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Der neue Bußgeldkatalog

#1 von michaka13 , 12.10.2021 05:47

Am 08.10.2021 ging die Gesetzesnovelle durch den Bundesrat. Nun, im 2. Versuch, wird demnächst der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten. Viele Bußgelder wurden erhöht. Der fließende Verkehr betrifft mich nur privat. Aber zu den Aufgaben der Ordnungsämter gehört die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Auch wenn das nur eine von vielen Aufgaben unsererseits ist, werden wir in der Öffentlichkeit meist nur als "Knöllchenschreiber" wahrgenommen. Deshalb will ich hier mal auf den ruhenden Verkehr eingehen.

Parkverstöße sind in Deutschland im internationalen Vergleich ziemlich günstig. Ohne Parkschein, Parkschein überschritten, ohne Parkscheibe/Parkscheibe überschritten, Parken in Bewohnerzonen, u.a. kosten gerade mal 10 €. nach Parkdauer kann das erhöht werden. 3 Stunden ohne Parkschein, bzw. überschritten kosten dann im Maximalfall 30 €. Beim Parken auf dem Gehweg kommt man mit 20 € davon. Länger als eine Stunde oder mit Behinderung kosten 30 €. Wobei man bei Behinderung in der Regel auch abgeschleppt wird.

Manches erhöht sich moderat. Z.B. Parkschein- und Parkscheibenbereich fängt demnächst bei 20 € an. Nach 3 Stunden werden 40 € fällig. Das wäre dann aber auch das Maximum. Kann man mit leben.

Aber künftig werden für einige Parkverstöße auch Punkte fällig. Z.B. beim Gehwegparken. Nach neuem Bußgeldkatalog erhöht sich das Verwarngeld von 20 € auf 55 €. Keine Punkte. Nach einer Stunde kann auf 70 € erhöht werden und es wird ein Punkt in Flensburg fällig. Gleiches gilt für das Parken auf dem Gehweg mit Behinderung, 70 € und ein Punkt. Dazu kommen dann noch Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren. Klar ist, auf dem Gehweg hat man nichts zu suchen mit dem Auto. Es sei denn das Parken wird mit einem Gebotszeichen erlaubt. In dem Fall VZ 315. Ansonsten sind Gehwege tabu. Nun gibt es z.T. recht breite Gehwege. Wir haben Gehwege, die sind manchmal nur 80 cm breit. Vor allem in der Altstadt. Es gibt aber auch welche die haben eine Breite von 3 m. Wenn auf einem solch breiten Gehweg ein Kfz gekippt steht, dann nimmt der vielleicht einen Meter weg. Bleiben immer noch 2 m Restbreite. Mehr als ausreichend. Wir brauchen 1 m Restbreite. Warum gerade 1 m? Ein Rollstuhl ist ca. 85 cm breit. Wird der von Hand angetrieben, sind noch die Hände außen an den Rädern. Da braucht man schon 1 m um durchzukommen. Andere Kommunen sagen 80 cm reichen. Kann ich persönlich nicht verstehen. Manche Kommune verlangt auch 1,20 m Restbreite. Ist halt Kommunalrecht. Das kann jede Gemeinde selbst entscheiden. Unter 1 m Gehwegrestbreite liegt immer eine Behinderung vor, das Fahrzeug wird abgeschleppt.

So. Nun parkt aber jemand auf einem sehr breiten Gehweg. Die Gehwegrestbreite ist gegeben. Heute gibts dafür ein Verwarngeld i.H.v. 20 €. Nach einer Stunde kann auf 30 € erhöht werden. Nach einer Stunde kann auch geschleppt werden. Mach ich fast nie, außer es handelt sich um einen stark frequentierten Gehweg in der Innenstadt. Ansonsten erhöhe ich und lasse den stehen. Zukünftig kostet die Verwarnung 55 €. Nach einer Stunde kann erhöht werden auf 70 € und es gibt einen Punkt. Das finde ich unangemessen! Mal ehrlich. Wenn da noch anderthalb oder mehr Meter Platz ist, muss es da wirklich einen Punkt geben? Das ist doch mit Kanonen auf Spatzen schießen!

