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Legal ein Pfefferspray haben???

#1 von Thiror , 18.08.2013 01:28

Hallo,

ich habe mal eine außergewöhnliche Frage. Meine Freundin kommt Abends manchmal alleine vom Sport und ich würde ihr gerne zur Selbstverteidigung ein Pfefferspray kaufen. Laut http://www.pfefferspray.info/ ist das sogar legal, wegen dem Aufdruck "Zur Abwehr von Tieren...."... Stimmt das echt? Darf man so ein Spray legal mit sich führen?

Liebe Grüße

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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#2 von delta , 18.08.2013 06:41

Ist im Waffengeschäft zu bekommen ohne Probleme....
es kommt auf die Anwendung an soviel ich weiß....in krimineller Hand gilt es als Waffe.....


Ich hab extra mal gegoggelt um festzustellen ob mein wissen noch Aktuell ist....es ist......siehe hier.

http://www.pfefferspray-kaufen.net/ist-pfefferspray-legal/


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#3 von Björn , 18.08.2013 14:33

Eine Freundin von mir, die an einer Hotelrezeption arbeitet, hat sich aus Sicherheitsgründen letztes Jahr dieses unauffällige und handliche von Sabre Red gekauft > http://www.amazon.de/dp/B002SJQHTO?m=A3J...1Y6Z2u0Qujm6nEw

 
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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#4 von kenta88 ( gelöscht ) , 26.08.2013 15:14

Ich arbeite in einer Apothek und komme auch oft spät nach Hause und trage deshalb auch immer ein Pfefferspray mit mir. Für ein "richtiges" Pfefferspray brauchst du bzw. deine Freundin eine Bescheinigung. Ich hab auch so ein Tierabwehrspray, hat soziemlich die gleiche Wirkung wie dieses richtige. Kannst für weitere Infos bei http://www.pfefferspray.com/recht nachschauen.

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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#5 von lars37 , 02.10.2013 01:26

Das für Tiere ist erheblich schärfer als das für Menschen, ein mit führen ist aber ohne Probleme möglich.

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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#6 von Plimpermann , 07.10.2013 15:20

Pfefferspray ist in Deutschland legal, dass Pfefferspray muss aber als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. Dabei muss nicht unbedingt “Tierabwehrspray” auf dem Pfefferspray stehen, es geht auch sowas wie "Spray zur Tierabwehr". Durch diese Kennzeichnung und der Zulassung als Tierabwehrspray unterliegen diese Sprays auch nicht dem Waffengesetz. Ist das nicht vorhanden, fällt das Pfefferspray unters Waffengesetz und ist nicht zulässig.

 
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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#7 von ElRolfo , 23.01.2015 20:01

Wenn man damit einen Angreifer abwehrt und der einen deshalb verklagt weil er so furchtbar gelitten hat, hat man verloren. Das seltsame ist daß oft der Angreifer gewinnt. Komische Gesetzgebung.


Irgendwann will jedermann raus aus seiner Haut; irgendwann denkt er dran, wenn auch nicht laut. (Renft)

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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#8 von delta , 24.01.2015 07:25

Dann hat er den falschen Anwalt...


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#9 von Weinböhlaer , 24.01.2015 15:32

Real passiert:

Hier im Ort......ein Einbrecher wird durch den zurückkommenden Bewohner überrascht und flieht in Richtung Garten.
Dabei übersieht er den abgelassenen Pool und stürzt hinein......Wadenbeinbruch.
Er stellt aus der U-Haft eine Strafanzeige wegen Schmerzensgeld und bekommt 800 Euro zugesprochen.
Die Begründung:Der Pool war nicht ordnungsgemäß abgesperrt.
Das Grundstück hatte übrigens einen 2 Meter hohen Zaun mit Hecke.

So viel zu unserer Justiz.


Sparen heißt hungern für die Erben....

 
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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#10 von joesachse , 24.01.2015 17:09

Dann hat der Dieb einen cleveren Anwalt gehabt und der Poolbesitzer einen nicht so cleveren...
Ist leider durchaus möglich.
Aber ohne Details ist so eine Rechtslage sowieso schwer einzuschätzen.


Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)

 
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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#11 von Weinböhlaer , 26.01.2015 15:05

Zitat von joesachse im Beitrag #10
Dann hat der Dieb einen cleveren Anwalt gehabt und der Poolbesitzer einen nicht so cleveren...
Ist leider durchaus möglich.
Aber ohne Details ist so eine Rechtslage sowieso schwer einzuschätzen.


Na ja Anwalt würde ich nicht dazu sagen.......Winkeladvokat oder Rechtsverdreher ist wohl eher zutreffend.
Es ist schon ein Skandal das die deutschen Gerichte überhaupt so eine Klage zulassen, wäre er nicht eingebrochen
wäre er nicht in den Pool gestürzt.


