal ein Attentat verüben könnte.

http://www.zdf.de/ZDF/download/0,5587,5000488,00.pdf


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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#10 von Sachsenstolz , 31.10.2008 18:51

@Daneel
Resozialisieren ist gut und schön, aber gerade bei Sexualstraftätern ist immer ein unabwägbares Rückfallrisiko dabei. Das ist Resozialisieerung auf Kosten künftiger Opfer. Es ist ja bekannt, wie oft sich Gutachter in ihrer Einschätzung irren. Die Straftäter sind intelligent genug, den Gutachtern genau das zu erzählen, was sie hören wollen.

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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#11 von kirschli ( gelöscht ) , 31.10.2008 19:00

Kinder sind das schwächste Glied der Gesellschaft, ihr Schutz steht für mich an erster Stelle.Ich meine alle die sich an Kindern vergreifen, sexuell, mißhandeln oder gar töten, mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid. Ob Gefängnis hier oder Knast in Sibirien bei des muß bezahlt und unterhalten werden. Der Knast hier ist viel zu human, hier werden Täter geschützt und nicht die Opfer diese leiden ein Lebenlang, wer begleitet sie durchs Leben und steht ihnen zur Seite, der Staat nicht da wird um Behandlungskosten gestritten u.s.w. Aber die armen Täter die werden terapiert!


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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#12 von Sachsenstolz , 31.10.2008 20:01

Genauso isses, Kirschli. Merkwürdigerweise gibt es in diesem Staat nur eine einzige Organsation, die sich überhaupt um Verbrechensopfer kümmert und die ist ned mal staatlich. Da hab ich auch schon Berichte gelesen, was die alles in die Wege leiten müssen, damit Opfer zu ihrem Recht kommen. Schlimm genug, dass es da keine staatliche Opferbetreuung gibt. Aber die Täter kriegen umfassende Betreuung und werden als resozialisiert auf neue Opfer losgelassen. Obendrein werden sie davor geschützt, von den Eltern potentieller Opfer als Gefahr für ihr Kind erkannt zu werden. Schöne Gerechtigkeit.

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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#13 von Daneel , 31.10.2008 20:12

Zitat von Sachsenstolz
@Daneel
Resozialisieren ist gut und schön, aber gerade bei Sexualstraftätern ist immer ein unabwägbares Rückfallrisiko dabei. Das ist Resozialisieerung auf Kosten künftiger Opfer. Es ist ja bekannt, wie oft sich Gutachter in ihrer Einschätzung irren. Die Straftäter sind intelligent genug, den Gutachtern genau das zu erzählen, was sie hören wollen.


Resozialisierung und Buße ist die Grundlage unseres Rechtssystems nicht die Rache und als Rechtsstaat stellt sich unsere Judikative den Anspruch niemanden unschuldig ins Gefängnis zu schicken und Urteile sollten revidierbar bleiben. Das Rückfallrisiko wird überschätzt, und die Irrtümer von Gutachtern sind möglich aber doch äußerst selten, wenn man diese Fakten nicht über das Medium BILD wahrnehmen will. Ich finde eben das es Gefahren und Lebenssituationen gibt die viel häufiger das Leben und die Psyche der Kinder gefährden. Das fängt bei der Kinderarmut und der Bedarf der vielen tafeln an, der vielen Kindern die im Strassenverkehr verunglücken, ob tödlich oder zeitlebens behindert. Die meisten Kinder erfahren Gewalt nicht nur von der eher geringeren Anzahl von Sexualstraftätern sondern sind meist andersweitig in viel stärkerem Maße der Gewalt ausgesetzt. Keiner verlangt Mitleid mit Tätern. Und natürlich sollten die Opfer Unterstützung erfahren, ohne Frage. Da muss mehr getan werden.

Ist es gerechtfertigt eine Gruppe Menschen lebenslang wegzusperren, wenn ca. 20 % Rückfallquote zu erwarten sind? Würdest du genauso urteilen, wenn der Täter aus der eigenen Familie stammt?

Hier mal eine kleine Statistik:
http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.d...erstatistik.htm
oder selber hier alles durchlesen:
http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.de/


PS: Das mit Sibirien wäre teurer und die wollen die da sicher nicht haben wollen.


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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#14 von Sachsenstolz , 31.10.2008 20:36

Um Rache geht es mir auch ned, obwohl ich zugeben muss, dass mir Gewaltfantasien kommen, wenn ich Berichte über sexuellen Missbrauch und Misshandlung von Kindern lese. 20% sind eine hohe Quote, auch wenn es dir ned so scheint. Sicher kann man Kinder ned unter die Glasglocke setzen und es passieren viele Dinge, die Kindern Schaden zufügen, aber als Argument dafür, dass Kinder bekannten Sexualstraftätern praktisch ausgeliefert werden, weil man sie in jeder Hinsicht schützt, ist mir das zu mau. Jeder normale Mensch versucht, Gefahren für seine Kinder auszuschließen oder zu minimieren, wo es möglich ist. Freigelassene Sexualstrftäter gehören leider zu der Kategorie, wo das ned möglich ist, obwohl es möglich sein sollte.

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RE: BVG stärkt Rechte von Sexualstraftätern

#15 von mutterheimat , 31.10.2008 21:36

Eine Rückfallquote von 20% bezweifle ich entschieden. Das ist ganz bestimmt entschieden zu wenig. Des weiteren betrachte ich das Urteilsvermögen von Gutachtern diesbezüglich als unzulänglich, da diese sich nicht in eine ganz bestimmte Situation in direkter Weise hineinversetzen können. Zu Rußland und Sibirien will ich diesbezüglich mich unter diesem Gesichtspunkt lieber zurückhalten. Nur soviel. Ein überführter Täter in Rußland, steigt nach der Verhandlung und dem Urteilsspruch in den Knasttransport ein, (ein Aussteigen am Lagerstandort ist oberstzweifelhaft). Doch wie verhält es sich mit Saufköpfen welche mehrfach den Beweis erbracht haben, wie gut man ein Fahrzeug, im Staßenverkehr, als Waffe benutzen kann. Wo befindet sich da der Unterschied? Der eine vergreift sich an Kindern und wird "belobigt", der andere fährt welche, mit 2,3 Promille, über den Haufen und wird auch "belobigt". Wo ist der Unterschied.

 
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