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Politik und Wirtschaft » Steuererklärung 2010
Bundesweites Kontakt- und Unterhaltungsforum mit Landkarte. Ossis und Wessis diskutieren hier über Gott und die Welt. Aktuelle Themen aus vielen Bereichen, Alltägliches, Themen zur deutschen Geschichte und natürlich regelmäßige Treffen machen diese Plattform aus.
Millionen Arbeitnehmer verzichten oft aus Bequemlichkeit auf ihre Ansprüche aus einer Überzahlung durch den Arbeitgeber (Lohnsteuer) und/oder haben zu viel Abgeltungsteuer bei Sparanlagen gezahlt, die sie nicht zurückfordern.
In den letzten Jahren habe ich sehr gute Erfahrungen mit dem Steuerprogramm v. Aldi-Süd gemacht. (gibt es dieses Jahr auch wieder ab dem 27.12. für 5€) Wie bei den meisten anderen Programmen auch, wird man als Laie sehr gut durch die Materie geführt. Im Familien- & Freundeskreis ist es eine einzige gemeinsame Anschaffung für alle. (...die CD wandert dann von einem zum andern...) Macht Euren Lohnsteuerjahresausgleich! (Steuerberater brauchen die wenigsten Privatmenschen dafür)
Die berechnete Steuererstattung wird am Ende angezeigt.
(Bei berufsbedingten Umzügen, Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Kalenderjahres, Fahrten von/zur Arbeitsstelle, Heimreisen (WE-Pendler), Zweitwohnsitz am Arbeitsort u.dgl. lohnt sich ein LStJ-Ausgleich besonders!)
Das praktische Programm für Ihre Steuererklärung!
* Abfrage aller wichtigen Angaben im Interview-Modus * Ermittlung Ihrer Rückerstattung auf den Cent genau * Ausdruck der Steuererklärung in die Formulare des Finanzamtes oder auf Blankopapier * ELSTER-Funktion * komfortable Datenübernahme der Vorjahres-Daten * Steuerplaner * Riester-Renten-Rechner
..."Der tut nix!"......"Der will nur spielen"... - Peng! -
Kann mich nur anschließen. Ich hab gute Erfahrungen mit der WISO Software gemacht für das Jahr 2008. Programm kostet zwar ein wenig, aber selbst die Kosten für das Programm kann man sich zurückholen. Oder man nimmt ELSTER vom Finanzamt. Die Wenigsten brauchen einen Steuerberater (außer man ist reich, hat mehrere Immobilien und vermietet Diese). Selbst die Leute, die mit ihren Zinsen unter dem Freibetrag liegen, brauchen sowas nicht. Man kann die Kosten für den St.Berater auch absetzen, aber trotzdem hat man erstmal die Kosten und wann die Erstattung vom FA kommt, weiss man ja nie so genau.
Smithie23 schrieb: "Oder man nimmt ELSTER vom Finanzamt."
DAS kann ich nicht empfehlen. Das Dings heisst nicht umsonst nach dem diebischen Vogel - als die Software eingefuehrt wurde, stellte sich eraus, dass sie sich zu Gunsten des Fiskus verrechnete...
Und ob das nun besser ist? Besser WISO-Software - oder traditionell "zu Fuss".
... auf meinem alten Rechner konnte ich mit der WISO-Software nicht soviel anfangen, da die Rechner relativ aktuell sein mussten... (ein damaliger [schwäbischer!] Arbeitskollege hat das Programm für 40€ gekauft und mir für 20€ überlassen ... schwere Kost: ein kiloschweres Handbuch und aufgedunsene Software, auf kleine, freiberufliche und mittelständische Unternehmer ausgerichtet aber für "Normalo" ein wenig übertrieben - an einem neueren Fremdrechner funzte es dann auch) Die Ergebnisse sollten bei korrekter Programmierung bei jedem Programm identisch sein. (Egal ob WISO für ~40€, Aldi ~5€ oder ELSTER vom Fiskus ~0€) Jedoch gibt es Unterschiede im Bedienungskomfort. ELSTER führt nicht, d.h. wer seine sämtlichen Rechte kennt, muß sie manuell eingeben, da das ELSTER-System wie das Formblatt aufgebaut ist. Für erfahrene Steuerpflichtige kein Unterschied zum gedruckten Antragsformular.
Zitat: "...als die Software [ESLTER] eingefuehrt wurde, stellte sich heraus, dass sie sich zu Gunsten des Fiskus verrechnete..." mag sein, dass die angezeigten Werte falsch waren, im Finanzamt übernehmen sie die Beträge (nach Plausibilitätsüberprüfung) jedoch lediglich und das Ergebnis sollte identisch sein, wie mit jedem korrekt arbeitendem Programm. In den letzten Jahren habe ich jeweils für mehrere Personen die Steuererklärungen gemacht und in verschieden Programmen "verprobt" - ich habe keine Unterschiede (außer Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich) feststellen können.
