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RE: Rund ums Handwerk, Hilfe, Tipps und Allgemeines - 2
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Zitat von michaka13Ehrliche Antwort: Ich weiß es nicht. Klar wird der ein oder andere sagen, ich würde niemals pfuschen. Doch wenn so etwas wie von Dir beschrieben vorkommt, die Auftragslage vielleicht nicht so rosig ist, es vielleicht um die eigene Existenz geht? Wie wird sich dann entschieden?
Erstmal ein dickes Dankeschön für eure Antworten.
Ja, michaka, es geht um die eigene Existenz, sonst wüsste ich, was ich zu tun hätte. Grundsätzlich stehe ich zu meinen Kunden, aus dem einfachen Grund, weil sie mich ernähren und dafür sorgen, dass die Auftragsbücher voll sind. Mittlerweile bin ich im 9. Jahr der Selbständigkeit, hatte bisher auch keine Probleme neue Kunden zu ordern bzw. Folgeaufträge zu bekommen. Seit geraumer Zeit ist das nun rückläufig, weil ich eben auch mal Tatsachen ausspreche, die dem einen oder anderen Handwerker nicht passen.
@andersdenker In dieser Ecke würde niemals jemand einem Einheimischen derartig ans Bein pinkeln. Man hält eben zusammen, koste es, was es wolle.
@JoeSachse Dein Tip ist gut, ob er hier funktioniert wage ich aber zu bezweifeln. Wenn hier ein runder Geburtstag gefeiert wir, dann kommen 150 - 200 Gäste und das ist nur der engste Verwandtenkreis. Es würde wahrscheinlich immer heißen: Bücherwurm hat gesagt.... weil jeder mit jedem um mind. 1 Ecke verwandt ist. Sicherlich, probieren geht nicht über studieren und manchmal ist es ja auch sehr spannend und interessant, wie auf solchen Lösungen wieder reagiert wird. Leider ist das Ganze aber auf Dauer sehr zermürbend und ob ich das bis zur Rente für mich will....
Zitat und habe hauptsächlich Umbau und Sanierung AUSGEFÜHRT
Aha. Danke. Man kann sich halt nicht alles merken.
Außenansicht geht nicht. Ist ne Wohnanlage, so im Karree. 2- und 3- geschossig. Nur unsere und die Nachbarwohnung sind so ein bißchen über allen anderen. In der 4. Etage , obwohls eigentlich nicht so richtig ne vierte Etage ist. Fenster sind Dachgauben, da komm ich im geschlossenen Zustand nicht ran.
Zitat Dein Fenster sind echt "endgeil" - aber wenn es nur 12 Jahre bis zum ersten Anstrich dauert, da kann es schon mal vorkommen, dass die Schenkel ein gaaaanz klein wenig angequollen sind und einfach keine Farbe mehr mögen ......
Da hab ich mich nicht richtig ausgedrückt. 2010 war der letzte Anstrich. Vorher gab es bereits 2 Anstriche in 10 Jahren. 2010 war der dritte. Und jetzt eben der Vierte.
Zitat von Bücherwurm......................... @andersdenker In dieser Ecke würde niemals jemand einem Einheimischen derartig ans Bein pinkeln. Man hält eben zusammen, koste es, was es wolle. .......................
Das versteh ich nun wieder nicht - entweder es war Pfusch - und zwar gegenüber einem "Einheimischen" ... dann pinkelt man dem nicht ans Bein - und schon gar nicht in Aussicht weiterer Aufträge oder Empfehlungen ....
Oder es ist bei euch ein solcher "Standesdünkel" vorhanden, dass es wirklich nur noch einer einzigen Bombe bedarf, bis die Bewohnerschaft merkt, dass sie nur als "eierlegende Wollmilchsau" und Gold-Esel herhalten darf .. ABER wenn DASS so ist, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann die ersten Handwerker von auswärts kommen, weil das Vertrauen der Einheimischen in die Einheimischen verspielt ist......
