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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#106 von reporter , 01.02.2012 13:48

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die entsprechende Klage des Thüringer Fraktionschefs zurückgewiesen. Diese Maßnahme verletze nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Dabei ging es nicht nur um den braven Herrn Ramelow, sondern um die Nachfolger insgesamt. Insbesondere um die konspirativ arbeitende Unterabteilung der Nachfolger, die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum.

Ein weiteres Problem sehe ich darin, daß dann ja auch rechtsradikale Parlamentarier nicht beobachtet werden dürften.

Es bleibt abzuwarten, wie das von den Nachfolgern angerufene Bundesverfassungsgericht das Thema auslegen wird.


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#107 von Daneel , 01.02.2012 16:47

ich schrieb schon an anderer Stelle, dass das Bundesverwaltungsgericht nach anderen Maßstäben wertet, und das alle erwarten das das BVG das genau anders bewerten wird, weil es dann auch GG als Grundlage seiner Bewertung nimmt. Das steht auch so in diesem Interview, welches ich verlinkte.


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#108 von Daneel , 01.02.2012 16:54

Zitat von reporter

Ein weiteres Problem sehe ich darin, daß dann ja auch rechtsradikale Parlamentarier nicht beobachtet werden dürften.


Die CDU/CSU hat ja auch rechtsnationale Sammelbecken, woraus sich zum beispiel die Republikaner einst gründeten, und werden deswegen die Parlamentarier diese Parteien beobachtet? Das ist für mich der einzig sinnvolle Vergleich zwischen den politischen Flügeln.
Auch die gewählten Parlamentarier der NPD und jeder sonstiger Partei geniesst den besonderen Schutz, dafür wurden sie demokratisch gewählt, das wird man nicht einfach so. Und sie stehen dann sowieso in der Öffentlichkeit (vor allem durch die Presse), da ist eine besondere Beobachtung durch den VS unsinnig und demokratiefeindlich.


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#109 von reporter , 01.02.2012 18:01

Zitat von Daneel

Die CDU/CSU hat ja auch rechtsnationale Sammelbecken



Das stimmt in gewisser Weise. Ein Verdienst der CDU und der CSU ist es, daß sie seit Bestehen der Bundesrepublik rechte Strömungen integrieren konnte, und so wesentlich zur Stabilität der Bundesrepublik beigetragen hat. So hat sie zum Beispiel in der Nachkriegszeit die Flüchtlingsparteien, gewählt von Vertriebenen, die jenseits von Oder und Neiße ihre Heimat verloren hatten, bei sich integriert und neutralisiert.

Dass sich aus einer Volkspartei mit einem breiten politischen Spektrum auch immer mal wieder Abspaltungen entwickeln ist eine normale Erscheinung.
Schließlich sind die Kommunisten aus der SPD entstanden und in jüngster Geschichte mutierte ein ehemaliger SPD-Vorsitzender zum Vorsitzenden der Postkommunisten.
Und dann gibts auch noch die einst strammen SED-Genossen, die erst mit dem Zusammenbruch des SED-Staats ganz überraschend festgestellt haben, daß der SED-Staat die "Grundrechte beschnitten hat" und man erst habe "schmerzhaft lernen müssen" wie es wirklich war und man wohl nicht in der Diktatur "genügend nachgefragt habe".
Wobei mir momentan nicht klar ist, wie man sich das "genügend nachfragen" so im SED-Staat vorstellen soll.

So zu hören gestern in der Sendung "Klipp und Klar" vom RBB von einer SED/PDS/Links Politikerin, so etwa ab 36:35

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/c...umentId=9406124


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#110 von Kehrwoche , 01.02.2012 18:41

Aus Sieger wurden Besiegte und aus Spitzel Bespitzelte. Irgendwie finde ich das gerecht.
Außerdem ist es ein alter Hut. Schon die PDS stand unter Beobachtung durch den Verassungsschutz. Welche Nachteile sind denn den Abgeordneten der Linken durch die Beobachtung bisher entstanden?


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#111 von Daneel , 01.02.2012 20:21

@Kehrwoche
Jeder Wähler der sich an seinen Abgeordneten wendet, gerät damit automatisch auch in das Visier der Spitzel, es geht hier also nicht nur um den Schutz des besonderen Status, eines demokratisch gewählten Parlaments, deren Auftraggeber und Kontrolleur eigentlich das Parlament ist, dass es sich speziell um Linke-Abgeordnete handelt ist dabei zweitrangig, sondern auch um den Schutz der Wähler. Hier kann man getrost von politischer Gesinnungsverfolgung sprechen.

