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Hallo zusammen, ich frage mich gerade was eine Salvatorische Klausel ist? Meine Arbeitskollegin hat mir gerade in der Pause erzählt sie hätte einen Rechtsstreit mit ihrem Vermieter und da ginge es um Schönheitsreparaturen in ihrer Wohnung. Der allbekannte Fall. Im Winter gab es in ihrem Erker Feuchtigkeit in den Wänden. Tapete nass. Sie hat nun Angst um Schimmel, doch der Vermieter sagt Schönheitsreparaturen wie das Neutapezieren müsse der Mieter selbst tragen.
Nun wird der Mietvertrag wohl auseinander genommen. Doch der ist wohl nicht richtig geschrieben, daher nichtig? Irgendwie sowas. Was sagt ihr dazu? Kann denn der Mietvertrag von vornherein nicht richtig sein?
Als salvatorische Klausel (lat. salvatorius „bewahrend“, „erhaltend“) wird in der Rechtssprache die Bestimmung („Klausel“) eines Vertragswerkes bezeichnet, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen. Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Mit ein bißchen Farbe und Tapete ist es hier nicht getan. Zuerst muss die Ursache des Schimmelbefalls gefunden und beseitigt werden. Dann muss der Schimmel fachgerecht entfernt werden. Danach kann man neu streichen, tapezieren oder was auch immer gewünscht ist. Alles andere ist Schwachsinn. Das sage ich, gelernter Maler und Lackierer. Ich war fast 20 Jahre in diesem Beruf tätig und habe so einiges an Schimmelbefall gesehen. Da sollte man den Fachmann dran lassen.
Die Entfernung von Schimmelbefall gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Streichen der Wände, Türen, Heizkörper und Innenseiten der Fenster. Mehr nicht. Der Gesetzgeber lässt hier auch keinen Spielraum zu. Das ist zimlich exakt definiert. Ob tatsächlich in einer Wohnung Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen, hängt davon ab, ob eine solche Klausel überhaupt vertraglich vereinbart wurde. Wenn ja, darf diese keine Farbtöne vorschreiben. Die Formulierung "weißer Anstrich" ist nicht gültig, wenn dann müsste da "Anstrich in neutralen, hellen Farbtönen" stehen. Das vorschreiben starrer Fristen (Wohnzimmer aller 5 Jahre, Schlafzimmer aller 7 Jahre streichen, usw) ist ebenfalls nicht rechtskonform. Finden sich diese Formulierungen in der Klausel, ist diese Null und Nichtig!
Unter die Kleinreparaturklausel fällt Schimmelbeseitigung auch nicht. Die Kosten für Kleinreparaturen dürfen 8 % der Jahreskaltmiete nicht übersteigen. Dazu muss eine Höchstgrenze für den Einzelfall vereinbart werden. 60 -80 € pro Einzelfall sind angemessen. Mehr aber nicht. Damit kannst Du aber keinen Schimmel entfernen. Das reicht nicht mal um die Kosten der Anfahrten zu decken.
Hier kann mans drehen und wenden wie man will, der Vermieter ist zuständig. Ausnahme: der Mieter hat den Schimmelbefall farlässig oder mutwillig herbei geführt. Dann muss er auch dafür gerade stehen. Diesen Nachweis zu erbringen, das können Gutachter. Die Meinung des Vermieters ist hier irrelevant. Das deutsche Mietrecht ist sehr mieterfreundlich. Diese leidvolle Erfahrung musste ich als Vermieter auch schon machen.
Wenn Fragen sind, einfach fragen. Als Vermieter muss ich mich notgedrungen mehr oder weniger regelmäßig mit diesen Dingen beschäftigen.
Kannst ja die Schönheitsreparaturenklausel und die Kleinreparaturklausel mal posten. Ich kann da drüber schauen und Dir sagen ob die so gültig sind.
Michaka13 hat tatsächlich schon alles richtig gesagt. Schimmelschäden müssen definitiv nicht vom Mieter selbst getragen werden. Wie ist denn das genau? Ist die Wand "nur" nass oder ist schon ein Schimmelbefall da?
Oft ist es ja wirklich so dass der Erker schlecht isoliert ist und im Winter, bei starken Temperaturunterschieden zwischen Außen und Innen, wird der dann eben nass. So ist das bei mir jedenfalls, im Frühjahr, Sommer hin trocknet das denn wieder komplett aus. Schimmel kommt da nicht so doll auf, aber es sieht wirklich unschön aus.
Aber auch das ist Vermietersache! Muss bei mir jedes Jahr neu gemacht werden. Nervig, aber immerhin wird da problemlos saniert.