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Micha - lass uns doch bitte Dein spezielles Fenster-Thema auch auslagern (für delta: equal rigth for all people )
Ich hab da so ein paar Gedanken dazu, möchte aber nicht riskieren, wegen "Verstoß gegen die Bestimmungen zur Thementreue" meiner Schreibrechte beraubt zu werden .... Ansonsten gern auch per PM
Zitat Obwohl hiernach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere deshalb als gewahrt angesehen wurde, weil in § 8 HwO a.F. (damals noch § 7 Abs. 2 HwO) eine Ausnahmeregelung vorhanden war, die großzügig ausgelegt werden konnte, machte die Praxis - soweit ersichtlich - von dieser Möglichkeit nur zurückhaltend Gebrauch. Insbesondere erfolgte - trotz des insoweit offenen Gesetzeswortlauts - keine Anwendung des § 8 HwO a.F. zugunsten berufserfahrener Gesellen; gefordert wurden vielmehr in etwa meistergleiche Kenntnisse und Fähigkeiten, die regelmäßig durch Sachverständige im Wege einer Vergleichsprüfung festgestellt wurden (vgl. Ehlers, in: Achterberg/Püttner/Würtenberger, a.a.O., S. 163, Rn. 133). Auch mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Ausschusses Handwerksrecht zum Vollzug der Handwerksordnung vom 21. November 2000 (so genannte Leipziger Beschlüsse; vgl. BAnz 2000, Nr. 234 vom 13. Dezember 2000, S. 23193) war keine Änderung hinsichtlich des Maßstabes und des Nachweises der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse verbunden (vgl. Teil II, Punkt 2.4).
Da ich mich notgedrungen fast 2 Jahre als Betroffener mit der Materie rumschlagen mußte, kann ich sagen, es ist genau so wie hier vom Bverfg beschrieben. Es gibt Ausnahmeregelungen für Altgesellen. Leider wird sie viel zu wenig angewendet, man wirft den Altgesellen jede Menge Steine in den Weg. Man muß als Altgeselle nachweisen, das man mindestens 6 Jahre in Führungsposition, z. B. Vorarbeiter, tätig war. Ich war zwar Vorarbeiter, aber keine 6 Jahre lang. Schon bin ich draußen. Wenn man dann noch wie ich, im Streit den AG verläßt, wird der sich sperren diese Bestätigung auszufüllen. Selbst wenn ich 6 Jahre Vorarbeiter gewesen wäre, hätte mir das mein Ex-Chef niemals bestätigt. Und was ist eigentlich mit jungen Leuten? Die können diese Regelung gar nicht in Anspruch nehmen. In meinen Augen eine Altersdiskriminierung gemäß AGG. Jeder 18- jährige kann nach 2- tägigen Lehrgang einen Gastronomiebetrieb eröffnen, mit Lebensmitteln arbeiten, diese zubereiten und verkaufen, ohne das irgendwer auch nur ansatzweise prüft ob wenigstens ein Hauch Wissen dafür besteht. Selbiges gilt für viele Teile der Lebensmittelbranche. Denk ich da an die vielen Skandale der letzten Jahre, wird mir Angst und bange. Kontrollen finden dank Personalmangel kaum statt. Aber wenn Heinz Müller paar Bahnen Rauhfaser kleben oder ne Tür lackieren will, dann wird ein Meisterbrief verlangt. Diese Logik ist für mich nur schwer nachzuvollziehen.
Zitat von michaka13Zitat aus dem Link von andersdenker:
Zitat Obwohl hiernach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere deshalb als gewahrt angesehen wurde, weil in § 8 HwO a.F. (damals noch § 7 Abs. 2 HwO) eine Ausnahmeregelung vorhanden war, die großzügig ausgelegt werden konnte, machte die Praxis - soweit ersichtlich - von dieser Möglichkeit nur zurückhaltend Gebrauch. Insbesondere erfolgte - trotz des insoweit offenen Gesetzeswortlauts - keine Anwendung des § 8 HwO a.F. zugunsten berufserfahrener Gesellen; gefordert wurden vielmehr in etwa meistergleiche Kenntnisse und Fähigkeiten, die regelmäßig durch Sachverständige im Wege einer Vergleichsprüfung festgestellt wurden (vgl. Ehlers, in: Achterberg/Püttner/Würtenberger, a.a.O., S. 163, Rn. 133). Auch mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Ausschusses Handwerksrecht zum Vollzug der Handwerksordnung vom 21. November 2000 (so genannte Leipziger Beschlüsse; vgl. BAnz 2000, Nr. 234 vom 13. Dezember 2000, S. 23193) war keine Änderung hinsichtlich des Maßstabes und des Nachweises der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse verbunden (vgl. Teil II, Punkt 2.4).
