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RE: Ärger mit Behörden! - 2
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Kehrwoche, kannst Du erklaeren warum ein HIV Empfaenger ein eingeschraenkteres Recht als ein ALG1 Empfaeger auf einen Arbeitsplatz hat? Vielleicht kann das auch jemand anderes erklaeren. Nur weil die Gesetzeslage so ist, ist allerdings keine Begruendung fuer diese Art von Diskriminierung. Was steht doch gleich im Artikel 1 des GG?
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Art.1 des GG wird sowieso täglich mit Füßen getreten - das ergibt sich schon aus der Art und Weise, wie die Menschen teilweise miteinander umgehen - besonders in diesem beschissenen Land.
Zitat von BuhliKehrwoche, kannst Du erklaeren warum ein HIV Empfaenger ein eingeschraenkteres Recht als ein ALG1 Empfaeger auf einen Arbeitsplatz hat?
Ein neuer Aspekt, vermutlich aus persönlichen Interessen,.....aber entspann dich Buhli. Du bist nicht verpflichtet, deinen AG über deine HIV-Infektion zu unterrichten. Kopf hoch! Das wird schon wieder!
Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir. Konrad Lorenz
K.W., Du bist schon ne Nase. Platsch quatsch. Hast wohl doch hinter dem H einen Punkt gebraucht, um die roemische vier( IV) zu erkennen?
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Zitat Kehrwoche, kannst Du erklaeren warum ein HIV Empfaenger ein eingeschraenkteres Recht als ein ALG1 Empfaeger auf einen Arbeitsplatz hat?
Wie ist das zu verstehen, das H4-Empfänger ein "eingeschränktes Recht" auf einen Arbeitsplatz haben??? Seit wann gibt es eigentlich das "Recht auf einen Arbeitsplatz"? Handelt es sich hierbei um eines der Grundrechte, wie Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit usw.? Ich hab noch nie von einem "Recht auf einen Arbeitsplatz" gehört!
Werden diese Leute von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen? Dürfen sie sich auf bestimmte Stellen nicht bewerben? Haben ehemalige H4-Empfänger eingeschränkte Arbeitnehmerrechte?
Ich mußte erst mal googeln, was das ist, ein Vermittlungsgutschein. Mangels Erfahrung mit Arbeitslosigkeit, fehlt mir da das Wissen. Dabei hab ich das gefunden:
Zitat Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, können nach dem Ermessen des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.
Zitat von michaka13 Seit wann gibt es eigentlich das "Recht auf einen Arbeitsplatz"? Handelt es sich hierbei um eines der Grundrechte, wie Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit usw.? Ich hab noch nie von einem "Recht auf einen Arbeitsplatz" gehört!
@Micha: Buhli hat ja mental gelegentlich noch nicht erfasst, dass es die DDR nicht mehr gibt. Das mit dem Recht auf Arbeit hat er aus damaliger Zeit ins heute transportiert (wie so manches)
Hier der Artikel 24 der DDR-Verfassung:
Artikel 24 (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung. (2) Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger. Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit. (3) Das Recht auf Arbeit wird gewährleistet durch das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln; durch die sozialistische Leitung und Planung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses; durch das stetige und planmäßige Wachstum der sozialistischen Produktivkräfte und der Arbeitsproduktivität; durch die konsequente Durchführung der wissenschaftlich-technischen Revolution; durch ständige Bildung und Weiterbildung der Bürger und durch das einheitliche sozialistische Arbeitsrecht.
Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)
Joe, lies doch mal Kehrwoches Text von Gestern 20,15 Uhr. Daraus lässt sich ein unterschiedlicher Anspruch herauslesen. Natürlich nur auf den Gutschein. Das reicht aber schon zu, um den Unterschied der Behandlung erkennen zu können. Ist Anspruch nicht gleich Rechtsanspruch? Michaka, daß Du von diesem Rechtsanspruch noch nie was gehört haben magst, kann durch aus sein. Joe hat den, wie du auch lesen kannst, allerdings auch noch in Erinnerung. Den gab es in der DDR. Allerdings ohne Ärger bei den Behörden.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Wir schreiben hier aber nicht über die DDR. Dafür gibts genug andere Threads. Wir diskutieren grad übers Arbeitsamt, Vermittlungsgutscheine etc. Das Recht und die Pflicht zur Arbeit in der ehemaligen DDR sind mir im übrigen sehr gut bekannt!
Zuerst schriebst Du vom Recht auf Arbeit, jetzt meinst Du damit diesen Gutschein. Das sind aber zwei völlig verschiedene Sachen.
Zitat Ist Anspruch nicht gleich Rechtsanspruch?
Nein!
Ich frage mich allerdings, was dieser Gutschein-Quatsch soll. Wenn ich einen Job will, such ich mir einen. Wie mich dieser Schein da weiterbringen soll, erschließt sich mir nicht ganz.
Zitat von michaka13 Ich frage mich allerdings, was dieser Gutschein-Quatsch soll. Wenn ich einen Job will, such ich mir einen. Wie mich dieser Schein da weiterbringen soll, erschließt sich mir nicht ganz.
