Ossi Forum - bundesweites Kontakt- und Unterhaltungsforum
RE: Diskriminierung, oder was? - 4
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Zitat von michaka13 Was ist an der Aussage, Moslems mag ich generell nicht, denn falsch zu verstehen? Du hast mit Deiner Aussage klar zum Ausdruck gebracht das Du hier wohl doch starke Vorurteile gegen Menschen einer bestimmten Glaubensrichtung hast. Interpredationsspielraum sehe ich hier nicht. Und jetzt eierst Du rum und versuchst Dich rauszuwinden.
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Irgendwie "reden" wir hier aneinander vorbei. Es geht doch nicht darum um man Moslems mag oder nicht oder ob man seine Wohnung an Menschen vermieten muss, die einem aus (egal was für Gründen) unheimlich oder unsympatisch sind. Es geht darum dass man sich vorher überlegen sollte was man anderen an den Kopf wirft. Wer das nicht kann, muss mit den Konsequenzen leben.
Schlawine --------------------------
"Es ist eine andere Welt, in der man zwischen »Freiheit« und »Freizeit« nicht unterscheiden kann, »Gesellschaft« sagt und »Zielgruppe« meint, von einem »Konzept« spricht und nicht einmal eine »Idee« besitzt, von einer »Idee« spricht und nicht einmal einen Einfall hat." Roger Willemsen
Zitat von Weinböhlaer Ich meine wenn sie beauftragt ist, also wenn ich als Eigentümer ihr sage: vermieten sie nur an Zigeuner, dann hat sie das zu tun. Den Luxus an alle mögliche Kulturen, Leute mit unterschiedlichen Neigungen usw. zu vermieten können sich von mir aus die Kommunen mit ihren eigenen Wohnungen leisten. Über meine Wohnung bestimme ich, ob und an wen ich diese vermiete ist auch meine Sache. Ich habe sie mit meinem Geld bezahlt und viel eigenen Fleiß reingesteckt.
Genau das ist wieder so ein Fall, wo in der Verfassung verankerte Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen: Das Recht auf Eigentum {Art. 14) und zitierter Artikel 3 stehen hier im Widerspruch, dabei wird allgemein das Diskriminierungsverbot höher angesetzt als die unternehmerischen Rechte, die sich auf Eigentum gründen. Wenn Du Deine Rechte auch Familienunternehmern zugestehst, dann musst Du denen auch zugestehen, mal ein paar Leute zu entlassen, wenn das Geld für den eigenen Urlaub nicht mehr reicht oder wenn ein Arbeitnehmer unliebsame Äußerungen macht. Insofern ist es aus meiner Sicht schon in Ordnung, das die auf Eigentum beruhenden Rechte hier eingeschränkt werden.
Gruß JoeSachse
Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)
@Schlawine ich habe das, wie Du sagst VOKABULAR mal rauskopiert:
Diese wies das afrikanische Paar allerdings mit den Worten ab, die Wohnung werde nicht an "Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet.
Was ist an dem Satz so schlimm , nun der Duden empfiehlt seit 2004 den Begriff zu meiden, o.k. Stellen wir uns mal vor es wäre kein Schwarzer gewesen, sondern ein Pädophiler. Der Hausmeister hätte mit den Worten abgelehnt: ...an Kinderschänder vermiete ich nicht, was wäre da geworden. Wie verliefe da hier die Diskussion.
Der viel zitierte Artikel 3 Abs. 3 sagt auch aus.......niemand darf wegen seinen Neigungen.... Ich würde es Ihm ins Gesicht sagen und das ohne rhetorische Schulung, ....an Kinderb.......ser vermiete ich nicht.
Zitat von Weinböhlaer@Schlawine ich habe das, wie Du sagst VOKABULAR mal rauskopiert:
Diese wies das afrikanische Paar allerdings mit den Worten ab, die Wohnung werde nicht an "Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet.
Was ist an dem Satz so schlimm , nun der Duden empfiehlt seit 2004 den Begriff zu meiden, o.k. Stellen wir uns mal vor es wäre kein Schwarzer gewesen, sondern ein Pädophiler. Der Hausmeister hätte mit den Worten abgelehnt: ...an Kinderschänder vermiete ich nicht, was wäre da geworden. Wie verliefe da hier die Diskussion.
Der viel zitierte Artikel 3 Abs. 3 sagt auch aus.......niemand darf wegen seinen Neigungen.... Ich würde es Ihm ins Gesicht sagen und das ohne rhetorische Schulung, ....an Kinderb.......ser vermiete ich nicht.
