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RE: Ärger mit Behörden! - 4
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Zitat von BuhliAndersdenkender, warum darf ich dann als gelernter Maurer, der seine Prüfung bei der Handwerkskammer der DDR abgelegt hat, nun keinen Aussenputz mehr machen? Die HwK der BRD erklärt mir also, daß die Ausbildung für die Katz war, weil die das so bestimmt. Dafür muß ich doch keine Gelder bezahlen. Dieses gibt es allerdings nur hier, weil die Kammern zuviel mitreden.
Direkte Ansprache - direkte Antwort ....
Ich persönlich glaube nicht, dass Du keinen Außenputz machen darfst (ansonsten müsste ich in der Handwerksordnung etwas überlesen haben) .... aber es ist Dir als Maurergeselle nur unter Einschränkungen und mit gesondert zu beantragenden Genehmigungen gestattet, ein Unternehmen zu führen, welches diese Leistungen anbietet UND ausführt. Möglicherweise kannst Du die Beschränkungen umgehen, wenn Du einen für diesen Geschäftszweig geeigneten Meister (zum Beispiel Maurermeister) einstellst, der dann den Hut aufhat.
Die Aussenputzangelegenheiten sind nun Malersache. Dämmung dürfen nur die machen. Nach den neuen Vorschriften muß so ein Dämmpacket an die Wand, welches für Schimmel, den Baumangel Nr.1, sorgt. Zumindest bei Neubauten. Dabei gibt es so klasse Ziegel, mit den man die Dämmwerte auch ohne diesen Kunststoffmüll, noch in vielen Jahren erfüllt. Diese Vorschrift ist übrigens auch ein Sieg der Lobby. Es gibt sogar Ärger, wenn man sich gegen das Müllpacket entscheidet.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat von BuhliDie Aussenputzangelegenheiten sind nun Malersache. Dämmung dürfen nur die machen.
Wir sollten dann aber auch konkret bleiben - VWDS (so sinnlos sie für die Energiebilanz der Gebäude auch sind) sind KEINE Außenputzarbeiten sondern ein System der Fassadengestaltung. Den Schlußanstrich über dem Außenputz im klassischen Sinne macht der Maurer(Geselle) schließlich auch nicht - also wem soll man das Gewerk antragen??? Dabei ist immer zu beachten, dass derjenige Handwerker, der eine Leistung "versteckt", in der Regel die Haftung übernimmt.
Beispiel: Es sind 2 Wände neu zu errichten - gewähltes Verfahren: Trockenbau in Metallständerbauweise .... Innerhalb der Wände sind elektrische Leitungen zu verlegen sowie Wasser- und Abwasserleitungen für eine Kleinküche unterzubringen.
Ausführung: Metallständer 100 mm beidseitig doppelt beplankt - gespachtelt Q3 - einseitig gefliest bis 2,- Meter Höhe, darüber weiß deckender Anstrich - andere Seite weiß deckender Anstrich.
Haftung: Der Maler, der den Schlußanstrich leistet, haftet für Risse wegen möglicherweise falscher Spachtelung - der Fliesenleger, der die entsprechenden Arbeiten ausführt, haftet für Abplatzungen etc. wegen falscher Untergrundbehandlung ... Die "versteckten Medienträger verbleiben in der Haftung der Errichter ..
LÖSUNG: Der Maler spachtelt selbst - es gibt keinen "Streit" wegen fehlender Armierungen etc. - der Fliesenleger behandelt seine Wandbereiche über den Rohwänden ebenfalls selbst - Haftung ist also nur für Materialfehler in den GKBPl für den Trockenbauer möglich - das könnte man bereits bei der Übergabe ans Folgegewerk sehen....
FRAGE: Welcher Malerfachbetrieb soll für eine falsche Armierung (es ist nur ein Beispiel) zum Beispiel in den Ecken der Fenster haften, wenn er unter dem Dünnschichtputz als letzte Lage über dem Armierungsspachtel nicht erkennen kann, ob die Arbeiten vor dem Schlußanstrich fachgerecht ausgeführt wurden?????
@Buhli: Ich "streite" ungern - insbesondere wenn während der Beantwortung meinerseits Beiträge nochmals editiert werden, OHNE dass der Edit-Bereich kenntlich gemacht wird .....
ABER: Zumindestens über die Wirkung der Wärmedämmverbundsysteme - landläufig als Vollwärmeschutz bezeichnet - sind wir uns ja wenigstens einig .....
Natürlich gibt es Ziegel, die die Normen der EnEV 2012 erfüllen - man kann auch mit einem entsprechend dimensioniertenn PPL-4-Ytong (Porenbeton- / Gasbeton-Stein)diese geforderten k-Werte erreichen.... An diesen Gebäuden sind zusätzliche Maßnahmen NICHT erforderlich ...... - soll heißen: Hier DARF der Maurer die Verputzarbeiten ausführen.