Auch das Mietrecht wird durch häufige Gerichtsprozesse dazu permanent verändert. Auf den jährlichen Eigentümerversammlungen erwähnt unser Hausverwalter immer wieder mal ein paar Urteile des letzten Jahren, die auf Mietverträge Einfluss haben, um die Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, darauf hinzuweisen. Da ich selbst in meiner Wohnung wohne, hat mich das nicht ganz so interessiert, aber bei manchen Sachen konnte man nur den Kopf schütteln. Micha hat da vollkommen Recht.
Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen. (Samuel Butler)
Schimmwlbefall bzw. seine Beseitigung ist keine geringfügige Schönheitsreparatur. Meist sind die Gründe viel tiefgehender als das von den Vermietern immer vorgebrachte falsche Lüften. Meist sind rs Baumängel
Die Meinung ist frei. Doch zur Sicherheit hab ich 'ne Wumme.
Ilrak, ich hab das Thema Baumaterial schon mal angesprochen. Gestern kam mir ein Baumeister mit seiner Einstellung zum Baumaterial sehr entgegen. "Willst Du Schimmel, dann bau mit Schaumstoff." So seine Worte. Meine Frage an jeden Bauherrn ist: "Warum sind 100 Jahre alte Häuser 100 Jahre alt geworden? Als ich den Dachdeckerberuf erlernt habe, gab der damalige Meister die "Weisheit" von sich: Ein Gebäude darf niemals dicht sein. Es muß immer atmen können. Damit hat er meine Zweifel, die ich bereits anfang der 90er hatte nur bestätigt. Ich wurde damals auch schon von Ingenieuren als Spinner bezeichnet. Wer nicht in in etwas größeren Zusammenhängen denken kann, hat da schon so seine Probleme mit denen die es können. Bauherren, die den Preis als erstes im Kopf haben, ziehen nun mal nur in einen Schwitzkasten. "So baut man heute." Ist ein Werbespruch von diversen Bauunternehmen.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat von Buhli im Beitrag #8Als ich den Dachdeckerberuf erlernt habe, gab der damalige Meister die "Weisheit" von sich: Ein Gebäude darf niemals dicht sein. Es muß immer atmen können. Damit hat er meine Zweifel, die ich bereits anfang der 90er hatte nur bestätigt.
Was für ein Schwachsinn.
Wände atmen nicht! Damit Wände atmen könnten, müsste ein deutlicher Luftdruckunterschied zwischen aussen und innen bestehen. Das ist aber nicht der Fall. Wände müssen diffusionsoffen sein. Das heißt, sie müssen Feuchtigkeit transportieren können. Ein erwachsener Mensch schwitzt beim Schlaf in einer Nacht ca. 1,5 Liter Flüssigkeit aus. Bei einem Paar sind das schon 3 Liter pro Nacht. Diese Feuchtigkeit muss raus aus dem Raum. Am einfachsten erreicht man das mit Lüften. Aber auch die Wände nehmen einen Teil der Flüssigkeit auf. Pro Tag atmen wir ca. 10 Liter Flüssigkeit aus. Einfach mal einen Tag die Fenster geschlossen halten. Luftfeuchtigkeit messen. Dann sieht man sehr schön, wie die Feuchtigkeit in der Luft nach oben geht. Kann man auch im Auto testen. Umluft an. Schon nach ein paar Minuten beschlagen die Scheiben von innen. Das ist nur ausgeatmete Feuchtigkeit in der Luft. Mehr nicht. Lüftung an. Die Scheiben sind wieder frei, weil die Feuchtigkeit abtranportiert wird.
Die Feuchtigkeit muss raus. Also regelmäßig lüften. Atmende Wände sind Blödsinn. Eine "Erkenntnis" die sich fälschlicherweise seit über 100 Jahren hält!
Diesen Kram lernt ein Maler und Lackierer übrigens in der Ausbildung. Vielleicht sollte das Dachdeckerhandwerk mal die Lehrpläne überarbeiten.
Zitat von Hansrudi im Beitrag #10Ein Dach muß undicht bleiben , damit man immer wieder Arbeitsaufträge hat !
Uuups, irgendwie stehen gebleiben? Wenn sich das rumspricht, dann hat man ganz schnell gar keine Aufträge mehr. Und bei den klagefreudigen Deutschen muss man dann auch noch das Geld für die unvollständige Reparatur zurückzahlen.
Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen. (Samuel Butler)
Ja , weil ja die Gerichte sonst keine Arbeit haben und solche Prozesse auch nach zwei Tagen erledigt sind . Und ein Richter wird das Dach auch nicht abdichten ...
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