Natürlich haben wir uns im Kollegenkreis bereits darüber ausgetauscht. Im OWIG gilt zum Glück das Opportunitätsprinzip. Bedeutet, die Ordnungsbehörde kann im Falle einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit eingreifen, muss dies aber nicht. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. D.h., wir müssen nach einer Stunde nicht verlängern. Wird auch kaum einer tun, wenn die Restbreite gegeben ist. Aber es gibt auch einen Kollegen, der macht sich da keinen Kopp. Der schreibt alles ohne darüber nachzudenken. Das bei 8 Parkverstößen in 2 Jahren dann jemand den Führerschein verliert, ist doch nicht mehr angemessen! So jedenfalls meine Meinung. Ich denke, hier ist der Gesetzgeber ein ganzes Stück zu weit gegangen!

Wie seht ihr das?


Viele Grüße,

micha

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#2 von Andreas , 12.10.2021 11:46

Danke für die vielen Informationen , lieber michaka .
Einiges scheint hier anders zu sein .
Vielleicht kennst du die Firma " Fair Parken " . Diese betreut hier viele Parkplätze vor Supermärkten .
Allein die Tatsache , daß keine Parkuhr eingelegt ist , kostet 29 € . Da habe ich selbst auch schon bezahlt .
Es gibt aber auch Systeme , welche den Parker mit der Nummer registrieren . Wenn man länger als 90 Minuten parkt , kostet es ab 29,99 € .
Dazu waren erst Plastekästen auf den Parkplatz montiert , die aber wieder entfernt wurden .
Wie die Erkennung jetzt funktioniert , kann ich nicht sagen . Aber selbst , wenn man nicht direkt auf dem Kasten stand , mußte man schon zahlen .
Ich will aber nicht klagen , in den großen Einkaufstempeln ist das Parken kostenlos .
Viele Grüße an alle Forianer
Andreas


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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#3 von michaka13 , 12.10.2021 12:02

@Andreas , Suermarktparkplätze u.ä. sind Privatflächen. Dort gilt das Hausrecht. Jeder Betreiber kann hier seine eigenen Regeln aufstellen. Du zahlst da auch kein Verwarngeld, sondern eine Vertragsstrafe gemäß deren AGB. Wir sind für den öffentlichen Raum zuständig. Supermarktparkplätze interessieren uns nicht. Kleiner Tipp von mir. Es gibt elektronische Parkscheiben, die vom Bundeskraftfahrtamt zugelassen sind. Die pappt man an die Windschutzscheibe. Beim Halt des Fahrzeuges stellen die sich automatisch auf die Ankunftzeit ein. Sie können nicht weiter gedreht werden und laufen nicht mit. Elektronische Parkscheiben die mitlaufen sind illegal! Ob die Parkplatzbetreiber zugelassene elektronische Parkscheiben akzeptieren, müsstest Du in den jeweiligen AGB nachlesen. Wir akzeptieren diese!

Klugscheißermodus on: Versuch mal ne Parkuhr in Dein Auto zu kriegen. Nimm einfach ne Parkscheibe. Kugscheißermodus off.


Viele Grüße,

micha

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#4 von Andreas , 12.10.2021 15:08

Ich habe immer eine Parkscheibe im Auto , vergesse aber manchmal , diese zu benutzen
. Als es mich erwischt hat , habe ich sogar das Schild " FairParken " gelesen und gedacht : eigentlich garnicht schlecht , sonst wäre hier alles voll .
Gruß Andreas


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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#5 von Hansrudi , 13.10.2021 12:11

Hast wieder bei Fairarscht gestanden ? Und das mit dem denken , das sollte man den Pferden überlassen !

