...da ist doch bestimmt auch noch Diskussionsbedarf in dieser Ossi-Gemeinschaft
Ich denke, wenn unsere schlauen Vordenker, auf die doch die Deutschen so stolz sind das mitbekommen würden, was da derzeit abgeht, würden sie sich im Grabe rumdrehn.
Da wird sich doch tatsächlich gestritten, ob eine Lehrerin mit oder ohne Kopftuch unterrichten darf. Ich frage mich, ob die Herren Richter aus BW oder wo auch immer her noch alle Tassen im Schrank haben. Wen kümmerts, ob eine Frau ein Tuch auf dem Kopf hat, einen Turban, eine Spange im Haar, einen Dutt oder sonstwas, aus welchem Grund auch immer???? Ej, gehts noch? Wem tut so ein tüchlein aus hauchdünner Seide weh? Wen interessiert die äusserliche Erscheinung? Die pädagogischen Qualitäten sind es doch und der Charakter einer Person, auf die es ankommt.
EIN KOPFTUCH!!! Leute, ich weiss nicht ob ich bei diesen Diskussionen jedesmal heulen oder lachen soll. Vielleicht ist man ja irgendwann schon ein islamischer Fundamentalist, wenn man als Frau im Schwimmbad eine Badekappe trägt. Und was waren all die Trümmerfrauen mit ihren Tüchern?
Da geht es vors Gericht, da wird debattiert, diskuttiert und das alles von Steuergeldern! Da sterben die Obdachlosen vor Kälte nebenan und was machen die Herren? Sie zerbrechen sich die Köpfe über ein Kopftuch!
Das ist in meinen Augen der definitive Untergang einer Kultur!
Was meint denn ihr dazu? Mir wärs jedenfalls egal von wem meine Kinder unterrichtet werden, solange der Lehrer kein rassistisches Gedankengut verbreitet!!!
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Bei diesen ganzen Diskussionen mit dem Kopftuch wird religiöse Beeinflussung und Unterdrückung der Frauen unterstellt. Aber was ist mit den ganzen Jesuskreuzen u.ä. evang. + kat. Symbolen in Schulen und öffentl. Einrichtungen ?? Laut Gesetz sind sie ja dort auch verboten, aber man sieht andauernd das Gegenteil! Wo sind da die religionsfreien Zonen?
BJ
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sauber endlich mal ein Richter der sich traut und der sich nciht auf der nase rumtanzen läßt
und wenn ich kinder hätte, und da würde ne Lehrerin mit Kopftuch rumlaufen, würde ich sofort die schule des Kindes wechseln - und wenn ich jeden morgen deswegen ne stunde unterwegs wär. und türkisch oder irgendeine andere sprache wird auch nicht gelernt. das angebot von englisch, französisch, russisch, schwedisch ist groß genug
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Zitat von Rotkäppchen
Mir wärs jedenfalls egal von wem meine Kinder unterrichtet werden, solange der Lehrer kein rassistisches Gedankengut verbreitet!!!
Es liegt in der Natur des Menschen, vernünftig zu Denken, aber unvernünftig zu Handeln.
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"Das hat doch nix damit zu tun, ob er ein guter oder schlechter Lehrer ist und darauf kommt es in erster Linie ja an."[/quote]
das stimmt schon...aber hier dient das Kopftuch auch als Zeichen einer Religionszugehörigkeit. Die Lehrerin ist als Beamtin im Öffentlichen Dienst tätig und in diesem Bereich sollte jegliches Gedankengut und Zeichen egal welcher Religion außen vor bleiben. Aus diesem Grund auch das Verbot der Jesuskreuze in öffentlichen Bereichen.
Ich finde die Entscheidung richtig.
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Zitat von Fulc
sauber endlich mal ein Richter der sich traut und der sich nciht auf der nase rumtanzen läßt
und wenn ich kinder hätte, und da würde ne Lehrerin mit Kopftuch rumlaufen, würde ich sofort die schule des Kindes wechseln - und wenn ich jeden morgen deswegen ne stunde unterwegs wär. und türkisch oder irgendeine andere sprache wird auch nicht gelernt. das angebot von englisch, französisch, russisch, schwedisch ist groß genug
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Dann darf ein Lehrer bzw. eine Lehrerin natürlich auch keine Kette mit einem Kreuzanhänger tragen!Es soll doch jeder glauben woran er will.Wichtig ist,dass er deshalb nicht diskreminiert wird und nicht selbst diskreminiert.Aber wie uns die Auswirkungen der Wahl in Hessen zeigen,ist es mit der Demokratie in diesem Land längst nicht so wie man uns immer weis machen will.Und wie schon gesagt,es gibt viel wichtigere Themen als Kopftücher.
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Ich finde die ganze Diskussion auch überflüssig.
Laut den Aussagen des Richters, darf eine Person im öffentlichen Interesse keine Religionszugehörigkeit zeigen bzw. nach außen darstellen. Was aber bitte machen dann die ganzen Jesuskreuze in den Schulen???
Ich muss auch echt sagen, mir ist das völlig egal was die Lehrerin für eine Religionszugehörigkeit hat - hauptsache sie unterrichtet die Kinder korrekt. Aber die Richter haben ja noch nicht genug zu tun - also wird über so etwas ewig diskutiert ...
LG Katrin
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In Antwort auf:
Ich frage mich, ob die Herren Richter aus BW oder wo auch immer her noch alle Tassen im Schrank haben.
