Krieg und Frieden
Ausgedient. Die Bundeswehr, die Meinungsfreiheit und die ''''''''Causa Rose''''''''
Im Unruhestand
Buchtipp von henry77
„Ein Oberstleutnant der Bundeswehr hat den Mut gehabt, seine berufliche Karriere aufs Spiel zu setzen, um die Öffentlichkeit auf die von deutschen Politikern und Generälen verübten Völkerrechtsverbrechen aufmerksam zu machen.“ Dieser erste Satz aus dem Klappentext aus dem Buch „AUSGEDIENT“, herausgegeben von Erhard Crome erinnert zunächst an Don Quijote Anfang der 17. Jahrhunderts, der im angeblichen Kampf gegen den gnädigen Herren und die gnadenlosen Maschinen in Gestalt der Windmühlen anging. Oder an Thomas Mann, der in seiner Erzählung Herr und Hund (1918) folgendes schrieb: „Es kann aber auch sein, daß das Ganze, nach allen Veranstaltungen und Umständlichkeiten, ausgeht wie das Hornberger Schießen und still im Sande verläuft.“ Aber der Offizier der Bundeswehr war und ist ein wissender und kluger Mann, einer, der mit jungen Jahren schon publizistisch und mit Vorträgen politisch ins Geschehen eingriff.
So liest man im Internet Folgendes über seinen Werdegang: Jürgen Rose wurde 1958 als Sohn des ehemaligen Jagdfliegers Unteroffizier Hans-Joachim Rose in Worms geboren. (…) Er verpflichtete sich 1977 als Zeitsoldat und Offizieranwärter bei der Luftwaffe der Bundeswehr. Nach seiner militärischen Ausbildung (…) absolvierte er ab 1983 ein Studium der Pädagogik an der Universität der Bundeswehr München, das er als Diplom-Pädagoge abschloss. Rose war von 1988 bis 1991 Mitarbeiter an der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation in Waldbröl im Forschungsbereich Sicherheits- und Verteidigungspolitik. (…) Von 1991 bis 1995 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale Politik, Sicherheitspolitik, Wehrrecht und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr München.
Während dieser Zeit veröffentlichte er Beiträge u.a. über das Ende des Kalten Krieges und Nuklearstrategien in militärischen und sicherheitspolitischen Fachzeitschriften. (…) Danach war er von 1995 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am deutsch-amerikanischen Studienzentrum George C. Marshall European Center for Security Studies in Garmisch-Partenkirchen und External Fellow am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH).
Ab 1997 setzte sich Rose dienstlich und öffentlich immer kritischer mit der Bundeswehr und der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland auseinander, was zu Disziplinarverfahren, Versetzungen und Klagen beim Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führte. Der langjährige Berufssoldat Jürgen Rose trat im Januar 2010 als Oberstleutnant in den Ruhestand.
Roses Attacken
Bereits im Vorwort von Dr. Heinrich Hannover liest sich der für die Obrigkeit so beruhigende und aufschlussreiche Satz: „Solange es in der Bundeswehr nur zwei Offiziere gibt, die rechtswidrigen Militäreinsätzen widersprechen, brauchen die Herrschenden nicht(s) zu befürchten...“ Er fügt hinzu, nur wer provoziert hat eine Chance. Jürgen Rose hat provoziert. Ermuntert durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 21. Juni 2005 zum Fall Florian Pfaff, der als Offizier der Bundeswehr die Ausführung von Befehlen verweigerte, die der logistischen Unterstützung des Irak-Kriegs der USA von 2003 dienten – hat Jürgen Rose in "freitag" und "Ossietzky" konsequent und mit scharfen Worten die Bundeswehrführung ins Visier genommen. Er warf ihr vor, einer illegalen Militärinvasion durch die USA Beihilfe geleistet zu haben und bezeichnete den Irak-Krieg als völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und die deutsche Unterstützung als ein Kriegsverbrechen.