........................ Aber wenn Heinz Müller paar Bahnen Rauhfaser kleben oder ne Tür lackieren will, dann wird ein Meisterbrief verlangt. ........................
Wenn er es wenigstens kann - dann gibt es kaum mal Beanstandungen .... (nun gut, der "Futterneid" der sogenannten etablierten Betriebe ... - aber den vernachlässigen wir jetzt mal) ...
Meist braucht man ja 3 vergleichende Angebote, wenn man Aufträge vergeben will - da lass ich auch durchaus das "Gegenangebot" eines Gesellen zu, der seinen kleinen Betrieb am Laufen halten will. Es werden aber die gleichen Maßstäbe angesetzt wie beim Meisterbetrieb - wenn zum Beispiel alte Leimfarb-Schichten nicht restlos von der Wand entfernt werden, kann es durchaus passieren, dass die Tapetenstöße klaffen .... (aber wem sag ich das) ....
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Ich stand vor Jahren mal vor dem gleichen Problem - meine beiden ehemaligen Chefs hätten bei der Münchner Handwerkskammer NIE die Anwendung der Ausnahmeregelungen befürwortet. ... UND NUN: kommt Punkt 2 zum Tragen - es ist durchaus zulässig, mit anderen als den angemeldeten Gewerken seine Brötchen zu verdienen - es kommt immer auf das Verhältnis zum Gesamtumsatz an..... Und das ist für die Neider und auch für die Kammer sehr schwer bis gar nicht zu kontrollieren (gibt auch keinen wirklich nachvollziehbaren Rechtsgrund für solche Kontrollen - ich werde hierzu aber keinen Link einsetzen- wer sich dafür interessiert, sollte zumindestens nach diesem Tipp den Gesetzes-/Verordnungstext selbst suchen und finden).
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Wenn wir uns nun mit den Diskriminierungsvorschriften beschäftigen wollen - nur zu - fangen wir mit der Wahl zum "Bundes-Grüß-August" an (leider hat dieses Amt in den letzten Jahren soviel Schaden erlitten, dass es schwer fällt, den eigentlichen Amtstitel Bundespräsident zu verwenden): Mindestalter um gewählt werden zu dürfen????? Wieviel Millionen Bundesbürger werden gleichzeitig per Gesetz diskriminiert, weil sie nicht zur Wahl antreten dürfen?????
ACHTUNG: Der letzte Absatz kann Spuren von Ironie gemischt mit Sarkasmus enthalten! - Man sollte nicht immer mit der "großen Keule" Diskriminierungsgesetz schwingen ...
Um diesen Gedanken mal allgemeiner zu formulieren: Die Gewerk-Anmeldung für das Fußbodenleger-Handwerk unterliegt den Bestimmungen des zulassungspflichtigen Gewerbes - als Raumausstatter (wofür man keinerlei Qualifikationen bei der Anmeldung nachweisen muss) darf man nahezu das komplette Aufgabengebiet und einiges mehr bedienen. Wissen schadet immer nur dem, der nicht lesen WILL .....
Es gibt weitere Beispiele, die man bei einem sachlichen Gespräch sogar von gutwilligen Mitarbeitern der Handwerkskammern erhält - den meisten dort ist nämlich sehr wohl bewusst, dass ihre Löhne und Gehälter zum größten Teil durch die Kammerbeiträge bezahlt werden .... Das ganze gemischt mit der oben angedeuteten Anteils-Regelung .. und schon könntest Du auch als teilweise malernder selbstständig Erwerbstätiger einen in Deutschland angemeldeten Betrieb führen.......
