Die "Prophangaskisten" sind von Gustav und Erich, zwei Keulekomikern, und waren auf Propagandisten bezogen. Nun verstanden? Konnte ja nicht ahnen, dass Du das nicht kennst.
Die "Prophangaskisten" sind von Gustav und Erich, zwei Keulekomikern, und waren auf Propagandisten bezogen. Nun verstanden? Konnte ja nicht ahnen, dass Du das nicht kennst.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli
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Gustav und Erich , der Sketch mit dem Importdessertwein , der passt auch noch in die heutige Zeit !
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Wo de zwelfe nich offm Telefon is ?
Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen.
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Frage:
darf man eigentlich in Deutschland einen Salafisten töten, wenn man Ihm auf der Straße begegnet...wird man deswegen bestraft und wenn mit welchen Argument......
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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Leider ist im Klageland, kostenlose Rechtsberatung selbst Anwälten untersagt. Delta, tut mir leid. Im Unrechtsstaat war das kein Problem. War bestimmt auch eine SED Erfindung, die es zu delegitimieren gilt. Herr Kinkel, Ihr Auftrag wurde verstanden.
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Buhli
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@delta
Paragraph 32 StGB - Notwehr
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die entscheidenden Worte hier sind 'gegenwärtig' und 'rechtswidrig'.
Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Das sagt eigentlich alles.
Wer sagt: „Hier herrscht Freiheit“, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht!
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ddas heißt also ich kann mir eine Kalaschnikow oder wie das Ding heißt besorgen...
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Warum eigentlich immer das Russending? Eine MG 3 geht doch auch. Aber bitte ohne Munition nur zur Abschreckung tragen. Gott verzeiht ALLES, unser Rechtssystem nicht, und Salafisten verzeihen sowieso nie.
Die Sehnsucht reist weit durch's Universum bis in die Unendlichkeit.
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Queeny,"unser Rechtssystem verzeiht nicht". Wie kommst Du denn auf diesen Quatsch? Was meinst Du wohl was ein Deal vor Gericht ist? Erkauftes (verziehenes) Unrecht.
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Buhli
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Das entspricht aber nicht der Normalität, Buhli, und so ein "Deal" ist letztendlich Unrecht.
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Dann heißts aber auch ganz schnell "unerlaubter Waffenbesitz" und "Verstoß gegen
das Kriegswaffengesetz", da die Kalaschnikov eine automatische Waffe ist und als
Kriegswaffe zählt, weil sie einen Feuerauswahlhebel besitzt.
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Da ihr es selber wohl nicht merkt: wenn ihr dummes Zeug labern wollt, tut das woanders. Das ist eine einzige Peinlichkeit, was ihr hier vom Stapel lasst. Darf ich erinnern an:
darf man eigentlich in Deutschland einen Salafisten töten, wenn man Ihm auf der Straße begegnet...wird man deswegen bestraft und wenn mit welchen Argument......
Daraus ergibt sich eine ernsthafte Diskussion aller Beteiligten, die sich in Bagatellen verliert?! Darf ich daran erinnern, daß das menschenverachtend ist? Macht ihr euch nie über die Außenwirkung des Forums Gedanken?
Das ist dümmlich und peinlich.
Wo ist die Forenadministration, wenn man sie braucht?
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Ich muß Unikum da recht geben, das ist widerwärtig, dass hier Diskutiert wird, ob ein Salafist ungestraft getötet werden kann. Sind wir schon wieder soweit?
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