Zu seinem Motiv gibt es auf Seite 600 folgende Aussage: „Der Grund weswegen ich Soldat geworden bin, nämlich auf Grundlage von Recht und Gesetz meinen Verteidigungsauftrag zu erfüllen, ist durch die Beteiligung an einem Angriffskrieg negiert worden.“ Das sei mit seinem Berufsverständnis nicht vereinbar. „Meine sachlichen Versuche der Auseinandersetzung mit diesem Thema wurden brüsk zurückgewiesen. Dann habe ich meine Intensität Schritt für Schritt erhöht, um endlich eine Wirkung zu erzielen.“
Zweifellos: Rose ist ein UNANGEPASSTER. Dem durch sein Studium und durch persönliche Erfahrungen allerdings nicht entgangen sein dürfte, dass die Bundeswehr des nach 1945 aufkommenden Kalten Krieges, forciert durch die amerikanische Besatzungsmacht im Westen Deutschlands, sowie durch die Remilitarisierung Westdeutschlands ein Kind des Kalten Krieges in den Händen des deutschen Kapitalismus und der Sicherung der Herrschaft dienenden Justiz war und ist. Der Mitautor Günther Anders erinnert auf Seite 607 daran, dass alte Hitlergenerale wegen völkerrechtswidriger Verbrechen zwar abgeurteilt, „dann aber im Laufe der fünfziger Jahre, als man wieder deutsche Soldaten als Bollwerk und Speerspitze gegen den Weltkommunismus zu brauchen glaubte, vorzeitig entlassen und in alte Ehren, Gehälter und Pensionen eingesetzt“ wurden.
Der einstige Oberstleutnant Rose verweist auf Seite 622 auf den 2+4-Vertrag, vom deutschen Boden dürfe nur Frieden ausgehen. Er erinnert an den Luftkrieg gegen Jugoslawien (man sprach von der Propagandalüge einer so genannten „humanitären Katastrophe“ im Kosovo), auf die Invasion Afghanistans ohne Autorisierung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und nicht zuletzt auf das völkerrechtliche Verbrechen der USA und ihrer Alliierten gegen den Irak und seine Menschen. Und auf der nächsten Seite schlussfolgert er: „Der Angriffskrieg ist der Bundeswehr demnach qua Grundgesetz kategorisch untersagt.“
Mit dem Grundgesetz und anderen Bestimmungen und Paragraphen zur freien Meinungsäußerung im Marschgepäck, begibt sich der Autor also auf eine Irrfahrt zugunsten des Friedens, gegen Angriffskriege und Auslandseinsätze der Bundeswehr. Er kämpft mit einem zweischneidigen Schwert. Zum Nachteil für den Oberstleutnant, den Aufmüpfigen, mit dem Abschied aus der Bundeswehr, und zum Vorteil für den Leser mit einem Gewinn an Erkenntnissen, wie Friedenswille und grundsätzliche Kritiken an der Macht der Politik und des Militärs zweifelsfrei oft genug abgewimmelt wird. Ein heißes Eisen - dieses Buch.
Bewunderung also für den einstigen Oberstleutnant der Bundeswehr, der im besagten Buch mit seinen 646 Seiten in zwei Bänden seine Odyssee mit den Herrschenden in der BRD dokumentiert. Neben persönlich gefassten Textbeiträgen – so u.a. in der Einleitung, in einem Artikel für die Zeitschrift Ossietzky und im Anhang -, findet der wohlgesinnte Leser eine schier lange Kette von Dokumenten, Mitteilungen an die Vorgesetzten sowie an die jeweiligen Justizorgane, Beschwerden und Reaktionen durch die Betroffenen. Das ist zugegebenermaßen nicht leicht lesbar, vor allem der jeweils ins Spiel gebrachte Gesetzes- und Paragraphendschungel, allerdings für die Entlarvung der Dienstbarkeit der Justizorgane im Interesse der Machterhaltung unabdingbar. Nicht ohne Grund beschränkt der Autor Jürgen Rose den Zweck des Buches lediglich auf den Wert einer gründlichen Dokumentation als auch auf die Möglichkeit, weiter am Thema zu forschen.
Mundtot machen als eine Methode
Interessant sind vor allem die „Entgegnungen und Ausweichmanöver“ der bürgerlichen Justizorgane. Sie beziehen sich vor allem darauf, dass Kritik, wie sie der Oberstleutnant an der verbrecherischen Beihilfe zum Krieg gegen Jugoslawien vorbringt, als „Funktionsstörung“ für die Bundeswehr zu gelten hat. Die prompte Gegenfrage des Beschwerdeführers: Um welche Funktionsstörung handele es sich und für wen? Darauf gibt es – außer in den Kommentaren des Autors und des Herausgebers – keinerlei schlüssige Antworten. Schweigen auch bei andern inhaltlichen Fragen. Ursachenvertuschung, wie gehabt.