@reporter
Joesachse hat Recht mit dem was er schreibt, du legst andere Meßlatten für dieselben Sachverhalte an, das ist nicht im Sinne des Erfinders des Rechtsstaates, sondern das nennt man dann Siegerjustiz.
Die Parteienlandschaft hat sich ja inzwischen auch so weiterentwickelt, das der Kern der LINKEN heute SPD-Positionen hat, die SPD hat bewiesen, dass sie die Partei der Mitte ist, während die Andenpaktierer, den Mutti ja noch immer im Zaum halten kann, ja zur rechten Elite der CDU zählen.


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#112 von Buhli , 01.02.2012 22:38

Kehrwoche, das klingt nach STASI Rechtfertigung. Von den wurden auch jede Menge Leute beobachtet, ohne Schaden genommen zu haben. Erst nach Einsicht in die angeforderten Akten, haben die ja erst mit bekommen, daß sie unter Beobachtung standen. Im heutigen Spiegel "In schlechter Verfassung" hätte man wirklich denken, können die schreiben über die STASI. Geheimdienst=Staat im Staate. Ohne richtig funktionierende Kontrolle. Den einzigen Unterschied den ich entnehmen konnte war, daß die Öffentlichkeit heute etwas besser informiert wird, als es damals auch im Westen geschah. Denn es kommen ja auch Bespitzelungen von vor 1990 raus. Es war ja auch das BfV welches die Post von Ost nach West noch bis 1991 FLÄCHENDECKEND kontrolliert hat. Oder hat es doch die STASI getan? Ach ne, die waren ja in die andere Richtung aktiv. Nur eben Stichpunktmäßig.
Nach BfV Lesart, werden die "Führungskräfte" der Linken observiert. Warum bekommt dann ERNST die Info, daß er nicht beobachtet wird?


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#113 von Kehrwoche , 01.02.2012 22:57

Du findest doch die Stasi immer noch toll, also warum regst du dich auf?


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#114 von Kehrwoche , 02.02.2012 11:33

Was ist gegen „Beobachtung“ einzuwenden?

Wenn die Polizei einen Fall zu lösen hat, werden Personen vernommen, es wird observiert, beobachtet, Ergebnisse werden analysiert. Ziel ist es, Täter zu ermitteln. Bis dahin gibt es Verdächtige.
Was macht der Verfassungsschutz? Nicht anderes! Im Grunde ist es auch nur Polizeiarbeit. Der Verfassungschutz hat die Aufgabe, die Verfassung zu schützen. Linke Abgeordnete stehen unter Verdacht, verfassungswidrig zu Wirken. Deshalb werden sie beobachtet.
Im Grunde kann sich die Linkspartei doch freuen, unter Beobachtung zu stehen. Nur so können letztlich die Zweifel, die es immer noch gibt, ausgeräumt werden.
Die Linkspartei ist doch nicht gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung oder irre ich mich da?

Was also ist gegen „Beobachtung“ einzuwenden?


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#115 von Smithie23 , 02.02.2012 11:38

Es wäre schön, wenn CDU/CSU die gleiche Energie einsetzen würde um den Rechten das Handwerk zu legen. Die Linken sind harmlos - einige Spinner sind dabei, aber auch Leute, die gute Ansätze haben, die aber leider mit dem Neoliberalismus nicht konform gehen, weil sie den Durchschnitssbürger in den Mittelpunkt stellen und nicht die Reichen Leute mit Lobbymacht.


Auch der kleine Mann kann von der Krise profitieren !

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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#116 von Daneel , 02.02.2012 14:01

Zitat von Kehrwoche
Was ist gegen „Beobachtung“ einzuwenden?


Man nennt das auch Bespitzelung. Und ich habe gegen jede Art von Spitzel etwas.

Zitat von Kehrwoche

Wenn die Polizei einen Fall zu lösen hat, werden Personen vernommen, es wird observiert, beobachtet, Ergebnisse werden analysiert. Ziel ist es, Täter zu ermitteln. Bis dahin gibt es Verdächtige.