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#6 von michaka13 , 09.11.2021 18:02

Nun ist es so weit. Heute war der erste Tag, an dem der neue Bußgeldkatalog Gültigkeit hatte. Bereits am Vormittag gab es die ersten Anrufe von Bürgern. Es wurde sich beschwert, dass das Falschparken heute teurer wäre als sonst.

Ich habe diese Woche Dienst in der Innenstadt. Den ganzen Tag über hat das elektronische Parkleitsystem zwischen 600 und 900 freie Plätze in der Innenstadt gemeldet. Es bestand als kein Grund auf dem Gehweg zu parken oder im absoluten Haltverbot oder in Ladezonen zu parken. Warum man auf Radwegen oder Fahrradschutzstreifen parken muß, ist mir auch etwas rätselhaft. Trotz ausreichend freier Parkmöglichkeiten war wie jeden Tag alles zugeparkt. Nun kommen die Leute an ihr Fahrzeug, finden die Verwarnung unter dem Scheibenwischer. Und plötzlich stehen da 55 € anstatt der bisher üblichen 10 -20 €. Was tut man also? Man beschwert sich über die Höhe des Verwarngeldes. Darauf, das man selbst etwas falsch gemacht und das man selbst die Ursache für das Ausstellen einer Verwarnung ist, kommt man nicht. Auch das dieses Thema seit Wochen durch die Medien geht, hat man natürlich niemals mitbekommen.

Wird wohl in den nächsten Tagen und Wochen einige Bürgergespräche auf der Straße geben. Nun ja, dann ist das eben so. Ich kann gut damit leben.


Viele Grüße,

micha


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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#7 von Hansrudi , 10.11.2021 13:34

Micha , zeige mit den Menschen , der immer alles richtig macht ! Und gesunder Menschenverstand ist immer noch der größte Feind einer jeden Dienstvorschrift !

Die Menschen die ihr nun abzockt , sind nur die selben Menschen , die ihr euch in den letzten 30 Jahren angezüchtet habt !

Lege den Menschen lieber 50 Euro unter den alten Scheibenwischer , damit er sich paar neue kaufen kann !

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#8 von michaka13 , 10.11.2021 19:31

Lieber Hansrudi, ich möchte Dir eine Geschichte von meinem Frauchen erzählen. Sie hat sich vor einigen Wochen ereignet. Frauchen war bei uns in Brühl mit dem Fahrrad unterwegs. Sie fuhr wie es sich gehört auf dem ausgewiesenen Fahrradschutzstreifen. Dann kam ein geparktes Fahrzeug. Ein falsch geparktes Fahrzeug. Dieses stand zur Hälfte gekippt auf dem Gehweg und mit der anderen Hälfte auf dem Fahrradschutzstreifen. Frauchen weicht auf die Fahrbahn aus. Von hinten kommt jemand angerauscht und hupt. Frauchen erschreckt sich, zieht wieder nach rechts und knallt gegen den Falschparker. Frauchen ist gestürzt und hat sich dabei nicht gerade wenig verletzt. Der Aufprall war so stark, dass der Fahrradhelm einen Riss von mehreren Zentimetern aufwies. Beim Falschparker entstand ein Sachschaden von ca. 450 €, wie wir später erfahren haben. Da Frauchen ziemlich geschockt war und der werte Herr Falschparker wohl sehr laut, fordernd und dominant auftrat, hat sie ihre Adresse hingegeben und ihre Schuld eingestanden. War natürlich das schlechteste was sie machen konnte. Der Typ fuhr weg und nachträglich man man nichts rekonstruieren. Ende vom Lied, kleiner Schaden am Fahrrad. Neuer Helm für 80 € musste gekauft werden. Den Schaden des Falschparkers i.H.v. rund 450 € hat unsere Haftpflicht gezahlt. Frauchen war eine Woche krank geschrieben. Dabei ging das noch glimpflich aus. Wegen genau solcher Unfälle sind 2020 ganze 426 Fahrradfahrer im Straßenverkehr ums Leben gekommen. 426 Tote! Und warum? Weil einige Assis meinen, sie können fahren und parken wie sie wollen.