Dazu ein Beispiel, eines von vielen: Ein Vorwurf des Jürgen Rose lautet: Mitschuld am Irak-Krieg trügen auch die Friedensverräter im Generalsrock, die sich, Kadavergehorsam leistend und ihren Diensteid brechend, nicht geweigert haben, den ihnen erteilten völkerrechts- und verfassungswidrigen Auftrag zu erfüllen. Die Antwort der Justiz: Verstoß gegen SG §§ 7 (Pflicht zum treuen Dienen), §§ 12 (Pflicht zur Kameradschaft), §§ 10 Abs. 6 (Pflicht zur Zurückhaltung), §§ 17 Abs. 2 (Verhalten außer Dienst)
Der Oberstleutnant bleibt am Ball. Er veröffentlicht Artikel, hält Vorträge, regt Veranstaltungen an. Doch Artikel, so u.a. in der Zeitschrift OSSIETZKYS vom 26.06.2006 lässt die Vorgesetzten und die Justizorgane aufhorchen. Unter der Überschrift „Geist und Ungeist der Generalität“ erscheint am 27. Mai 2006 ein Beitrag mit folgenden Kernsätzen: „Daß die Generalität aufgrund intellektueller Insuffiziens nicht hatte erkennen können, was da vor sich ging, wird man mit Fug und Recht ausschließen dürfen. (…) Da Dummheit ergo auszuschließen ist, bleibt nur noch die zweite Alternative zur Erklärung – und die lautet: Opportunismus, Feigheit, Skrupellosigkeit. (…) Hätte die deutsche Generalität auch nur einen Funken Ehrgefühl sowie Rechts- und Moralbewusstsein im Leibe, so hätte der Generalinspekteur im Verein mit seinen Teilstreitkraftinspekteuren sich geweigert, den völkerrechts- und verfassungswidrigen Ordres der rot-grünen Bundesregierung Folge zu leisten.“ (S. 18)
Nicht unerwartet die Gegenwehr der Herrschenden: Disziplinarverfahren durch mehrere Instanzen, Disziplinarbuße in Höhe von 750 Euro, Beschwerde des Autors beim Bundesverfassungsgericht. Die unglaubliche Erkenntnis: Der Verfassungsbeschwerde komme keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ zu. Der Autor dazu: „Das Völkerrechtsverbrechen gegen den Irak und die hierfür erbrachten Unterstützungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland waren den Verfassungsrichtern nicht eine Silbe wert.“ (S. 19) Was hier nur andeutungsweise zu erkennen ist: Die Politik und die Justiz mogeln sich um ein klares Bekenntnis zu den zu Recht kritisiertem Schweigen zum Irak-Krieg herum. Sie verschweigen den Grund, sie erörtern nicht den Grund der Beschwerde, sie lassen das vom Autor geforderte WOFÜR der so genannten Funktionsfähigkeit der Bundeswehr einfach unbeantwortet, sie deuten den Begriff „Angriffskrieg“ fälschlicherweise in „Operation“ um, sie legen der so genannten freien Meinungsäußerung formale Fesseln an, sie entstellen Sachverhalte, sie sehen als oberstes Prinzip lediglich die ehernen und missbräuchlich nutzbaren Begriffe wie Gehorsam, Disziplin, Kameradschaft – ohne die Frage nach dem inhaltlichen Sinn und dem Wofür zu stellen. Gravierend und typisch für den Umgang mit den Soldaten (und den Medien): Der Soldat solle seine Meinung, auch die kritische, äußern dürfen, aber eine inhaltliche politische Richtung solle tunlichst vermieden werden, denn das schade der besagten Funktionsfähigkeit der Streitkräfte. Klar zu deuten: Es handelt sich um eine gewollte Entpolitisierung, innerhalb und außerhalb der Bundeswehr.
Jürgen Rose kommentiert auf Seite 22: „Um pazifistische Bestrebungen zu verhindern und dem Militärstaat zu nützen, hat die deutsche Justiz im 20. Jahrhundert immer wieder das Recht im Dienste machtpolitischer Interessen instrumentalisiert und ist als politische Justiz (…) tätig geworden.“ Dabei bediene man sich folgender strafrechtlicher Vorwürfe: Angeblicher Landesverrat, Wehrkraftzersetzung, Nötigung, Abschreckung der Kritiker der Wiederaufrüstung. Auf seine eigene kritische Haltung bezogen: Die Bundeswehr werfe ihm vor, gegen die vom Soldatengesetz auferlegte „Zurückhaltungspflicht“ verstoßen und so das „Ansehen der Bundeswehr“ geschädigt zu haben. Er habe sich – das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen – unzulässig politisch betätigt und seine „Pflicht zum treuen Dienen“ verletzt. Eine gute Möglichkeit, so Jürgen Rose, kritische Soldaten mundtot zu machen. (S. 587)
Kriegsprofiteure statt „Konstruktionsmängel“
Daraus lassen sich – was hinsichtlich der neuerlichen Bestimmungen über die Militärdoktrin von der reinen Verteidigungsarmee hin zur Interventionsarmee besonders schwerwiegend ist – Schlüsse für die weitere Außen- und Sicherheitspolitik ziehen hinsichtlich der Methoden zur Abwehr funktionsstörender kritischer Meinungen und zur Verschleierung der aggressiven Absichten der herrschenden Klasse.
