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Das D -Gesundheitswesen

#1 von peppe , 23.07.2009 23:10

Hohenstein-Ernstthal: Behinderte ringt um Parkschein

Hohenstein-Ernstthal. Seit zwei Jahren ringt Steffi Hartig mit Behörden - kräftezehrende Jahre. Sie ist behindert und möchte vom Landratsamt einen Parkschein für Behindertenparkplätze. Dafür reiche ihr Behinderungsgrad nicht aus, urteilten Entscheider im Amt. Dass die 53-Jährige seit fast anderthalb Jahren Rollstuhlfahrerin ist, scheint keine Rolle zu spielen. Mehr dazu am Freitag in der "Freien Presse" Hohenstein-Ernstthal.

nicht zum glauben sowas...........
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RE: Das D -Gesundheitswesen

#2 von Ossilinchen , 24.07.2009 06:17

Obwohl du "ganz leicht" den Strang verfehlt hast, weil; hiermit: "Ost-Art - ein Lebensstil" hat das nix zu tun.
Das Schwerbehindertengesetz gilt genauso im Westen und entscheidend für solch einen Parkschein sind die Prozente, die im Ausweis stehen.
Die gute Frau müsste erst einen Änderungsantrag stellen... und das kann dauern.
Ich bin seit 1991 in Besitz eines solchen Ausweises und habe schon einiges mit dem Versorgungsamt durch, aber jetzt ist bis 2017 erstmal Ruhe.


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zuletzt bearbeitet 24.07.2009 | Top

RE: Das D -Gesundheitswesen

#3 von peppe , 24.07.2009 09:30

Ossilinchen...........aber Hallo die Frau ist im Rollstuhldas kann wohl nicht angehen das die im D Staat noch auf diesen Ausweis warten muss das ist was was man im Fernsehen bringen sollte
Kenne dies Frau zwar nicht aber das es sowas gibt ist eine unverschämtheit!!!
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RE: Das D -Gesundheitswesen

#4 von falke56 , 07.09.2009 14:25

Na ihr macht mir ja Mut.
Habe mir kürzlich einen Antrag auf einen Schwerbeschädigtenausweis geholt,da ich kaum noch 300 Meter ohne Gehhilfen laufen kann.Hatte auch auf Rat des Arbeitsamtes bei der Rentenstelle einen Antrag auf EU- oder Teilerwerbsrente eingereicht.Ist jetzt zum 2ten Male abgelehnt worden.Für das Arb.-Amt bin ich nicht mehr vermittelbar.
Muß mich aber 2mal wöchentlich (laut Gesetz) um Arbeit bewerben.Die haben sich alle an den Kopf gegriffen und mich sogar gefragt ob ich sie verarschen will.
Na dann Prost Mahlzeit.Selbst die Vermittlerin hat gesagt das ich keine Arbeit mehr bekomme,da ich bei einer Bewerbung alle meine Behinderungen angeben muß,sonst wäre es arglistische Täuschung gegenüber dem Arbeitgeber.
Soll ich jetzt ein Hoch auf die Bundesrepublik oder dem Gesundheitssystem hervor jubeln??

MfG A.

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RE: Das D -Gesundheitswesen

#5 von Daneel , 07.09.2009 17:30

Ja, leider braucht man für alles erstmal den Schwerbehindertenausweis mit den richtigen Buchstaben (aG oder Bl), damit so ein Antrag überhaupt bearbeitet werden kann. Und aG bekommt man (heutzutage) nicht einfach nur, weil man hauptsächlich im Rollstuhl sitzt.
Aber darüber hinaus gibt es bundeslandspezifische Regelungen, anhand derer eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Hier nachzulesen:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/...p&contentid=366

@falke56: Leider ist es in den letzten Jahren schwierig geworden eine EU-Rente zu erlangen, eine Berufsunfähigkeit reicht da nicht mehr aus, weil man ja umgeschult werden kann. Berufsrelevante Behinderungen sollten schon angegeben werden. Nichtrelevante Behinderungen müssen nicht angegeben werden, dass hat nichts mit arglistiger Täuschung zu tun. Bei größeren Arbeitgebern ist, vorausgesetzt ein Schwerbehindertenausweis liegt vor, diese Angabe sogar von Vorteil, da diese bevorzugt wegen der Quotenregelung bei gleicher Qualifikation dann diese zum Vorstellungsgespräch einladen. Gerade bei einer Gehbehinderung ist aber das Verschweigen eine Lotterie, wenn man dann in die 5. Etage in einem Gebäude ohne Fahrstuhl zum Vorstellungsgespräch geladen wird. Ich schreibe es auch immer mit rein, und habe damit überwiegend gute Erfahrungen gemacht.
Was das ganze mit dem Gesundheitssystem zu tun hat, verstehe ich nicht! Eher die Sozalgesetzgebung der Bundesrepublik. Mit der kämpfe ich aber auch ständig, langsam wirds zur Routine. Zumindestens, wenn man Rechtsschutz hat, oder man zu wenig Geld hat, kann man Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen. 8-) Klagen vorm Sozialgericht sind erstinstanzlich sowieso formlos und kostenlos durchführbar. Anträge an den Rententräger werden in erster Antragsstellung zumeist abgelehnt. Meinen letzten Antrag haben sie abgelehnt ohne begriffen zu haben was beantragt wurde, was aus deren Absage auch eindeutig hervorging.


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