In Bitburg ist heute gegen den Betreiber des Freibades wegen fahrlässiger Tötung das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Vor 2 Jahren ist dort ein kind tödlich Verunglückt das sich - VON DER MUTTER UNBEAUFSICHTIGT - im Erlebnissbecken aufhielt.
Dem Beitreiber wird vorgeworfen , am besagten Tag zu wenig Aufsichtspersonal eingesetzt zu haben.
Ähm , wer hat denn da gegen wen die Aufsichtspflicht vernachlässigt ?
Wenn der Staat den Weg der Gerechtigkeit verlässt , wird ziviler ungehorsam zur Pflicht.
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Zitat von Kolumbus 1492 im Beitrag #1
Ähm , wer hat denn da gegen wen die Aufsichtspflicht vernachlässigt ?
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Das ist soweit ok nur das Verfahren gegen die Mutter wurde eingestellt. Ich meine die ist gestraft genug zumindest seelisch moralisch. Aber juristisch verstehe ich das nicht.
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Zitat von Kolumbus 1492 im Beitrag #3
Aber juristisch verstehe ich das nicht.
Zitat von joesachse im Beitrag #2
Wenn dieser gegen Vorschriften und Gesetze verstoßen hat und zu wenig Aufsichtspersonal eingesetzt hatte, dann muss das Gericht die Frage klären, ob er damit eine Mitschuld am Unfall trägt und der Tod des Kindes mit mehr Aufsichtspersonal zu verhindern gewesen wäre.
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Wer will denn nachweisen, daß dieser Unfall mit der vorgeschriebenen Personalmenge, hätte verhindert werden können? Hauptsache die Gesetze sind eingehalten worden. Ich überspitz mal. Ein Restrisiko bleibt auch, wenn Personal ohne Badegäste im Bad ist. Vielleicht kommt jemand drauf, das Bad zu schließen, weil nicht genug Personal bezahlt werden kann. Das Thema hatten wir doch schon mal in einem anderen Thraed. Die Neoliberalen wirds freuen." Sorgt privat vor. Ihr seht doch, daß der Staat es nicht kann." So ähnlich wird dann die scheinheilige Anteilnahme klingen.
Das würde, juristisch korrekt, bedeuten. Die Betreiber dürfen erst öffnen, wenn die vorgeschriebene Anzahl an Personal eingetrudelt ist. Ob da noch genügend Freibäder öffnen können?
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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Bevor hier weiter wüst spekuliert wird, ein Artikel zum Thema:
http://www.volksfreund.de/nachrichten/re...;art752,3308655
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Wenn der Staat den Weg der Gerechtigkeit verlässt , wird ziviler ungehorsam zur Pflicht.
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Kolumbus1492 hat nicht ganz Unrecht. Scheinbar ist es heutzutage so, dass es die Möglichkeit gibt, die eigene Verantwortung auf Andere, Unbeteiligte umzulegen, so wie viele Menschen ihre eigenen, selbst geschaffenen Probleme auf die Gesellschaft bzw. Einzelne abschieben. Ein ganz simples Beispiel: Ein Paar bucht eine Reise und beschwert sich im Nachhinein bei der Reisebüroangestellten über das schlechte Wetter und über das Essen. Das sind Dinge, die sind nunmal nicht änderbar - genau so wie ich es nicht beeinflussen kann, wenn sämtliche Toiletten an ner Raststelle besetzt oder unbegehbar sind. Diese Beispiele sind natürlich nicht mit dem tragischen Unfall in dem Freibad zu vergleichen, aber es zeigt doch, wo wir angelangt sind.
P.S.: laut dem Artikel hat das Mädchen keine Schwimmflügel getragen ... wer ist da in die Verantwortung zu nehmen ??? Wenn ein Patient seine dringende Medikamentendosis nicht einnimmt, ist dann auch der Hausarzzt schuld ??
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@Smithie: Der Begriff "Unbeteiligte" ist in diesem Zusammenhang einfach falsch. Jeder muss seinen Verpflichtungen nachkommen. Um wer ein öffentliches Schwimmbad betreibt ist verpflichtet, das darin liegende Risiko zu minimieren, indem er genügend Aufsichtspersonal bereitstellt. Wenn es dafür Vorschriften gibt und der Betreiber des Bades diese ignoriert hat, ist die Frage nach seiner Verantwortung durchaus gerechtfertigt.
Und deine anderen Beispiele sind sehr merkwürdig, jeweils eine Hälfte ist korrekt, die andere nicht:
Über das Wetter im Urlaub kann ich mich nicht beschweren, über ungenießbares Essen schon (da geht es nicht darum, ob es mir schmeckt, aber versalzene, angebrannte oder vergammelte Speisen habe ich nicht hinzunehmen). Und mit den Toiletten sehe ich das ähnlich: wenn alle besetzt sind, muss ich warten, wenn nur die Hälfte benutzbar ist, hat der Betreiber der Raststätte die Pflicht, dies schnellstmöglich zu ändern.
Dass im Beispiel die Mutter die Verantwortung für den Unfall trägt, ist unstrittig, aber vielleicht nicht ganz alleine.
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