ZUSATZ-Hinweis: Bei einer Anmeldung als "Fachbetrieb für Verputzarbeiten" ist die Ausführung von Fassadendämmarbeiten ebenfalls im erlaubten Leistungsportfolio enthalten .....
Und genau hier liegt das Problem. Warum darf ein Malergeselle jede Arbeit auf der Baustelle ausführen, solange er in einem Meisterbetrieb angestellt ist? Aber warum darf derselbe Geselle viele Arbeiten nicht ausführen, wenn er diese Leistung als selbständiger Maler anbieten möchte? Hier werden von den Lobbyisten der Handwerkskammer unsinnige Grenzen gezogen um ihre Klientel zu schützen. Und das sind die Meisterbetriebe. Diese Praxis ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Bundesrepublik ist von der EU wegen dieser Beschränkungen bereits mehrmals von der EU gerügt wurden. Die EU sieht den Meisterzwang in vielen Gewerken als Markzugangsbeschränkung an. Während Österreich den Meisterzwang Ende der Neunziger abgeschafft hat, wird in der Bundesrepublik weiterhin an der Diskriminierung der deutschen Handwerker festgehalten.
Denn hier wirds kurios. Ein polnischer Maler, mit Firma in Polen, darf als Selbständiger jede Malerarbeit in Deutschland anbieten die ein deutscher Handwerksbetrieb/Malerbetrieb auch anbieten darf. Weder benötigt der Mann einen Meisterbrief, er braucht nicht mal einen Gesellenbrief dafür. Das gilt ebenso für den selbständigen holländischen, französischen ,spanischen , sowie jeden weiteren Maler aus einem EU-Land. Ein deutscher Maler mit Wohnsitz im Holland, Belgien oder sonstwo im Ausland darf ebenfalls mit seiner holländischen, belgischen oder jeder anderen Gewerbeerlaubnis jede Arbeit in Deutschland ausführen, die der Meisterbetrieb auch ausführen darf. Verlegt dieser Mann aber seinen Wohnsitz zurück nach Deutschland, werden ihm Beschränkungen auferlegt. Dabei verschließt sich mir völlig der Sinn, warum ein Mensch eine Arbeit heute anbieten darf, morgen nach seinem Umzug die selbe Arbeit jedoch illegal sein soll!
Buhli schrieb:
Zitat Gewerbescheine koennen Eu weit ausgestellt werden, wenn Du im Ausstellungsort wohnst.
Das ist falsch! Du kannst gerne nächste Woche nach London fahren. Du kannst dort Deine Firma gründen, z.B. eine Limited. Ist günstiger als unsere GmbH. Dein Gewerbe kannst Du dann in Stuttgart, München oder sonstwo anbieten. Wohnort und Ausstellungsort eines Gewerbescheines müssen nicht identisch sein.
andersdenker schrieb:
Zitat Die Einteilung der Gewerke in zulassungspflichtig etc. macht schon Sinn - es gibt genügend Beispiele für Pfusch am Bau - da steht zum Glück auch die Handwerkskammer mit zur Seite, wenn es um die Prüfung der Zulässigkeit von Auftragsausführungen bzw. Angebotsabgaben geht
Ich stimme Dir zu das es heutzutage jede Menge Baupfusch gibt. Ich habe jahrelang als angestellter Maler im Meisterbetrieb gearbeitet. Was da gepfuscht wurde, geht auf keine Kuhhaut. Von meinem letzten AG habe ich mich im Streit getrennt und danach selbständig weitergearbeitet. Einer der Gründe waren die ständigen Diskusionen über die Ausführung der Arbeiten. Da wurde getrickst, getäuscht und die Kundschaft beschissen. Vorlack ? Gabs gar nicht bei uns. Tiefgrund? Wurde mitgenommen und auf die Baustelle gestellt, das der Kunde sieht das wir welchen dabei haben. Anstrich denkmalgeschützter Häuser? Denkmalschutz schreibt Farbe von "Keim" vor? Also wurde billige Fassadenfarbe in leere Keim-Eimer umgefüllt. Ich könnte diese Liste beliebig fortsetzen. Und genauso hörte und höre ich es immer noch von Berufskollegen. Es gibt viele Firmen die so arbeiten! Meisterbrief - das Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks? Da kann ich nur drüber lachen. Bevor mir jetzt vorwirft ich würde pauschalieren. Es sind längst nicht alle Firmen so. Ich kenne auch andere, die sehr penibel und ordentlich arbeiten. Dort wo man noch Wert auf zufrieden Kunden und echte Handwerksarbeit legt.
Seit einigen Monaten leite ich eine Niederlassung einer Hausverwaltung für den "bautechnischen Teil" - die Buchhaltung wird in der Zentrale erledigt..... Ich habe davor jahrelang selbstständig im Bereich Sanierung im Bestand und Umbauten im Altbau gearbeitet. In der Zeit habe ich einige sehr gute Partner gefunden...