Zitat Die Gewerk-Anmeldung für das Fußbodenleger-Handwerk unterliegt den Bestimmungen des zulassungspflichtigen Gewerbes - als Raumausstatter (wofür man keinerlei Qualifikationen bei der Anmeldung nachweisen muss) darf man nahezu das komplette Aufgabengebiet und einiges mehr bedienen.
Das Gewerk des Raumaustatters schließt keine Außenarbeiten mit ein. Ist daher höchstens für jemanden geeignet, der sein Gewerbe nebenbei betreibt. Auch Holz- und Bautenschutz melden viele an. Oder Hausmeisterdienste. Aber auch da sind viele malertypische Arbeiten nicht gestattet. Und in vielen anderen Gewerken verhält es sich ähnlich.
Viele Menschen die sich selbständig machen wollen, möchten einfach nur arbeiten. Sie wollen arbeiten, sie werden Steuern zahlen und Sozialabgaben entrichten. Sie wollen sich nicht verstecken, tricksen oder sonstwas. Warum läßt man sie nicht? Nicht jeder hat Lust, Zeit oder das Geld eine Meisterausbildung zu machen. In Bereichen in denen es um Gesundheit (z.B. Optiker, Hörgeräteakkustiker) oder um sicherheitsrelevante Dinge geht (z.B. im Elektrobereich), gelten sowieso weitreichendere Vorschriften, welche in separaten Gesetzen und Verodnungen geregelt sind. Die HWO ist hierfür nicht notwendig.
Der stereotype Grundtenor der Handwerkskammern und Innungen ist ständig: "Der Meisterbrief ist ein Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks!" Wieso, warum, weshalb - das konnten mir die Herren nicht beantworten. Internetforen sind voll von Baupfuschgeschädigten. Die Verbraucherzentralen befassen sich Jahr für Jahr mit unzähligen Fällen von Geschädigten. So ziemlich jeder kann von Pfuscharbeiten berichten, die er selbst schon erlebt hat, oder die in der Nachbarschaft, Verwandtenschaft oder bei den Arbeitskollegen vorkamen. Und oft sind es Meisterbetriebe die diesen Pfusch ablegen. Es kann also kaum von Einzelfällen gesprochen werden. Es ist lediglich die Angst vieler Meisterbetriebe und deren Lobbyisten in den Kammern vor der Konkurrenz. Die Angst ein paar Kuchenstücke an andere zu verlieren.
Ich habe bisher nicht ein einziges Argument dafür gehört, warum der Meisterbrief ein wichtiges Qualitätsmerkmal sein soll. Weder von Laien, schon gar nicht von den Fachleuten.
Zitat von michaka13Ich habe bisher nicht ein einziges Argument dafür gehört, warum der Meisterbrief ein wichtiges Qualitätsmerkmal sein soll. Weder von Laien, schon gar nicht von den Fachleuten.
Ehrlich gesagt, möchte ich das erlernte Wissen in der Meisterschule nicht mehr missen. Es gibt jede Menge Gesetze und Vorschriften, die nicht nur auf Großbaustellen Geltung haben. Gerade auch in unserem Beruf (Maler) kann man bei den vielen verschiedenen Untergründen so viel falsch machen, aus Unwissenheit oder Ignoranz. Mit dem Meisterbrief verhält es sich nicht anders, als mit jedem anderen Titel auch. Erstmal ist er nicht mehr wert, als das Papier, worauf er steht. Es kommt doch immer auf den Titelträger selbst an, was er mit seinem erlernten Wissen anfängt. Steht hinter dem Titel ein Mensch, der sein Wissen anwenden will und kann, dann wird genau das Ziel der Qualitätssicherung erreicht und der Kunde ist Gewinner. Hast du aber einen Menschen, der den Titel haben wollte, um ausschließlich reich zu werden, der wird das ganze Erlernte direkt nach der Prüfung vergessen und der Kunde hat die große Popokarte gezogen. Ich hatte es in meiner Meisterschule mit Kollegen beider Sorten zu tun und muss sagen, dass ich es sehr traurig finde, dass einige nur und ausschließlich für die Prüfung gelernt haben. Es ist wirklich schade, wieviele Meister nicht begreifen, welche Verantwortung sie gegenüber den Werten ihrer Kunden haben.
