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Stornierung von Privatzimmer ...?
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Hallo hier in die Runde Mal eine Frage; Wir haben für August eine FEWO gebucht in D jedoch nichts angezahlt jetzt können wir nicht Anreisen ist noch 1.5 Monate bis dahin!!! Ab wann werden wir zur zahlung verpflichtet!!! Haben nur die Buchung per Unterschrift bestätigt. Danke für eure Hilfe und liebe Grüsse
Der Anbieter/Vermieter hat AGB-s. In diesen sollte zum Thema Stornierungen alles enthalten sein. Fristen, Höhe der Stornierungsgebühr usw. @ peppe, ein paar mehr Details sind schon nötig, alles andere ist Lesen in der Glaskugel. Allein Deine Formulierungen sind mehr als unklar. Hast Du ein Zimmer in einer Pension oder sonstwo gebucht (siehe Überschrift) dann gilt mit größter Sicherheit Reiserecht. Hast Du eine Wohnung gebucht (siehe Text) dann gilt wahrscheinlich Mietrecht. Deshalb, bitte mehr Infos!
Zitat müßt ihr mit ca. 15% Entschädigung rechnen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem entstandenen Schaden. Sollte peppe gebucht haben und eine Buchungsbestätigung des Vermieters vorliegen haben, kann der Vermieter den Buchungspreis abzgl. der nicht entstandenen Betriebskosten und Reinigungskosten verlangen. Diese Summe geht deutlich über 15 %. Es würde peppe jedoch unbenommen bleiben, einen niedrigeren finanziellen Schaden des Vermieters nachzuweisen. Dann wäre die niedrigere Summe fällig. Allerdings dürfte dieser Beweis nur sehr schwierig zu erbringen sein.
Bei wem hast Du denn gebucht? Holliday Inn in D gestattet kostenloses Stornieren bis zum Anreisetag. Hab ich selbst schon in Anspruch genommen.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Peppe wohnt in der Schweiz, das ist Nicht-EU-Land. So ein Privatvermieter kann zwar Kopfstände machen, allerdings wird es schwierig und teuer für ihn, seine Forderungen durchzusetzen. Deutsches Recht gilt nun mal nicht in der Schweiz.
So schwer ist das nicht, eine Forderung im europäischen Ausland durchzusetzen, einige osteuropäische Staaten mal ausgenommen. Natürlich gilt deutsches Recht. Vermieter klagt beim Amtsgericht DD. Ob Peppe erscheint ist unwesentlich. Kommt er nicht, ergeht halt ein Versäumnisurteil. Vermieter beauftragt Gerichtsvollzieher mit Vollstreckung. Gerichtsvollzieher erbittet Amtshilfe vom Schweizer Kollegen. Der holt bei Peppe die Kohle ab!
Wir haben in der Firma auch hin und wieder säumige Kunden im Ausland. EU-weit, sowie Schweiz oder Norwegen klappt reibungslos wenn man säumiges Geld eintreiben möchte. Und so hoch sind die Kosten nicht. Kosten Mahnbescheid, bei eventuellem Einspruch Kosten der Verhandlung in D + Kosten für Gerichtsvollzieher halten sich in Grenzen. Der schweizer Kollege kostet auch nicht die Welt. Kosten richten sich nach der Höhe der beizutreibenden Summe.
Aber ich denke peppe ist nicht so jemand, der einfach ne Rechnung prellt und Geschäftspartner im Regen stehen läßt. Sonst würde unser Exil-Schweizer ja nicht extra nach den eventuellen Kosten fragen, stimmts peppe. Spätestens bei der nächsten Einreise nach D gäbs im Falle eines vollstreckbaren Titels sowieso die Taschenpfändung. Und das würde peppe doch nicht riskieren wollen?
