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und kann somit verboten werden, wenn es der Gemeinde nicht im Kram passt.
Delta, seit wann steht Gemeinderecht über Bundes- oder gar EU-Recht ?
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und kann somit verboten werden, wenn es der Gemeinde nicht im Kram passt.
Delta, seit wann steht Gemeinderecht über Bundes- oder gar EU-Recht ?
vorwärts immer, rückwärts nimmer
E.H.
Es wäre schon mal nicht verkehrt, wenn eine Gemeinde oder mehrere im Zusammenschluß so eine Entscheidung selbst treffen könnte. Da diese Entscheidungen aber über die Köpfe von Privatwirtschaftlern ( der Staat soll sich raushalten) gefällt werden müssten, scheint es doch Interessensvertreter zu geben, die das zu verhindern wissen. Fragen wir mal unseren Analytiker, wie er dazu steht.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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Ich kann mich Irren, aber ich werde mich nochmals genau erkundigen, aber wenn ich mich recht erinnere, war das Argument beim Bau der
Vakuumpumpanlage für die Gemeinde, das Regenwasser als Fremdwasser zu bezeichnen ist und in der Anlage nichts zu suchen hat.
Frischwasserentnahme wird als Indikator für die Berechnung von Abwasser hergenommen, soviel ich mich erinnere war das daß Argument
der ablehnung.
Und wo hast Du Dich da erkundigt? Beim Huber Sepp?
Mensch delta, ich denke ihr seid so toll, so schlau, so innovativ in Bayern. Wir im Rest der Republik nutzen 2 Wasserzähler, einen für entnommenes Wasser und einen fürs Abwasser. Muß man im übrigen auch haben, wenn man eine Regennutzungsanlage betreibt. Erzähls ruhig mal in Deinem Dorf!
Gruß, micha
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Mensch Michaka
ich sagte ich werde mich noch mal erkundigen.....also macht nicht alle so einen Wind.
Und ob Bundesrecht oder EU recht immer rechtmäßig angewand wird, lass ich mal offen stehen...
da hab ich auch andere Dinge noch im Kopf......
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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Wir machen doch keinen Wind, delta. Wir sind nur besorgt um Deine Finanzen!
Gruß, micha
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Delta, wenn dir irgend etwas "spanisch" erscheint, in Brüssel klagen...
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E.H.
Zitat von michaka13 im Beitrag #50
Wir machen doch keinen Wind, delta. Wir sind nur besorgt um Deine Finanzen!
Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir.
Konrad Lorenz
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Kehrwoche, daß haben wir doch den vielen West Rentnern zu verdanken, die sich in den günstigen flüchten. "Dort sind die Lebenshaltungskosten günstiger als im Westen." OT Görlitz steht da als gutes Beispiel. Übrigens haben die dieses Jahr zum 14. mal ihre 1Mio DM (reichlich 500.000,-€) gesponsort bekommen.
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Buhli
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Hast du aus Versehen neben einigen Worten auch etwas Sinn "weggesaugt"? Versuche mal etwas deutlicher zu werden -- bitte!
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Konrad Lorenz
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Zitat von michaka13 im Beitrag #48
... Wir im Rest der Republik nutzen 2 Wasserzähler, einen für entnommenes Wasser und einen fürs Abwasser... Gruß, micha
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...einen Abwasserzähler kenne ich [hier] auch nicht, aber auch keinen Gartenwasserzähler ....
Gartenbesitzer (auch die eines Schrebergartens) zahlen für entnommenes Trinkwasser aus der Leitung hier auch etwa 2€ (Wasser) & früher 4€ (Abwasser - Kanalgebühren) anhand des Zählerstandes für Leitungswasser.
Seit einiger Zeit ist aber der Preis für Abwasser (bezogen auf die Leitungsentnahme nach Verbrauch) knapp halbiert worden und kostet nun ebenfalls ~2€/m³ - dies wurde möglich, da nun eine m²-bezogene "Regensteuer" auf versiegelte Flächen eingeführt wurde, dies können sein: Haus-, Veranda-, Wintergarten-, Garagen-, Gewächshaus-, Gartenhaus-, &Vordächer sowie sämtliche versiegelten Wegeflächen (Einfahrten, Höfe, Wege etc.)