Weißt Du wie viele Senioren jeden Tag mit ihrem Rollator vor einer Bordsteinkante stehen und nicht hochkommen, weil ignorante und dumme Kraftfahrer die Stellen mit dem angesenkten Bordstein zuparken? Die kriegen das vielleicht noch hin und kommen da hoch oder runter. Aber ein Rollstuhlfahrer hat keine Chance. Leider kostet dieser Tatbestand immer noch läppische 10 Euro. Mit Behinderung 20 €. Allerdings schleppen wir solche Kandidaten auch direkt ab. Und glaube mir, in solchen Fällen tut mir das nicht im geringsten leid.

Vor rund einem Monat kamen bei einem Brand 2 Menschen ums Leben, weil die Feuerwehr nicht zu ihnen durch kam. Weiß die Stadt leider nicht mehr und hab auch keine Lust zu googeln. Der Grund, Falschparker behinderten die Anfahrt der Feuerwehr. Am Ende waren 2 Menschen tot!

Ich hatte heute einen Einsatz in der Fußgängerzone. Warum? Weil die Feuerwehr wegen Falschparkern nicht an die Einsatzstelle kam. Die mußten fast 200 m zu Fuß dort hin rennen. Zum Glück nichts dramatisches. Niemand kam zu Schaden. Wie ich mitbekommen habe, ist nur jemanden das Essen angebrannt, weil er eingeschlafen ist. Wegen der starken Rauchentwicklung wurde die Feuerwehr alarmiert. Hätte aber auch ein echter Brand sein können. Dabei reden wir von einer Fußgängerzone. Wie faul kann man eigentlich sein, wenn man meint in einer Fußgängerzone parken zu müssen, um sich ein paar Meter Fußweg zu ersparen? Wie kommt man eigentlich auf die dämliche Idee, in einer Fußgängerzone rumzukurven? Mein Kollege und ich haben ein paar schöne Bilder gemacht und alle verwarnt. Parken in der Fußgängerzone mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen. Kostet seit gestern schlappe 70 € und einen Punkt in Flensburg gibts auch. Danach haben wir alle die nicht rechtzeitig kamen, abgeschleppt. Und auch da habe ich nicht das geringste Mitleid mit solchen Idioten!

Gerade wenn die Restbreite für Rettungsfahrzeuge nicht gegeben ist, gibt es kein Pardon. Dann wird verwarnt und geschleppt. Du magst das als Abzocke bezeichnen. Im Ernstfall ermöglicht es aber den Rettungskräften, das sie an ihren Einsatzort vordringen können.

Gehwege, Radwege und Fahrradschutzstreifen sind tabu für Fahrzeuge. Ausnahme, das Gehwegparken wird durch VZ 315 erlaubt. Ansonsten hat dort niemand mit einem Fahrzeug etwas zu suchen. Wenn man diese Bereiche zuparkt, bedeutet es sehr oft, die Schwächsten im Verkehr müssen die Fahrbahn nutzen. Das aber führt jedes Jahr zu zig Unfällen, bei denen leider hunderte Menschen ihr Leben lassen. Ganz nebenbei, die Kommunen geben Jahr für Jahr Millionen von Euro aus, um zerfahrene Grünflächen, Grünstreifen und Gehwege wieder instand zu setzen. Diejenigen, die dafür die Schuld tragen, die schreien dann am lautesten wenn die Stadt mal wieder die Gebühren erhöht. Dass sie selbst zum Teil die Ursache sind, erkennen diese Leute nicht. Aber das kann man ja schön als Abzocke verbuchen, nicht wahr werter Hansrudi?