Guten Abend Na Micha du gehst aber hart mit mir um. Ich sehe das genau so wie Weili das geschrieben hat Da wir immer online alles buchen und per Brief und Unterschrift diese Buchung bestätigen ist immer alles gut gegangen jedoch annulieren mussten wir noch nie. Es ist ein sehr gesuchter Platz wo ich gebucht habe und ich habe einfach keinen Mut zu annulieren da ich denke das es eventuell doch klappen könnte das zumindest ich fahre. Die Nacht kostet 50 euro direkt mit Meerblick und das mal 7Nächte .........bin einfach hin und her gerissen, diesbezüglich Noch was nebenbei; War ja jetzt an der Ostsee für 4 Wochen kann nur jeden Warnen mit der Insel Fehrmarn, die einheimischen sind ja sollche Schlitzohren wie ich es noch nie erlebt habe,sicher nicht alle ganz klar. VORSICHT AUF DER INSEL MIT ZAHLUNGEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!tja mit Peppe gings in die Hose der hat sich gewehrt..........aber wie!!!!!!!!!!!!
Sorry Michaka, aber dir gehen vermutlich gerade die Gäule durch. In der Schweiz bekommt ein deutscher Gerichtsvollzieher beim Eintreiben von Titeln keine Amtshilfe. Ein Ex-Arbeitskollege von mir ist wegen den Unterhaltsforderungen seiner geschiedenen Frau in die Schweiz ausgewandert. Die Titel kann sich seine Ex hinter den Spiegel klemmen oder aufs Klo hängen. Sie kommt an ihrem Ex nicht ran, weiß nicht mal wo er wohnt. Richtig ist, wenn er nach Deutschland einreist, droht ihm wegen der aufgelaufenen Forderungen die Festnahme.
Wende Dich zur genaueren Info an das Schweizer "Betreibungsamt". Entspricht im Prinzip den deutschen Gerichtsvollziehern. Die sind in der Schweiz dafür zuständig. Wenn es so einfach wäre, sich vor der Rückzahlung von Schulden zu drücken, könnte jeder Schuldner auswandern und der Gläubiger schaut in die Röhre. So naiv bist Du nicht, das Du glaubst das könnte funktionieren!
Meine Nichte, die in der Schweiz lebt, sollte auch zur Kasse gebeten werden um Unterhalt fuer ihren Vati zu zahlen. Nicht wie ueblich umgekehrt. Nur weil sie nicht zu finden war kam sie drumherum.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat Eine Vollstreckung aus einem deutschen Vollstreckungsbescheid in der Schweiz ist aufgrund internationaler Übereinkommen möglich. Nach der Übereinkunft von Lugano werden deutsche Vollstreckungsbescheide in der Schweiz anerkennt und durch das zuständige Schweizer Gericht vollstreckt. Die Beitreibung von Geldschulden aus den gegen Ihnen vorliegenden deutschen Vollstreckungsbescheiden in Schweiz ist somit möglich. Aufgrund der Rechtslage müssen Sie daher stets mit entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen auch in der Schweiz rechnen.
Die rechtliche Seite mal außer acht lassend. Es ist mehr als schäbig eine Leistung in Anspruch zu nehmen oder diese zu buchen und dann dem Geschäftspartner den vereinbarten Lohn zu schulden. Hier gehts um 350 €. Dürften ca. 420 CHF sein. Eine Summe die unseren peppe sicher nicht ans Hungertuch bringt. Also, stornieren und die Stornogebühren zahlen. Oder die Buchung aufrechterhalten und die vereinbarte Summe zahlen!
Zitat von michaka13 Also, stornieren und die Stornogebühren zahlen. Oder die Buchung aufrechterhalten und die vereinbarte Summe zahlen!
Genauso sehe ich es auch! Wenn "Mister Peppe" die Ferienwohnung aus Gründen einer vielleicht+eventuell doch noch möglichen Anreise nicht stornieren möchte (und sie dadurch nicht anderweitig vielleicht kurzfristig noch vergeben werden kann), muß er anschließend in den sauren Apfel beissen und ohne Inanspruchnahme der Leistung die Kosten bezahlen! Wie würdest du es denn sehen, wenn es deine eigene Ferienwohnung wäre??? Ich vermute, du würdest einen riesigen Aufriss deswegen machen
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