Ossi Forum - bundesweites Kontakt- und Unterhaltungsforum
RE: Pussy - 2
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Emotionslos betrachtet kommt doch die Affaire um Pussy Riot bestimmten Kreisen in der Welt gerade zur rechten Zeit. Ein innenpolitisch angeschlagener Putin..... passt doch. Dann hauen noch die B... - Zeitung, reporter und sonst noch wer drauf und schaukeln die ganze Sache hoch. Vielleicht ist auch alles von langer Hand vorbereitet und zur rechten Zeit ausgelöst worden. Gestern hielt Obama seine Rede zu syrischen chemischen und biologischen Waffen.... Russland und China stehen noch zu Syrien. Na ja.... ein Schelm, wer da Absicht hinter sieht.
Zitat von Buhli im Beitrag #Nach der heutigen Bildmeldung sieht die deutsche Gesetzgebung der russischen recht aehnlich. Im Koellner Dom wurde aehnliches abgezogen. Auch dafuer kann es bis zu drei Jahre Haft geben.
Du meinst, in Deutschland wären 3 Jahre Lagerhaft (war mir neu, dass es die lt. Buhli in der deutschen Gesetzgebung gibt, bin schon auf deinen Link gespannt, der dass beweist, oder entsprechenden StGB Paragraphen) möglich, oder ist eine Geldstrafe nicht wahrscheinlicher?
Sollten die drei Tanten wirklich in so ein Lager einziehen, so ist es mehr als zweifelhaft, ob es sich dann anschließend noch um Tanten handelt. Eventuell ist dann ein solcher Begriff (Tante) nicht mehr angebracht. Ein anderer Begriff, in einer anderen "Liga" ist dann mehr als angebracht. Gegen ein russisches Lager war, das DDR Knast-Bautzen, die reinste Sommerfrische.
Wer sind die besten Fälscher der Welt, die Medien! Wer das alles glaubt, was alles so da drin steht und gesagt wird, (Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet), dem ist nicht zu helfen!
Zu mir hat neben 2 Kollegen u.a. auch eine gebürtige Russin vor ein paar Tagen gesagt, diese 3 Putin-kritische Frauen werden wahrscheinlich nie wieder auf freien Fuß kommen, sondern irgendwo verunglücken bzw. komplett spurlos verschwinden (wenn die Aufmerksamkeit nachgelassen hat)
Daneel, warum interpretierst Du Lagerhaft da rein? Wenn im Spiegel oder JW ein Link moeglich ist, werde ich ihn sicher reinsetzen. Bei Focus Online geht das mit dem I-Phone nicht. Bjoern, so weit wie die zwei Kollegen wuerde ich mal noch nicht gehen.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Buhli, ich habe dir doch schon mal gesagt und auch hier geschrieben. In Rußland herrscht ein harter Wind, dort ist Frau Kalaschnikow und die Familie Wolfsrudel existent. Muß man das eigentlich noch übersetzen? Björn hat da absolut Recht. Definitiv! Lies doch bitte meinen 2. Satz des vorhergehenden Beitrages sehr genau und LANGSAM. Dann übersetze ihn nach alter DDR Schule. Was kommt raus????
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@Buhli Du schriebst doch, es wären ähnliche Rechtssysteme, das bedeutet für mich, dass es bei uns auch Lagerhaft gibt, aber das stimmt, nicht, da es bei uns Abwägung von Rechten gäbe, und hier das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung höher gewichtet worden wäre, es wäre ein ordnungswidrigkeit, da diese Äußerung an einem unpassenden Ort erfolgt wäre, mehr nicht.
Auf diese Ordnungswidrigkeit, kann es aber auch eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft geben. Einen Unterschied von ähnlich zu gleich, scheint es bei Dir also nicht zu geben. Konnte ich nicht wissen. Frag mal bei unseren Wissenschaftlern nach, ob Du da richtig liegst.