Viele Grüße,

micha

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#9 von Hansrudi , 11.11.2021 08:22

Richtig Micha ! Zeige den Wessis wie es in der DDR funktionierte ! Und die DDR hätte sich im Westen viel besser entwickeln können , als bei den freiheitsliebenden Ossis !

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#10 von Ilrak , 11.11.2021 12:28

Naja, michaka, eure Mitarbeiter sind aber oft nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.
Es war in Wesseling oder Godorf, also irgendwo in deiner Gegend.
Der Kollege kam zu seinem Fahrzeug zurück und fand unter dem Scheibenwischer einen Zettel, Sound soviele Euronen, in der Feuerwehrzufahrt geparkt.
Der Kollege trug schwarze Sachen mit gelben Streifen und einen gelben Helm, sein Auto war ein TLF.
Mit eingeschalteten Blaulicht.


Die Meinung ist frei.
Doch zur Sicherheit hab ich 'ne Wumme.

( Freygang, "Der bewaffnete Blues" )

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#11 von Hansrudi , 11.11.2021 12:41

Wir nannte e früher einfach : Schwarzkombi ....

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#12 von joesachse , 11.11.2021 15:40

Von vielen Autofahrern (und auch anderen Verkehrsteilnehmern) werden manche Regeln der StVO eher als Empfehlung denn als Vorschrift betrachtet. Während es fast überall in Europa drastische Strafen bei Nichteinhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt, wird man in DE zum Verkehrshindernis, wenn man mit 90 km/h auf der Autobahn durch eine Baustelle rollt, auf der 80 km/h zugelassen sind. Deswegen finde ich die deutliche Erhöhung der Strafen in den meisten Punkten gut. Gleichzeitig müsste die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen noch viel mehr kontrolliert werden.


Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen.
(Samuel Butler)

 
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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#13 von Hansrudi , 11.11.2021 17:55

Für mache wäre eine Bahncard 100 die bessere Investition , als in ein Auto zu investieren !

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#14 von michaka13 , 11.11.2021 20:08

@Hansrudi, ich zeige niemandem etwas. Im übrigen sind Begriffe wie Wessi oder Ossi für mich Relikte der Vergangenheit. Ich kenne Menschen. Und da gibts solche und solche. Unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Aussehen, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, usw.


@Ilrak, weil ein (!) Angestellter einer Behörde etwas falsches tut, gleich alle Angestellten einer Branche über den Kamm zu scheren, ist mit Sicherheit nicht richtig. Auch in eurer Branche gibt es Mitarbeiter die den Geltungsbereich eines Jobtickets nicht kennen oder die nicht in der Lage sind ein Handyticket zu scannen. Trotzdem erlaube ich mir nicht alle Mitarbeiter der Deutschen Bahn als dumm, unfähig oder als "nicht die hellsten Kerzen auf der Torte" zu bezeichnen. Von euren Kollegen in den Servicecentern rede ich lieber gar nicht erst. Da kannste auch nur hingehen, wenn du das teuerste Ticket buchen willst. Günstige Tarife kennen die offenbar nicht. Da berät jedes Reisebüro deutlich besser.

Joesachse bringt es auf den Punkt. Ein nicht unbeträchtlicher Teil unserer Gesellschaft betrachtet Regeln, hier speziell die Verkehrsregeln, nur als Empfehlung. Die von Joesachse beschriebene Situation in der Baustelle kenne ich nur zu gut. Da fährt man mit genau Tacho 90 durch die Baustelle und wird noch von Lkw gedrängelt. LKW-Fahrer machen das beruflich. Da sollte man ein Mindestmaß an den Verkehrsregeln kennen und beachten. Aber gerade Berufskraftfahrer haben damit Probleme.