Einen Fall zu lösen, bedeutet, es ist erstmal eine Tat vorhanden, die man strafrechtlich aufklären muß.

Zitat von Kehrwoche

Was macht der Verfassungsschutz? Nicht anderes! Im Grunde ist es auch nur Polizeiarbeit.


Nein, er ist keine Polizei. Und ohne eine Tat, gibt es keinen Fall.

Zitat von Kehrwoche

Der Verfassungschutz hat die Aufgabe, die Verfassung zu schützen.


Die klassischen Aufgabenfelder sind die Beobachtung und Analyse rechtsextremistischer, linksextremistischer und ausländerextremistischer Bestrebungen sowie die Abwehr von Spionagetätigkeiten fremder Staaten. Darüber hinaus ist auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit ein gesetzlicher Auftrag für den Verfassungsschutz. Die Verfassung selber wird vom Verfassungsgericht geschützt.

Zitat von Kehrwoche
Linke Abgeordnete stehen unter Verdacht, verfassungswidrig zu Wirken. Deshalb werden sie beobachtet.


Nein, habe ich noch nichts von gehört, nenn mal Beispiele, welchens verfassungswidrigen Wirkens welcher Abgeordnete verdächtigt wird. Sie werden beobachtet, weil sie politisch diskreditiert werden sollen. Da sie aber Abgeordnete sind, geniessen sie besonderen Schutz, eben wie alle Abgeordneten, ohne Aufhebung der Immunität darf keiner gegen sie ermitteln, weder starfrechtlich, noch nachrichtendienstlich.

Zitat von Kehrwoche

Im Grunde kann sich die Linkspartei doch freuen, unter Beobachtung zu stehen. Nur so können letztlich die Zweifel, die es immer noch gibt, ausgeräumt werden.


Ich habe da keine Zweifel, und wo begründete Zweifel bestehen, kann man dann ja beobachten, aber nicht gewählte Parlamentarier, die geniessen einen besonderen Schutz, übrigens auch einer Lehren, die die man aus dem Ende der Weimarer Republik gezogen hat.
Und wenn ich mich mit meinem Bundestagsabgeordneten unterhalte, will ich nicht ins Visier des Verfassungschutzes geraten.

Zitat von Kehrwoche

Die Linkspartei ist doch nicht gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung oder irre ich mich da?


Hier sind wir einer Meinung. Da ist sie vorbildlicher übrigens als die viele andere Parteien, denen erst das Verfassungsgericht einhalt gebot, denn die kümmern sich um die Einhaltung der Verfassung.

Zitat von Kehrwoche

Was also ist gegen „Beobachtung“ einzuwenden?


Staatliche und andere Bespitzelung widerspricht der FGO, besonders wenn es sich bei den Observierten um gewählte Parlamentarier handelt. Der VS ist scheinbar nicht ganz auf dem Boden der FGO, aber das wird das BVerfG noch entscheiden.


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#117 von reporter , 02.02.2012 14:05

Zitat von Smithie23
Die Linken sind harmlos - einige Spinner sind dabei,



Die Linken sind ein Gebilde mit vielerlei Strömungen. Einige sind sicher harmlos, ich würde aber nicht die Hand ins Feuer legen, daß alle harmlos sind.
Es sind wohl auch einige Gebremste dabei, die, wenn sie könnten wie sie wollten, keine besondere Rücksicht auf demokratische Gepflogenheiten nehmen würden.

Darum muß die Demokratie wehrhaft bleiben. In der deutschen Geschichte haben die Kommunisten zweimal versucht, aus einer Minderheitenposition heraus die Macht an sich zu reißen um eine Diktatur zu errichten. Einmal war es Liebknecht mit der Ausrufung einer 'Sozialistischen' Republik mit einer Arbeiter- und Soldaten-Regierung unter der Diktatur des Proletariats, was allerdings fehlschlug, und dann die SED mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen, die die Bevölkerung 40 Jahre lang in Geiselhaft nahm.


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#118 von BautznerSenf , 02.02.2012 16:57

Hallo!

Daneel schrieb:

Zitat
Nein, habe ich noch nichts von gehört, nenn mal Beispiele, welchens verfassungswidrigen Wirkens welcher Abgeordnete verdächtigt wird. Sie werden beobachtet, weil sie politisch diskreditiert werden sollen.