Zitat von andersdenkerOder es ist bei euch ein solcher "Standesdünkel" vorhanden, dass es wirklich nur noch einer einzigen Bombe bedarf, bis die Bewohnerschaft merkt, dass sie nur als "eierlegende Wollmilchsau" und Gold-Esel herhalten darf .. ABER wenn DASS so ist, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann die ersten Handwerker von auswärts kommen, weil das Vertrauen der Einheimischen in die Einheimischen verspielt ist......
Was soll ich sagen, meine Kunden haben sich damit abgefunden, dass sie in ein paar Jahren einen neuen Wintergarten brauchen - der soll dann aus Kunststoff sein. Du liegst schon richtig, mit der eierlegenden Wollmilchsau, nur werden hier viele Kunden nicht schlau. Sie vertrauen auf den Zusammenhalt und trauen den Handwerkern dieses "ans Bein pinkeln" nicht zu. Es widerspricht zwar jeder Logik, aber man muss ja nicht alles verstehen im Leben. Nur kann ich jetzt die Aussage eines Händlers besser verstehen: "Manche Kunden wollen bestrogen werden!". Den Rest kannst du dir denken.
Bücherwurm, Dein Wissen nach der Meisterschule wird nur im deutschsprachigen Raum, auf die Meisterschule beschränkt. Dieses Wissen lehren alle anderen Nachbarländer auch ohne diese Meister in den Studien- und Ausbildungsrichtungen. Der Meister ist doch nur "was besonderes" weil dieses Wissen nicht in anderen Ausbildungsbereichen gelehrt wird. Die Berufsgruppe spielt da keine Rolle. Der von Dir erwähnte Umgang mit dem Wissen, sowieso. Ein Ingenieur in der jeweiligen Berufsbranche hat doch einen wesentlich höheren Ausbildungsstand als ein Meister. Oder lieg ich da falsch?
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Buhli, theoretisch hast Du recht .. ein Ingenieur hat einen höheren theoretischen Wissensstand ...... aber lass einen Bauingenieur mal eine 11,5-er Wand als Trennwand ziwschen Bad und Küche mauern ....
--------------- MÖGLICHERWEISE könnte man jetzt fragen: Warum sollte ein Ingenieur so etwas tun? ... Genauso müsste man dann aber fragen: Auf welcher Grundlage soll ein Ingenieur Lehrlinge ausbilden und Gesellen fachlich anleiten, wenn ihm Grundsätze in der praktischen Ausführung (meist) fremd sind?????
Zitat von buhliDer Meister ist doch nur "was besonderes" weil dieses Wissen nicht in anderen Ausbildungsbereichen gelehrt wird.
Wozu sollen Auszubildende sämtliche gesetzlichen Vorschriften lernen? Sie haben schließlich einen Vorgesetzten, der dafür verantwortlich ist. Außerdem nimmt auch das Ausland die Meister mit Kusshand. Unsere Ausbildung hat immer noch einen sehr hohen Stellenwert in Europa und dem Rest der Welt. Der Meistertitel wurde dem Bachelor gleichgesetzt, wegen des umfangreichen Wissens, was man sich aneignen muss - stand letztens in einer Fachzeitschrift.
Andersdenkender, haben die jeweiligen Ingenieure nicht auch eine Facharbeiterausbildung im Vorfeld durchlaufen? Bei den Bauingenieuren die ich kenne, war es so. Die haben dann auch kein Problem mit der Praxis gehabt. Buecherwurm, Du gehst schon ein bisschen weit, wenn Du die Lehrlinge mit Vorschriften belasten willst, die einen hoeheren Ausbildungsstand verlangen. Das sollte ja der naechste Schritt sein. Muss es sich dabei aber auf den Meister, wie ueblich, beschraenken? Jedes Land hat Vorschriften welche auch ohne Meister vermittelt werden muessen. Oder gibt es die Mafia nur weil es in Italien keine Meister gibt?
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
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