Gejammert über höhere Verwarn- und Bußgelder wird von vielen Menschen. Dabei gibt es einen simplen Trick. Einfach die Verkehrsregeln, Tempolimits und die Parkregelungen einhalten. Dann ist es völlig egal ob das 10 oder 100 € kostet. Auch wenn mir nicht alles am neuen Bußgeldkatalog gefällt, für manche Verkehrsteilnehmer sind die Strafen offenbar immer noch zu niedrig. Wenn ich ein Kennzeichen in die Verwarn-App eingebe, sehe ich die offenen Verwarnungen des Fahrzeugs. Heute hatte ich einen Gehwegparker, der hatte seine 4. Verwarnung diese Woche. Montag länger als eine Stunde im absoluten Haltverbot = 25 €, Dienstag und Mittwoch jeweils ohne Parkschein = je 20 €, heute Gehweg = 55 €. Macht nur diese Woche schon 120 € an Verwarngeldern. Da war noch einiges mehr offen in der Vergangenheit, aber das hab ich mir nicht angeschaut. Solche Kandidaten gibt es seltsamerweile recht oft. Die bekommen oft mehrere Verwarnungen in der Woche. Scheint aber nicht zu stören. Weils zu billig ist? Die werden erst munter, wenn sie die Einstufung zum Mehrfachtäter geschafft haben. Dabei ist das gar nicht so einfach. Man braucht dafür 50-60 Verwarnungen innerhalb von 12 Monaten. Manche schaffen das sogar innerhalb von 3 - 4 Monaten. Dann ist der Führerschein weg und es geht ab zum Idiotentest. Das ist dann auch der Moment, wo man mit dem Nachdenken anfängt. Leider zu spät.

Heute morgen habe ich einen Verbrenner an einer E-Ladesäule abgeschleppt. Das Fahrzeug war gerade am Haken und der Kollege vom Abschleppunternehmen, hat das etwas vom Bordstein weggezogen, damit er es sichern kann. Fährt ein Herr mittleren Alters an die Ladesäule und steigt aus. Da ich ja ein netter Mensch bin, hab ich ihn auf die Beschilderung und die Ladesäule hingewiesen und ihn aufgefordert, bitte weiter zu fahren. Das kommentierte er mit den Worten: "bin gleich weg. Muß nur schnell in die Bank." Da ich ein ganz netter Mensch bin, habe ich ihm auch noch mitgeteilt, wenn er nicht fährt, gibts eine schöne Verwarnung über 55 € und den Schlepper obendrauf. Er wieder: "Ja Ja, mach mal. Ich bin eh eher zurück, als wie Dein Schlepper da ist." Okay, hat er nicht so unrecht. 15 - 20 min dauert es schon, bis ich den nächsten Abschleppwagen vor Ort habe. Aber für eine Verwarnung brauche ich keine Minute. Er geht in die Bank, ich erfülle seinen Wunsch und schreibe ihm eine wirklich sehr schöne Verwarnung über 55 €. Er kommt 5 min später zurück, schnappt sich die Verwarnung und schon gings los. "Abzocke, Schweinerei, das hat Folgen, Sie werden noch von mir hören, das hat Konsequenzen für Sie." Das übliche Bla Bla Bla halt. Was soll man davon halten? Erst wünscht der sich ne Verwarnung, dann kriegt er sie. Auch wieder verkehrt. Man kanns eben keinem recht machen.

Das sind Dinge, die erlebt man jeden Tag. Soll ich jetzt Mitleid mit solchen Spinnern haben? Im Leben nicht.


Wünsche einen schönen Abend,

micha

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#15 von Ilrak , 12.11.2021 04:48

Wie du schon sagst, michaka : Einfach an die Regel halten. ( Wenn das auch manchmal gar nicht so einfach ist ).Ich nenne es Passive Subversion. Längst eingeplante Verwarngelder dem Staat und seinen Organen vorenthalten.
Und erzähle nicht, dass ihr kein Einnahme-Soll habt, die Kommunen rechnen fest mit euren Einnahmen.


Die Meinung ist frei.
Doch zur Sicherheit hab ich 'ne Wumme.

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