Der Oberstleutnant im „Unruhestand“ - auch nach seinem „Ausgedient“, hat allen Grund, dem Thema Krieg und Frieden auf der Spur zu bleiben. Es ist wie eine bittere Erkenntnis, wenn er auf Seite 30 fragt, wie es um den Weltfrieden bestellt sein mag, wenn man den inkriminierten Tatbestand des Angriffskrieges „willkürlich in die Sphäre der Bedeutungslosigkeit“ verbannt. Unübersehbar klaffe heutzutage eine Lücke groß wie ein Scheunentor „in jenem Normalbollwerk, das die verfassungsgebende Versammlung einst gegen das Wiedererstehen des verbrecherischen Militarismus früherer Zeiten errichtet hatte“. (S. 628) Er tippt auf Konstruktionsmängel bei der verfassungs- und strafrechtlichen Normierung des Angriffskriegsverbotes, von Defiziten, dem beizukommen dringend notwendig ist.
Der Herausgeber Erhard Crome bringt das nach wie vor aggressive Streben der deutschen Politik und ihrer willfährigen Bundeswehr sowie der Justiz auf den Punkt, wenn er auf Seite 637 in seinen Nachbemerkungen – Bezug nehmend auf das „Weißbuch“ 2016 – auf einen neuen deutschen „Führungsanspruch“ verweist. „Die Bundeswehr soll ein wirksames Instrument einer neuen deutschen Weltpolitik und Weltgeltung werden.“ Auf Seite 640 klingt es wie ein Weckruf: „Es gibt die Tendenz, den Einsatz in völkerrechtswidrige Kriege zu befehlen und anschließend die Spuren auch juristisch verwischen zu wollen.“
Solotänzer ohne Chancen
Das inhaltsreiche und schwerlastige Sachbuch erfüllt dann seinen Sinn, wenn sehr aufmerksame und politisch interessierte Leser die kritischen Passagen weiterführen zu den Verursachern von Aggressionskriegen, von nach Profit strebenden weltweiten Machtansprüchen. Nicht die Windmühlen gilt es zu bekämpfen, sondern den Eigentümern von Produktionsmitteln massenhaft Paroli zu bieten. Dr. Heinrich Hannover hatte deshalb hart und unverblümt bereits im Vorwort ausgedrückt: Die Herrschenden hätten, „wenn sie Roses Argumentation gefolgt wären, aussprechen müssen, dass bestimmte namentlich benannte Exponenten der herrschenden Klasse auf die Anklagebank gehören“. Aber sie weichen aus, sie schützen sich. Mit Bittstellern und schriftliche Appelle verfassenden Widerständlern, mögen sie noch so die rüden Herrschaften provozieren, hat der Imperialismus immer noch ein leichtes Spiel, trotz der bei mächtigen Protesten wie in Hamburg und die noch oder wieder im Unruhestand befindlichen und ehrlich empörten Mitbürger. Hohe Achtung vor politischen Solotänzern, aber sie haben ohne Rückendeckung im „gemeinen Volk“ keine Chance. Ein Dacapo solcher Rosen-Attacken – diesmal von vielen mitgetragen – wäre bitter notwendig. Die Beherrscher der Windmühlen, um bei diesem Bild für ungläubige Mitmenschen zu bleiben, nennen sich schlichtweg Privateigentümer. Um die geht es, will man Angriffskriegen um des Profits willen weltweit den Garaus machen. Danke also, Herr Jürgen Rose und Herr Cromberg als Herausgeber, dass Sie dem aufgeschlossenen Leser einen sehr scharfen Blick auf die Hintergründe der kapitalistischen Machterhaltung – gleichsam wie durch ein Schlüsselloch – gewährt haben. Dies nicht im politischen Kontext zu sehen ist ohne Zweifel bar jeder Vernunft.
Ausgedient. Die Bundeswehr, die Meinungsfreiheit und die “Causa Rose”, Erhard Crome (Hrsg.), Schkeuditzer Buchverlag, 2016, ISBN 978-3-943931-00-6, In zwei Bänden, insgesamt 646 Seiten, 30 Euro
Online-Flyer Nr. 623 vom 26.07.2017
(Erstveröffentlichung in der NRhZ)