Jürgen
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Na jetzt wird es aber gemischt hier Wenn sich jemand an Kindern vergreift macht er sich strafbar und gehört eingesperrt ! Er wird sich wohl kaum um eine Wohnung bewerben und sich bei der Gelegenheit gleich mal outen Ein türkischer, italienischer, afrikanischer ...............usw. Mensch ist jedoch nicht automatisch ein Verbrecher. Diese Leute haben nur einfach das Pech, dass man ihnen ansieht dass sie keine Deutschen sind. Was ist so schwer daran einfach zu sagen:"Ich habe mich für einen anderen Mieter entschieden !" Eine Begründung ist doch gar nicht notwendig
Schlawine --------------------------
"Es ist eine andere Welt, in der man zwischen »Freiheit« und »Freizeit« nicht unterscheiden kann, »Gesellschaft« sagt und »Zielgruppe« meint, von einem »Konzept« spricht und nicht einmal eine »Idee« besitzt, von einer »Idee« spricht und nicht einmal einen Einfall hat." Roger Willemsen
Zitat von Weinböhlaer@Schlawine ich habe das, wie Du sagst VOKABULAR mal rauskopiert:
Diese wies das afrikanische Paar allerdings mit den Worten ab, die Wohnung werde nicht an "Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet.
Was ist an dem Satz so schlimm , nun der Duden empfiehlt seit 2004 den Begriff zu meiden, o.k. Stellen wir uns mal vor es wäre kein Schwarzer gewesen, sondern ein Pädophiler. Der Hausmeister hätte mit den Worten abgelehnt: ...an Kinderschänder vermiete ich nicht, was wäre da geworden. Wie verliefe da hier die Diskussion.
Der viel zitierte Artikel 3 Abs. 3 sagt auch aus.......niemand darf wegen seinen Neigungen.... Ich würde es Ihm ins Gesicht sagen und das ohne rhetorische Schulung, ....an Kinderb.......ser vermiete ich nicht.
Jürgen
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Na jetzt wird es aber gemischt hier Wenn sich jemand an Kindern vergreift macht er sich strafbar und gehört eingesperrt ! Er wird sich wohl kaum um eine Wohnung bewerben und sich bei der Gelegenheit gleich mal outen Nun er kommt auch mal aus dem Knast und kommt nicht immer bei seinem Bruder unter.
Ein türkischer, italienischer, afrikanischer ...............usw. Mensch ist jedoch nicht automatisch ein Verbrecher. Diese Leute haben nur einfach das Pech, dass man ihnen ansieht dass sie keine Deutschen sind. Das habe ich auch nicht gesagt
Was ist so schwer daran einfach zu sagen:"Ich habe mich für einen anderen Mieter entschieden !" Eine Begründung ist doch gar nicht notwendig
Bei manchen Leuten ist die Zunge eben etwas schnell, ihn aber wegen diesem Satz so zu maßregeln, das gibt es nur in Deutschland.
Ich finde, jetzt wird hier von einigen unter zuhilfenahme von allen möglichen Wahrscheinlichkeiten sowie Wenn und Aber (sogar Vergleiche mit "Kranken", Straftätern usw.) versucht, ihre Meinung zu verteidigen
Du hast recht, es ufert aus. Kommen wir zu dem Urteil zurück.
Gericht gesteht Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu
Das Gericht hat hier schließlich nicht nur auf Schadensersatz für Fahrkosten erkannt, sondern auch eine Art Schmerzensgeld zugebilligt, weil die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Afrikaner besonders schwerwiegend gewesen sei.
Das alles bezieht sich auf das Wort Neger , ich fasse es nicht.
Hoffentlich kennts der Kölner Richter nicht. So wie da "schwarzafrikanische Minderheiten" diskrimiert werde.... Junge,Junge. Was müßte derjenige wohl zahlen, der das öffentlich vorträgt!