Zitat: "...aber selbst die Kosten für das Programm kann man sich zurückholen." ja, teilweise trifft diese Aussage zu. Für Astrid Lindgren -1976- in Schweden, deren Steuersatz >= 100% war zum Beispiel. (schwedischer Sozialismus ) (D.h. mit jeder weiteren Zeile, jeder Geschichte, jedem Buch und jeder weiteren Geldeinheit an Einkommen musste sie aus der Privatschatulle zulegen ... bei ausgeprägtem Tatendrang und Einfallsreichtum kann diese Situation zum Konkurs führen!) Jedoch nicht für uns in Deutschland, da der Spitzensteuersatz hier derzeit < 50% ist. Daraus folgt, dass selbst die einkommenstarke Schicht sich maximal <50% der Kosten (für das Programm, den Steuerverbrater oder was auch immer) "zurückholen" kann. Dies hängt allein vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Ist mein zu versteuerndes Einkommen niedrig, habe ich auch einen niedrigen Steuersatz und daher nur minimale Ansprüche für die Steuersoftware. Dennoch ist der Nutzen des Programms möglicherweise höher als dessen Kosten, wenn zuviel gezahlte Steuern dadurch zurückgeholt werden können und ein kostenträchtiger Steuerberater dabei i.d.R. vermieden werden kann.
Zitiat: "...seit ich das verwende geht alles anstandslos durch" ...vermutlich meinst Du das kostenlose "ELSTER"? ja klar, da wirst Du ja auch nur, wie im gedruckten Formular auch, nicht durchgeführt investiere einmal 5€ und vergleiche den Unterschied im Ergebnis... die 5€ sind schnell amortisiert...
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@BesserWessi: Endlich mal jemand, der das Thema "von der Steuer absetzen" richtig erklärt, mal sehen wann die ersten Widersprüche kommen Ich verwende seit Jahren T@x ebenfalls von Buhl Data, die auch Wiso herstellen. Führt gut durch die Formulare, kostet 12,95, und hat bei mir immer auf den Cent genau das errechnet, was das Finanzamt zurückzahlen musste. Dafür musste ich zweimal Widerspruch einlegen, aber auch dabei hat das Programm gute Arbeit geleistet, die Verweise auch die entsprechenden BFH-Urteile und die wichtigen Zitate waren in wenigen Minuten in das Widerspruchsschreiben eingefügt, mehr als dieser eine Brief wurde nie benötigt, damit die Ergebnisse wieder stimmen.
Viele Grüße JoeSachse
Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)
Besser Wessi, Da muss ich dir wieder sprechen. Auch das Elster führt und hat Seiten für Erklärungen. Meist sind sie sogar unten eingeblendet. Und wenn man etwas falsch hat Mosert es auch. Ich habe sonst auch immer die von Aldi oder Lidl benutzt, da hat der Fiskus jedes mal gemosert.
ist es nicht wurscht, was du für ein programm nimmst, ob teuer, oder kostenlos, oder deine steuererklärung noch von hand machst, wenn du alle fakten zum absetzen im kopf hast, sehe das wie mit teuren kochtöpfen es ist ne hilfe, aber ahnung von der materie zählt mehr. ohne wenigstens nen grunddurchblick zu haben nützt dir auch das programm nix.
Natürlich musst Du wenigstens einen Grunddurchblick haben, aber dazu kommt, dass auch die Steuergesetze in einigen Punkten erst durch Gerichtsurteile konkretisiert wurden. Und wenn zufällig einer dieser Punkte bei Dir zutrifft und das Programm Dich dann auf diesen Fall und das Urteil hinweist, dann sparst Du bares Geld. Und genau da sehe ich auch bei den Programmen die Unterschiede: Das eine Programm hat die Gesetze hinterlegt und rechnet da auch korrekt, das andere Programm hat noch den einen oder anderen Tipp parat und fragt noch Fakten ab bzw. gibt Hinweise, die bares Geld Wert sein können.
Viele Grüße JoeSachse
Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)
Du findest dazu diverse Erläuterungen im Netz. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein, insbesondere, wenn Du Werbungskosten oder andere Kosten absetzen kannst, die über den Pauschalen liegen. Wenn das Finanzamt davon nix erfährt, kann es dir die dir zustehenden Steuerermäßigungen auch nicht zurückzahlen.
Gruß JoeSachse
Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)
...nein, wenn Du nicht (pflicht-)veranlagt bist, ist die Erklärung ggf. freiwillig - Antragsveranlagung (muss dann von Dir ausgehen). Arbeitnehmer und/oder Rentner mit Kapitaleinkünften die nicht freigestellt wurden oder den Freibetrag von 801,-/1.602,-€ überschreiten verschenken dann aber bares Geld, wenn der persönliche Steuersatz geringer ausfällt als z.B. die 25% Abschlagsteuer.
