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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#16 von Kehrwoche , 12.07.2012 07:22

Zitat von michaka13 im Beitrag #12
kehrwoche schrieb:

Zitat
Auf Inlandsflügen wird meines Wissens noch immer keine MwSt erhoben.

Hier irrst Du Dich, siehe Rechnung eines Inlandsfluges von Frauchen und mir:


Wo du Recht hast, hast du Recht. Ich habe mich geirrt, es sind die Auslandsflüge, die nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#17 von Buhli , 12.07.2012 10:03

Warum sind diese nicht MwSt. Pflichtig? Welche Sonderrechte, nicht Subventionen, gelten denn da?


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#18 von Buhli , 12.07.2012 10:16

Warum sind diese nicht MwSt. Pflichtig? Welche Sonderrechte, nicht Subventionen, gelten denn da? Autofahrer bezahlen doch in D au h die MwSt., wenn sie ins Ausland fahren. Wie ist es bei der Bahn fuer die Kundschaft, die ins Ausland faehrt?
Joe, nicht erhobene Steuern mit Subventionen gleich zusetzen, ist schon eigenartig. Subventionen sind Mittel die vorher eingenommen werden muessen. Im juristischen Sinne. In diesem Sinne sind ja fehlende Einnahmen auch kein Verlust. Verloren gehen koennen Subv. nur wenn sie mal bei Pleiteunternehmern als Villa oder Porschesammlung auftauchen. Und zwar so, dass Vater Staat auch da nicht ran kann. Nur da nicht ran koennen, liegt dann wiederum am Gesetzgeber (Staat) selbst.. Wer hindert den Gesetzgeber, das zu aendern? Schauen wir auf das Personal, und die Antwort ist gegeben.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#19 von delta , 12.07.2012 10:23

Also joesachse

ich hab im Augenblick wenig zeit, drum kann ich nicht auf alles eingehen, aber in punkto Auto....
aber nur mal zwei punkte
Autobauer bekommen Subventionen für Forschung......auch wenn der Laden brummt..........das gilt auch für den Flugzeugbauer.......
Der Staat nimmt über alle möglichen Steuerformen den Autofahrer gewaltige Summen ab, die er aber nur zu einen minimalen teil wieder
in Projekte steckt, die mit den Auto zu tun haben...Von der Gesamtsumme der einnahmen fliest ca 1/3 von dieser Summe im Strassenbau,
Binnenschifffahrt und Bahnverkehr. Die restlichen 2/3 der Summe verschwinden in den dunklen Kanälen der Regierung. grosszügig wird
dann zugeschustert. Von was eigentlich...Zücken die Volksvertreter Ihre Privatschatulle etwa raus, um den Autofahrer unter die Arme
zu greifen....................also bei aller Liebe, aber du hast schon eine seltsame Gabe etwas zu erklären.......


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#20 von joesachse , 12.07.2012 12:57

Buhli, der Luftverkehr ist International. Natürlich könnte der Staat die deutschen Fluggesellschaften mit MWSt. besteuern, aber bei den ausländischen Gesellschaften sieht das schon anders aus. Und wenn die deutschen Gesellschaften dadurch um 19% teuerer wären als die ausländischen, dann würde mit denen niemand mehr fliegen. Da dieses problem orgamnisatorisch und politisch nicht in den Griff zu bekommen ist, ist der internationale Lustverkehr frei von Mehrwertsteuer.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#21 von Buhli , 12.07.2012 16:34

Joe, als Erklaerung ist das etwas wenig. Ist der LKW Fernverkehr nicht international? Wie laeuft es denn mit allen anderen, die ihre entrichtete MwSt. wieder zurueck holen? Jeder der in D gekaufte Ware mit ins auslaendische Heimatland "ausfuehrt", bekommt sie zurueck. Wenn er sich denn drum kuemmert. Die Deutschen allesamst nicht. Es scheint nicht zu stoeren. Das gilt auch fuer den Sprit. In der CZ hab ich dies schon praktiziert. Warum sollen die Fluggesellschaften Sonderrechte haben? Politisch nicht gewollt, weil die Lobby sich durchgesetzt hat, lass ich gelten. Somit kommen wir den Subventionen wieder sehr nahe.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#22 von altberlin ( gelöscht ) , 12.07.2012 16:36

sorry, Joe,Fehler passieren jedem, aber der...

Zitat von joesachse im Beitrag #20
,...internationale Lustverkehr frei von Mehrwertsteuer.


der war Spitze...



.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#23 von michaka13 , 12.07.2012 19:26

Buhli schrieb:

Zitat
Warum sind diese nicht MwSt. Pflichtig? Welche Sonderrechte, nicht Subventionen, gelten denn da? Autofahrer bezahlen doch in D au h die MwSt., wenn sie ins Ausland fahren.



