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Politik und Wirtschaft » Nach dem Zuckerschock...
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Nach Zuckerschock jetzt der Mehlpreisschock.... Aldi hat vor ca 3 Wochen das Karussell der preisspirale angesetzt. Zucker wurde um ein Viertel teuerer. Heute erhöhte er die Preise für Mehl von 25 cent auf gleich 45 cent. Ein satte Preiserhöhung. dafür gab er 3 cent bei hatbarer Milch nah. Das kompensierte aber nicht die preiserhöhung. da Weihnachte vor der Tür steht, habe ich mir 10 kg gerade noch gesichert bei Liedl. das Preisschild im Regal war noch das alte, aber an der Kasse wollten sie schon den neuen Preis haben, das habe ich mit Erfolg reklamiert. Satte 2 Euro sprich 4 D-Mark gespart......
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
Da waren sie aber kulant, einen Rechtsanspruch auf den ausgezeichneten Preis hast du nämlich nicht. Entscheidend ist immer was der Kassierer von dir haben will, da dort erst ein wirksames Geschäft zustande kommt.
Ich will ans Meer zurück, ein letzter Blick Spüren, wie der Wind mir Flügel gibt Ich will ans Meer zurück, dort wo das Glück Mich endlich wieder in die Arme nimmt
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Zitat von kirschliDelta bäckt Weihnachten für das ganze Dorf ,ich hoffe ich bekomme diesmal auch paar Plätzchen bitte ,bitte ja
Bei der Menge Zucker reicht es für uns alle, jippihajey. Macht auch Sinn, bevor die gemeine Bavariameise (in der DDR auch als A-Meise bekannt) das Versteck lokalisiert und einen Haufen unters Kopfkissen baut.
Muss mal gucken ob ich nächste Woche Delta irgendo sehe beim Brotverkauf oder so Wäre ja ne gute Idee so die Rente aufzubessern vielleicht langt es dann mal für Ferien
Hab mich nochmals schlau gemacht, die Rechtslage ist sehr schwammig, fest steht, der Verkäufer kann... muß aber nicht verkaufen. In meinen Fall war die ganze Palette Mehl noch mit den alten Preis ausgezeichnet. Liedl macht da kein aufhebens draus und verkaufte zum alten Preis.. Trotzdem kann ein Ladenbesitzer abgemahnt werden, wenn er erwischt wird bei unlauteren Webbewerb.... allerdings ist das auch selten zu beweisen....
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
Zitat von delta Hab mich nochmals schlau gemacht, die Rechtslage ist sehr schwammig
Eine Preisauszeichnung in einem Selbstbedienungsgeschäft ist neben einer Information eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Erst an der Kasse wird der eigentliche Kaufvertrag geschlossen. Wirft die Kasse einen anderen Preis aus, wie er am Regal angeschrieben stand, dann bedeutet das für den Kunden, das er ein neues Angebot erhalten hat, das kann er annehmen oder ablehnen. Durch den Vorgang Preisauszeichnung wird kein Kaufvertrag mit dem Kunden geschlossen, was bedeutet der Kunde hat keinen Anspruch darauf die Ware zum falsch ausgezeichneten Preis zu erhalten. Lidl hat sich um des lieben Friedens willen kulant gezeigt und Delta seine mickrige Rente um 2 Euro aufgebessert. Delta ist es warm ums Herz und feucht in der Hose geworden und Lidl tun die 2 Euro nicht weh und sie wissen, Delta kommt wieder. Er hatte ja mit Lidl ein positives Verkaufserlebnis. So läuft das bei Filialisten.
Den Worten Weilheimers ist nichts hinzuzufügen. Eine schwammige Gesetzeslage gibts da nicht.
Auf Dich bezogen, delta. Du hast dem Verkäufer ein Angebot gemacht 1 kilo Mahl zum Preis von 0.25 € zu kaufen. Der Verkäufer hat Dein Angebot abgelehnt und hat Dir ein neues Angebot gemacht, nämlich 1 kilo zu 0,45 €. Dies kannst Du annehmen. Es kommt ein Kaufvertrag zustande. Oder Du lehnst ab und es kommt kein Kaufvertrag zustande. Du kannst natürlich nachverhandeln, wie Du es ja gemacht hast, und da der Verkäufer Dein Angebot akzeptiert hat, ist der Kaufvertrag eben zustande gekommen.
Hierbei stellt sich mir allerdings die Frage. Würdest Du ein neues Auto zum preis von 20.000 € kaufen, nur weil der Preis am Produkt steht? Sicher nicht. Macht keiner. Du verhandelst mit dem Verkäufer und wirst immer einen günstigeren Preis bekommen. Ich glaube, hier würdest Du nicht auf dem Preis bestehen der am Produkt aushängt! Oder irre ich mich da?
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