Das ist doch ganz einfach! Der AG erhält vom Einzustellenden einen Gutschein, welchen dieser von der Arbeitsagentur erhalten hat. Dieser Gutschein ist für den AG bares Geld, wenn er ihn bei der Arbeitsagentur einlöst (was er mit Sicherheit tut.)Er beschäftigt den AN ein halbes Jahr entlässt ihn und nimmt den nächsten AN, natürlich mit Vermittlungsgutschein.
Sorry, meine Aussage zum Vermittlungsgutschein ist nicht i.O.!!!! Meine Erklärung schildert den Werdegang, wenn die Arbeitsagentur für die Beschäftigung eines Arbeitslosen einen Teil der Lohnkosten übernimmt.
Den Vermittlungsgutschein erhält ein privater Arbeitsvermittler für seine Bemühungen, dass er die Arbeit der Arbeitsagentur übernimmt.
Michaka, wenn Kehrwoche schreibt:"Nur wer Alg1 bezieht, hat Anspruch." Dann muss es auch juristisch Belegt sein. Egal worsuf sich dieser Anspruch bezieht. Ich geh mal davon aus, dass auch Kehrwoche nicht ganz bloed ist. Ansprueche dieser Art, sind ohne Rechtsgrundlage nicht stellbar. Wenn nicht, dann gibt es auch keinen Anspruch fuer die Alg1 Empfaenger. Schoen fuer Dich, wenn Du bei Jobbedarf, einfach lossuchst. Solltest Du allerdings etwas laenger suchen muessen, wirst Du um die Aemter nicht umhin kommen. Dann wirst Du Dich ganz schnell ueber Deine Rechte-Ansprueche informieren. Abgesehen von der Meldepflicht bei drohender Arbeitslosigkeit.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat von WegaSorry, meine Aussage zum Vermittlungsgutschein ist nicht i.O.!!!! Meine Erklärung schildert den Werdegang, wenn die Arbeitsagentur für die Beschäftigung eines Arbeitslosen einen Teil der Lohnkosten übernimmt.
Den Vermittlungsgutschein erhält ein privater Arbeitsvermittler für seine Bemühungen, dass er die Arbeit der Arbeitsagentur übernimmt.
Es ist gut das er darüberhinaus über kein Rechtsanspruch erhältlich ist, da sonst den privaten Arbeitmittler Hand in Hand mit Arbeitgebern quasi eine Goldgrube geöffnet würde, die befristete Jobs dann unters Volk bringt, Hartz-IV wird 6 Monate ausgebeutet und man hat das Geld kassiert.
Zitat Michaka, wenn Kehrwoche schreibt:"Nur wer Alg1 bezieht, hat Anspruch." Dann muss es auch juristisch Belegt sein. Egal worsuf sich dieser Anspruch bezieht. Ich geh mal davon aus, dass auch Kehrwoche nicht ganz bloed ist.
Ich habe nichts von blöd oder sonstwas geschrieben. Interprediere bitte nicht irgendwelchen Scheiß in meine Beiträge. Wir sind alle nicht allwissend (außer delta natürlich). Ich wußte vor ein paar Tagen noch nicht mal was ein Vermittlungsgutschein ist. Also habe ich gegoogelt. Und einen Link zu diesem Schein hier reingesetzt. Hättest Du dort mal gelesen, und das hast Du wieder mal nicht, wäre Dir aufgefallen, das sich die Vorraussetzungen für diesen Vermittlungsgutschein zum 01.04.2012 geändert haben. Vielleicht ziehst Du mal in Betracht, das Kehrwoche sofern er nicht beruflich mit diesen Sachen zu tun hat, nicht jede neue Regelung für Arbeitslose oder jedes neue Gesetz kennen kann. Ebensowenig wie jeder andere hier im Forum.
Falls Du Rechtsgrundlagen für irgendwelche Ansprüche im sozialen Bereich suchst, kämpf Dich durch die Seiten der Arbeitsagentur oder lies im SGB nach. Ich habe das auch getan, werde aber trotzdem keinen Link setzen, da ich Deine ständige Faulheit mal "google" zu nutzen nicht unterstützen möchte!
Nun ist ja wieder gut. Von den Scheinen hab ich auch noch nicht allzulange gewusst. Schlimm genug, dass es sie ueberhaupt gibt. Ob es nur einer oder vier im Jahr sind, ist doch wurscht. Vermittlungserfolg sollte honoriert werden, und nicht das Ausfuellen eines Zettels. Das gleiche gilt ja bei der Unterschriftenjagd der "suchenden". Ich hab da schon mal die Unterschrift verweigert. "Bitte unterschreiben Sie mir das. Ich brauch das fuers AA." Da bekomme ich Aerger mit den Behoerden, wenn die dem mal auf den Grund gehen. Denn auch das ist Betrug am Staat. Wenn auch schwer Nachweisbar.
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