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4Jahre und 8Monate für Todschlag..............

#1 von peppe , 31.01.2012 21:08

..........Ich glaube D Gesetze sollten mal aufgefrischt werden Kann ja nicht angehen das wie in diesen Fall wo heute das Urteil bekannt wurde im Fall Warnmünde wo ein Familienvater todgeschlagen wurde der Täter nur so ein mildes Urteil bekam Bin Sprachlos



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4Jahre und 8Monate für Totschlag..............

#2 von Björn , 31.01.2012 21:54

Da es laut Videoaufzeichnung vom Bahnhof, den Polizei-Ermittlungen und dem Gericht kein Totschlag war (und auch kein Vorsatz zu erkennen war), sondern ein Streit mit Schlägerei zwischen stark betrunkenen "Vatertagsfeiernden", ist er wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurden.


http://www.youtube.com/watch?v=pVHK7AadSV8&feature=related

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RE: 4Jahre und 8Monate für Totschlag..............

#3 von peppe , 31.01.2012 22:03

.........sag ploss das Du das Urteil so oder so ausgelegt gerecht findest



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RE: 4Jahre und 8Monate für Totschlag..............

#4 von Björn , 31.01.2012 23:49

Ich bin kein Jurist und maße mir da kein Urteil an. Es waren jedenfalls beide Parteien stark alkoholisiert (der Täter hatte bei der Verhaftung noch über 1,7 Promille intus), beide Parteien haben sich wegen Nichtigkeiten in die Wolle gekriegt und der jetzt Verurteilte hat (laut den gerade mal nachgeschauten 2 Zeitungsberichten) dabei kräftiger als das Opfer zugehauen. Klar sind solche Fälle schlimm, aber man wird sie nie verhindern können, weil wenn Alkohol im Spiel ist, setzt der Verstand oft schnell aus!

Viel schlimmer finde ich, daß solche Autofahrer, welche durch ihr teils vorsätzliches Fehlverhalten (z.B. Überholen trotz Gegenverkehr, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschfahrer etc.) Menschen auf dem Gewissen haben oder gar in Selbstmordabsicht in den Gegenverkehr fahren und Unschuldige schwerst verletzt oder getötet werden, viel zu gering bestraft werden! Oft kriegen Erstgenannte nur einen Führerscheinentzug von 3-6 Monaten und gemeinnützige Stunden- oder Geldstrafen, selten mal Bewährungsstrafen. Solche Fälle kann man jede Woche mehrere quer durch Deutschland nachlesen.
Mal sehen, was bei zweitgenanntem in dem unter medialer Beobachtung stehenden aktuellen Fall aus der Tübinger Region als Strafe raus kommt? Ich rechne leider nur mit einer Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.
> http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/...rid,157125.html


http://www.youtube.com/watch?v=pVHK7AadSV8&feature=related

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