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Hallo Joe....na dann lies mal Artikel 4 Grundgesetz:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, warum ein Richter bei jedem Urteilsspruch gleich das Parlament auf den Plan rufen sollte. Richter haben mehr Freiheiten als du glaubst. Der Richter in diesem Fall hätte auch anders entscheiden und die vorliegenden Gesetze anders auslegen/anwenden können. In der Vorinstanz nämlich durfte besagte Frau mit Kopftuch unterrichten, der Verwaltungsrichter hob diesen Richterspruch dann wieder auf. Aber er hätte ihn auch bestätigen können!
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Zunächst mal ändert das alles nichts an meinen obigen Aussagen. Der Richter hat nicht das Parlament anzurufen, sondern die vom Parlament erlassenen Gesetze anzuwenden. Der Richter hat die Freiheit und die Pflicht, die Gesetze anzuwenden, dies kann er nur, indem er Sie entsprechend ausübt.
Die Basis für diesen Richter waren nicht direkt das Grundgesetz, sondern die auf der Basis unseres Grundgesetzes erlassenen Gesetze.#
Nur um die Problematik zu verdeutlichen, die Du mit Artikel 4 Abs. 1 zitiert hast:
Diese Freiheit schließt einerseits die Freiheit der Lehrerin ein, ihre Religion auszuüben, indem sie Kopftuch trägt, schließt aber auch das Recht der Schüler und deren Eltern ein, durch diese offensichtliche Demonstration religiöser Gesinnung belästigt, gestört, beeinflusst zu werden.
Und Absatz 2 beinhaltet nicht das Recht, zu jeder Zeit an jedem Ort ungestört seine Religion ausüben zu dürfen, vor allem nicht, wenn dem andere Grundrechte entgegenstehen.
Diese Dinge sind immer Abwägungs- und Auslegungssache und genau das ist die Aufgabe der Richter.
Hier noch die Zusammenfassung eines Urteils des Bundesvewaltungsgericht:
Kopftuch für Lehrerinnen in Baden-Württemberg nicht erlaubt
Das Gesetz des Landes Baden-Württemberg, das es Lehrerinnen untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden.
Die Klägerin, die sich seit 1999 um ihre Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg bemüht, war damit auch im zweiten Durchgang vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Das erste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 hatte sie vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich angegriffen; das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, ein Verbot, im Unterricht ein "islamisches" Kopftuch zu tragen, bedürfe einer gesetzlichen Regelung, die alle Religionen strikt gleichbehandelt. Baden-Württemberg hatte daraufhin im April dieses Jahres ein solches Gesetz erlassen. Dieses Gesetz entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und bietet eine ausreichende Rechtsgrundlage, die Unterrichtserteilung mit Kopftuch zu untersagen. Da die Klägerin nicht bereit ist, diesem Verbot nachzukommen, fehlt ihr die für die Einstellung als Beamtin erforderliche Eignung.
Das baden-württembergische Gesetz enthält trotz der Erwähnung "christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte" keine Bevorzugung christlicher Religionen. Die allgemeine Regelung des Gesetzes, nach der es unzulässig ist, in der Schule durch Bekleidung politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu stören oder zu gefährden, trifft alle Konfessionen und Weltanschauungen gleichermaßen.
BVerwG 2 C 45.03 – Urteil vom 24. Juni 2004
Ungefähr 1 Jahr vorher hat ja das Bundesverfassungsgericht die vorhergehende Fassung dieses Gesetzes als nicht Grundgesetzkonform eingestuft und Gesetzesänderungen verlangt.
Gruß
JoeSachse
Auch dies ändert nichts an deiner Anmerkung und deinem Mißmut, ob es nicht wichtigere Dinge gibt, aber wenn irgendjemand da geklagt hat, müssen die Gerichte entscheiden.
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Zitat von RotkäppchenZitat von Fulc
sauber endlich mal ein Richter der sich traut und der sich nciht auf der nase rumtanzen läßt
und wenn ich kinder hätte, und da würde ne Lehrerin mit Kopftuch rumlaufen, würde ich sofort die schule des Kindes wechseln - und wenn ich jeden morgen deswegen ne stunde unterwegs wär. und türkisch oder irgendeine andere sprache wird auch nicht gelernt. das angebot von englisch, französisch, russisch, schwedisch ist groß genug
Deine Kinder würden mir leid tun mit einem so untolleranten, fremdenfeindlichen Papa!
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Dazu möchte ich auch etwas sagen, unbedingt. Ich sehe das auch so, dass die Kopftücher bei uns nix zu suchen haben. Wer es nicht ertragen kann ohne Kopftuch zu laufen der sollte in sein Land bleiben. Ich habe ein paar Türkische Nachbarn. Diese tragen KEIN Kopftuch weil Sie sagen "Wir passen uns an". Sehr sympatisch. Man stelle sich vor, eine deutsche Frau geht mit nem Minirock und Bauchfrei inne Moschee.... Hallo? Die würden dich steinigen und verachten. NEIN, ich bin kein Ausländerfeind. Nur meine Meinung!
dem schließ ich mich an
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Mir egal, ob sich diese Türkinnen in ihrer Freizeit nen Tuch um ihren Kopf binden oder nicht..
Andere rennen och bloß mit ner Schiebermütze oder Käppi umher...
Entscheidend ist für mich,wie das Verhalten in staatlichen Einrichtungen ist..
Schule z.b.Unis und so...
caramba
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