Kann es sein, daß sich dieses Thema mit dem Thema Meinungsfreiheit schneidet? Kann es sein. daß wir dann doch nur etwas sagen dürfen, was anderen, ganz bestimmten Personen, nicht auf die Füße fällt. Ich bin schon schwer am überlegen, ob ich nicht auch mal einen Anwalt einschalte, wenn jemand Nazi zu mir sagt. Aber wahrscheinlich werde ich ihm vor Zeugen ins Gesicht sagen, daß er zu blöd zum geradeaus laufen ist, und er/sie diesen Begriff noch nicht einmal schreiben kann. Und ich kann auch nur hoffen, daß ich nicht dabei bin, wenn so ein "Türken/Kanaken/Neger-Kumpel" meiner Frau, wie schon mehrfach passiert, einige üble Sachen sagt, in ihrer Arbeit. Dann erinnere ich mich, daß ich mal etwas, ungern, gelernt habe. Und ganz bestimmt erinnere ich mich an die schwarzen tschechischen Beamten, bei deren "Arbeit" ich, in Usti nad Labem, Zeuge war.
@Weinböhlaer, natürlich kommt er aus dem Knast aber du wirst ihm nicht ansehen das er gesessen hat und weswegen. Erzählen wird er es dir sicherlich nicht wenn er sich um eine Wohnung bewirbt
Ansonsten denke ich hat hier jetzt jeder seine Meinung geschrieben. Einig werden wir uns sicher nicht werden aber das muss ja auch nicht sein. Ich halte das Urteil für richtig und @mutterheimat würde ich als Richterin für den vorherigen Beitrag erstmal richtig in die Tasche fassen lassen
Es ist schon ein Unterschied ob ich zu meinem serbischen Freund im Spaß "Du Macho-Serbe" oder zu meinen Freundinnen aus Sachsen-Anhalt "Ihr Ossiweiber" sage oder ob ich zu Fremden sage "An Macho-Serben vermiete ich nicht" oder "Ossi-Weiber kommen hier nicht rein !" Um diesen Unterschied zu merken braucht es nichtmal besonders viel Feingefühl.
Aber es ist völlig in Ordnung das andere das anders sehen. So ist das Leben. Die zahlen dann eben und ich nicht
Schlawine --------------------------
"Es ist eine andere Welt, in der man zwischen »Freiheit« und »Freizeit« nicht unterscheiden kann, »Gesellschaft« sagt und »Zielgruppe« meint, von einem »Konzept« spricht und nicht einmal eine »Idee« besitzt, von einer »Idee« spricht und nicht einmal einen Einfall hat." Roger Willemsen
Das Thema ist zwar hier erschöpfend behandelt worden. Aber sowie du jetzt festlegst - das geht und das geht nicht -entspricht wohl nicht dem Art. 3 GG.
- entweder -oder -
Zum Urteil: Die Fahrkosten o.k. das ist die eine Seite.
Aber selbst der Pressesprecher des OLG gab gegenüber Journalisten zu, er habe trotz seiner Vorsicht nicht gewusst wie er sich ausdrücken sollte. Das lässt nachdenklich werden.
"Ironie on"
Der neue Duden wird bei der Überarbeitung nur noch halb so dick.
Ausserdem: Ein Weissbrot weiss auch nicht mehr als ein Schwarzbrot! Deshalb ist mir die Farbe auch egal.
Schlawine schrieb:
Zitat Es geht doch nicht darum um man Moslems mag oder nicht oder ob man seine Wohnung an Menschen vermieten muss, die einem aus (egal was für Gründen) unheimlich oder unsympatisch sind. Es geht darum dass man sich vorher überlegen sollte was man anderen an den Kopf wirft. Wer das nicht kann, muss mit den Konsequenzen leben.
Zitat von Kehrwoche[quote="Weinböhlaer"]...aber ich muß als Vermieter doch gefahrlos sagen können, einen Ossi, einen Russlanddeutschen oder einen Zigeuner vermiete ich nicht.
Genau das ist der Irrtum.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 Abs. 3 Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetz
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gruß Kehrwoche
Vom Prinzip her ist das ja nicht zu beanstanden . Gibt aber viel Spielraum für Mißbrauch. Legt man das streng aus , kann z.B ein Blinder das Omnibusunternehmen , welches ihn nicht als Busfahrer eingestellt hat , verklagen , denn es darf ja niemand... Dann muß der Arbeitsplatz eben behindertengerecht gestaltet werden . Wundern würde mich eine solche Argumentation nicht . Und das einer damit durchkommt , noch viel weniger . Und die betreffende Klientel ( jetzt mal nicht unbedingt die Blinden !! ) kennt solche Hintertürchen genau , ob nun bei Wohnungs- oder Jobsuche oder in anderen Fällen . Ab und an hat man das Gefühl , die suchen z.B. gar keine Wohnung , sondern machen die - erwartete - Absage zu barer Münze .
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