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#12 von ElRolfo , 27.01.2015 18:37

Es gibt da doch die nette Geschichte einer jungen Frau aus dem Münchener Umfeld die letztes Jahr mit dem Taxi zu einer Party gefahren ist und in eine Personenkontrolle geriet. Sie hatte illegalerweise ein wenig "holländische Kräuterzigarette" dabei. OK, das Zeug ist illegal und das entsprechende Ordnungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber der Führerschein der Frau wurde eingezogen (obwohl sie bei der Kontrolle weder ein Fahrzeug fuhr, noch unter Einfluß von Drogen stand). Begründung: da man bei ihr Gras fand muß man annehmen daß sie theoretisch unter Drogeneinfluß fahren könnte!

Das sollten wir uns mal zu Ende überlegen: Getränkemarkt. Du packst deinen Einkauf in den Kofferraum deines PKW: einen Kasten Mineralwasser, einen Kasten Bier. Ein zufällig vorbeikommender Polizist veranlaßt bei dir sofort eine Alkoholkontrolle mit Blutentnahme - es wird aber nichts festgestellt. Jedoch wird umgehend dein Führerschein eingezogen, denn man muss annehmen daß du besoffen fahren könntest!

Das zum Thema Rechtssprechung und 2014 wirklich geschehen (das mit den Kräuterzigaretten, nicht das mit dem Kasten Bier :-))


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#13 von Buhli , 27.01.2015 18:56

Hallo Ihr beiden. Ihr wollt doch nicht gegen dieses System sprechen? Das hier die Verbrechensbekämpfung hinter dem Täterschutz steht, ist doch nun wirklich nicht neu. Es muss aber richtig sein, sonst würde man nicht immer von einem Rechtsstaat reden. Mir persönlich erging es ja auch so. Im Unrechtsstaat wären solche Fälle undenkbar. Aus diesem Grunde wurden auch diverse Kriminelle nach ihrer Knastentlassung, in Verbindung mit Freikauf, in der alten BRD Rehabilitiert. So was bekommt man nur durch fragwürdige Verlage zu lesen. Sogar in Klartext. Vielleicht war auch deshalb die Kriminalität Verhältnismäßig gering? 2


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#14 von ElRolfo , 27.01.2015 19:55

Naja, die Rechtssprechung im real existierenden Kapitalismus war auch schon mal realistischer. Diese Auswirkungen der obigen Extrembeispiele sind sicher nicht repräsentativ für alle Richter - und wenn sie überhand nehmen werden die Auswirkungen (Zunahme der Kriminalität, rechtsfreie Räume) nicht lange auf sich warten lassen, wie die aktuellen Ereignisse so zeigen (Beispiel wären da so manche Stadtgebiete in Bremen oder Berlin). Mit etwas Glück wird der Staat darauf reagieren (merken wir hier gerade, wo trotz zunehmender Kriminaliät (ich sage nicht welche Menschen vor allem dafür zuständig sind) die örtliche Polizeistation wegrationalisiert wurde, oder die absolut unsinnigen Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung und weitreichender Überwachung aller Bürger).
Meine in der DDR geschlossene Ehe wurde nach dem vorsintflutlichen Familienrecht der BRD geschieden. Das Ergebnis war haarsträubend ungerecht, man kann halt nichts dagegen machen. Als gelernter Ossi weiß ich jedoch mit Sicherheit: irgendwann geschieht das Richtige ... es muß nur genug passieren.


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#15 von Gogelmosch , 28.01.2015 06:55

Was wollt ihr, bei fast 3000 Gesetzen, teils aus der NS-Zeit und täglich rund 120
neuen Gesetzen? Dann mischt die EU noch mit mit haarsträubenden Gesetzen, die einen
gesunden Menschenverstand zweifeln lässt. Beispiel gefällig?
Ein solches kurioses Gesetz ist das Landesseilbahngesetz von Mecklenburg-Vorpommern.
Es gibt hier nämlich keine einzige Seilbahn. Eine EU-Richtlinie habe das Gesetz
trotzdem notwendig gemacht: Bei Nichteinführung hätten Strafen bis zu 791.000 Euro
täglich gedroht. Oder hier:
das Bundesfinanzministerium erklärte in einer Ausgabe des Bundessteuerblatts, dass
der Tod keinesfalls als "dauernde Berufsunfähigkeit" anzusehen sei. Diese seltsame
Klausel soll eigentlich nur verhindern, dass ein Ableben als Steuervorteil geltend
gemacht werden kann. Noch eins?
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
Quelle: Roman Leuthner in seinem Buch "Nackt duschen streng verboten"

Alaaf und Helau!


Wer sagt: „Hier herrscht Freiheit“, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht!

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