Dazu wurde das Gebiet überflogen und abfotographiert. Eine Kopie der Aufnahme wurde jedem Einwohner/Eigenheimbesitzer oder -eigentümer zugesandt, die markanten Flächen waren stilisiert und alphanumerisch gekennzeichnet mit einem Fragebogen versehen. Darauf war jede Hütte, jedes Vordach, bei einem Satteldach jede Hälfte, einzeln gekennzeichnet, die größer als 25 x 25 cm hätte versiegelt sein können und die ggf. Regenwasser in die Kanalisation einleitet. Nur für diese Flächen fallen nun 1,02€/m² p.a. Regen-Kanal-Gebühren an, wenn nicht erklärt (u. ggf. nachgewiesen) wird, dass der Regen dieser Flächen NICHT ins Kanalnetz geleitet wird.
Für uns ist diese neue Regelung günstiger, weil sich die bisherigen Frischwasser-Kanalgebühren halbiert haben und nun zusätzlich ~30€ für den Fußweg zur Straße berechnet werden. Die Nachbarn auf der anderen Straßenseite mit ihren Landhäusern (>300m² Grundfläche), 5-er-Garage und 1300m² asphaltierter Zufahrt -alles mit Kanalanschluß- meckern natürlich über die "Regensteuer", da sie nun unabhängig vom Verbrauch von Leitungswasser dafür ~1.800€ p.a. selbst zahlen müssen, die vorher die Allgemeinheit für sie bezahlt hat.
Wenn eine Regennutzungsanlage für die Toilettenspülung verwendet wird, kann man ja auch die 1,02€/m² p.a. der einspeisenden Dachflächen zur Berechnung der Kanalgebühren zu Grunde legen, welche an die Zisterne angeschlossen sind... .
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Zitat von BesserWessi0815 im Beitrag #56
...einen Abwasserzähler kenne ich [hier] auch nicht, aber auch keinen Gartenwasserzähler ...... .
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Wenn eine Regennutzungsanlage für die Toilettenspülung verwendet wird, kann man ja auch die 1,02€/m² p.a. der einspeisenden Dachflächen zur Berechnung der Kanalgebühren zu Grunde legen, welche an die Zisterne angeschlossen sind... .
Möglich wäre auch eine Berechnung nach Anzahl und Volumen aufziehender Tiefdruckgebiete, jeweils nach vorangegangenem 10.Jahres-Durchschnitt, geteilt
durch zehn mal Faktor Verwaltungsaufwand.
Berücksichtigt werden muß dann noch die Wassermenge, die bei Hitzeperioden ungenutzt verdunstet. Da diese ungenutzt bleibt, ist sie in Abzug zu bringen.
Letztendlich sind noch gesetzliche Absegnungen erforderlich, UNO, EU, einschließlich Neben-und Unterorganisationen.
Und nicht vergessen, die Steuern, Frischwassersteuer, Abwassersteuer, Mehrwertsteuer.......
.
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E.H.
Einen Gartenwasserzähler kenne wir hier auch nicht....der Grundwasserspiegel liegt bei uns bei 3 Meter und hier wird mittels Hand oder Elekropumpe nach bedarf Wasser für den garten entnommen.
Auch ein Abwasserzähler ist bei uns nicht bekannt. Nach meinen wissen ist Frischwasser gleich Abwasser und danach werden die Wasserkosten berechnet.
Altberlin...mal den Teufel nicht an die Wand.
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Delta, wenn jemand Wasser für die Bewässerung seines Grundstücks verwendet - und das ist gar nicht mal so selten - dann fallen dafür keine Abwassergebühren an, weil das Wasser ja nicht in die Kanalisation geleitet wird - sondern zum Beispiel Blumen oder Rasen vor dem Verdursten bewahrt ....
Der Verbrauch dieses Wasseranteils am Gesamtverbrauch wird eben durch einen separaten Zähler nachgeiesen .. wer diesen Zähler nicht einbauen lässt, zahlt eben auf die komplette Wassermenge laut Hauptzähler gleichfalls die Kanalgebühren .....
Niemand hat die Absicht .... jemanden zum Einbau eines zu Einsparungen verhelfenden zusätzlichen Wasserzählers zu zwingen
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