1. will ich hier niemanden hängen und
2. hat das für mich überhaupt nichts mit der Kirche oder irgendwelcher politischen Gesinnung des "Täters" zu tun!!! Solche Unterstellungen verbitte ich mir ausdrücklich!!!
Ich bin bei Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr grundsätzlich für eine strenge und gleiche Bestrafung ohne Ansehen der Stellung, Bekanntheit usw.!
Ein ehemaliger Kollege in Niedersachsen ist (nach einer Geburtstagsfeier vorher) Sonntagmorgens um 4 Uhr mit Restalkohol von 1,2 Promille mit seinem Privatauto auf dem Weg zu einem Feuerwehreinsatz über eine rote Ampel außerhalb einer Ortschaft gefahren und prompt von der Polizei erwischt wurden. Er mußte 2 Monatseinkommen (= ca. 3000€) Strafe zahlen, hatte 11 Monate Führerscheinentzug und mußte zur MPU. Für ihn und seine Familie war diese Höhe der Geldstrafe garantiert schlimmer als die 8000€ für Frau K.! Er wußte genau, daß er noch Alkohol intus hatte und trotzdem ist er als FFw-mann zum Brandeinsatz ausgerückt. Wo ist da aber z.B. die Gleichbehandlung??? Jeder der schon mal nur mit 0,5 Promille einen Reaktionstest (z.B. am Fahr-Simulator) gemacht hat und ehrlich ist, weiß wie die Reaktion da schon nachläßt!
Leider gehört es immer noch allzuoft zum täglichen Bild, daß nach 1-2 Halbliter Bier oder 2 Gläsern Wein noch mit dem Auto gefahren wird (egal ob Mann oder Frau) Dabei sollte man die Richtwerte kennen, nachdem ein durchschnittlicher Mann mit einem Halbliter Bier bzw. ein Viertele Wein ca. 0,4 Promille und eine Frau ca. 0,5-0,6 Prom. intus hat!
Da man immer wieder von solchen Ungleichbehandlungen in den Medien hört, bleibe ich auch bei meiner Meinug diesbezüglich:
Zitat von Björn
Wenn einer irgendein Prominenter (z.B. bekannter deutscher Schlagersänger) oder ein Politiker, Firmenchef etc. ist, gibt es für ihn leider fast immer eine geringere Strafe
Einen ähnlichen, nur "milderen" Fall wie der von CSU-Mann Wiesheu (aber erst gut 10 Jahre her) kenne ich auch: wenn ein mittelständischer Firmenchef mit 0,78 Promille Alkohol auf der Gegenfahrbahn einen Unfall mit Todesfolge verursacht und sogar Fahrerflucht begeht, bekommt er hier in Deutschland 6 Monate Führerscheinentzug und eine höhere Geldstrafe (deshalb wird von einer Bewährungsstrafe abgesehen, weil es schlecht für seine Firma und die ca. 100 Arbeitsplätze wär)
Wie wäre wohl die Strafe für unsereins ausgefallen??
Jeder der schon mal von einem alkoholisierten Fahrer selbst oder ein Angehöriger geschädigt oder sogar getötet wurde, wird es sicherlich genauso sehen und auch für noch mehr Kontrollen sein!!!