Wenn Du pflichtig bist erinnert Dich das FA schriftlich im September an die Abgabe und setzt eine Frist von ca. 4 Wochen.
... ich würde die Steuererklärungen in Deinem Falle für die letzten Jahre jedoch im eigenen Interesse ggf. nachreichen - (Verjährungsfrist beachten!) Du kannst ja mal in einem alten Programm die Daten eingeben und Deine Rückerstattungsansprüche durchkalkulieren - dann weißt Du, ob sich die Abgabe für Dich lohnt ...jemand aus dem Bekanntenkreis hat vielleicht noch ein Programm aus den Vorjahren
Arbeitnehmer haben i.d.R. Werbungskosten für die Fahrten, die kann man sich Anfang des Jahres auch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann berücksicktigt der Arbeitgeber diesen Freibetrag und führt entsprechend weniger LSt. ab. (Entsprechend geringer fällt dann die Rückzahlung aus.) Bsp.: wer an 220 Arbeitstagen 50km Anfahrtsstrecke zur Arbeit hat, kann je km 0,30€ geltend machen. 220t * 50km * 0,30€ -> Werbungskosten 3.300,- €. Bei einem GrenzSteuersatz (etwa 14% bis 45%) erhält man dann zwischen 462,- bis 1.485,-€ zurück.
Der Fiskus unterscheidet wohl in der Steuerpflicht zwischen Pflicht- und Antragsveranlagung.
[ohhhh, JoeSachse war schneller]
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... so, unser Dorfaldi hat noch 12 Scheiben - die hatten wohl anfangs 2.000 Stück!
@Smithie23: absetzen kann man die Programme, auch wenn man sich die Scheibe mit einem Kumpel teilt, da die Quittung bei Kleinbeträgen nicht immer exakt überprüft wird. Im Zweifel sollte der Kumpel mit dem höchsten Grenzsteuersatz (ermittelt das Programm) die Quittung mit einreichen - die anderen versuchen es halt ohne Quittung (oder reichen eine Kopie ein) - um die maximale Wirkung zu erzielen. (Früher gab's sogar mal eine Pauschale für Steuerberatungskosten in Höhe von 100,- die auch ohne Beleg bis zu dieser Grenze akzeptiert wurde. Früher war alles....!)
@kirschli: sicher hat das reine ELSTER auch Online-Erklärungen und führt interne Plausibilitätsüberprüfungen durch. Wie aber schon Joesachse schrieb, sind die Tipps relativ mager. Wenn jemand das Steuerrecht sowie alle aktuellen Änderungen einigermaßen kennt, für den ist es schon o.k. - aber meiner Meinung nach nicht so geeignet für Einsteiger. (Das schreckt - ähnlich wie bei den Papier-Formularen - viele Menschen ab - leider!) Teste doch einmal die aktuellen Unterschiede, einmal die Eingaben in ELSTER und dann in einer anderen Steuersoftware, ob das Ergebnis identisch ausfällt. Falls nicht, wäre es interessant zu erfahren, worin die Gründe für die Unterschiede bestehen.
Übrigens: Jeder 3. Steuerbescheid ist falsch - sagt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine ...oder... jeder 5. Steuerbescheid ist falsch. Es kann also durchaus sein, dass die Monierung zu Unrecht erfolgte, weil die Beamten selbst nicht alles wissen oder Beträge von Belegen und Formularen fehlerhaft übernehmen. Bei den von mir erstellten Erklärungen wurde zunächst jeder 3. Bescheid falsch erstellt. Eine Korrektur (stets zu meinen Gunsten) wurde nach Reklamation regelmäßig erstellt. Schauen und Überprüfen muss man halt selber, aber es lohnt sich. Fehler zu meinen Gunsten habe ich noch nicht erlebt...
Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide sind kostenlos und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich zu stellen. Besser ist es jedoch "einen "Antrag auf Änderung" in den fehlerhaften Punkten für den fehlerhaften Steuerbescheid zu stellen", da das FA dann nur diese Punkte überprüfen und korrigieren darf. Beim "Einspruch" kann ALLES nochmal überprüft werden.
(Ging bei mir sogar auch mal telefonisch, weil ich dort "gut bekannt" bin und offensichtliche Fehler des Fiskus nett und freundlich reklamiere Einmal wurde zwar das Brutto der Lohnsteuerkarte für die Einkommensteuer herangezogen, aber die bereits abgeführte Lohnsteuer etc. versehentlich nicht angerechnet - statt der erwarteten Rückzahlung gab es dann im ersten Bescheid eine Zahlungsaufforderung)
Jepp, so ist es. Nur haben ich und mein Bekannter es so gemacht, dass er mir die Hälfte vom Preis gegeben hat und ich die Quittung eingereicht habe. Auch kann man pauschal immer 16 € Konto / Depotgebühren ansetzen. Ich glaub, da prüft keiner, ob man diese Kosten auch wirklich hatte.
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