Derzeit "schlage" ich mich mit einer Firma, die seit Jahren Renovierungen für die Eigentümer angeboten hat, mein Vorgänger war der Meinung "Hauptsache billig" - Anstrich für 2,20 netto .... da habe ich keine Fragen mehr - Bilder einzustellen, damit Du die Qualität selbst einschätzen kannst, verbiete ich mir selbst...... "Mein" Malermeister arbeitet im Durchschnitt für ca. 6,- Euro (netto) - Abdeck- und Abklebearbeiten werden gesondert ausgewiesen, Untergrundvorbereitung oder Tapezieren ist ebenfalls kein Anstrich im Sinne der "Definition" im Leistungsverzeichnis ......
Qualität und Preis müssen eine Einheit bilden - Preisdruck zu Lasten der Qualität ist Nonsens - allerdings erwarte (und kontrolliere) ich beste Qualität bei der Gewährung marktüblicher Preise.
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Wir sind so weit weg vom eigentlichen Themenursprung - ABER: Zur Meisterprüfung gehört auch ein klein wenig Betriebswirtschaft, da reichen die paar Brocken, die in der Ausbildung vermittelt wurden einfach nicht aus. Deshalb halte ich die Meisterpflicht für unabdingbar - Kontrollmechanismen seitens der Auftraggeber sind allerdings noch sehr ausbaufähig.
Das wir durch das EU-Recht immer mehr "unterwandert" werden hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun - während in Deutschland ein Maurermeister einen langen Weg gehen muss, bevor er den Brief von seiner Kammer erhält, gab es im früheren Jugoslawien eine "Regelung", dass derjenige, der mal ein Haus gebaut hat, den Meisterbrief erhalten durfte.....
Das es in dem Zusammenhang auf Grund falsch verstandener Gedanken bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit zu einigen Auswüchsen kommt (Es soll sogar Firmen geben, die Fassaden mit Dispersionsfarben vollschmieren.), ist eigentlich eine logisch-unlogische Konsequenz.
Andersdenkender, Du wirst sicher in naechster Zeit Deiner Taetigkeit feststellen duerfen, dass sich die Anzahl der mit oder ohne Meisterzertifikat agierenden Unternehmen, kaum unterscheiden wird. Vielleicht hast Du es schon. Die Reklamationen allerdings auch nicht. Michaka hat es besser auf den Punkt gebracht als ich. Qualitaetsunterschiede im Bau- oder anderem Gewerbe sind fuer mich nicht erkennbar. Pfusch machen auch Meisterbetriebe. Daher ist fuer mich die Meisterpflicht nicht nachvollziehbar. Die HK verbietet das Ausbildungsrecht ja selbst Unternehmern die ein Ingenieurstudium abgeschlossen haben. Ist zwar schon ein paar Jaehrchen her, aber mein damaliger Bauleiter (ing.) durfte nur Lehrlinge ausbilden, wenn er einen Meister im Betrieb hat. Was soll das? Diesen Betrieb gibt es nun auch schon mehr als 20 Jahre. Aber so wie er sich vor 1990 gegen diverses "geltendes Recht" gwehrt hat, tut er es auch in dieser Republik. Er stimmt mit den Fuessen ab. Michaka. Wie lange gilt das mit dem unabhaengigen Wohn- Gewerbeort, denn schon?
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat Michaka. Wie lange gilt das mit dem unabhaengigen Wohn- Gewerbeort, denn schon?
Ich kenne überhaupt keine Regelung die besagt, Wohnort und Ort der Gewerbeanmeldung müssen identisch sein. Ob man früher sein Gewerbe nur am Wohnort anmelden konnte, ist mir nicht bekannt.
Viele die kein Geld für eine GmbH haben, ich glaube 25.000 € Stammkapital sind notwendig, melden eben in England eine Limited an, und umgehen somit diese 25.000 €. Dann in Deutschland eine Zweigniederlassung eröffnen, und schon ist die Banane geschält. Schau mal hier:
Oder denke mal an die unzähligen unseriösen Internetfirmen. Da haben die wenigsten ne deutsche Gewerbeanmeldung. Die sitzen überall, nur nicht bei uns. Das www machts möglich!
Bei meiner Gewerbeanmeldung wollten die Behörden genau wissen wo mein Wohnsitz ist. Bei meinem damaligen angestellten auch. Es ging zwar nur um ein Reisegewerbe. Sollte aber egal sein. Ich durfte dieses nur in BW anmelden und er in DD. Das waren gleich mal 200,-€ unterschied.
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Etwa bis zur Mitte runter scrollen. Dann steht da:
Zitat Zuständige Stelle
die am Wohnort zuständige Gewerbebehörde
Offenbar ist das beim Reisegewerbe anders! Hättest Du gleich geschrieben Reisegewerbe, hätte ich geantwortet: "Ich habe keine Ahnung" ! Somit hätte ich mir diesen Beitrag sparen können!
Diesen Unterschied,macht die ganze Sache nur noch komplizierter. Danke Dir fürs googlen. Die IHK will trotzdem Knete sehn.
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