Als Unternehmer solltest Du Deine Fragen eigentlich selbst beantworten können. Entscheidend für die Erhebung der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ist der Ort der Leistungserbringung. Wenn ich in Luxemburg tanke, erbringt der Tankwart seine Leistung in Luxemburg. Dort befüllt er Freund Mondeo mit Sprit. Deshalb wird die Luxemburger Mwst. erhoben. Wohin danach die Reise geht, ob zurück nach D oder weiter nach FR, ist dabei unerheblich. Denn die Leistung ist das Befüllen des Autos, die Leistung ist nicht die Reise bzw. Fahrt.

Wo aber wird bei Auslandsflügen die Leistung erbracht? Bsp. bei Deinem Flug nach China. Der führte wahrscheinlich über mehrere Länder. Diese haben dann noch unterschiedliche Mwst-Sätze. Die Mehrwertsteuer müßte dann jeweils am Ort der Leistungserbringung erhoben werden. Bist Du von Stuttgart losgeflogen, dann dürfte die deutsche Mwst. nur für die Flugkilometer erhoben werden, die Euer Flieger im deutschen Luftraum war. Ging es danach z.B. über Österreich, müßte für diese Flügkilometer die österreichische Mwst. erhoben werden. Dann gings vielleicht über Kroatien. Und wieder anderer Mwst. Satz an ein anderes Finazamt. Usw. Bist Du irgendwo übers Meer/Ozean geflogen, dann keine Mwst. An wen auch. Somit wird diese Leistung in zig verschiedenen Ländern erbracht. Die Routen des Fliegers stehen zwar grob fest, jedoch wird diese auch oft genug während des Fluges geändert. Wenn der Pilot z.B. einem Gewitter oder Sturm ausweicht. Dann können sich auch die Flugkilometer im Luftraum der überflogenen Länder ändern. Und dann? Willst Du nach Beendigung des Fluges jedesmal eine Nachberechnung machen? Wenn sich die Route über Österreich 50 km verkürzt hat. Im Gegenzug man aber ein paar km mehr im kroatische Luftraum unterwegs war? Wer sollte diese Nacherhebung machen? Wer ist für die einzelne Erstattung zuständig? Soll die Airline nach dem Flug jedem Passagier eine Auflistung der Kilometer für jedes einzelne überflogene Land in die Hand drücken? Und der Passagier muß sich dann beim österreichischen Finanzamt zur Rückerstattung anmelden? Und beim kroatischen zur Nachbesteuerung? Wie ist der Preis und damit die erhobene Mwst für 177 km österreichischen Luftraum zu errechnen? Und wie dann der Preis für 234 km kroatischen Luftraum? Was wenn ein Flug der ursprünglich nach Paris gehen sollte, nach Brüssel umgeleitet wird, weil bei den Franzosen Wetterchaos ist? Mwst für die Leistungserbringung im belgischen Luftraum aber nicht im Preis enthalten ist, weil es gar nicht vorgesehen war über Belgien zu fliegen? Soll dann der Reisende zuerst ein belgisches Finanzamt aufsuchen um die Km im belgischen Luftraum nach zu versteuern?

Wie Du siehst, Fragen über Fragen. Und weil dieser Verwaltungsaufwand für jeden einzelnen der zig Millionen Passagiere im internationalen Luftverkehr gigantisch wäre, wird auf die Erhebung einer Umsatzsteuer verzichtet. Denn jeder Steuerzahler hat das Recht, auf eine detaillierte und exakte Steuerberechnung. Und das ist in der Realität bei Auslandsflügen nicht möglich.

Geregelt ist dies übrigens im Umsatzsteuergesetz (UstG), § paarundzwanzig. Bitte selbst googeln. ich hab keine Lust. Wie schon gesagt, das UStG sollte Dir als Unternehmer bekannt sein.


Zitat
Wie laeuft es denn mit allen anderen, die ihre entrichtete MwSt. wieder zurueck holen? Jeder der in D gekaufte Ware mit ins auslaendische Heimatland "ausfuehrt", bekommt sie zurueck.


Auch jeder Deutsche kann sich die Mwst für Waren welche er im Ausland käuflich erworben hat zurück erstatten lassen. Als Du aus Cina wiederkamst, hättest Du sämtliche in China erworbenen Andenken, Kleidung, Zigaretten usw. unter Vorlage der Kaufbelege beim chinesischen Zoll anmelden können. Dieser hätte Dir dann die chinesische Mwst erstattet.


Gruß, micha

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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#24 von Kehrwoche , 12.07.2012 19:38

Wenn ich mir ein Bahnticket kaufe und quer durch Europa fahre, zahle ich aber Mwst. Ich wuste gar nicht, daß die aus den Mwst-Sätzen der einzelnen Länder besteht und dann aufgeteilt wird. Das zumindest wäre der Umkehrschluß.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#25 von michaka13 , 12.07.2012 19:57

Du zahlst für die in D gefahrenen km die deutsche Mwst. Hier ist der Preis vom Abfahrtsort bis zum letzten Bahnhof auf deutschem Boden exakt zu bestimmen. Und nur hierfür wird Dir Mwst berechnet.