Nicht ganz richtig.
Du musst zwischen den Abgeordneten unterscheiden: Nicht jeder, der "links" ist, ist gegen die FDGO (nicht FGO - freiheitlich-demokratische Grund-Ordnung), aber jeder, der gegen die FDGO ist, wird beobachtet. Und das ist gut so!
Wer gegen "das System" als solches kaempft und die Verfassung bzw. deren Organe nicht anerkennt oder abschaffen will, der verdient deren Schutz nicht.

Wenn also jemand mal irgendwo etwas derartiges gesagt, geschrieben oder getan hat, dann ist das gegen den Rechtstaat gerichtet und wird -voellig zu Recht- beobachtet.
Bestaetigt sich der Verdacht, wird ein Verfahren eingeleitet, um die Immunitaet aufzuheben.
Bestaetigt sich der Verdacht nicht - um so besser. Dann kann die Beobachtung eingestellt werden.
Das ist aber ein Procedere, das auch andere Abgeordnete schon hinter sich haben.

Daneel schrieb ferner:

Zitat
Da sie aber Abgeordnete sind, geniessen sie besonderen Schutz, eben wie alle Abgeordneten, ohne Aufhebung der Immunität darf keiner gegen sie ermitteln, weder starfrechtlich, noch nachrichtendienstlich.



Nicht ganz richtig.
Beobachten darfst Du, ermitteln auch - aber es wird kein Verfahren eroeffnet, bevor der Bundestag (bzw. der Aeltestenrat?) nicht zugestimmt hat. Um diese Aufhebung der Immunitaet zu erreichen, musst Du Beweismittel (eben Beobachtungen) vorlegen, die dann erst ein formelles Ermittlungsverfahren ermoeglichen.

Wie gesagt: In einem Rechtstaat gilt das Recht - so oder so.
Und weil unsere Verfassungsvaeter eigentlich einen guten Job gemacht haben (teilweise hatten sie schlechte Erfahrungen mit der Zeit davor), haben sie relativ viele Schutz-Mechanismen eingebaut.

Gruss vom

B. S.


Besten Gruss

BautznerSenf

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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#119 von Kehrwoche , 02.02.2012 17:25

@daneel, ich erspare mir jeden Satz zu kommentieren. Sieht blöd aus --> und geht an der Sache vorbei und BautznerSenf hat, wie eben festgestellt, das meiste schon entkräftet.

Deshalb nur noch soviel:

Natürlich besitzen Abgeordnete Immunität und genießen besonderen Schutz.
Dennoch darf ermittelt werden! Der Bundestag erteilt zu Beginn jeder Legislaturperiode eine generelle Genehmigung für Ermittlungsverfahren.

Es ist falsch, daß die Verfassung nur vom Bundesverfassungsgericht geschützt wird. Das Bundesverfassungsgericht kann von sich aus gar nicht aktiv werden. Es muß also noch andere geben, die die Verfassung schützen -- wen wohl?
Z.B. den Verfassungsschutz!


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RE: Wahnsinn Staatssicherheit

#120 von Buhli , 02.02.2012 21:25

Kehrwoche, wenn all das von Dir genannte, die Tätigkeit des Verfassungsschutzes rechtfertigt, ist jede Kritik an der Stasispitzelei absurd. Dieser VS ist schon längst nicht mehr unter Kontolle. Das kann es ja wohl nicht sein. Das was dieser Verein z.Z. tut ist ja genau das, was die Abteilung der Stasi auch tat und verhaßt gemacht hat. Nur hat es den gesamten DDR-Geheimdienst in Verruf gebracht. Was in der BRD durch die verschiedenen Namen besser zu trennen ist. Da sind die anderen fein raus. Im Hintergrund arbeiten sie allerdings, von Pannen wie NSU abgesehen, genau so zusammen, wie es sein sollte, wenn der Schutz des Staates gewährleistet sein soll. Wer sich allerdings zu sehr auf das GG beruft, wird verdächtig. Den Linken wird dies ja seitens der CSU unterstellt. Lies mal wie sozialistisch das GG ausgerichtet ist. Ich war selbst erstaunt als ich in so manchem Buch darauf hingewiesen wurde und da mal nachgelesen habe. Sich darauf zu berufen und es mit DEMOKRATISCHEN Mitteln erreichen zu wollen, verstößt schon mal gegen die FdGO.



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