noch schlimmer finde ich, das gerade arbeitslosen, nicht berufstätigen das elterngeld eine absolute finanzielle verschlechterung gegenüber des erziehungsgeldes bringt. erziehungsgeld hast du 24 monate mal 300 euro gekriegt...... elterngeld kriegst du in dieser gruppe max. 14 monate mal 300 euro.
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Zitat von kalteschnauze
noch schlimmer finde ich, das gerade arbeitslosen, nicht berufstätigen das elterngeld eine absolute finanzielle verschlechterung gegenüber des erziehungsgeldes bringt. erziehungsgeld hast du 24 monate mal 300 euro gekriegt...... elterngeld kriegst du in dieser gruppe max. 14 monate mal 300 euro.
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Zitat von HansrudiZitat von kalteschnauze
noch schlimmer finde ich, das gerade arbeitslosen, nicht berufstätigen das elterngeld eine absolute finanzielle verschlechterung gegenüber des erziehungsgeldes bringt. erziehungsgeld hast du 24 monate mal 300 euro gekriegt...... elterngeld kriegst du in dieser gruppe max. 14 monate mal 300 euro.
Warum wird das wohl so sein ????
Haben wir schon nicht genug Kinderarmut ???? Müssen da die,die eh schon von Staatsunterstützung leben,noch mehr Kinder machen ?; welche dann eh wieder fast Chancenlos aufwachsen ????
oh je mit hansel rudi ist ja mal wieder einer unterwegs. wir sind beide voll abeiten bekommen aber keinen kindergrippen platz. also was bleibt anders uebrig als hartz 27 fuer das jahr oder 2 .wir koennen uns keine tages mutti leisten (750 euro kostet die }.danach wenn er im kindergarten ist sind beide wieder voll arbeiten.
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es gibt arbeitslose, die haben u.u. mehr arbeitslosengeld wie welche die arbeiten gehen.... und ich finde kinder sollten dem staat gleich viel (geld) wert sein.
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Dazu muß der Staat aber erst erkennen das die Kinder seine Zukunft sind ! Vielleicht haben unsere heutigen Entscheidungsverantwortlichen in ihren so wichtigen Jobs auch vergessen,das sie selber einmal Alt und Pflegebedürftig werden und dann gibt es keinen ausgebildeten Nachwuchs .....
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So ganz unrecht hat Hansrudi nicht. Das Elterngeld wurde von der Politik "konstruiert" damit Eltern, welche Meister, Ingenieure oder Akademiker sind, sich für Kinder entscheiden. Diese Eltern leisten eine gute Erziehungsarbeit, fördern ihre Kinder musikalisch oder sprachlich. Dieser Personenkreis hat bisher auf Kinder verzichtet, weil einfach die Rahmenbedingungen nicht stimmen oder der Verdienstausfall zu hoch war. Ob das Elterngeld daran was verändert, wir werden sehen.
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Hallo Ossipower!
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter.Aber ich habe jetzt in diesen Dingen mehr Erfahrung.
Ich bekam im Januar 2009 mein 2.Kind. Habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt, in der Hoffnung, einen Kita-platz zu bekommen, wenn mein Sohn 2 ist.
Bekam dann für die ersten 12 Monate Elterngeld. Habe meinen Sohn in der Kita für einen Platz ab 2 Jahren angemeldet als er gerade mal 3 Monate alt war. Habe das Glück, das gleich bei mir ums Eck eine Kita ist, die von 6.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet hat.
Für die Monate 13-22 bekam ich Landeserziehungsgeld(max.205,-eur monatlich). Natürlich nur , wenn der Mann nicht zu viel verdient, und man selber max.nur einen 400Eur Job hat. Bekam dann glücklicherweise im März 2010 eine Zusage für den Kitaplatz. Mein Sohn geht jetzt seit er 1 3/4 Jahre ist und es geht ihm da total gut.
Und ich gehe jetzt auch seitdem wieder in meinem alten Job als Teilzeit arbeiten. Habe natürlich eine liebe Familie und sehr gute Bekannte, die meinen Sohn von der Kita abholen können und sich um ihn kümmern, wenn ich arbeiten bin.
Haben die 2 Jahre, die ich daheim war, finanziell ausgleichen können, was natürlich nicht bei jedem funktionieren kann.
Liebes Grüßle
Nettl
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Noch ein Nachtrag:
Nicht das jetzt die Meinung aufkommt, ich kriege nur Kinder um sie in der Kita abzustellen: Mein Sohn geht nicht den ganzen Tag da hin. Er wird von mir erst 9.00 Uhr hingebracht, und wird, wenn ich frei habe gegen 15 Uhr von mir wieder abgeholt. Das sind gerade mal 6 Stunden.Also eigentlich auch nicht länger als in den Halbtagskindergärten. Nur wenn ich arbeiten bin, bleibt er mal maximal bis zum Schluss.
Ist übrigens auch nicht ganz billig, für ein Kind unter 3 Jahren.
LG Nettl
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