Eine Preisaufschlüsselung einer per Internet gebuchten Fahrt, beispielsweise von Kölle nach Amsterdam sieht dann folgendermaßen aus:

Preis: EUR xyz (Ticketpreis insgesamt)

MwSt D EUR xyz (Preis für die in D gefahrene Strecke) 19% = EUR xyz (der deutsche Mwst. Anteil)

Zahlen kann jeder selbst einsetzen. Finde grad keine alte Rechnung/Buchung.


Gruß, micha

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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#26 von Kehrwoche , 12.07.2012 20:23

Bis zur Grenze..... hab gegoogelt. Bin wohl zu oft mit dem Auto unterwegs. :-)


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#27 von Buhli , 12.07.2012 22:39

Und wie geht die Benzinrechnung, wenn ich in D tanke, durch A fahre und erst in SLO oder erst in H wieder tanke? Zwei Länder mit ner anderen MwSt. durchfahren. Da hab ich als Ausländer aber die Möglichkeiten, die MwSt. noch am Ort des Tankens, wie es die Möglichkeit in der CZ oder PL usw. gibt, zurückzuholen. Selbst in H war dies als Ausländer möglich. Zwar erst ab einer bestimmten Summe, aber die MwSt. mußte nicht entrichtet werden. Jeder lettische Spediteur der in D tankt, wenn er denn so blöd ist und das nicht erst in PL macht, und nach Lettland durch Pl muß, kann seine MwSt. noch in D oder eben PL zurück holen. Da werden nicht die KM berechnet, sondern die gesamte Rechnung. Deine Erklärung ist ganz schön dürftig. Joe kann es vielleicht besser. Ist ja Wissenschaftler.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#28 von joesachse , 12.07.2012 22:53

Buhli, deine Äußerungen werden immer verwirrender. Was hat Deine Geschichte mit michakas Ausführungen zu tun???
Zunächst ging es um die Besteuerung der Flugreisen. michaka hat sehr anschaulich die Probleme geschildert. Weil Du das entweder nicht gelesen (war viel Text, gebe ich zu) oder nicht verstanden hast, schreibst Du halt einfach mal irgendetwas

Ich kann keinen Zusammenhang finden. Und ein Zusammenhang zu den Sparmaßnahmen der Air Berlin ist für mich auch nicht ersichtlich.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#29 von Buhli , 12.07.2012 23:20

Ich wollte doch nur den Unterschied der Berechnung erfahren, die durch gleiche Leistung bei unterschiedlichen Branchen zu ersehen ist. Die eine Branche macht von A über B,C nach D MwSt. frei. Und die andere wird für gleiches dann zur Kasse gebeten. Da kam nix.
Streicht A.B. nur einen Teil oder Hamburgflüge? Die Überschrift suggeriert da den Hamburgverkehr. Es soll wohl nur jeder sechste sein. Was soll dann das gejammere. Ist ne Marktbereinigung. Mehr nicht. Das hat Germanwings vor Jahren schon mit dem zweiten Sonnabendflug nach DD getan. Die sind auch nicht in Schwierigkeiten gewesen um das zu machen.


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RE: Air Berlin streicht Hamburgflüge

#30 von joesachse , 13.07.2012 00:11

Zitat von Buhli im Beitrag #29
Ich wollte doch nur den Unterschied der Berechnung erfahren, die durch gleiche Leistung bei unterschiedlichen Branchen zu ersehen ist. Die eine Branche macht von A über B,C nach D MwSt. frei. Und die andere wird für gleiches dann zur Kasse gebeten. Da kam nix.

Und warum formulierst Du das dann nicht klar? Und benutzt nicht Google, um dich schlau zu machen? Die Speditionen wären allerdings nicht mit dem Personenverkehr, sondern mit dem Fracvhtverkehr zu vergleichen. Und da bezahlst Du heute Mehrwertsteuer, zumindest im Lande. Wie das bei internationaler Luftfracht ist, weiss ich nicht, nehme aber an, dass da genau so MWSt. fällig wird.

Zitat von Buhli im Beitrag #29
Streicht A.B. nur einen Teil oder Hamburgflüge? Die Überschrift suggeriert da den Hamburgverkehr. Es soll wohl nur jeder sechste sein. Was soll dann das gejammere. Ist ne Marktbereinigung. Mehr nicht. Das hat Germanwings vor Jahren schon mit dem zweiten Sonnabendflug nach DD getan. Die sind auch nicht in Schwierigkeiten gewesen um das zu machen.

Hallo, Du schafft es ja doch noch, klare Sätze zu formulieren, denen ich sogar zustimmen kann.


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