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Entlassung

#1 von Andreas , 08.11.2024 17:27

Unser BK Herr Scholz hat vom Finanzminister Lindner verlangt , die Schuldenbremse auszusetzen . Ich habe nicht genügend Informationen darüber , wann ein BK dies verlangen sollte oder darf .
FM Lindner hat diese ( " ultimative ") Forderung abgelehnt , weil er damit gegen seinen Amtseid verstoßen würde .
Das ist doch mal ein Minister ! Er vertritt das , für was er geschworen hat .
Den Namen Lindner sollte man sich also merken , wenn es um die Suche nach ehrlichen Politikern geht .


Andreas  
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RE: Entlassung

#2 von michaka13 , 09.11.2024 18:17

Wir sind hier alle keine Staatsrechtler und kennen uns nur begrenzt in solchen Dingen aus. Meine Meinung dazu ist folgende.
Die Schuldenbremse ist in Artikel 115 GG festgeschrieben. Ebenso sind dort Ausnahmen vorgesehen. Allerdings wie in vielen Gesetzen recht schwammig formuliert:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115.html

Zitat
Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen



Naturkatastrophe - das sollte relativ einfach zu bestimmen sein.
Außergewöhnliche Notlage, die sich der Kontrolle des Staates entzieht -das ist schon schwerer zu definieren.

Ich bin der Meinung, sollte etwas was die gerade genannten Punkte betrifft eintreten, muss der Bundeskanzler, das Parlament oder die Regierung die Schuldenbremse aussetzen.
Dann müßte vermutlich auch der Bundeskanzler dies verlangen. Allerdings müßte er sein Ersuchen dann nicht an den Bundesfinanzminister stellen, sondern ans Parlament. Dieses könnte die Aussetzung der Schuldenbremse dann mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschließen.

Ich halte die Version die uns in der Presse präsentiert wird, für konstruiert. Das Zerwürfnis zwischen rot-Grün auf der einen Seite und der FDP auf der anderen, ist schon lange bekannt. Da brauchte es vermutlich nur noch den letzten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Ob das jetzt die Schuldenbremse oder was anderes war, werden wir nie erfahren. Fakt ist, zwischen den Regierungsparteien gab es schon länger kein gemeinsames Handeln mehr. Deshalb ist es vielleicht gut so, wie es jetzt ist. Zeigen wird es erst die Zukunft.


Viele Grüße,

micha

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RE: Entlassung

#3 von Ilrak , 09.11.2024 22:45

Rot-Grün und FDP könnte nicht gut gehen. Das sind antagonistische Gegensätze. Ein Wunder, daß es drei Jahre irgendwie ging.


Die Meinung ist frei.
Doch zur Sicherheit hab ich 'ne Wumme.

( Freygang, "Der bewaffnete Blues" )

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RE: Entlassung

#4 von Andreas , 10.11.2024 09:22

Wenn es um Macht und Profit geht , ist alles möglich . Da wird selbst die Antagonie außer Acht gelassen .
Als in den 30er Jahren die Berliner Verkehrsbetriebe bestreikt wurden , hielten sogar KPD und NSDAP zusammen - und gewannen .


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