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@Buhli Kann es sein, dass du dich noch nie ernsthaft mit dem deutschen Strafgesetzbuch und der Rechtssprechung auseinander gesetzt hast? Dann wüßtest du, das dort formulierte gesetze nicht immer so anwendbar sind, weil ihnen andere übergeordnete Rechtssprechung entgegensteht. Wie ich schrieb, haben wir eine Verfassung, die was anderes aussagt, somit ist dieser Paragraf 166 auf den du dich VERMUTLICH beziehst, nicht anwendbar.
Dieses Gesetz steht zwar noch als gültig, wird aber nicht mehr angewendet:
"*Aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/3579) geht hervor, dass es nur relativ wenige Strafprozesse und Verurteilungen wegen "Religionsdelikten" (§§ 166-167) gibt. Über Ermittlungsverfahren, die schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden, werden keine Zahlen vorgelegt; und auch keine Zahlen über Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen, wie sie in diesem Zusammenhang vorkommen können.
Gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich § 166 StGB sieht die Bundesregierung nicht. Sie verweist darauf, dass Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) "nicht schrankenlos gewährleistet" seien. Die Kunstfreiheit könne durch andere verfassungsrechtlich geschützte Werte beschränkt werden, die Meinungsfreiheit durch Gesetze, zu denen auch die Strafvorschrift des § 166 StGB gehöre. Die Bundesregierung geht offenbar davon aus, dass dem "hohen Rang, den die Verfassung der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit einräumt", durch eine geeignete Auslegung von § 166 StGB Rechnung getragen werden könne.*"
Daneel, dein Versuch, Buhli weiterzubilden, ehrt Dich Noch habe ich nicht alle Hoffnung aufgegeben.
Zitat von Daneel im Beitrag #PS: Du meinst, Äpfel und Birnen wären ähnlich?
Bei Buhli ist das nicht ähnlich, da ist das das Gleiche. Ist ja schließlich alles Obst. Dass trifft ziemlich gut die Art der Vergleiche, die Buhli hier bringt
Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)
Daneel, hier muss es noch mehr von den geben, die sich in der deutschen Rechtssprechung sclechter auskennen als Du. Vielleicht lernt unser Joe auch noch dazu. http://www.jungewelt.de/2012/08-20/042.php
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Der verlinkte qualitativ schlecht geschriebene Artikel schreibt nur allgemein und unsachlich über die Rechtslage, was willst du nun damit sagen? Ja, die scheinen sich anscheinend schlechter auszukennen. Blasphemie wird garnicht mal erwähnt im StGB 166 oder 167. Es gibt kein nachweisbares vergleichbares Urteil in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte, der Artikel behauptet nochmals das gleiche, was ich schon mit meinem Zitat widerlegt habe. Zum zweiten ist es eine Sache Gesetze zu haben, und sie anzuwenden. Was begreifst du nicht an der Aussage, das übergordnetes Recht anderes Recht sticht, so wie beim Skat? Denkbar wäre eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld!), aber nicht wegen Blasphemie.....
Und dann noch folgendes Zitat aus deinem Revolverblatt:
Zitat Die Solidarität, die die russischen Punk-Ladies für ihre unflätigen Verwünschungen Putins und des Oberhauptes der russisch-orthodoxen Kirchen, Kyrill I., den sie als »Hure« bezeichneten,
klingt sehr nach parteiergreifender Rechtfertigung (Wertung=unflätige Verwünschungen, das ist kein Fakt) wenn dem so wäre, muß eine Zeitung mit journalistischem Anspruch auch korrekt zitieren: Ich kenne nur folgenden Text: http://freepussyriot.org/node/250
Da die Maedels den Patriarchen in seinem Haus persoenlich angegriffen haben, ist seine Reaktion nicht gerade verwunderlich. Putin scheint da nur herhalten zu muessen, weil er auch im Text erscheint. Dem galt vielleicht auch der Angriff. Aber der Hausherr scheint dies auch persoehnlich genommen zu haben.
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